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Künstliche Intelligenz

Trotz ablaufender Frist: Zwei Drittel der großen Webshops nicht barrierefrei


Auch kurz vor Inkrafttreten des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bietet ein Großteil der größeren Webshops in Deutschland ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen noch immer nicht barrierefrei an. Dies ergab eine Studie, die von Google, der Förderorganisation „Aktion Mensch“ und der Stiftung Pfennigparade in Berlin vorgestellt wurde. Danach sind nur knapp ein Drittel der 65 meistbesuchten Online-Shops in Deutschland über die Tastatur – und damit ohne Maus – bedienbar.

Für viele Menschen mit Behinderung ist die Tastaturbedienbarkeit eine grundlegende Voraussetzung für den barrierefreien Zugang. Der Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr immerhin spürbar verbessert. 2024 waren nur 20 Prozent der populären Webshops barrierefrei.

Den Shop-Betreibern droht künftig eine hohe Geldstrafe, wenn sie ihr Angebot nicht barrierefrei betreiben. Am 28. Juni endet nämlich die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. EU-Mitgliedstaaten müssen demnach sicherstellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter der Online-Handel – barrierefrei zugänglich sind. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die betroffenen Produkte und Dienstleistungen an die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit anzupassen. Ausgenommen sind kleine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro sowie reine B2B-Angebote. Bei Nichterfüllung drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.

Die Hürden in den Online-Shops betreffen viele Menschen: In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, darunter rund 350.000 Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung.

Für die aktuelle Studie untersuchten Experten 65 besonders populäre Online-Shops. Ein wichtiges Ergebnis: Nur 20 Websites (30,8 Prozent) ließen sich über die Tastatur und somit ohne Maus bedienen. Die Tastaturbedienbarkeit ist aber für viele Menschen mit Behinderung eine Grundvoraussetzung für barrierefreie Nutzung. Zudem bieten die meisten getesteten Webseiten keinen sichtbaren Tastaturfokus. Dies erschwert es Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, das aktuell ausgewählte Element zu erkennen.

Ebenfalls auf der Mängelliste der Tester: fehlende Kontraste, was die Lesbarkeit von Texten oder Identifikation wichtiger Symbole einschränke, sowie falsche oder unlogische Tab-Reihenfolgen, die es für Menschen mit Behinderung teilweise unmöglich machen, durch die Online-Shops zu navigieren und Produkte auszuwählen. Auch eingeblendete Inhalte wie Banner oder Cookie-Overlays, die den Hauptinhalt der Webseite verdecken und sich nicht ohne weiteres schließen lassen, schafften Hürden.

Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, sagte: „Die Zeit der Ausreden ist vorbei – in wenigen Tagen müssen digitale Angebote barrierefrei sein.“ Die Ergebnisse der Studie seien alarmierend: Zu viele Unternehmen nähmen mögliche Bußgelder in Kauf und schlössen noch immer Menschen mit Behinderung und damit potenzielle Kunden aus. „Dabei liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, dies zu ändern – denn von einem barrierefreien, komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren letztlich alle.“


(axk)



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c’t-Workshop: SELinux effizient einsetzen | heise online


Linux-Administratoren stehen täglich vor der Aufgabe, ihre Systeme sicher zu betreiben. SELinux (Security-Enhanced Linux) unterstützt sie dabei, indem es zusätzliche Schutzmechanismen bereitstellt, die über klassische Unix-Dateisystemberechtigungen hinausgehen. Dennoch wird SELinux oft nicht genutzt oder deaktiviert, weil die Konzepte komplex erscheinen oder wenig bekannt sind. SELinux hilft dabei, Systeme vor Sicherheitslücken und Programmfehlern zu schützen, die über Berechtigungen allein schwer zu kontrollieren wären.

Der Workshop „Dienste mit SELinux absichern“ vermittelt praxisnah, wie Admins SELinux sinnvoll einsetzen. Sie lernen, Zugriffe auf Dateien, Netzwerkdienste und Systemaufrufe präzise zu steuern und Sicherheitsrichtlinien effektiv umzusetzen. Das Training richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an erfahrene Admins, die ihre Kenntnisse vertiefen möchten. Vorausgesetzt werden grundlegende Erfahrung mit der Unix/Linux-Kommandozeile und TCP/IP-Netzwerken sowie der sichere Umgang mit einem Editor wie vi, nano oder emacs.

Das lernen Sie im Workshop

  • Unterschiede zwischen Mandatory Access Control (MAC) in SELinux und klassischer Discretionary Access Control (DAC)
  • Absicherung von Server-Diensten am Beispiel des BIND 9 DNS-Servers
  • Funktionsweise und Anpassung von SELinux-Richtlinien
  • Praktische Anpassung von Richtlinien für eigene Anwendungen
  • Analyse und Behebung typischer Probleme bei SELinux-Installationen

Zur Teilnahme genügen ein aktueller Browser, eine Kamera sowie ein Headset oder Mikrofon. Sie haben während des Workshops jederzeit die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen oder sich mit den anderen Teilnehmern in Diskussionsrunden auszutauschen. Damit dies gut gelingt, ist die Gruppengröße auf maximal 15 Personen begrenzt.

Es handelt sich um einen zweitägigen Online-Workshop, der am 07. und 08. Oktober 2025 jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr stattfindet und 1.550,00 Euro kostet. Weitere Informationen sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum Workshop von heise academy.


(abr)



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KI-Bildbearbeitung im Vergleich: ChatGPT 5 und Gemini 2.5 Flash Image


Ende August 2025 hat Google das KI-Bildbearbeitungsmodell „Gemini 2.5 Flash Image“ alias „Nano Banana“ vorgestellt. Es erstellt und bearbeitet Fotos in Googles KI-Chatbot Gemini über natürlichsprachliche Prompts. Das Modell ist im Webbrowser kostenlos nutzbar und in Android integriert. Unter iOS steht Google Gemini im App Store zum Download bereit. Behaupten muss sich das Google-Modell vor allem gegen das im selben Monat veröffentlichte Sprachmodell ChatGPT 5 von OpenAI, das ebenfalls im Webbrowser sowie als App bereitsteht.

Gemini und ChatGPT stellen die neuesten Bildgeneratoren am Markt. Beide Werkzeuge lassen sich nach Anmeldung kostenlos nutzen. Gemini erstellt und bearbeitet unbegrenzt viele Bilder. ChatGPT stellte im Test nach etwa sechs generierten Bildern die Arbeit ein. Nach 24 Stunden steht ein neues kostenloses Kontingent bereit. Wer nicht warten möchte, muss zahlen: Das Plus-Abo kostet 23 Euro pro Monat.

  • Die kürzlich erschienenen Sprachmodelle Google Gemini und ChatGPT versprechen große Fortschritte beim Generieren von Bildern.
  • Google Gemini 2.5 Flash Image liefert fotorealistische Bilder und kann sie per „Multi-Turn-Editing“ schrittweise verändern.
  • ChatGPT 5 interpretiert Bildvorlagen neu, statt sie zu bearbeiten und unterscheidet sich damit deutlich in Stil, Detailgrad und im Umgang mit Nutzeranweisungen vom Konkurrenten.

Wir haben mit beiden Modellen Bilder bearbeitet und die Ergebnisse verglichen. Dabei haben wir Porträts in Szene gesetzt, Fotos von Personen und Kleidungsstücken kombiniert, Kuscheltiere zum Leben erweckt, Architekturaufnahmen verändert und surreale Welten anhand von Vorlagenfotos erstellt. Gemini und ChatGPT haben sich dabei höchst unterschiedlich verhalten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „KI-Bildbearbeitung im Vergleich: ChatGPT 5 und Gemini 2.5 Flash Image“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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300 Millionen Views: „KPop Demon Hunters“ mit neuem Allzeitrekord


Das Animations-Musical „KPop Demon Hunters“ hat laut offiziellen Zahlen des Streamingdienstes als erster Netflix-Film überhaupt die Marke von 300 Millionen Abrufen überschritten. Seit der Veröffentlichung am 20. Juni kommt der Film inzwischen (bis Sonntag, 14. September) auf mehr als 314,2 Millionen „Views“.

Netflix hat nach eigenen Angaben weltweit mehr als 300 Millionen Abonnenten (Netflix nennt sie „zahlende Mitglieder“). Statistisch hat also jedes Abo diesen Film schon einmal abgerufen.

In seinen Bestenlisten bezieht sich Netflix immer nur auf die ersten 91 Online-Tage. Längerfristige Abrufzahlen gibt der Streamingdienst nicht preis. Das bedeutet, dass bei „KPop Demon Hunters“ nur noch bis 19. September öffentlich gezählt wird.

Die Netflix-Wochencharts-Zahlen seit dem Start von „KPop Demon Hunters“:

  • 20.6. bis 22.6.: 9,2 Millionen Abrufe
  • 23.6. bis 29.6.: 24,2 Millionen Abrufe
  • 30.6. bis 06.7.: 22,7 Millionen Abrufe
  • 07.7. bis 13.7.: 24,2 Millionen Abrufe
  • 14.7. bis 20.7.: 25,8 Millionen Abrufe
  • 21.7. bis 27.7.: 26,3 Millionen Abrufe
  • 28.7. bis 03.8.: 26,3 Millionen Abrufe
  • 04.8. bis 10.8.: 25,9 Millionen Abrufe
  • 11.8. bis 17.8.: 26,0 Millionen Abrufe
  • 18.8. bis 24.8.: 25,4 Millionen Abrufe
  • 25.8. bis 31.8.: 30,1 Millionen Abrufe
  • 01.9. bis 07.9.: 25,4 Millionen Abrufe
  • 08.9. bis 14.9.: 22,6 Millionen Abrufe


(mho)



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