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Top 10: Der beste Over-Ear-Kopfhörer im Test – Sony vor JBL & Apple
Bowers & Wilkins Px8
Mit dem Over-Ear-Kopfhörer Px8 liefert Bowers & Wilkins ein neues Premiummodell, das nicht nur bei der Geräuschunterdrückung, sondern auch beim Klang neue Maßstäbe setzen will.
- Sicherer und komfortabler Sitz
- Angenehmer, transparenter und exakter Klang
- Gutes ANC, aptX Adaptive, aptX HD
- App noch instabil
- Hoher Preis
Over-Ear-Kopfhörer Bowers & Wilkins Px8 im Test
Mit dem Over-Ear-Kopfhörer Px8 liefert Bowers & Wilkins ein neues Premiummodell, das nicht nur bei der Geräuschunterdrückung, sondern auch beim Klang neue Maßstäbe setzen will.
Der Bowers & Wilkins Px7 S2 (Testbericht) war schon ein sehr überzeugender Kopfhörer. Doch das neue kabellose Premiummodell Px8 mit aktiver Geräuschunterdrückung (ANC) soll diesen in den klassischen Disziplinen Klang, ANC und Wertigkeit übertreffen. Dafür verlangt der Hersteller aber auch einen hohen Preis. Das klingt nicht besonders aufregend. Statt Kopfhörern in Intendantenlimousinenfarbausstattung nun die Sportwagenvariante mit Ledersitzen? Lohnt sich das Investment, wenn es nicht nur ums Design, sondern um guten Klang geht?
Bowers & Wilkins Px8: Design
Beim Px8 setzt Bowers & Wilkins nicht mehr auf Understatement. Für Veganer ist dieser Kopfhörer allerdings nichts: Neben Aluminium wird hier nicht mehr Kunststoff, sondern weiches Nappaleder in Schwarz oder Beige verwendet. Doch das Ergebnis ist schick, aber nicht protzig und zudem sehr angenehm zu tragen.
Das Gewicht ist durch den Materialwechsel nur minimal von 306 auf 315 Gramm gestiegen, doch die Wertigkeit fühlt sich erheblich besser an. Technisch ist der Px8 ebenso interessant, so schirmt sein ANC (Active Noise Cancellation – aktive Geräuschunterdrückung durch Mikrofone, die den Umgebungsschall wahrnehmen und ein Gegensignal auf den Kopfhörer geben) stärker ab als beispielsweise beim Yamaha YL700A (Testbericht). Die Zweifel, die wir hatten, waren nicht berechtigt, es ist kein Schickimicki-Hörer.
Ausstattung, Installation und Betrieb
Verpackung und Ausstattung des Px8 ähneln der des Px7 S2. Wie der Vorgänger kommt auch der neue Wireless-Kopfhörer nicht ohne Kabel aus: Sie werden benötigt, wenn der Kopfhörer geladen oder an ein Gerät ohne Bluetooth angeschlossen werden soll. Zunächst scheinen sie zu fehlen: Sie sind in der mitgelieferten Schutztasche unter einer gut getarnten Klappe mit kräftigem Magnetverschluss versteckt. Erst, wenn man etwas beherzter zugreift, treten sie zutage.
Beide Kabel können am USB-C-Port des Px8 angeschlossen werden. Eins ist zum Laden mit USB-C auf USB-C mit zwei gleichen Steckern bestückt, das andere dient dem Anschluss analoger Quellen über 3,5 mm-Klinkenstecker. Einen passiven Modus, in dem der Kopfhörer dann auch ohne eingeschaltete Elektronik oder mit entladenem Akku noch spielt, gibt es beim Px8 nicht. Da er auch den Klang selbst über Messmikrofone kontrolliert, nicht nur das ANC, wäre dies nicht ohne Qualitätsverlust möglich.
Dafür wird beim Anschluss des USB-C-Kabels ans Smartphone oder an den PC das Signal digital abgegriffen – der Kopfhörer wird als Soundkarte erkannt – und so mit voller Qualität übertragen. Dabei wird außerdem der Kopfhörer geladen, was seine Betriebsdauer verlängert – allerdings im Falle von Notebook, Smartphone oder Tablet deren Laufzeit verkürzt. Das mag nicht immer erwünscht sein, lässt sich aber nicht verhindern, obwohl es unnötig ist: Denn wie der Px7 S2 bietet der Px8 mit aktiviertem ANC eine Laufzeit von bis zu 30 Stunden. Und bereits 15 Minuten Aufladen machen ihn für weitere sieben Stunden fit. Ein vollständiger Ladevorgang dauert zwei Stunden.
Am Desktop-PC ist es dagegen sehr praktisch, da so der Kopfhörer während der Benutzung geladen werden kann und unabhängig von der Soundkarte agiert. Nur drahtlos ist er dann natürlich nicht. Mit einem drei Meter langen USB-Kabel anstelle des mitgelieferten Exemplars hat man dann aber immerhin eine gewisse Bewegungsfreiheit.
Der Kopfhörer hat einen Schiebeschalter zum Ein- und Ausschalten sowie eine dritte Position zur Bluetooth-Koppelung, was auf diese Weise einfacher und eindeutiger auszulösen ist als bei den Drucktastern anderer Modelle. Hinzu kommen eine Taste für die Wahl des Geräuschunterdrückungsmodus (An, Aus, Transparent/Ambient), die sich auch umbelegen lässt, etwa zum Aufruf von Sprachassistenten. Zusätzlich gibt es drei Multifunktionstasten für die üblichen Funktionen (Lauter, Leiser, Start/Pause, Vor/Zurück und Anrufe annehmen).
Der Px8 kann sich mit zwei Geräten per Bluetooth verbinden. Neben der Verbindung auf die übliche Weise bei den Bluetooth-Einstellungen im Smartphone-Menü ist dies auch über die vom Bowers & Wilkins Zeppelin (Testbericht) bereits bekannten App „Bowers & Wilkins Music“ möglich. Diese konnte damals nicht wirklich überzeugen, wurde aber mittlerweile verbessert und unterstützt nun auch Kopfhörer.
Im Test war allerdings die Kopplung über das normale Bluetooth-Menü stabiler als über die App, die manchmal den Kopfhörer nach Aus- und wieder Einschalten nicht gleich wiederfand. Positiv ist, dass die App auch mit der älteren Android-Version des High-End-Abspielers Onkyo DP-X1 funktioniert. Sie ermöglicht es außerdem, Bass- und Höhen-Wiedergabe des Px8 dem eigenen Geschmack anzupassen, was aber im Gegensatz zum Px7 S2 aus demselben Haus nicht notwendig ist: Der Klang ist bereits ab Werk bestens, dazu später mehr, und auch die meisten Funktionen benötigen die App nicht.
Ein Tragesensor stoppt die Wiedergabe automatisch beim Lupfen oder Abnehmen des Kopfhörers, sofern man diese Funktion aktiviert hat. Zudem kann der Akkustand abgerufen und der Geräuschunterdrückungsmodus umgeschaltet werden.
Die App kann den Kopfhörer direkt mit Streaming-Diensten versorgen. Bei Tune-In klappt dies allerdings noch nicht – ruft man hier in der App Tune-In oder die für B&W-Lautsprecher gespeicherten Shortcuts seiner Lieblingsstationen auf, liefert sie eine Fehlermeldung. Warum auch immer, kann man Tune-in via App bislang nur auf B&W-Lautsprechern, jedoch nicht B&W-Kopfhörern nutzen. Allerdings könnte Tune-in für einen Kopfhörer zumindest zu Hause im WLAN auch nicht die beste Lösung sein, weil der Dienst auf geringe Mobilfunkdatenraten ausgelegt ist und deren Mängel auf dem Px7 S2 hörbar werden. Es ist aber ohne Probleme möglich, Tune-in normal aufzurufen und den Kopfhörer damit zu bespielen.
Das Design des Kopfhörers ist schick, doch nicht protzig und so wagten wir uns damit für den Test in die Öffentlichkeit. Man will ja nicht im Zug oder auf der Straße angesprochen werden oder gar vom Chef die erhoffte Gehaltserhöhung wegen vermeintlichen Reichtums gestrichen bekommen. Zumindest im Testzeitraum wurden trotz des hellen Materials auch keine Verschmutzungen sichtbar, das Gerät ist also alltagstauglich.
Hoher Tragekomfort: Keine Druckstellen und starke Geräuschunterdrückung
Over-Ear-Kopfhörer sind Geschmackssache. Im Winter ersparen sie auf dem zugigen Bahnsteig einen Ohrenwärmer, doch im Sommer können sie einem zu warm werden – und unangenehm drücken können sie das ganze Jahr. Beim Px8 ist letzteres nicht zu befürchten. Dank Memory Foam, also Schaumstoff, der sich „Engstellen“ merkt und sich entsprechend anpasst, erzeugt der Kopfhörer auch bei Brillenträgern keine unangenehmen Druckstellen. Zudem ist das weiche Leder auf den Ohren angenehmer als Kunststoff. Im Büro ist es natürlich trotzdem ohne Kopfhörer auf den Ohren angenehmer als mit. Aber oft ist dies halt die einzige Alternative, Musik oder arbeitsbezogene Inhalte hören zu können, ohne dabei die Ohren unnötig mit hohen Lautstärken und die Kollegen mit Störgeräuschen zu belasten.
Die Hörmuscheln sind innen mit L und R markiert. Die Muscheln sitzen leicht angewinkelt auf den Ohren. Vertauscht aufgesetzt dichten sie ebenso gut ab, aber der Bügel steht dann nach hinten ab, sodass man dies schnell bemerkt, wenn man beim Aufsetzen nicht aufgepasst hat.
Hat man den Kopfhörer richtig justiert, sitzt er sehr gut: Man kann auch beim Umsteigen am Bahnhof rennen, wenn es knapp wird, ohne dass er verrutscht oder gar herunterzufallen droht. Er dichtet akustisch bereits ohne ANC hervorragend ab, mit noch umso mehr. Mit ANC werden die restlichen durchdringenden Geräusche auch nicht zum dumpfen Rumpeln und Trampeln, sondern klingen normal leise, weil sich speziell die tiefen Frequenzen gut mit ANC unterdrücken lassen – es ist also definitiv angenehmer. Störgeräusche (Rauschen) sind nicht festzustellen.
Wenn im Zug Ansagen kommen, bekommt man dies trotzdem noch mit und kann so lange die Musik anhalten oder den Kopfhörer lupfen. Doch auch ein Transparent-Modus ist verfügbar, in dem man die Umgebung weiterhin fast normal hören kann. Tatsächlich ist das ANC beim Bahnfahren sehr angenehm – man merkt beim Abnehmen, wie laut auch moderne Nahverkehrszüge eigentlich sind. So belastet man auch mit Musik seine Ohren weniger als sonst ohne und kann in Ruhe lesen.
Zu Fuß in der Stadt kann man mit ANC auch Podcasts hören, ohne dass Autofahrer mit Rallye-Auspuff dieses Vergnügen trüben. Man bekommt trotzdem noch genug von der Umgebung mit. Fahrradfahren sollte man mit eingeschaltetem ANC allerdings nicht, dies wäre lebensgefährlich.
Und der Härtetest für ANC, das Großraumbüro? Hier schlägt sich der Px8 gut: Alle Frequenzen werden bei eingeschaltetem ANC gleichmäßig gedämpft. Solange die Kollegen nicht gerade laut in die eigene Richtung telefonieren, kann man Videokonferenzen, Webcasts oder einfach Musik zur akustischen Abschirmung genießen – mit dem Risiko, den rufenden Chef zu überhören. Sieht man ihn winken, sollte man also schnell auf den Ambient-Modus umschalten.
Übrigens benutzt der Px8 insgesamt sechs Mikrofone – zwei zum Telefonieren, zwei, um die Umgebungsgeräusche für ANC abzugreifen und zwei, um den Output des Kopfhörers zu messen und gegebenenfalls gegenzusteuern und Verzerrungen vermeiden zu können. Deshalb ist er auch am Kabel nur eingeschaltet benutzbar.
Der Klang: transparent, beste Qualität, gut auch für Podcasts
Auf spezielle Klangeffekte verzichtet der B&W Px8 – er ist High End, also besonders guter HiFi-Wiedergabe verpflichtet. Er nutzt 40-mm-Karbonfaser-Treiber ähnlich den Hochton-Kalotten der 700er-Lautsprecherserie von Bowers & Wilkins und liefert auch mit ANC exzellenten Klang, während bei manchen ANC-Kopfhörern die Klangqualität bei eingeschalteter Geräuschunterdrückung deutlich absinkt. Zudem ist der Klang ausgewogen, klare Höhen, transparente Mitten und tiefe, aber nicht übertrieben lästige Bässe. Der Px8 kann hier gegenüber dem Px7 S2 trotz verwandter Technik (nur ohne Kohlefaser) noch einmal deutlich zulegen.
Der Kopfhörer ist mit aptX Adaptive ausgerüstet, kann also alle aptX-Varianten bespielen, auch aptX HD mit 24 Bit. Es ist auch ohne Probleme möglich, den Kopfhörer an einem DAB+-Radio Technisat Viola 3 anzuschließen: Er kennt ja keinen Passiv-Mode, eine Wiedergabe ist nur mit eingeschalteter Elektronik möglich, doch er verursacht keine Empfangsstörungen. Man kann also auch mit ANC Radio hören, wenn man kein Mobilfunknetz hat, den sonst erheblichen Streaming-Traffic bei längeren Hörsitzungen vermeiden will oder einfach mal keine Lust darauf hat, von auf dem Smartphone eingehenden Anrufen, SMS, Mails und Chat-Mitteilungen gestört zu werden.
Preis
Der Bowers & Wilkins Px8 kostet aktuell bei Amazon 349 Euro.
Fazit
Die aktive Geräuschunterdrückung und der Tragekomfort des Bowers & Wilkins Px8 sind beeindruckend, der Klang ebenso – die wenigen kleinen Schwächen des Vorgängers Px7 S2 sind damit verschwunden. Dabei ist der Kopfhörer dennoch robust und alltagstauglich geblieben und für unterwegs perfekt geeignet.
Der direkte Anschluss am USB-Port erspart eine 24-Bit-Soundkarte beim Betrieb am PC. Die App ist zwar noch nicht perfekt, aber akzeptabel. Die Qualität überzeugt, ob unterwegs oder im Büro. Der Preis ist dafür etwas höher als bei vergleichbaren Modellen, allerdings ist der Px8 auch brandneu, während die Konkurrenten schon eine Weile am Markt sind und den typischen Preisverfall dieser Produktkategorie bereits hinter sich haben.
Künstliche Intelligenz
Industrieprojekt in der Atacama-Wüste abgesagt, Astronomen erleichtert
Normalerweise ist die Ankündigung, einen Wind- und Solarpark zu bauen, eine gute Nachricht. Im Fall von Inna hingegen ist die gute Nachricht, dass das Projekt nicht umgesetzt wird. Die Anlage in Chile hätte die Arbeit von Astronomen beeinträchtigen können.
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Inna sollte eine Anlage für die Produktion von grünem Wasserstoff und Ammoniak werden, die das US-Unternehmen AES Andes in der Atacama-Wüste in Chile bauen wollte, nur wenige Kilometer entfernt vom Paranal-Observatorium der Europäischen Südsternwarte (ESO). Zu Inna sollten unter anderem ein Solarpark und ein Windpark gehören.
Dazu wird es nicht kommen: Die chilenische Tochtergesellschaft des US-Energiekonzerns AES hat das Projekt aufgegeben. Nach eingehender Prüfung des Projektportfolios sei beschlossen worden, „die Umsetzung des Inna-Projekts, einer Initiative zur Produktion grünen Wasserstoffs und grünen Ammoniaks, einzustellen“, teilte AES Andes mit.
Lichtverschmutzung und Vibrationen
Astronomen weltweit hatten gegen das Projekt protestiert. Dabei erhielten sie Unterstützung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: Das Projekt hätte deutliche mehr Lichtverschmutzung in dem abgelegenen Gebiet bedeutet, wie eine Studie der ESO ergeben hat.
Daneben hätten die Windräder die astronomischen Beobachtungen am Very Large Telescope (VLT), dem Visible and Infrared Survey Telescope for Astronomy (VISTA) und künftig dem Extremely Large Telescope (ELT) gestört: Zum einen verwirbeln Windräder Luft, die an dem Standort sehr ruhig ist. Zudem erzeugen sie Vibrationen, die sich auf den Boden und dann auf die präzise ausgerichteten Teleskope übertragen könnten. Beides beeinflusst die Beobachtungen.
Leistungsstarke Teleskope in der Atacama
Die Teleskope des Paranal-Observatoriums auf den Bergen Cerro Paranal und Cerro Armazones gehören zu den leistungsstärksten weltweit. Das über eine Milliarde Euro teure ELT, das derzeit auf dem Cerro Armazones gebaut wird, wird mit seinem 39 Meter großen Hauptspiegel das weltweit größte optische Teleskop. Die Fertigstellung ist für Anfang der 2030er-Jahre geplant.
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Die Atacama-Wüste gilt als eine der trockensten Gegenden der Welt. Dort gibt es rund 350 klare Nächte im Jahr. Zudem ist die Region so entlegen, dass es dort kaum Luft- und Lichtverschmutzung gibt, die die Beobachtungen stören.
Die Astronomie-Community freut sich über die Entscheidung AES Andes’, Inna nicht umzusetzen. Der Paranal-Nachthimmel sei gesichert, kommentierte das Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik (MPE). „Ich bin sehr erfreut, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren und der geplante Industriekomplex nun an einem anderen Standort realisiert werden soll“, sagte Reinhard Genzel, Nobelpreisträger und Direktor der Infrarot-Gruppe am MPE. Es sei den Forschern nie „um Wissenschaft gegen Nachhaltigkeit“ gegangen. „Das einzige Problem der geplanten Anlage war immer nur die räumliche Nähe zu den Teleskopen.“
(wpl)
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Kritische Infrastruktur: Bundestag verabschiedet Kritis-Dachgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag das sogenannte Kritis-Dachgesetz verabschiedet. Es macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es sowohl um die Abwehr krimineller Angriffe als auch um den Schutz der Infrastruktur vor Anschlägen. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden. Auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen.
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Infrastruktur soll widerstandsfähiger werden
Das Kritis-Dachgesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden, aber infolge der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht worden. Es komplementiert das NI2-Gesetz mit dem die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit umgesetzt wurde.
Das Kritis-Dachgesetz sieht für Unternehmen der kritischen Infrastruktur – dazu gehören etwa große Energieversorger oder Wasserwerke – nicht nur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor, sondern auch eine Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie Bußgelder bei Regelverstößen.
Der Schutz solcher Anlagen war zuletzt auch wegen des Brandanschlags, der Teile der Berliner Stromversorgung tagelang unterbrochen hatte, diskutiert worden.
Auf den mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag reagierte die schwarz-rote Koalition mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen“.
AfD stimmt trotz Kritik zu
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Die AfD kritisierte das Vorhaben, erklärte aber gleichzeitig, man stimme dennoch zu, da ein verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur notwendig sei. Ihr Abgeordneter Arne Raue sagte, dies sei „ein Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle“ und monierte die aus seiner Sicht zu umfassenden Kompetenzen für Bundesbehörden.
Rasha Nasr (SPD) sagte, das Gesetz enthalte nun eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermögliche, die darin enthaltenen Verpflichtungen auch Betreibern kleinerer Anlagen aufzuerlegen. Der Deutsche Städtetag hatte kritisiert, der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur sei viel zu hoch.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, erklärte, jetzt sei wichtig, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimme. Denn „die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung“.
(vbr)
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Bundesarbeitsgericht: Keine Betriebsräte bei reiner App-Steuerung
In der Welt der Lieferdienste und Plattformökonomie schien die Mitbestimmung zuletzt auf dem Vormarsch zu sein. In Städten wie Braunschweig, Kiel oder Bremen wählten Kuriere eigene Betriebsräte, um ihren Interessen gegenüber großen Betreibern wie Lieferando, Uber Eats oder Wolt Gehör zu verschaffen. Doch der rechtliche Boden unter diesen Gremien hat nun massiv nachgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren am Mittwoch verkündeten Beschlüssen klargestellt, dass die rein digitale Steuerung über eine App nicht ausreicht, um ein Liefergebiet rechtlich als eigenständigen Betrieb einzustufen (u.a. Az.: 7 ABR 23/24).
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Der Streit dreht sich um eine fundamentale Frage des Arbeitsrechts: Was genau ist ein Betrieb? Bisher definiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) diesen als eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mithilfe personeller und materieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Entscheidend ist dabei die Leitungsmacht – also die Kompetenz, in personellen und sozialen Angelegenheiten verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Bei dem betroffenen Lieferdienst sind die Strukturen zweigeteilt. Es gibt „Hub-Cities“, in denen neben den Fahrern auch Verwaltung und Backoffice sitzen. Auf der anderen Seite stehen „Remote-Cities“: Dort sind lediglich die Kuriere unterwegs, gesteuert durch Algorithmen und eine zentrale App. Die Arbeitgeberin focht die Wahlen in diesen Außenposten an, da dort die nötige Leitungsinfrastruktur vor Ort fehle. Das BAG gab dieser Sichtweise nun Recht. Eine Zusammenfassung von Fahrern zu einem Liefergebiet mit eigenem Dienstplan genüge nicht, um die für einen Betrieb erforderliche organisatorische Selbstständigkeit zu begründen.
Justiz will Lücke nicht schließen
Die Hoffnung von Gewerkschaften, das höchste deutsche Arbeitsgericht würde den Betriebsbegriff im Zuge der Digitalisierung dynamisch ausweiten, hat sich so zerschlagen. Die Erfurter Richter betonen, dass die Maßstäbe des BetrVG auch dann gelten, wenn die Arbeitsverhältnisse im Wesentlichen digital gesteuert werden. Ein Mindestmaß an organisatorischer Eigenständigkeit muss vorhanden sein. Eine bloße Interessengemeinschaft von Fahrern, die denselben Algorithmus nutzen, erfüllt diese Kriterien nicht.
Damit folgt das BAG der Linie, die Experten bereits skizzierten. Der Gesetzgeber senkte 2021 zwar mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Hürden für Wahlen, tastete den Kern des Betriebsbegriffs aber nicht an. Das Gericht macht nun deutlich, dass es nicht seine Aufgabe ist, diese gesetzgeberische Lücke durch weitreichende Rechtsprechung zu füllen.
Bundesrat fordert Reform gegen „Union-Busting“
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Erst im Juli monierte der Bundesrat, dass die aktuelle Rechtsprechung Mitarbeitern in per App abgegrenzten Liefergebieten den Zugang zu eigener Mitbestimmung faktisch versage. Die Länderkammer forderte den Gesetzgeber daher auf, den Betriebsbegriff an die Realität der digitalen Arbeitswelt anzupassen. Gerade in der Gründungsphase müssten solche Gremien besser vor Beeinträchtigungen durch Arbeitgeber geschützt werden. Die Länder sehen hier die Gefahr von „Union-Busting“, wenn digitale Strukturen dazu genutzt werden, die Bildung von Betriebsräten durch organisatorische Tricks zu erschweren oder unmöglich zu machen.
Die Entscheidung fällt in eine kritische Zeit, da im Frühjahr bundesweit die regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Für viele Wahlvorstände im Liefer-, Handels- und Dienstleistungssektor wirkt das Urteil wie eine kalte Dusche, bietet aber gleichzeitig Rechtssicherheit. Wer in digital fragmentierten Strukturen Wahlen organisiert, muss genau prüfen, ob die angezielte Einheit überhaupt betriebsratsfähig ist. Ansonsten droht die nachträgliche Unwirksamkeit durch die Arbeitsgerichte.
Der Ball liegt jetzt im Feld des Gesetzgebers. Das Arbeitsministerium muss entscheiden, ob es dem Ruf des Bundesrats folgt. Bis dahin bleibt der ortsgebundene Leitungsbegriff der Goldstandard – auch wenn der Chef nur noch als Icon auf dem Smartphone erscheint.
(mho)
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