Künstliche Intelligenz
„Titan Quest 2“ angespielt: „Diablo“-Konkurrent, Made in Germany
Das kam unerwartet: Noch während des THQ Nordic Showcases wurde die Early-Access-Version von „Titan Quest 2“ veröffentlicht. Offensichtlich trifft das Münchener Entwicklungsstudio Grimlore damit einen Nerv, denn bereits in den ersten 72 Stunden konnten nach offiziellen Angaben 300.000 Exemplare des Spiels verkauft werden. Erwartet die Fans hier ein zukünftiger „Diablo“-Killer?
„Diablo“-Klone gibt es wie Sand am Meer, doch nur wenige konnten auf lange Sicht überzeugen. Der Kulthit „Titan Quest“ von Iron Lore war anders als Blizzards Platzhirsch: bunte Antike statt düsterem Dämonen-Szenario, ein freies Klassensystem und mehr Taktik statt wildem Mausgeklicke. Die Early-Access-Version des Nachfolgers übernimmt die besten Eigenschaften des Vorgängers und bietet rund 10 Stunden Spielspaß, der in den kommenden Monaten noch erweitert wird. Die Veröffentlichung der finalen Version ist für 2026 geplant.
Auch dieses Mal landen die Spieler in der Antike. Nachdem im Intro die Göttin Nemesis Sparta zerstört hat, landet unser Held Jahre später an einer fremden Küste. Kaum hat er ein paar Einwohnern geholfen, taucht besagte Nemesis wieder auf und macht sich auf die Jagd nach ihm. Kein Wunder, ist unser Abenteurer mit ein paar Talenten gesegnet, die der Göttin gefährlich werden können.
Taktik, statt Action
Was schon nach wenigen Minuten auffällt: „Titan Quest 2“ entdeckt die Langsamkeit im Genre. Weder müssen wir ständig auf Maus- oder Gamepad-Buttons herumdrücken, noch attackieren uns Hunderte von Gegnern. Im Vergleich zu „Diablo 4“ ist das Spieltempo wohltuend anders, aber nicht langweilig.

Heise Medien
)
Unser Held wird von einer sprechenden Urne auf ein Abenteuer geschickt, befreit Gefangene eines Kults und muss unter Zeitdruck vor den Blitzen der Göttin flüchten. Die ersten beiden Kapitel decken die im Genre üblichen Szenarien ab. Vom Inselstrand geht es in dunkle Höhlen oder auf Berggipfel. Überall gibt es abseits des Wegs Nebenmissionen oder Dinge zu entdecken. Kleine Schalterrätsel sorgen für Abwechslung.
Flüssiger Spielablauf
Das Spiel bietet das bekannte Prinzip aus Kämpfen, Looten und Hochleveln. Mit jedem Levelaufstieg kann der Held seine Fähigkeiten und Attribute gleich auf mehreren Talentbäumen verteilen. Magie- und Nahkampffähigkeiten können kombiniert werden und bieten Platz zum Experimentieren, ohne wie in „Path of Exile“ auszuufern. Waffen und Rüstungen bieten dagegen wenig Alleinstellungsmerkmale. Speere, Schilde, Schwerter und Magiestäbe sind Genrestandard, mehr nicht.
So geht es dann gegen Fischmenschen, Spinnen oder Banditen. Meist attackieren sie in kleineren Gruppen und werden dann von Eispfeilen oder Axthieben schnell niedergemäht. Nur bei Elite-Gegnern oder den wenigen Bosskämpfen mussten wir in unseren Spielstunden mehrere Versuche starten. Frust kam in dieser frühen Early-Access-Version nicht auf, denn bei jedem Tod öffnet sich ein Portal, das uns zum Tatort zurücktransportiert.
Lesen Sie auch
Schon jetzt wirkt das Spiel ausgereift. Die Steuerung führt uns intuitiv durch Kämpfe und die detaillierte Landschaft. Natürlich fehlt in der Early-Access-Version die visuelle Abwechslung. Wir würden uns endlich mal einen Genre-Vertreter wünschen, bei dem sich im Inventar nicht immer so schnell unnützes Loot ansammelt. Glücklicherweise können wir es automatisch sortieren oder den Schrott bei Händlern in den Siedlungen verkaufen. Aber das kann sich alles noch ändern.
Das Entwicklungsstudio Grimlore plant für die Early-Access-version laut Roadmap alle drei Monate größere Inhaltsupdates, mit neuen Story-Kapiteln und Charaktereditoren. Ebenso wird das Klassensystem erweitert und weitere Sprachen hinzugefügt. Momentan können Spieler nur die englische Sprachausgabe wählen. Weiterhin dürfen sich die Spieler auf Koop-Multiplayer freuen, der jetzt schon angetestet werden kann. Ein PvP-Modus ist dagegen nicht geplant. Nach der aktuellen Planung soll die finale Version 2026 gleichzeitig für Windows und Konsolen erscheinen.
Zwischenfazit
Die Early-Access-Version von „Titan Quest 2“ ist ein Versprechen für die Zukunft. Es bietet schon jetzt ein kurzes, aber ausgereiftes Spielerlebnis. Besonders Genre-Fans, denen „Diablo 4“ zu hektisch oder ein „Path of Exile 2“ zu komplex ist, dürften mit dem aufgeräumten Abenteuer aus der griechischen Antike ihre Freude habe. Natürlich fehlt in dieser frühen Version die visuelle Abwechslung, und es bleibt abzuwarten, wie Grimlore neue Inhalte wie den Multiplayer in das Spiel integriert. Daran sind schon so einige „Diablo“-Klone gescheitert. Der Anfang ist zumindest gelungen und macht Lust auf mehr.
„Titan Quest 2“ ist für Windows in der Early-Access-Version erschienen. Es kostet ca. 30 €. Die finale Version wird ca. 50 € kosten. USK nicht geprüft.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Küstenautobahn A20 kann weitergebaut werden
Es ist eines der größten Vorhaben im Rahmen der 17 im Jahr 1991 beschlossenen Verkehrsprojekte Deutsche Einheit: Die Küstenautobahn A20 ist in Teilen seit vielen Jahren im Bau und noch viel länger umstritten. Nun haben sich die Befürworter in einem Teil durchgesetzt: Nach mehr als einem Jahrzehnt kann das Projekt nahe Bad Segeberg fortgesetzt werden. BUND und das Land Schleswig-Holstein haben sich geeinigt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Millionen Euro für den Schutz von Fledermäusen
Das Land und der Umweltverband BUND haben sich über mehr Schutz rund um die als größtes Fledermaus-Überwinterungsquartier Deutschlands geltenden Kalkberghöhen geeinigt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach von einem historischen Tag. Geplant ist laut BUND die Gründung einer mit 14 Millionen Euro ausgestatteten Landesstiftung Fledermausschutz, um Schutzmaßnahmen für die bedrohten Tiere umzusetzen. Das Geld stellt das Land bereit. Im Gegenzug wird der BUND seine Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Bau des zehn Kilometer langen A20-Abschnitts von Weede bis Wittenborn zurückziehen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung und bezeichnete das Vorhaben als eines der wichtigsten Autobahnprojekte in Deutschland. Sobald es bestandskräftiges Baurecht gebe, werde sich der Bund unmittelbar um die Finanzierung kümmern.
Drastisch gestiegene Kosten
Die A20 ist zum Teil seit Jahren in Betrieb. Der östliche Teil wurde 2005 mit dem Schließen der letzten Lücken fertiggestellt. Damit sind aktuell rund 345 von insgesamt 545 Kilometern in Betrieb. Nach Fertigstellung wird der neue Teil der A20 die Autobahnen A7, A21, A23, A27 und A29 kreuzen und an A26 und A28 angeschlossen. Auf dem Weg der A20 liegen auch Elbe und Weser, die über- oder unterquert werden müssen. Im Jahr 2021 belief sich eine Schätzung der Kosten für den Weiterbau der A20 auf rund 5,1 Milliarden Euro. Laut einem neuen Bericht von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) an den Haushaltsausschuss des Bundestags sollen es nun 8,5 Milliarden Euro sein.
Mehr zum Thema Verkehrspolitik
(mfz)
Künstliche Intelligenz
Weiter billig Tanken und Heizen: Koalition will CO₂-Preis für 2027 nicht erhöhen
Die schwarz-rote Koalition will für 2027 Preissprünge durch den CO₂-Preis beim Tanken mit Benzin und Diesel sowie Heizen mit Öl und Gas in Deutschland verhindern. Demnach soll der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne im Jahr 2026 auch 2027 gelten. Darauf einigten sich die beiden Vize-Fraktionsvorsitzenden Andreas Jung (CDU) und Esra Limbacher (SPD). Damit schließt sich Deutschland den Plänen auf EU-Ebene an, den europaweiten Start des Emissionshandels für die Sektoren Verkehr und Gebäude von 2027 auf 2028 zu verschieben. In diesen würde die bisher nationale CO₂-Bepreisung für die Sektoren aufgehen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Jung und Limbacher sagten dazu: „Wir brauchen jetzt im Sinne der Planungssicherheit und Verlässlichkeit schnell Klarheit, welcher CO₂-Preis in Deutschland im Jahr 2027 gilt“. Im Brennstoffemissionshandelsgesetz solle der für 2026 vorgesehene Korridor von 55 bis 65 Euro auf 2027 ausgedehnt werden. Das Umweltministerium prüfe nun, ob dies rechtlich umsetzbar sei und ob, beziehungsweise welche Änderungen am Gesetz dazu notwendig seien. Ohne eine politische Einigung der Koalition hätte 2027 der CO₂-Preis gegriffen, der bereits für die Industrie gilt. Derzeit liegt dieser bei rund 80 Euro je Tonne.
Wachsender Anreiz zum Energiesparen
Seit 2021 gilt in Deutschland ein CO₂-Preis für die Sektoren Verkehr und Gebäude von 55 Euro pro Tonne. Mit einer schrittweise steigenden CO₂-Bepreisung soll ein Anreiz für mehr Sparsamkeit sowie zu einem Umstieg auf klimafreundliche Technologien gesetzt werden, um CO₂-Emissionen zu verringern.
Der CO₂-Preis basiert auf einem nationalen Emissionshandelssystem. Große Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel verkaufen, müssen dafür Emissionszertifikate erwerben. So entsteht ein Preis für jede ausgestoßene Tonne CO₂. Die Kosten werden an die Endverbraucher weitergegeben. Mit einer steigenden CO₂-Bepreisung verteuern sich das Tanken sowie das Heizen mit Erdgas und Öl.
Die Bundesregierung sei dafür eingetreten, dass der europäische Emissionshandel für Wärme und Verkehr wie vorgesehen 2027 starte, so die Koalitionspolitiker. Um die Einigung auf einen Kompromiss zu erreichen, sei aber die Verschiebung um ein Jahr auf 2028 notwendig gewesen. Die EU-Umweltminister hatten sich auf ein Klimaziel bis 2040 geeinigt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Mehr zum Thema Emissionshandel
(fpi)
Künstliche Intelligenz
Falschparkerfotograf als Datensünder: Ein Grundsatzurteil, das keines ist
Dürfen Bürger Falschparker fotografieren und das Bild anschließend per Apps wie „weg.li“ nicht nur an die Behörden weiterleiten, sondern auch veröffentlichen? Das Oberlandesgericht Dresden hat dabei in einem nun vorliegenden Endurteil (4 U 464/25) im September Datenschutzverstöße identifiziert, für die der Nutzer verantwortlich ist. Doch die Umstände des Falles sind sehr speziell – und die Begründung ebenfalls.
Weiterlesen nach der Anzeige
Geklagt hatte der Beifahrer eines Fahrzeuges, das bei einem angeblichen Parkverstoß im Bereich einer Bushaltestelle fotografiert wurde. Das Foto war unverpixelt, das Kennzeichen des Leipziger Fahrzeuges war klar sichtbar und auch der Beifahrer erkennbar. In Verbindung mit den Metadaten wie Uhrzeit, Ort und Automobil sei damit nicht nur der Personenbezug gegeben, sondern auch der Bereich der schützenswerten Privatsphäre eröffnet.
App fein raus, Fotograf fehlt Grund
Das Gericht sah in der Speicherung und Veröffentlichung durch weg.li zudem eine Auftragsdatenverarbeitung – die habe im Auftrag des Falschparkfotografen gehandelt. Weil er als Privatperson gehandelt habe, könne er sich nicht auf die Ausnahme für Strafverfolgungszwecke berufen, auch die Haushaltsausnahme greife nicht. Diese sei laut der Richter nicht einschlägig, „da die Anfertigung eines Fotos im öffentlichen Raum und deren Übermittlung an staatliche Stellen zur Verfolgung von Parkverstößen keine ausschließlich persönlich-familiäre Tätigkeit darstellt.“ Auch ein berechtigtes Interesse des Fotografierenden sei nicht erkennbar und auch das Argument, dass es in öffentlichem Interesse oder zur Wahrung berechtigter Interessen gehandelt worden sei, überzeugte den vierten Zivilsenat in Dresden nicht.
Bildbearbeitung zum Privatsphärenschutz zwingend
Für die Richter ist klar: „Einer Verarbeitung des Beweisfotos durch den Beklagten steht entscheidend das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in Gestalt des Rechts am eigenen Bild entgegen.“ Sach- und Zweckdienlichkeit würden den Verstoß gegenüber einem Dritten nicht rechtfertigen können. Im Dresdner Verfahren ging es stets um den Beifahrer und nicht um den Fahrer des Automobils.
Weiterlesen nach der Anzeige
100 Euro Schadenersatz müssen reichen
Und auch für den Beifahrer hat sich der Aufwand wenig gelohnt. Denn neben dem Löschungsanspruch wollte er auch Schadenersatz zugesprochen bekommen – was die Richter bejahten. 100 Euro Schadenersatz seien unter den Umständen des Falles und angesichts des vorgetragenen Kontrollverlustes „angemessen, aber auch ausreichend“, so die Dresdner Richter.
Mit der Summe kann der Kläger wenig anfangen: 9 Prozent der Verfahrenskosten vor Gericht muss er selbst tragen – was angesichts von zwei Instanzen und umfangreichen Schriftwechseln den Betrag überschreiten dürfte. Deutlich teurer sind die vorgerichtlichen Anwaltskosten und die übrigen 91 Prozent der weiteren Prozesskosten, die er nun tragen muss. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.
Falschparker-App-Nutzung nicht allgemein unzulässig
Was der Fall bei allen Spezifika zeigt: Auch wer sich im Recht sieht, muss spätestens dann, wenn ein Foto weitergegeben oder gar im Internet veröffentlicht werden soll, auch die Rechte anderer respektieren und Vorkehrungen treffen. Dass damit allerdings die Nutzung von Falschparkerapps oder spezialisierter Plattformen aus Datenschutzgründen generell verboten wäre, lässt sich aus dem Urteil 4 U 464/25 hingegen nicht ableiten.
(mack)
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
Social Mediavor 3 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenHarte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
-
UX/UI & Webdesignvor 4 WochenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenPosit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
