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Top 10: Die beste smarte Box im Test – Youtube, Netflix & Co. im Auto
Streaming im Auto: Mit den richtigen Adaptern kann man Youtube, Netflix & Co. direkt auf dem Infotainment-Display sehen.
Was nach Zukunftsmusik klingt, lässt sich schnell und unkompliziert nachrüsten: Fernsehen und Streaming direkt auf dem Bildschirm im Auto. Mit einem Adapter, der einen HDMI-Eingang bietet, können TV-Sticks oder smarte Boxen mit eigenem Android-Betriebssystem angeschlossen werden. So lassen sich Apps wie YouTube, Netflix, MagentaTV, Disney+ oder Prime Video auch unterwegs nutzen – und direkt auf dem Display des Infotainment-Systems abspielen.
Voraussetzung ist eine CarPlay-Schnittstelle im Auto, die der Adapter für seine Zwecke zweckentfremdet. Die Internetverbindung wird entweder über den mobilen Hotspot des Smartphones oder – je nach Adaptermodell – über eine zweite SIM-Karte hergestellt.
Wer zum Beispiel während einer längeren Pause eine Folge seiner Lieblingsserie schauen möchte oder im Urlaub auf dem Campingplatz Unterhaltung sucht, aber kein Tablet zur Hand hat, kann das Infotainment-System im Auto nutzen. Das kann auch eine praktische Lösung sein, um Kinder im Urlaub zu beschäftigen.
Wir stellen die besten Lösungen vor, um Inhalte von Streaming-Diensten komfortabel im Auto genießen zu können.
Rechtlicher Hinweis
Unter keinen Umständen sollte man während der Fahrt fernsehen oder Videos streamen. Das ist nicht nur eine gefährliche Ablenkung, sondern verstößt auch gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) – konkret gegen das Handy- und Ablenkungsverbot (§ 23 Abs. 1a StVO).
Welche smarte Box ist die beste fürs Streaming im Auto?
Testsieger ist der neue Ottocast Nano Ai (auch als Ottoaibox Nano bezeichnet) für 175 Euro (Code: TS20). Die smarte Box überzeugt mit einem modernen Design und einer praktischen Befestigung am Lüftungsgitter samt integriertem Display. Dank des vollwertigen Android-Systems lässt sich in Verbindung mit einem Google-Konto auch der Play Store nutzen – so können nahezu alle Android-Apps direkt auf dem Auto-Display ausgeführt werden.
Eine starke Alternative ist zudem die Atoto Carwave CB6B ab 143 Euro (Code: LCLZL33I). Das vielseitige Gerät unterstützt ebenfalls SIM-Karten und bietet ein vollwertiges Android-System.
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet die Carlinkit Tbox Plus ab 115 Euro (Code: TechStage). Der flache Adapter bietet volles Android mit Play Store und einen SIM-Karten-Schacht. Wer hingegen ein BMW-Besitzer ist, muss zur Ottocast Aibox i3 für 160 Euro (Code: TS20) greifen.
Hier folgt das komplette Ranking:
Hinweis: Käufe bei chinesischen Händlern sind oft günstiger, doch Service und Durchsetzung von Verbraucherrechten wie Rückgabe oder Gewährleistung können eingeschränkt sein. Wir verlinken Händler, mit denen wir meist gute Erfahrungen gemacht haben.
Die Preise sind Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können jederzeit abweichen.
Welche Arten von Adaptern gibt es?
Alle hier gezeigten Geräte nutzen die Carplay-Schnittstelle des Infotainment-Systems als Zugang, um Inhalte auf dem Fahrzeug-Display anzeigen zu können. Kurz gesagt: Das Fahrzeug muss Carplay unterstützen, damit die hier vorgestellten Adapter verwendet werden können.
Eine uneingeschränkte Garantie dafür gibt es allerdings nicht – insbesondere bei BMW-Fahrzeugen funktionieren rund 90 Prozent der hier genannten Lösungen nicht. Deswegen bietet Ottocast mit der Aibox i3 eine spezielle Variante nur für Fahrzeuge der Bayerischen Motorenwerke an.
Die Adapter lassen sich grob in diese Kategorien einteilen:
- Boxen mit eigenständigem Android-Betriebssystem
- Adapter für HDMI-Geräte wie TV-Sticks
- Carplay-Wireless-Adapter, die auch Airplay unterstützen
In dieser Bestenliste konzentrieren wir uns weitgehend auf die erste Gerätekategorie. Dabei unterscheiden wir zwischen geschlossenen Systemen, die nur ausgewählte Streaming-Apps unterstützen, und vollwertigen Android-Lösungen mit integriertem Google Play Store. Letztere ermöglichen den Zugriff auf diverse Dienste wie Disney+, Netflix, Prime Video, MagentaTV oder YouTube – Apps, die unter Carplay und Android Auto normalerweise gesperrt sind.
Zu den vollwertigen Systemen gehören der Ottocast Nano Ai, Atoto Carwave CB6B, Carlinkit Tbox UHD sowie Carlinkit Tbox Plus. Die Ottocast Play2Video Ultra bringt zwar einen App-Store mit, aber nur mit eingeschränktem Angebot. Den Google Play Store gibt es hier nicht. Die Ottocast Play2Video Pro beschränkt sich auf Amazon Prime Video, Netflix oder Youtube.
Einige dieser Modelle bringen einen SIM-Karten-Slot mit, um eine eigene Internetverbindung aufzubauen – aber nicht alle. Alternativ können Nutzer das Internet auch über einen mobilen Hotspot vom Smartphone bereitstellen. Alle Boxen dieser Art dienen zeitgleich auch als Wireless-Adapter für Apple Carplay sowie Android Auto.
Zur zweiten Kategorie gehören HDMI-Adapter fürs Auto wie der Ottocast Car TV Mate Pro Max und der Carlinkit Firedrive Link. Beide Adapter besitzen einen HDMI-Eingang, an den man primär einen Streaming-Stick anschließen kann. Laut Hersteller eignet sich der Firedrive primär für den Fire TV-Stick von Amazon, auch wenn andere Zuspieler teilweise nutzbar sind.
Darf ich im Auto fernsehen oder streamen?
Während der Fahrt darf man auf dem Auto-Display auf keinen Fall fernsehen oder Videos anschauen. Das stellt eine erhebliche Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar und ist nicht nur extrem gefährlich, sondern auch eindeutig verboten.
Laut § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt ein striktes Handy- und Ablenkungsverbot. Dieses Verbot schließt ausdrücklich auch das Betrachten von Videos oder TV-Sendungen auf Fahrzeugdisplays ein, wenn diese während der Fahrt genutzt werden.
Erlaubt sind solche Funktionen nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern gefährdet auch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei einem Verstoß drohen folgende Strafen:
- ab 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
- bei Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Beifahrer dürfen zwar Videos schauen, allerdings nur auf separaten Bildschirmen, die den Fahrer nicht ablenken oder sichtbar sind. Wir empfehlen, Videos nur im stehenden Fahrzeug zu schauen – ausschließlich bei ausgeschaltetem Motor. Auch im Parkmodus darf der Motor dabei nicht laufen.
Fazit
Streaming im Auto lässt sich mit den richtigen Adaptern überraschend einfach nachrüsten – vorausgesetzt, das Fahrzeug unterstützt Apple Carplay. Ob mit einer Android-basierten Box oder einem HDMI-Adapter für TV-Sticks: Die Auswahl an Lösungen ist groß und bietet für verschiedene Bedürfnisse passende Optionen. Besonders flexibel zeigen sich die Carlinkit Tbox Max und Ottocast Play2Video Pro, während der Ottocast Car TV Mate Pro Max eine günstige Lösung für HDMI-Geräte darstellt. BMW-Fahrer benötigen die Aibox i3 von Ottocast.
Wichtig ist jedoch: Streaming ist ausschließlich im stehenden Fahrzeug erlaubt – während der Fahrt ist es verboten und gefährlich. Wer die Technik verantwortungsvoll nutzt, kann sich unterwegs komfortabel unterhalten lassen, etwa beim Camping im Urlaub oder in der Mittagspause.
Diese Bestenlisten zeigen weiteres Zubehör für das Auto:
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Nationale Sicherheit gefährdet: US-Regierung stoppt Offshore-Windprojekte
Die US-Regierung hat die Mietverträge und Bauarbeiten für fünf große Offshore-Windenergieprojekte an der Ostküste vorübergehend ausgesetzt. Grund seien nationale Sicherheitsbedenken, wie das US-Innenministerium mitteilte.
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Demnach sollen die Lizenzen für die im Bau befindlichen Offshore-Windparks pausiert werden, um Zeit für eine Überprüfung möglicher Risiken zu gewinnen. Es gebe Regierungsberichte, wonach die Bewegung massiver Turbinenblätter und die stark reflektierenden Türme Radarstörungen verursachten. Das erschwere das Erkennen von feindlichen Bedrohungen.
Die Entscheidung betrifft Projekte vor Massachusetts, Connecticut, New York sowie der Küste Virginias, die bereits große Investitionen und Bauarbeiten vorzuweisen haben.
Opposition wirft Regierung politisch motiviertes Vorgehen vor
Kritik kam unter anderem von dem demokratischen Fraktionschef im US-Senat, Chuck Schumer. Er warf Präsident Donald Trump vor, mit einem „irrationalen und ungerechtfertigten“ Vorgehen gezielt Offshore-Windprojekte und damit die Windkraft zu blockieren. Die Entscheidung werde Energiepreise weiter in die Höhe treiben, Tausende gewerkschaftlich organisierte Arbeitsplätze gefährden und die Stabilität des Stromnetzes untergraben, erklärte Schumer.
Auch Umweltgruppen und weitere politische Vertreter sehen Medienberichten zufolge in dem Schritt eine politisch motivierte Belastung der Windenergiebranche, die zuvor umfangreiche Genehmigungs- und Sicherheitsprüfungen durchlaufen habe – teils auch unter früheren Regierungen. Branchenvertreter und Projektentwickler prüfen demnach die Auswirkungen der Maßnahme auf Arbeitsplätze und Investitionen und haben teilweise juristische Schritte angekündigt.
(olb)
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Sonderheft c’t Ratgeber PC-Hardware jetzt erhältlich
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Anhand der Grafikkarten-Kaufberatung und den Tests aktueller GeForce RTX 5000 und Radeon RX 9000 können Sie die richtige Karte für 3D-Spiele und KI-Anwendungen auswählen. Zudem hilft Ihnen der c’t Ratgeber PC-Hardware bei der Auswahl des passenden, hochauflösenden Monitors. Dazu haben wir Curved-Displays und 5K-Monitore getestet.
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(chh)
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USA: FCC untersagt faktisch Import einiger neuer ausländischer Drohnen
Die US-Telekommunikationszulassungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat verschiedene Flugdrohnen und Flugdrohnenteile ausländischer Drohnenhersteller wie etwa DJI und Autel auf die „Covered List“ gesetzt, eine Schwarze Liste mit Kommunikationsprodukten und -diensten, die ein inakzeptables Risiko für die Sicherheit der USA darstellen. Sie dürfen nicht mehr in den USA betrieben und deshalb nicht mehr eingeführt werden. Das teilte die FCC am Montag mit (PDF). Die Entscheidung basiert auf einer Einschätzung eines von der US-Regierung einberufenen interinstitutionellen Gremiums, das die Gefährdung der nationalen Sicherheit durch im Ausland produzierte Drohnen vorab geprüft und bewertet hatte.
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Bedrohung der nationalen Sicherheit
Konkret fußt die Entscheidung der FCC auf der Feststellung, dass spezifische, im Ausland hergestellte Flugdrohnen und -komponenten „inakzeptable Risiken für die nationale Sicherheit der Vereinigen Staaten und die Sicherheit von US-Bürgern“ darstellen. Die FCC erklärt in der Mitteilung, dass feindliche ausländische Akteure und Terroristen die Fluggeräte dazu nutzen könnten, um „neue und ernsthafte Bedrohungen für unser Heimatland darzustellen“. Dabei geht es auch darum, dass im Ausland hergestellte Drohnen für „für Angriffe und Störungen, unbefugte Überwachung, die Exfiltration sensibler Daten und andere UAS-Bedrohungen (Unmanned Aircraft Systems – UAF) für das Heimatland verwendet werden könnten“. Die FCC nennt in diesem Zusammenhang verschiedene, in den USA anstehende Großveranstaltungen wie etwa die FIFA-Weltmeisterschaft 2026, die America250-Feierlichkeiten und die Olympischen Sommerspiele 2028 in Los Angeles.
Hinzu kommt die Befürchtung der US-Sicherheitsbehörden, dass Abhängigkeit von im Ausland hergestellten Drohnen die industrielle Basis der USA im Drohnenbereich schwächen könnte. Ausnahmen, welche Drohnen, Drohnenklassen oder Drohnenkomponenten doch erlaubt sind, können vom Departement of War oder dem Departement of Homeland Security der FCC übermittelt werden. Die FCC selbst kann die „Covered List“ nicht eigenständig aktualisieren, sondern ist an Entscheidungen von Expertengremien nationaler Sicherheitsbehörden gebunden.
Bestandsschutz
Die FCC betont, dass die jetzigen Bedingungen lediglich für neue Flugdrohnen und ihre Komponenten gelten. Bisher im Rahmen der FCC-Gerätezulassung genehmigte Drohnenprodukte seien nicht betroffen. Sie können weiterhin betrieben und von Händlern in die USA importiert, vermarktet und verkauft werden.
Die FCC ist eine Behörde, die für die Zulassung neuer Kommunikationsgeräte zuständig ist. Darunter fallen auch Geräte, die per Funk angesteuert werden wie etwa Drohnen. Geräte, die nicht von der FCC zugelassen sind, dürfen nicht in die USA importiert, dort nicht verkauft und verwendet werden.
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(olb)
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