Künstliche Intelligenz
TI-Pflicht für die Pflege: Bürokratie & Wartezeiten bremsen Digitalisierung aus
Seit dem heutigen Dienstag gilt die gesetzliche Pflicht zur Anbindung aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI), die für den sicheren Austausch für Gesundheitsdaten gedacht ist. Ziel ist es, die digitale Kommunikation zwischen Pflege, Ärzten, Apotheken und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zu ermöglichen und so Arbeitsprozesse zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg.
„Mitglieder berichten, dass die Anbindung an die TI teilweise mit einem nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand verbunden war – insbesondere im Zusammenhang mit der Beantragung der erforderlichen Komponenten wie dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder der SMC-B-Karte für Pflegeeinrichtungen“, erklärt Bertram Grabert-Naß, der stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest heise online auf Nachfrage. Die Erfahrungen hätten gezeigt, „dass die Bearbeitungszeiten bei den Vertrauensdienstanbietern beziehungsweise beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) deutlich variiert haben, was die Planung und Umsetzung spürbar beeinflusst hat“, so Grabert-Naß.
Bisher geringer Nutzen
Aus Sicht vieler Pflegeeinrichtungen sei bislang „nur ein geringer konkreter Nutzwert im Versorgungsalltag gegeben“. Grundsätzlich biete der Kommunikationsdienst KIM, den es inzwischen fünf Jahre gibt, zwar „große Potenziale – etwa für den sicheren Austausch von Informationen und Dokumenten“, in der Praxis sei das System jedoch bisher nicht breit nutzbar, „da viele potenzielle Kommunikationspartner im Gesundheitswesen entweder noch nicht angeschlossen sind oder KIM trotz bestehender Anbindung bislang nicht aktiv nutzen“, so Grabert-Naß. Dem Fachdienst Care vor9 zufolge sind erst 9.500 von rund 32.000 Einrichtungen im Verzeichnisdienst der Gematik zu finden und können damit Daten über die TI austauschen.
Eine Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) unter 1460 Einrichtungen zeigt eine deutliche Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Demnach haben fast 90 Prozent der Einrichtungen eine für den TI-Anschluss notwendige SMC-B beantragt, doch nur ein kleiner Teil sei tatsächlich angeschlossen. Die Gründe dafür liegen laut BAGFW insbesondere bei überlasteten Softwarefirmen, langen Wartezeiten auf den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), die für die Beantragung der SMC-B Voraussetzung sind. Ebenso seien die bürokratischen Verfahren komplex.
Software-Anbieter noch nicht bereit
Die Kapazitäten aufseiten der Softwarefirmen seien erschöpft, Wartezeiten bis zur Installation des TI-Anschlusses die Regel. Auch Grabert-Naß zufolge waren „manche Branchensoftwareanbieter nicht frühzeitig auf die TI-Anbindung vorbereitet“. Bei technischen Problemen fehlt laut BAGFW oft eine auskunftsfähige Ansprechperson im Support, so die Kritik. Hinzu kommt Intransparenz bei den Kosten: Die Angebote zum TI-Anschluss sind für viele Einrichtungen schwer nachvollziehbar und liegen häufig über den refinanzierbaren Beträgen. Künftig sollen die Kosten aber von der TI-Pauschale gedeckt werden können, verspricht Prof. Dr. Dietmar Wolff vom Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Finsoz) bei einer Informationsveranstaltung der Gematik.
Darüber hinaus sei der gesamte Prozess – von der Antragstellung über das Postident-Verfahren bis zur Rechnungslegung – laut BAGFW unübersichtlich, von einem hohen Verwaltungsaufwand geprägt und binde zusätzlich Zeit und Personal, was den ohnehin knappen Personalschlüssel weiter belaste. Viele Einrichtungen berichten von monatelangen Wartezeiten bis zum Erhalt der notwendigen Institutionskarten.
Pflege fordert vereinfachten Zugang
Die BAGFW fordert daher einen zentralen, digitalen Zugang zu allen TI-Komponenten über ein Online-Portal mit einmaliger Registrierung („once only“). Die Pflegeverbände betonen, dass die Digitalisierung und die TI-Anbindung einen echten Mehrwert für die Pflege bieten können. Um die hohe Motivation der Einrichtungen aufrechtzuerhalten, braucht es jedoch dringend mehr Anwendungsbereiche, einen vereinfachten Zugang und bessere Unterstützung bei der Umsetzung.
Nach Angaben der Gematik haben rund 60 Prozent der Pflegeeinrichtungen bereits die notwendigen Zugangskarten beantragt. Die tatsächliche Nutzung digitaler TI-Dienste wie KIM ist jedoch noch ausbaufähig. Wer bereits einen elektronischen Heilberufsausweis beantragt hat, kann beliebig viele SMC-B-Karten, Institutionskarten für die Anbindung der Einrichtungen an die TI beantragen.
In den meisten Bundesländern haben zwischen 50 und 60 Prozent der Pflegeeinrichtungen eine SMC-B-Karte beantragt.
(Bild: Gematik)
Sowohl für Software-Anbieter als auch für die Pflege werde es erst einmal keinen gesetzlichen Druck geben. Brenya Adjei, Geschäftsführer der Gematik, betonte auf der Informationsveranstaltung, dass die Pflicht vom Gesetzgeber stammt. Für die Pflegeeinrichtungen stellt die Gematik Informationen und praxisnahe Materialien wie Videos oder Checklisten bereit. In verschiedenen Aufzeichnungen der Gematik präsentieren 9 Anbieter, welche Module sie und teils auch ihre Partner bereits in der Pflegesoftware umgesetzt haben.
Cybersicherheit nachgefragt
Überlegt werde auch eine Möglichkeit, dem Pflegepersonal einen längeren Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu ermöglichen, um die Prozesse zu vereinfachen, wie die Produktmanagerin für die ePA bei der Gematik, Lena Dimde, bei der Vorstellung des Status Quo sagte. Abgesehen von Fragen zur Finanzierung der TI, zu Fristen und Umsetzung, wurde auch nach der Sicherheit der ePA gefragt. Dazu hieß es von Adjei, dass die Angriffsszenarien der Sicherheitsforscher lediglich theoretisch gewesen seien. Bei der ePA hatte bisher jedoch regelmäßig nachgebessert werden müssen, da immer wieder auf Sicherheitslücken aufmerksam gemacht wurde. Teilweise wurden Sicherheitsmängel in der Vergangenheit auch nicht ernst genommen.
Erst vor kurzem hatte der Deutsche Pflegerat (DPR) „klare gesetzliche Vorgaben“ für die IT-Sicherheit in der Pflege gefordert. Er sieht aufgrund zunehmender Cyberangriffe und wachsender Digitalisierung ebenfalls dringenden Handlungsbedarf, um Pflegeeinrichtungen besser vor Angriffen zu schützen. „Auch außerhalb der KRITIS-Kategorien geraten Akteure des Gesundheitswesens, darunter Pflegeeinrichtungen, vermehrt ins Visier – etwa durch Ransomware, DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) oder Social Engineering“, hieß es dazu in einem Thesenpapier.
Mehr Verbindlichkeit gefordert
Bereits vor Monaten hatten Pflegeverbände darauf hingewiesen, dass das Ziel, alle Pflegeeinrichtungen bis Anfang Juli an die TI anzubinden, illusorisch sei. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege hatte aufgrund bisheriger verschobener Fristen rund um die staatliche Digitalisierung mehr Verlässlichkeit und einen Zukunftsplan gefordert. Ebenso brauche die Digitalisierung in der Pflege eine nachhaltige Finanzierung.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (Bpa), sagte gegenüber dem Ärztenachrichtendienst, dass es noch eine „vollständig integrierte E-Rezept-Lösung für alle pflegerelevanten Arzneimittel und Hilfsmittel“, eine einfach nutzbare elektronische Patientenakte (ePA) mit Pflege-Schreibrechten sowie digitale Verfahren für Abrechnungen brauche, was aktuell noch nicht bei allen Abrechnungen und Krankenkassen möglich ist. Wichtig seien „effizientere Abläufe durch den digitalen Austausch von Dokumenten, Rezepten und Verordnungen“. Bisher müssten Praxen das E-Rezept „in der Regel ausgedruckt“ weitergeben, damit sie „irgendwie ins Heim gelangen, wo es anschließend in die Apotheke getragen wird.“ Die Kommunikation zwischen Ärzten und Pflegekräften über den KIM-Dienst, etwa beim Austausch über die Patienten, könne vieles erleichtern.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Klagen gegen Roblox wegen mangelndem Kinderschutz
Warnhinweis: Dieser Text enthält Beschreibungen virtueller sexueller Handlungen mit Minderjährigen.
Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, hat bei einem Bezirksgericht Klage gegen die Spieleplattform Roblox eingereicht. Roblox habe es versäumt, grundlegende Sicherheitskontrollen zu implementieren, um seine überwiegend junge Nutzerbasis vor Kinderschändern zu schützen. Laut den eigenen Daten des Unternehmens sind 20% von Roblox‘ 82 Millionen täglichen Nutzern unter 9 Jahre alt, weitere 20% sind zwischen 9 und 12 Jahre alt.
In einer Pressemitteilung (derzeit nur bei Archive.org abrufbar) begründet Murrill ihren Schritt. Da es keine Altersuntergrenze und keine Verpflichtung zur Altersüberprüfung oder elterlichen Zustimmung bei der Anmeldung gebe, können Nutzer leicht angeben, dass sie jünger oder älter sind, als sie tatsächlich seien – was es Kinderschändern ermögliche, sich als Kinder auszugeben, und Kindern, Altersbeschränkungen zu umgehen.
Weiter heißt es: „Nach der Registrierung haben Nutzer Zugang zu Millionen von Spielen, darunter Sport-, Rollenspiel-, Marine-, Mode- und Comedy-Spiele“. Andere Spiele, die auf der Plattform existieren, darunter „Escape to Epstein Island”, „Diddy Party” und „Public Bathroom Simulator Vibe”, sind nicht so harmlos. Diese und andere Spiele sind oft mit sexuell explizitem Material und simulierten sexuellen Handlungen wie Gruppenvergewaltigungen von Kindern gefüllt.
Ein kürzlich veröffentlichter Bericht enthülle sogar, dass eine Gruppe von 3.334 Mitgliedern offen Kinderpornografie handelte und Minderjährige zu sexuellen Handlungen aufforderte, schreibt die Staatsanwältin weiter.
Roblox: „Sichere und positive Umgebung“
Roblox hat mittlerweile mit einem Pressestatement auf die Anklage reagiert, in der das Unternehmen seine Maßnahmen für den Schutz seiner Nutzer darlegt. Roblox schreibt: „Unser Ziel ist es, eine der sichersten Online-Umgebungen für Nutzer zu schaffen. Dieses Ziel steht nicht nur im Mittelpunkt unserer Gründungswerte, sondern ist entgegen bestimmter Behauptungen auch entscheidend für unsere langfristige Vision und unseren Erfolg. Wir sind uns bewusst, dass es immer noch viel zu tun gibt, und wir setzen uns dafür ein, Roblox zu einer sicheren und positiven Umgebung für alle Nutzer zu machen.“
Abmahnung gegen YouTuber
Kurz vor der Klage gegen Roblox hat das Unternehmen auch einen bekannten YouTuber mit dem Pseudonym „Schlep“ abgemahnt. Der heute 22-jährige Mann beschäftigte sich eigenen Angaben zufolge schon als Kind mit der Plattform. Seit 2024 Jahren dokumentiert er auf seinem YouTube-Kanal mit über 900.000 Abonnenten Fälle von mutmaßlicher Pädokriminalität und zeigt diese auch an. Wie Schlep in einem aktuellen Video berichtet, hat ihm dies nun eine Unterlassungserklärung von Roblox und eine dauerhafte Sperrung seines dortigen Accounts eingebracht.
Der YouTuber gibt in seinem Video auch an, dass er sich auf Roblox als minderjährig ausgegeben habe, um potenzielle Straftäter in eindeutige Chats zu verwickeln. Die Protokolle dieser Gespräche habe er den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben, was zu sechs Festnahmen geführt habe. Wie Roblox’ Sicherheitschef in einer Stellungnahme auf der Firmenwebseite erläutert, würden solche Aktionen die Sicherheit der Plattform sogar noch reduzieren: die so wörtlich, „bad actors“ seien dann länger dort aktiv, als wenn sie gleich angezeigt werden würden. Den Fall von Schlep erwähnt Roblox in seinem allgemein gehaltenen Statement zwar nicht ausdrücklich, der Hinweis auf angeblich „sensationalisierte Social-Media-Inhalte“ ist jedoch eindeutig.
(jo)
Künstliche Intelligenz
Microsoft bittet Großkunden zur Kasse: Keine neuen Volumenlizenzen ab November
Als Teil des fortwährenden Bestrebens, Lizenzstrukturen zu vereinfachen und Preise klarer zu kommunizieren, schafft Microsoft ab November Volumenlizenzen für Kunden mit Enterprise Agreements (EA) und Microsoft Products and Services Agreement (MSPA) ab. Während Kunden je nach Zahl der Lizenzen bisher in die Preisstufen A bis D fielen und 6 bis 12 Prozent Rabatt erhalten konnten, fallen ab dem 1. November alle Kunden in die Preisstufe A, die dem Listenpreis pro Lizenz auf der Webseite von Microsoft entspricht. Bestehende Verträge sind nicht unmittelbar betroffen, die de-facto-Preiserhöhung wirkt sich auf den Erwerb neuer Dienste und die Erneuerung von Vereinbarungen aus.
Von der Preiserhöhung betroffen sind die Online-Services von Microsoft, darunter Microsoft 365, Dynamics 365, Windows 365 und alle Security-, Identitätsmanagement- und Compliance-Produkte. Wer entsprechende Dienste selbst betreibt, bleibt von dieser Änderung verschont. Allerdings versucht Microsoft seine Kunden seit Jahren mit Nachdruck oder kleineren Unbequemlichkeiten auf die eigenen Cloud-Dienste zu stoßen, die datenschutzrechtlich mindestens umstritten sind. Ebenfalls ausgenommen von der Abschaffung der Volumenlizenzen sind die US-Regierung und weltweit die Education-Preislisten.
Microsoft-Partner, die ihren Kunden die Änderung näherbringen müssen, verweist das US-Unternehmen auf eine nüchterne Ankündigung, in der die Firma Transparenz und das Vereinheitlichen seiner Verkaufskanäle als fadenscheinige Begründung nennt. Etwas mehr Informationen finden sich in einer Erklärung auf Microsofts Learn-Seite. Dort gibt das Unternehmen an, dass sich Partner dank der vereinfachten Preisstruktur dann stärker auf die Geschäftsbedürfnisse ihrer Kunden konzentrieren könnten.
(pst)
Künstliche Intelligenz
Datenanalyse: Googles KI-Übersichten bewirken bis zu 25 Prozent Traffic-Rückgang
Bewirken Googles KI-Übersichten einen Rückgang der Besucher auf anderen Websites, weil Google mit seinen von der KI erzeugten Zusammenfassungen die Nutzerfragen hinreichend beantwortet? Oder führen die KI-Zusammenfassungen sogar zu höherwertigen Klicks, aber keinesfalls zu Besucherrückgängen – wie es Google nicht müde wird, zu behaupten? Eine aktuelle Studie von Digital Content Next (DCN), einem Dienstleister und Lobbyverband großer, angesehener US-Publisher, scheint die Befürchtungen der Verleger zu bestätigen.
DCN hat von 19 seiner Mitglieder für die Monate Mai bis Juni den Traffic aus Google-Suchanfragen ausgewertet. Im Laufe von nur acht Wochen (Mai und Juni) sei der Traffic in Schnitt um 10 Prozent eingebrochen. Zwölf der befragten Unternehmen waren Nachrichtenmarken, sieben waren Nicht-Nachrichtenmarken.
Laut Jason Kint, dem CEO von DCN, seien diese Verluste eine direkte Folge der Google „AI Overviews“. Die neuesten Daten widerlegen seiner Meinung nach damit die vagen Behauptungen von Google über „Qualitätsklicks“, fügte er hinzu. Er fordert von Google faire Lizenzbedingungen für die Inhalte von Publishern. Von den Marktaufsichtsbehörden fordert er, dass die KI-Übersichten als Teil von Googles Suchmonopol behandelt werden.
EU-Wettbewerbsbehörde eingeschaltet
Der Konflikt zwischen den Verlegern und Google um die negativen Auswirkungen der KI-Zusammenfassungen hat längst auch die regulatorische Ebene erreicht. Eine „Independent Publishers Alliance“ hat bei der EU-Wettbewerbsbehörde eine Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, um seine eigenen KI-Zusammenfassungen an die Spitze der Suchergebnisse zu setzen und die ursprünglichen Inhalteanbieter zu benachteiligen. Die Verleger fordern dringende Maßnahmen, um „irreparablen Schaden“ abzuwenden.
(jo)
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