Künstliche Intelligenz
Tracking-Einwilligung: Apple warnt vor Aus für iOS-Funktion in Deutschland
Verschwindet die in iOS fest integrierte Anti-Tracking-Nachfrage bald in Deutschland? Apple hat am Donnerstag erstmals konkret davor gewarnt, die Funktion in europäischen Ländern womöglich abzuschalten – in direkter Reaktion auf Wettbewerbsuntersuchungen. Diese könnten den Konzern „dazu zwingen, diese Funktion zum Nachteil der europäischen Verbraucher zurückzuziehen“, wie Apple in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur dpa mitteilte.
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Das Unternehmen sei aber bemüht, die zuständigen Behörden zum Einlenken zu bewegen und „Apple zu erlauben, unseren Nutzern dieses wichtige Datenschutz-Tool auch weiterhin zur Verfügung zu stellen“.
Werbebranche klagte über Milliardenverluste
Um auf die von iOS speziell vergebene Werbe-ID zuzugreifen, müssen Apps seit mehreren Jahren erst die Erlaubnis des Nutzers einholen. Mit Kenntnis dieser ID lässt sich Werbe-Tracking auch Anbieter-übergreifend vornehmen, andere Formen des Anbieter-übergreifenden Werbe-Trackings verbietet Apple den App-Anbietern auf seiner Plattform.
Diese Funktion „App-Tracking-Transparenz“ (App Tracking Transparency – ATT) sorgte nach der Einführung von iOS 14.5 für massiven Aufruhr in der Werbebranche. Werberiesen wie Meta/Facebook beklagten damals Milliardeneinbußen, scheinen sich inzwischen aber damit arrangiert zu haben und konnten offenbar teils auch auf andere Tracking-Methoden ausweichen.
Wettbewerbsverfahren auch in Deutschland und Frankreich
In mehreren europäischen Ländern laufen Wettbewerbsverfahren gegen Apple. In Frankreich entschieden die zuständigen Regulierer Anfang des Jahres, dass die konkrete Umsetzung „im Sinne des Wettbewerbsrechts missbräuchlich“ ist und verhängten eine Strafe in Höhe von 150 Millionen Euro gegen den Konzern. Apples Funktion verhindert, dass App-Anbieter die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung richtig erfüllen und machen es für Nutzer „übermäßig komplex“, argumentierte Frankreichs Wettbewerbsbehörde.
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Auch das Bundeskartellamt hat im Februar nach mehrjähriger Prüfung bemängelt, dass die ATT-Regeln nur für andere Anbieter, Apple selbst aber nicht gelten. Das Unternehmen könne Tracking-Daten aus App Store und Apple-Account etwa kombiniert zu Werbezwecken verwenden, so die Wettbewerbshüter. Das Unternehmen verweist gewöhnlich darauf, dass solche Daten nicht mit Werbe-Tracking-Informationen Dritter vermengt oder mit anderen Firmen geteilt werden.
(lbe)
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Kompakte Elektro-SUVs im Vergleich: Das kosten Audi Q4, BMW iX1 und VW ID.4
Die Zeiten, in denen der Markt für Elektroautos nur eine äußerst geringe Auswahl bot, sind in fast allen Segmenten längst Geschichte. Das gilt vor allem für kompakte SUVs im Bereich von etwa 4,5 bis 4,7 Meter Länge. Zuletzt belegten solche Fahrzeuge regelmäßig die Hälfte der Top Ten, wenn es um die Anzahl der Erstzulassungen von Elektroautos in Deutschland ging. Der Vorteil dieser großen Auswahl: Es ist für fast jeden etwas dabei. Denn neben – sagen wir einfach – bodenständigen Modellen wie dem VW ID.4 (Test) gibt es auch Exemplare von selbsternannten Premiumherstellern wie den Audi Q4 e-tron (Test) und BMW iX1 (Test). Ob die Wahl der beiden letztgenannten bei den Unterhaltskosten mit einem Premiumaufschlag verbunden ist, zeigen wir anhand dieses Vergleichs – und blicken zumindest auch ein wenig auf die Anschaffungspreise.
Wo genau die Grenze zwischen Premium und Standard verläuft, darüber lässt sich diskutieren. Fest steht allerdings, dass es die Summe diverser Aspekte ist: Material, Verarbeitung, Haptik und vieles mehr. Punkte, in denen nicht jedes Modell der Premiumhersteller überzeugen kann. Was ebendiese aber nicht daran hindert, die Preise etwas höher anzusetzen. Was das bedeutet, zeigt der Vergleich der drei Basisvarianten. Weitestgehend ausstattungsbereinigt bringen es der Audi Q4 40 e-tron auf rund 50.200 Euro, der BMW iX1 eDrive20 auf etwa 52.500 Euro und der VW ID.4 Pure auf knapp 46.200 Euro. Nicht nur an dieser Stelle ist der Vergleich von Q4 und ID.4 interessant. Schließlich verwendet der Volkswagen-Konzern bei beiden Fahrzeugen die gleiche Fahrzeugarchitektur.

- Audi und BMW bieten auch für die Basisvarianten des Q4 e-tron und iX1 – gegen Aufpreis – alle empfehlenswerten Extras an. Beim ID.4 setzt VW zumindest die Version mit Infotainment-Paket voraus.
- Alle drei Hersteller bieten Wartungspakete an, mit denen Sie die Kosten auf gleichmäßige monatliche Raten verteilen können. Günstiger wird es dadurch aber nicht zwangsläufig.
- Bei zwei Modellen liegen die beworbenen Leasing-Raten unterhalb des Wertverlusts. Das reduziert die monatlichen Kosten.
Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, zeigen wir anhand der genannten Basismodelle sowie der jeweils günstigsten Allradvariante. Bei Audi ist letzteres der Q4 45 e-tron Quattro, bei BMW der iX1 xDrive 30 und bei VW der ID.4 Pro 4Motion. Dabei fließen neben den Anschaffungskosten und Aufpreisen für die wichtigsten Extras auch alle relevanten monatlichen Ausgaben ein. Dazu gehören der prognostizierte Wertverlust, Kfz-Versicherung, Kosten für Wartung und Verschleiß sowie für Fahrenergie.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kompakte Elektro-SUVs im Vergleich: Das kosten Audi Q4, BMW iX1 und VW ID.4“.
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Filmkritik – Bugonia: Klassenkampf gegen Aliens
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Zeiten politischer Extreme sind Blütezeiten bissiger Satiren. Nachdem Paul Thomas Anderson den generationenübergreifenden Kampf Links gegen Rechts in „One Battle After Another“ aufs Korn nahm, legt nun der griechische Regisseur Giorgos Lanthimos nach. In Bugonia hetzt er zwei Vertreter ihrer Klassen aufeinander.
Auf der einen Seite ist da Michelle (Emma Stone) als scheinheilige Konzerncheffin, die Diversity zum Firmencredo erhebt und den Angestellten nahelegt, um 17:30 Uhr Feierabend zu machen – selbstverständlich nur, wenn sie nichts Wichtiges zu tun hätten.
Auf der anderen Seite der Gelegenheitsjobber und Hobby-Imker Teddy (Jesse Plemons), der sich über die Chemiekonzerne aufregt, weil sie die Bienen vergiften. Er macht Michelles Firma für das Schicksal seiner Mutter Sandy (Alicia Silverstone) verantwortlich. Seitdem sie ein Medikament von Michelles Konzern einnahm, liegt Sandy im Koma. Teddy ist sich sicher: Michelle stammt aus der Andromeda-Galaxie und ist auf die Erde gekommen, um die Menschheit zu unterjochen und den Planeten auszubeuten.

Kidnapping für Einsteiger: Wie entführt man eine trainierte Top-Managerin, wenn man derartige Aktionen nur aus dem Kino kennt?
(Bild: Focus Features)
Was folgt, ist ein knapp zweistündiges Kammerspiel, in dem Teddy und sein Cousin Don (Aidan Delbis) Michelle in ihr selbstgebasteltes Volksgefängnis stecken und verhören. Sie soll zugeben, dass sie ein Alien ist und Teddy bei der nächsten Mondfinsternis zu ihrem Chef ins Raumschiff bringen, damit er mit ihm über die Zukunft der Erde verhandeln kann.
Doch wie überzeugt man einen Folterknecht mit Wahnvorstellungen, wenn der jeden Gegenbeweis als Bestätigung seines Weltbildes interpretiert? Vor dem Problem standen im Mittelalter bereits der Hexerei angeklagte Frauen gegenüber der katholischen Kirche. Teddy steigert sich immer tiefer hinein. Damit er und Don sich auf ihren Auftrag konzentrieren, sollen sie sämtliche sexuellen Handlungen – auch an sich selbst – einstellen und sich unfruchtbar machen.

„Ja, ihr habt recht! Ich gestehe, ich bin ein Alien“: Mit rasiertem Kopf sieht Emma Stone tatsächlich wie von einem anderen Stern aus.
(Bild: Focus Features)
Michelle rasieren die beiden als erstes die Haare ab, damit sie mit diesen Antennen ihr Raumschiff nicht um Hilfe anfunkt. Die an Elite-Unis ausgebildete Gefangene kramt derweil ihre gelernten Überzeugungsstrategien zusammen und versucht, Don auf ihre Seite zu ziehen.
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Trailer Bugonia
der offizielle Trailer zu Bugonia
(Quelle: Focus Features)
Bugonia und die Absurditäten des Klassenkampfs
Nach „The Favourite“, „Poor Things“ und „Kinds of Kindness“ ist „Bugonia“ bereits die vierte Zusammenarbeit von Lanthimos und Stone – dem derzeitigen Dreamteam des surrealen Films. Wo Wes Andersson in seinem ästhetischen Korsett erstarrt, erfindet Lanthimos immer wieder neue Geschichten und Erzählformen: Von einer barocken Komödie über politische Intrigen, einer Frankenstein-Parodie zum Feminismus, einem episodischen Sado-Maso-Tryptichon über Macht und Kontrolle nun zu einem psychologischen Kammerspiel über Klassenkampf, Wahn und Realität. Das ist ebenso sperrig wie unterhaltsam für Zuschauer, die des hollywoodschen Einheitsbreis überdrüssig sind.

Der Grieche Giorgos Lanthimos (2.v.l.) bei den Dreharbeiten zu Bugonia. Kaum einer kommentiert derzeit die Gesellschaft so bissig wie er.
(Bild: Focus Features)
Dank seiner engen Ensemble-Arbeit kann er in kurzen Produktionszyklen auf aktuelle gesellschaftliche Themen und Diskurse reagieren und Zuschauer immer wieder überraschen. Lanthimos bildet damit einen Antipoden zum ausgelutschen Franchise-Kino der großen Hollywood-Studios. Stone und Plemons spielen groß auf und das Drehbuch bleibt konsequent am Thema, ohne am Schluss in eine allzu derbe Ketchup-Orgie wie in „The Substance“ abzudriften.
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Kläger verlangen 2,36 Milliarden US-Dollar von Google nach Datenschutzurteil
Google ist nach einer mehrjährigen Sammelklage in den USA kürzlich bereits zur Zahlung von fast einer halben Milliarde US-Dollar verurteilt worden. Das Gericht hatte den Konzern für schuldig befunden, Daten über Nutzer gesammelt zu haben, obwohl die Aufzeichnung von App-Aktivitäten explizit ausgeschaltet wurde. Die Kläger hatten ursprünglich mehr als 30 Milliarden Dollar gefordert und haben jetzt eine dauerhafte Unterlassungsverfügung und Gewinnherausgabe von 2,36 Milliarden Dollar beantragt. Google bezeichnet das Urteil als Missverständnis und hat Berufung angekündigt.
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Anfang September hatte ein kalifornisches Gericht geurteilt, dass Google wegen Irreführung beim Datenschutz 425 Millionen Dollar zahlen soll. Die Entscheidung beruht darauf, dass der Datenkonzern Aktivitäten im Internet und in Apps mitgeschnitten hat, auch wenn Anwender das explizit abgeschaltet haben. Die Geschworenen haben den Klagenden Schadenersatz zugesprochen, weil die gesammelten Daten einen Wert hätten und bei denen, die das Tracking deaktiviert haben, wohl auch noch mehr als im Durchschnitt. Weil sie aber keine Schäden erlitten hätten, sei die Summe nicht höher ausgefallen.
Kläger verlangen Datenlöschung und mehr Schadenersatz
Diese Woche haben die Kläger nachgelegt und beim Gericht einen Antrag auf dauerhafte Unterlassungsverfügung und Gewinnherausgabe eingereicht. Laut Gerichtsdokument wird Google aufgefordert, das Sammeln und Speichern der Daten trotz Tracking-Abschaltung einzustellen, die bisher auf diese Weise gesammelten Nutzerdaten zu löschen, die entsprechenden Algorithmen, Modelle und Dienste zu löschen sowie einen unabhängigen Dritten zu beauftragen, die Einhaltung der einstweiligen Verfügung durch Google zu überwachen und sicherzustellen.
Zudem soll Google zusätzliche 2,36 Milliarden Dollar Schadenersatz zahlen, praktisch als Beteiligung an den mit diesen Daten erzielten Gewinnen. Diese Summe sei eine „konservative Schätzung“ der Profite, die Google mit den illegitim von rund 98 Millionen Nutzern und 174 Millionen Geräten gesammelten Daten verdient habe.
Die Sammelklage wurde im Juli 2020 eingereicht und warf Google Irreführung bei Datenschutzeinstellungen vor. Damals hieß es, dass Google Usern zwar Kontrolle über ihre Daten verspreche und ihnen konkret anbiete, die Aufzeichnung der Web- und App-Aktivitäten zu unterbinden. Wenn man das aber nutze, würden trotzdem Daten gesammelt. Das erfolgt über das Software Development Kit (SDK) Firebase. Darauf basierende Apps registrieren jeden Aufruf einer App-Seite und melden zumindest die URL der Seite, die verweisende Seite (Referrer) und die Bezeichnung der Seite (Title) an Google-Server. Google erzwinge den Einsatz von Firebase regelrecht, so der Vorwurf. Denn ohne gäbe es weder Zugriff auf Google Analytics noch Googles Werbevermittlung. Auch für die Vermarktung der App in Googles Play Store herrsche Firebase-Zwang.
Google: alles nur ein Missverständnis
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Google sieht sich von den Klagenden, den Geschworenen und dem Gericht missverstanden. Schon nach dem ersten Urteil sagte Unternehmenssprecher Jose Castaneda: „Diese Entscheidung missversteht die Funktionsweise unserer Produkte. Unsere Datenschutz-Tools geben den Menschen die Kontrolle über ihre Daten, und wenn sie die Personalisierung deaktivieren, respektieren wir diese Entscheidung.“
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Laut Reuters bezeichnet Google die gesammelten Daten als pseudonym, nicht personenbezogen und sie würden sicher in verschlüsselten Systemen gespeichert. Zudem seien die Informationen nicht mit Nutzeridentitäten oder Google-Konten verknüpft. Deshalb hat der Datenkonzern diese Woche beim Richter die Ablehnung der Sammelklage beantragt. Google begründet dies auch damit, dass die Ansprüche von der App-Nutzung, den Erwartungen der Nutzer und anderen individuellen Faktoren abhängen.
Das Verfahren heißt Anibal Rodriguez, Julian Santiago, Susan Lynn Harvey et al v. Google und wird am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter Az. 3:20-cv-04688-RS geführt.
(fds)
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