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Künstliche Intelligenz

Top 10: Die beste Türklingel mit Kamera im Test – Tiefstpreise zum Black Friday


Switchbot Türklingel mit Kamera im Test: Einfache Bedienung dank Innen-Monitor

Switchbots erste Türklingel mit Kamera lässt sich dank eines Monitors komfortabel bedienen. Im Test zeigt sie volles Potenzial in Verbindung mit einem Smart Lock.

VORTEILE

  • ideal in Kombination mit Switchbot Smart Lock
  • einfache Bedienung dank Monitor
  • Smart-Home-Integration über RTSP

NACHTEILE

  • Monitor muss relativ nah an Türklingel positioniert sein
  • Smart-Home-Integration ohne Sensor
  • Audio- und Video-Qualität nur Durchschnitt

Switchbots erste Türklingel mit Kamera lässt sich dank eines Monitors komfortabel bedienen. Im Test zeigt sie volles Potenzial in Verbindung mit einem Smart Lock.

Der Smart-Home-Spezialist Switchbot hat seine erste Video-Türklingel (Bestenliste) auf den Markt gebracht. Was dieses Modell von der Konkurrenz abhebt, sind zwei Besonderheiten: Im Lieferumfang ist bereits ein externer Monitor enthalten, und die Klingel lässt sich nahtlos mit einem Smart Lock von Switchbot kombinieren. Unser Test verrät, warum das so praktisch ist und welche weiteren Funktionen die Video-Türklingel bietet.

Ausstattung und Funktionen

Die Switchbot Video-Türklingel ist ein System, bestehend aus einer Außenklingel mit Kamera und einem separaten Innen-Monitor. Die Türklingel misst 131 × 65 × 30 mm und wiegt 202 Gramm, der Monitor hat die Abmessungen 125 × 129 × 29 mm und ein Gewicht von 325 Gramm. Beide Gehäuse sind aus ABS-Kunststoff mit einer UV-beständigen Beschichtung gefertigt.

Die Kamera zeichnet Videos in einer Auflösung von 2304 × 1296 Pixel (2K) auf und bietet mit einem diagonalen Blickfeld von 165° ein großes Sichtfeld. Für die Nachtsicht stehen zwei Modi zur Verfügung: eine unauffällige Infrarotbeleuchtung (940 nm) und ein weißes LED-Licht. Die Türklingel ist nach IP65 gegen Staub und Strahlwasser geschützt und für Temperaturen von –20 °C bis 45 °C ausgelegt. Der Monitor hat einen 4,3-Zoll-Bildschirm und ist für Betriebstemperaturen von –15 °C bis 45 °C spezifiziert.

Die Türklingel wird von einem eingebauten 5000-mAh-Akku gespeist, der über einen USB-C-Anschluss geladen werden kann, wechselbar ist der Akku allerdings nicht. Der Monitor benötigt eine kabelgebundene Netzstromversorgung (100–220 V Wechselstrom). Die Verbindung zum Heimnetzwerk erfolgt über WLAN (2,4 GHz, IEEE 802.11 b/g/n). Zur sicheren Kommunikation zwischen Klingel und Monitor wird Bluetooth Low Energy (BLE 5.0) genutzt. Der Monitor fungiert als WLAN-Relais, um eine stabile Verbindung der Außenklingel zum Netzwerk zu gewährleisten.

Switchbot Türklingel mit Kamera und Monitor

Das System ermöglicht eine Zwei-Wege-Sprachkommunikation sowie die Wiedergabe voreingestellter Schnellantworten. Bei Bewegungserkennung können Benachrichtigungen an den Nutzer gesendet werden. Videos speichert die Türklingel auf einer mitgelieferten microSD-Karte mit einer Kapazität von 4 GB (maximal 512 GB), die im Monitor sitzt; eine optionale Cloud-Speicherung ist ebenfalls möglich, kostet pro Jahr allerdings mindestens 40 Euro. Das System ist mit Sprachassistenten wie Alexa kompatibel und kann in das Switchbot-Ökosystem integriert werden, beispielsweise durch Kopplung mit einem Smart Lock. Eine weitere Entsperrmöglichkeit bietet sich über NFC-Karten.

Für eine zuverlässige Funkverbindung zwischen Türklingel und Monitor wird empfohlen, den Monitor innerhalb einer Entfernung von etwa zehn Metern (Häuser) respektive fünf Metern (in Wohnungen) zur Stahleingangstür zu platzieren, ohne dass Hindernisse im Weg sind. Eine Positionierung in der Nähe des Routers und das Vermeiden von Metalloberflächen können die Leistung optimieren.

Inbetriebnahme und Montage

Die Einrichtung erfolgt mit der Switchbot-App, für die eine Registrierung notwendig ist. Ein Einrichtungsassistent führt mit textlichen Erläuterungen und Schaubildern durch den Prozess; ergänzend steht eine Videoanleitung zur Verfügung.

Für die Montage der Video-Türklingel bieten sich mehrere Möglichkeiten: Sie kann mithilfe der beiliegenden 3M-Klebebänder angebracht, mit einem Adapter (wahlweise flach oder gewinkelt) am Türrahmen befestigt oder an der Wand über dem vorhandenen Türklingelgehäuse installiert werden. Im letztgenannten Fall kann die Stromversorgung der bestehenden Klingelanlage genutzt werden. Das benötigte Zubehör wie Schrauben, Dübel und eine Bohrschablone sind im Lieferumfang enthalten. Um Personen mit einer Körpergröße zwischen 0,5 und 2,1 Metern zuverlässig zu erfassen, wird eine Installationshöhe von 1,2 bis 1,5 Metern empfohlen.

Der Monitor verfügt über ein 4,7-Zoll-Display und wird einfach auf einer ebenen Fläche platziert. Der Standort sollte in der Nähe einer Steckdose liegen, da das fest verbaute Stromkabel nur eine Länge von etwa 1,4 Metern bietet.

Insgesamt gestaltet sich die Inbetriebnahme unkompliziert. Die Montage ist besonders einfach, wenn die Klebepads verwendet werden, während die schraubbefestigte Wandmontage durch den Einsatz einer Bohrmaschine einen höheren Aufwand erfordert.

Praxis

Die Video-Türklingel von Switchbot können Anwender auch als herkömmliche Überwachungskamera einsetzen, ohne dass dafür, im Unterschied zur Aqara G410 (Testbericht), ein kostenpflichtiges Cloud-Abo nötig ist. Sobald die Kamera jemanden erfasst, zeichnet sie ein Video auf. Diese Funktion lässt sich in der App aber deaktivieren. Nach deutschen Datenschutzgesetzen ist eine Montage in einem Treppenhaus mit mehreren Wohnungen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten ohnehin nicht erlaubt.

Bei einem Klingelsignal startet auf dem Monitor automatisch der Livestream, parallel dazu erfolgt eine Benachrichtigung auf dem Smartphone. Befindet sich der Monitor innerhalb des empfohlenen Optimalabstands von fünf Metern zur Türklingel, erscheint das Livebild nahezu verzögerungsfrei – genauso schnell wie die Push-Benachrichtigung.

Obwohl die Kamera mit einer Bildrate von nur 15 fps aufzeichnet, wirken Bewegungen in den Aufnahmen relativ flüssig. Bei einem größeren Abstand oder durch Störungen wie Wände kann sich die Übertragung jedoch verzögern. Im Test betrug die maximale Verzögerung bis zum Erscheinen des Livestreams etwa drei Sekunden. Wird ein zweiter Monitor im System verwendet, fungiert der erste als WLAN-Repeater, was nach Herstellerangaben einen Empfang auch in größerer Entfernung ermöglichen soll.

Switchbot Türklingel mit Kamera und Monitor

Bedienung mit Monitor

Die Steuerung über den Monitor erweist sich als praktisch für den Einsatz der Video-Türklingel. Das Gerät verfügt über sechs physische Tasten. Mit den beiden großen Tasten am unteren Gehäuserand lässt sich das Display ein- und ausschalten, um den Livestream einzusehen, sowie ein Gespräch mit einem Besucher beginnen oder beenden.

Über die vier oberen Tasten können zuvor aufgezeichnete Videos aufgerufen, abgespielt oder gelöscht werden. Die rechte Taste ermöglicht es, vordefinierte oder selbst erstellte Sprachnachrichten abzuspielen – wie die Durchsage: „Entschuldigung, kann ich Ihnen helfen?“

Koppelung mit Switchbot Smart Lock

Die zweite Taste von rechts, die mit einem Schlosssymbol gekennzeichnet ist, ermöglicht die Steuerung eines Switchbot Smart Locks. Nachdem das Schloss in der App mit dem System gekoppelt wurde, kann die Tür direkt über den Monitor geöffnet, geschlossen oder die Falle angezogen werden.

Diese Steuerungsmöglichkeiten sind ebenfalls in der App verfügbar. Der Vorteil liegt darin, dass Nutzer nicht erst in die separate Bedienoberfläche des Smart Locks wechseln müssen, sondern das Schloss direkt von der Türklingel-Oberfläche aus bedienen können.

Eine vergleichbare Integration bietet auch die Aqara-Türklingel G410 in Kombination mit dem Smart Lock U200. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, dass die Aqara-Lösung über keinen separaten Monitor verfügt.

Wie gut sind Bild- und Tonqualität?

Die Aufnahmequalität der Switchbot-Türklingel bewegt sich auch bei guter Beleuchtung im durchschnittlichen Bereich. Obwohl die Kamera mit einer Auflösung von 2304 × 1296 Pixeln aufzeichnet, wirken die Bilder in der Praxis nicht vollständig ausgereizt und könnten schärfer sein.

Bei Nacht ermöglicht das Modell Farbaufnahmen durch zwei integrierte LED-Zusatzleuchten. Allerdings bleibt die Bildqualität auch in diesem Modus eingeschränkt, was sich in einer verzögerten Darstellung und einer grobkörnigen Bildwiedergabe zeigt. Ähnliche Qualitätseinbußen stellen sich bei Schwarz-Weiß-Aufnahmen dar, die mit den Infrarotleuchten erstellt werden.

Die Sprachkommunikation mit Besuchern ist ebenfalls nicht optimal – eine Schwäche, die jedoch bei den meisten Video-Türklingeln dieses Segments zu beobachten ist.

In Home Assistant lässt sich aktuell nur der Videostream der Kamera einbinden.

Wie gut ist die Smart-Home-Anbindung?

Switchbot ist bekannt dafür, dass es mit seinen Geräten eine einfache Integration in Home Assistant per Bluetooth ermöglicht – bei der Türklingel ist das allerdings nur bedingt der Fall. Immerhin kann man den Videostream der Kamera über Onvif einbinden. Aber Zugriff auf weitere Funktionen besteht unter Home Assistant derzeit nicht. Das dürfte primär daran liegen, dass die Video-Türklingel in der Switchbot-App nicht mit einem Switchbot-Hub gekoppelt ist. Und so ist auch eine Integration per Matter nur möglich, wenn entweder ein entsprechender Apple- oder Google-Hub im Einsatz ist.

Positiv hervorzuheben ist die zuverlässige Alexa-Integration: Diese funktioniert auf Anhieb und ermöglicht etwa akustische Benachrichtigungen bei Klingelsignalen.

Wie lange hält der Akku?

Der verbaute 5000-mAh-Akku erscheint ausreichend dimensioniert. Nach einer intensiven Testphase mit häufiger Nutzung von Livestreams auf Monitor und App wies die Anzeige nach mehreren Tagen noch eine Restkapazität von 86 Prozent aus. Im Normalbetrieb sollte sich daher eine Laufzeit von mehreren Monaten erreichen lassen. Ein konkreter Zeitrahmen wurde vom Hersteller bislang nicht genannt.

Für die Aufladung kann die Video-Türklingel einfach mit dem beiliegenden Werkzeug aus der Halterung entnommen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sie über eine Powerbank zu laden, ohne sie abzunehmen.

Preis

Switchbot verkauft seine erste Video-Türklingel zusammen mit dem externen 4,7-Zoll großen Monitor regulär für 160 Euro. Aktuell ist die Lösung für 100 Euro erhältlich.

Fazit

Die Switchbot Video-Türklingel mit Monitor überzeugt im Test vordergründig durch ihre einfache Bedienung. Die Bildqualität bei Tageslicht bewegt sich im durchschnittlichen Bereich, während in dunklen Umgebungen sichtbare Qualitätseinbußen auftreten. Dieser Nachteil dürfte in der Praxis jedoch kaum ins Gewicht fallen, da am typischen Installationsort häufig Bewegungsmelder durch automatisch einschaltende Beleuchtung für ausreichende Helligkeit sorgen.

Positiv hervorzuheben ist die Stromversorgung über einen wiederaufladbaren Akku. Kritisch anzumerken bleibt, dass dieser fest verbaut und nicht austauschbar ist.

In Kombination mit einem Switchbot Smart Lock ermöglicht das System nicht nur die Identifikation von Besuchern, sondern auch das bequeme Öffnen der Tür. Was für viele Nutzer ein Komfortmerkmal darstellt, kann für Menschen mit körperlichen Einschränkungen einen deutlichen Zugewinn an Selbstständigkeit bedeuten.



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Sicherheit zuerst: Schwarz-Rot will Transparenzpflichten bei Kritis einschränken


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Nach dem folgenschweren Anschlag auf die Berliner Strominfrastruktur Anfang Januar will die Politik aufrüsten. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben das neue Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Kritis) finalisiert. Der nun geleakte Änderungsantrag zum Regierungsentwurf verdeutlicht, dass die Resilienz der Bundesrepublik künftig nicht mehr nur eine Frage der IT-Sicherheit, sondern eine umfassende nationale Sicherheitsaufgabe sein soll.

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Eine der Neuheiten betrifft die Machtbefugnisse der Bundesländer. Diese erhalten künftig eine deutlich größere Flexibilität bei der Identifizierung kritischer Anlagen. Während bisher oft starre Schwellenwerte – etwa die Versorgung von mindestens 500.000 Menschen – ausschlaggebend waren, dürfen die Länder diese Grenzen jetzt eigenständig absenken. Damit könnten auch kleinere, aber regional systemrelevante Einrichtungen unter den besonderen gesetzlichen Schutz gestellt werden, wenn sie vollständig in der Zuständigkeit des jeweiligen Landes liegen. Das Bundesinnenministerium soll dazu schnell eine Rechtsverordnung erarbeiten, die die genauen Kriterien und Verfahren festlegt.

Parallel werden die Fraktionen einen Entschließungsantrag einbringen, der eine Kehrtwende in der Informationspolitik markiert. Sie fordern die Bundesregierung auf, Transparenzpflichten drastisch einzuschränken. Heikel ist die Forderung, bereits öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und gegebenenfalls konsequent aus dem Internet zu entfernen. Hintergrund ist der Verdacht, dass die Attentäter von Berlin öffentlich verfügbare Lagepläne für ihre Sabotageplanung nutzen konnten. Schwarz-Rot will daher sicherstellen, dass sensible Daten über Leitungsverläufe oder Kraftwerksknoten künftig Terroristen nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Vorstoß soll auch die europäische Ebene einbeziehen, um EU-weite Transparenzvorgaben, etwa im Energierecht, zu revidieren.

Die Koalition will im Gesetz verankern, dass Sicherheit Vorrang gegenüber anderen Belangen wie dem Planungs- oder Umweltrecht bekommt. Behörden und Betreiber werden dazu angehalten, bestehende Ausnahmeregelungen von Veröffentlichungspflichten konsequent zu nutzen. Um die technische Überwachung zu verbessern, müssen Betreiber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) künftig detailliert melden, welche Typen kritischer Komponenten sie verbauen – inklusive der konkreten Versionsnummern. Diese Informationen sollen exklusiv ans BSI fließen, um bei Sicherheitslücken gezielte Warnungen aussprechen zu können.

Auch die operative Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft wird neu geregelt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird verpflichtet, eingegangene Vorfallsmeldungen von Betreibern unverzüglich zu bestätigen und diese mit sachdienlichen Folgeinformationen oder Leitlinien zur Resilienzstärkung zu unterstützen. Zudem soll das BBK regelmäßige Lagebilder zur Gesamtsituation der kritischen Infrastruktur erstellen und diese den Betreibern und Behörden zur Verfügung stellen. Damit reagiert die Politik auf die Kritik, dass Unternehmen im Krisenfall oft zu wenig Rückmeldung von staatlicher Seite erhielten.

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Die schwarz-rote Koalition will die Bestimmungen auch stärker sanktionieren. Der Änderungsantrag etwa sieht eine Erhöhung der Bußgelder vor. Diese können bei schweren Verstößen gegen Melde- oder Registrierungspflichten bis zu einer Million Euro betragen. Um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen greifen, wurde die erste Evaluierung des Gesetzes von fünf auf zwei Jahre nach Inkrafttreten vorgezogen.

Manuel Atug von der AG Kritis sieht trotzdem keine wesentlichen Verbesserungen. „Transparenzpflichten sind in einer Demokratie wesentlich und schützen gegen Unfälle“, sagte er. Zudem müssten alle kritischen Infrastrukturen auch im Staat und in der Verwaltung erfasst werden. Doch die Koalition will offenbar auf das Prinzip „Sicherheit vor Sichtbarkeit“ setzen.

Der Bundestag soll den überarbeiteten Gesetzentwurf am Donnerstag beschließen. Abschmettern dürfte Schwarz-Rot dabei zugleich einen Antrag der oppositionellen Grünen. Sie plädieren darin „für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“.


(wpl)



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Offshore-Wind: Branchenverbände warnen vor Verfehlen der Ausbauziele


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Erst gestern frohlockte Bundeskanzler Friedrich Merz, dass der Ausbau der Windenergie auf See konkret vorangebracht worden sei. Auf dem Nordseegipfel in Hamburg verabredeten Regierungschefs mehrerer Anrainerstaaten, den Nordseeraum zum größten Hub für saubere Energie machen zu wollen. Eine Pressemitteilung verschiedener Branchenverbände der deutschen Offshore-Windindustrie schürt jedoch Zweifel daran. Die von der Stiftung Offshore-Windenergie veröffentlichte Erklärung prophezeit gar, dass Deutschland sein Ausbauziel von 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030 nicht halten kann und nur 20 GW schafft. Das Ziel sei frühestens ab 2032 erreichbar.

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Auf den ersten Blick sieht es so aus, dass der Ausbau im Jahr 2025 gut vorankam: 41 neue Offshore-Windanlagen mit 518 MW gingen ans Netz. Insgesamt belief sich die Zahl der installierten Anlagen in der deutschen Nordsee auf 1680 Stück mit 9740 MW. 19 weitere Anlagen mit insgesamt 278 MW sind bereits errichtet, aber noch ohne Netzeinspeisung. Außerdem wurden 65 Fundamente installiert, bilanzieren die Branchenverbände.

Dass es trotzdem stockt, macht die Lobby an zwei Punkten fest: Erstens bremsen Verzögerungen beim Netzanschluss das zügige Vorankommen. Zweitens sieht die Branche in einer gescheiterten Ausschreibung im August 2025, bei der es keine Gebote gab, einen Warnschuss. Ohne eine Reform könnte es auch künftig nur wenige oder gar keine Interessenten geben. Schon im Juni könnte es darüber Gewissheit geben, wenn eine weitere Ausschreibung endet.

Die Verbände plädieren unter anderem dafür, Windpark-Flächen künftig nicht mehr an den Meistbietenden zu vergeben. Projekte würden durch das sogenannte negative Bieten unrentabel. Viele Firmen bauten dann erst gar nicht. Ökonomen und Teile der Politik gehen hingegen davon aus, dass ein fairer Marktpreis für die Nutzung öffentlicher Flächen angemessen ist. Dem Staat würden dadurch Milliardeneinnahmen entgehen. Die Zahlungen würden dazu beitragen, übermäßige Gewinne der Unternehmen abzuschöpfen und die Kosten der Energiewende für die Allgemeinheit zu senken, indem zum Beispiel mit den Einnahmen Netzentgelte gesenkt werden.

Eine weitere Forderung der Offshore-Industrie ist eine Einführung zweiseitiger Contracts-for-Difference (CfD), so wie sie in Großbritannien üblich seien. Hinter dem Fachbegriff verbergen sich planbare Einnahmen durch feste Strompreise. Ist der Marktpreis niedriger, zahlt der Staat die Differenz, damit die Windparks rentabel bleiben. Ist der Marktpreis höher, bekommt der Staat die Extra-Gewinne zurückgezahlt. Doch dieses „Sicherheitsnetz“ ist selbst unter Akteuren der Erneuerbaren-Branche nicht unumstritten: Der Bundesverband Erneuerbare Energie warnt in einer Analyse davor, dass dann der Anreiz fehle, Strom dann zu produzieren, wenn er am meisten benötigt wird. Auch könnten die Windparkbetreiber private Lieferverträge zugunsten staatlicher Förderung verdrängen.

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Die Offshore-Branche setzt sich außerdem dafür ein, langfristige Lieferverträge mit großen Industriekunden (Power Purchase Agreements) besser abzusichern und Sanktionen anzupassen. Die aktuellen Strafen für Interessenten, die den Zuschlag für eine Windpark-Fläche bekommen, sind nach Ansicht von Branchenvertretern so gesetzt, dass Firmen lieber „pokern“, anstatt wirklich zu bauen. Auch mehr Bundesmittel für Hafeninfrastruktur, ein stärkerer Fokus auf die Sicherheit der Anlagen sowie Schutz vor Marktverzerrung durch staatlich geförderte Akteure stehen auf dem Wunschzettel der Branche.


(mki)



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Festplattenverschlüsselung FileVault: Apple umgeht BitLocker-„Falle“ in macOS 26


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Nach Berichten, dass Microsoft auf richterlichen Beschluss auf seinen Cloud-Servern abgelegte Schlüssel für den lokalen SSD-Schutz BitLocker herausrückt, fragen sich macOS-Nutzer, ob ihnen Ähnliches droht. Darauf gab es, zumindest bis macOS 26 alias Tahoe, im Stil von Radio Eriwan nur eine Antwort: „Im Prinzip ja, aber …“

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Vor dem im Herbst erschienenen neuen Betriebssystem konnten Nutzer bei FileVault entscheiden: Entweder die Verschlüsselung läuft rein lokal und man schreibt sich einen – im Übrigen nur einmal auftauchenden – Wiederherstellungsschlüssel (Recovery Key) auf – oder man hinterlegte diesen in iCloud, konnte also mit seinem Apple-Account dann auch gleich FileVault entschlüsseln. Entschied man sich für diesen Weg, drohte ähnliches Ungemach wie bei Microsofts BitLocker: Sofern staatliche Stellen Apple dazu bewegten, Zugriff auf den Apple-Account samt iCloud zu erteilen, war auch Zugriff auf FileVault möglich. Derzeit ist unklar, wie, ob und wie oft so etwas bereits geschah – eine entsprechende Anfrage seitens Mac & i bearbeitet der iPhone-Konzern noch.

Eine potenzielle Lösung gab es hierfür indes, auch wenn sie nicht standardmäßig vom Betriebssystem empfohlen wurde: die Verwendung des erweiterten Datenschutzes für iCloud, auf Englisch Advanced Data Protection, kurz ADP. Die seit Ende 2022 / Anfang 2023 verfügbare Technik sorgt dafür, dass alle sensiblen Inhalte, die bei Apple lagern, (endlich) Ende-zu-Ende-verschlüsselt werden und auch Apple selbst – und damit mit Gerichtsbeschluss ausgestattete Behörden, die bei Apple vorstellig werden – keinen Zugriff auf diese hat. Damit war dann auch der FileVault-Zugang gesichert. Das Problem: Viele Nutzer kennen oder finden ADP schlicht nicht oder fürchten sich gar vor der Funktion, da ihnen Apple nach Aktivierung bei Verlust ihres Passworts nicht mehr helfen kann (dafür gibt es aber andere Möglichkeiten).

Vorspultaste zu macOS 26: Das neue Betriebssystem hat FileVault nun standardmäßig sicherer gemacht. Denn: Statt den Recovery Key auf Wunsch in iCloud abzulegen, wo Apple gegebenenfalls herankommt, wird hier der iCloud-Schlüsselbund verwendet. Dieser arbeitet von Beginn an Ende-zu-Ende-verschlüsselt und konnte damit von Apple noch nie eingesehen werden. Zugriff erfolgt nur in Kombination von Passwort und zweitem Faktor, an den auch Apple nicht gelangen kann, da dieser an einem Gerät hängt, das sich im Besitz des Nutzers befindet.

Störend an FileVault in Tahoe: Apple fragt nicht mehr nach, ob eine Synchronisation erfolgen soll oder nicht. Ist der iCloud-Schlüsselbund aktiv (zu erkennen daran, dass „Passwörter“ in den Apple-Account-Einstellungen für iCloud aktiv ist), landet der Wiederherstellungsschlüssel automatisch darin, man kann dies nicht mehr, wie bei der unsicheren reinen iCloud-Hinterlegung in macOS 15 und zuvor, unterbinden. Nützlich ist in macOS 26 jedoch, dass man den Wiederherstellungsschlüssel in den FileVault-Einstellungen beliebig oft wieder anzeigen lassen kann. Diesen sollte man unbedingt notieren und an einem sicheren Ort aufbewahren, egal ob man den iCloud-Schlüsselbund verwendet oder nicht.

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Update

27.01.2026,

23:54

Uhr

Weitere Details zur Hinterlegung des Wiederherstellungsschlüssels im iCloud-Schlüsselbund samt Erläuterung der Funktionsweise des FileVault-Bootprozesses finden sich in einer Kolumne des bekannten Apple-Autoren Glenn Fleishman bei Six Colors.

Dieser erläutert auch, warum FileVault grundsätzlich notwendig ist, um die SSD abzusichern, obwohl Macs diese grundsätzlich über den integrierten M-Chips (und den SSD-Controller) verschlüsseln: Ist der jeweilige Mac mit der SSD verknüpft, liegt diese auch offen und es kann gebootet werden. FileVault schützt davor und erlaubt ohne Passwort keinen Datenabfluss.


(bsc)



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