Künstliche Intelligenz
Trade Republic erhält Lizenz für eigenen Handelsplatz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Berliner Unternehmen Trade Republic – genauer deren Tochter Trade Republic Business III – den „Betrieb eines multilateralen Handelssystems“ erteilt. Das geht aus einem Eintrag in der Unternehmensdatenbank der Behörde hervor, der auf den 23. Januar 2026 datiert ist. Das Unternehmen selbst hat sich bisher nicht öffentlich dazu geäußert, wie es die Erlaubnis nutzen will.
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Mit dem Schritt reagiert Trade Republic aber offenkundig auf das im Juli 2026 in Kraft tretende Verbot sogenannter Rückvergütungen oder „Payment for Order Flow“ (PFOF) durch die EU. Dabei zahlt der Handelsplatz beziehungsweise ein sogenannter Market Maker dem Broker für ausgeführte Orders eine Provision aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs, dem „Spread“. Solche Provisionen sind bisher allgemein im Wertpapierhandel üblich.
Neobroker nutzen dabei in besonderem Maß außerbörsliche, aber regulierte elektronische Handelsplätze. Solche Handelsplätze treten oft zugleich als Market Maker auf und halten als solche gängige Wertpapiere für den Kauf vor und nehmen verkaufswilligen Inhabern Wertpapiere ab, wenn sich kein anderer Käufer findet. Da Neobroker aber anders als Banken oder herkömmliche Onlinebroker deutlich geringere Handelsentgelte von ihren Kunden verlangen, stellen PFOF bisher eine bedeutende Einnahmequelle für die stark auf das Smartphone ausgerichteten Dienste dar. Diese Einkünfte werden künftig wegbrechen.
Neue Regeln, neue Strategien
EU-Parlament, -Rat und -Kommission hatten im PFOF einen Interessenskonflikt gesehen. Ihrer Meinung nach könnte er die Broker dazu verleiten, für ihre Kunden unvorteilhafte Konditionen anzubieten oder die Kunden durch Gamification ihrer Apps zu häufigem und dabei für unerfahrene Anleger oft verlustbringendem Handel („Daytrading“) zu animieren. Auch Verbraucherschützer hatten wiederholt auf diese Gefahr hingewiesen. Deutschland, wo Neobroker sich besonders stark auf PFOF stützten, hatte von einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2026 Gebrauch gemacht.
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Mit dem eigenen Handelsplatz hat Trade Republic künftig die Möglichkeit, selbst als Market Maker aufzutreten. Momentan arbeitet das Unternehmen dazu mit dem Dienstleister Lang & Schwarz zusammen. Die Kurse sind dabei eng an die Referenzkurse der Leitbörsen gebunden, in Deutschland beispielsweise das Handelssystem Xetra. Bereits Ende 2024 hatte Trade Republics Konkurrent Scalable Capital verkündet, in Zusammenarbeit mit der Börse Hannover eine eigene Handelsplattform namens „European Investor Exchange“ (EIX) aufzubauen. Die meisten Kunden von Scalable Capital, das auch als Market Maker auftritt, sind mittlerweile an EIX angeschlossen.
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Beide Neobroker haben zwischenzeitlich außerdem die Erlaubnis erworben, als Vollbanken zu arbeiten. Trade Republic hat das Verrechnungskonto beispielsweise in ein Girokonto umgewandelt, auf dem die Einlagen wie beim Tagesgeld und auf relativ hohem Niveau verzinst werden – Beträge über 5000 Euro legt der Broker dabei (anfangs auch aufgrund der Werbung zum Missfallen von Verbraucherschützern) in Geldmarktfonds an. Außerdem gibt er eine Debitkarte heraus und verdient an der sogenannten Interchange-Gebühr, die Händler beim Bezahlen entrichten müssen. Scalable Capital verzinst bisher Beträge auf dem Verrechnungskonto, bietet aber keine klassischen Bankdienstleistungen an.
(mon)