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Trotz ablaufender Frist: Zwei Drittel der großen Webshops nicht barrierefrei


Auch kurz vor Inkrafttreten des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bietet ein Großteil der größeren Webshops in Deutschland ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen noch immer nicht barrierefrei an. Dies ergab eine Studie, die von Google, der Förderorganisation „Aktion Mensch“ und der Stiftung Pfennigparade in Berlin vorgestellt wurde. Danach sind nur knapp ein Drittel der 65 meistbesuchten Online-Shops in Deutschland über die Tastatur – und damit ohne Maus – bedienbar.

Für viele Menschen mit Behinderung ist die Tastaturbedienbarkeit eine grundlegende Voraussetzung für den barrierefreien Zugang. Der Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr immerhin spürbar verbessert. 2024 waren nur 20 Prozent der populären Webshops barrierefrei.

Den Shop-Betreibern droht künftig eine hohe Geldstrafe, wenn sie ihr Angebot nicht barrierefrei betreiben. Am 28. Juni endet nämlich die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. EU-Mitgliedstaaten müssen demnach sicherstellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter der Online-Handel – barrierefrei zugänglich sind. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die betroffenen Produkte und Dienstleistungen an die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit anzupassen. Ausgenommen sind kleine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro sowie reine B2B-Angebote. Bei Nichterfüllung drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.

Die Hürden in den Online-Shops betreffen viele Menschen: In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, darunter rund 350.000 Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung.

Für die aktuelle Studie untersuchten Experten 65 besonders populäre Online-Shops. Ein wichtiges Ergebnis: Nur 20 Websites (30,8 Prozent) ließen sich über die Tastatur und somit ohne Maus bedienen. Die Tastaturbedienbarkeit ist aber für viele Menschen mit Behinderung eine Grundvoraussetzung für barrierefreie Nutzung. Zudem bieten die meisten getesteten Webseiten keinen sichtbaren Tastaturfokus. Dies erschwert es Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, das aktuell ausgewählte Element zu erkennen.

Ebenfalls auf der Mängelliste der Tester: fehlende Kontraste, was die Lesbarkeit von Texten oder Identifikation wichtiger Symbole einschränke, sowie falsche oder unlogische Tab-Reihenfolgen, die es für Menschen mit Behinderung teilweise unmöglich machen, durch die Online-Shops zu navigieren und Produkte auszuwählen. Auch eingeblendete Inhalte wie Banner oder Cookie-Overlays, die den Hauptinhalt der Webseite verdecken und sich nicht ohne weiteres schließen lassen, schafften Hürden.

Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, sagte: „Die Zeit der Ausreden ist vorbei – in wenigen Tagen müssen digitale Angebote barrierefrei sein.“ Die Ergebnisse der Studie seien alarmierend: Zu viele Unternehmen nähmen mögliche Bußgelder in Kauf und schlössen noch immer Menschen mit Behinderung und damit potenzielle Kunden aus. „Dabei liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, dies zu ändern – denn von einem barrierefreien, komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren letztlich alle.“


(axk)



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Japan: Regulierer nimmt App Store ins Visier – wie in Europa


Womöglich bald nicht mehr „Big in Japan“: Apples App Store könnte nun auch im Land der aufgehenden Sonne Marktanteile an Konkurrenz-Marktplätze verlieren. Die örtliche Behörde Japan Fair Trade Commission, die sich für den freien Handel in dem Land einsetzt, hat ähnlich wie schon die EU-Kommission (im Rahmen ihres Digital Markets Act, DMA) entschieden, den Apple-Softwareladen fürs iPhone zu regulieren. Schon seit 2020 läuft eine entsprechende Untersuchung, nun kam ein knapp 120 Seiten langer Abschlussbericht heraus.

Laut diesem ist ab dem 18. Dezember nicht mehr erlaubt, eigene Apps gegenüber denen von Drittanbietern zu bevorzugen, was darauf hinausläuft, dass Apple von den selbst gesammelten Daten aus dem Betriebssystem nicht mehr „profitieren“ darf. Nicht erlaubt ist zudem, Drittanbieter-Apps „unfair zu verzögern, abzuweisen oder sonst zu behindern“, was ihre Sichtbarkeit im App Store betrifft.

Die Japan Fair Trade Commission verlangt dazu eine „Firewall“ zwischen den verschiedenen Teams – App-Store-Mitarbeiter sollen keinen Zugriff auf bestimmte Daten mehr haben, die ihnen einen Vorteil verschaffen könnten. Schließlich werden erstmals Third-Party-App-Marktplätze in Japan erlaubt, zudem Bezahldienste von Dritten, entweder in den konkurrierenden App-Marktplätzen oder in den eigenen Apps. All das erinnert stark an das Regime, das auch der EU-DMA erreichen will und das in den USA gerichtlich durch Epic Games und andere Anbieter verfolgt wird.

Die Maßnahmen betreffen unterdessen nicht nur Apple, sondern auch Google mit seinem Play Store. Doch wie schon innerhalb der EU steht vor allem Apple in der Berichterstattung zu dem Thema im Mittelpunkt – auch wenn Android in Japan Marktführer ist, genauso wie man das aus Europa und den USA kennt.

Laut Angaben der Behörde werden die neuen Regeln Schritt für Schritt in das „Enforcement“ genommen, auch wenn sie zum besagten 18. Dezember in Kraft treten. Die Japan Fair Trade Commission plant zudem eine Art „Awareness-Kampagne“, um Entwicklern wie Nutzern mitzuteilen, welche (neuen) Rechte sie haben. Wie schon der EU stehen dem Regulierer Zwangsmaßnahmen zur Verfügung, sollten Apple und Google die neuen Regeln nicht umsetzen.


(bsc)



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Citroën ë-C3 Aircross im Test: Preiswertes E-SUV mit reichlich Komfort


Der Citroën ë-C3 Aircross ist der elektrische Duster, den Dacia gerne hätte. Er ist ab 26.490 Euro zu kaufen und hat auf dem Papier gut 300 km Reichweite. Karosserie und Außenmaße entsprechen der neuen Mitte in Europa: Die Kunden wollen kompakte SUVs. Das bedeutet beim ë-C3 Aircross 4,4 m Länge, 1,8 m Breite und 1,66 m Höhe. Kann das gutgehen, ein so üppiges Elektroauto mit lediglich 44 kWh Energieinhalt in der Traktionsbatterie durch den Wind zu schieben? Aber ja. Ärgerlicher sind dagegen ein paar konstruktive Flüchtigkeitsfehler, die Citroën eingebaut hat.

Der Testwagen, so will es ein ungeschriebenes Gesetz der Autoindustrie, kam nicht in der Basisausstattung, sondern in der höchsten Ausstattungsversion „Max“ in die Redaktion. In der Preisliste stehen für diese Version 30.890 Euro. Nur wenige Extras sind möglich: Ein Winterpaket mit Heizungen für Sitze, Lenkrad und Frontscheibe (700 Euro), das dreiphasige Ladegerät mit 11 kW Leistung (400 Euro), Metallic-Lack (Testwagen in Montana-Grün für 600 Euro) und vielleicht noch Ganzjahres- statt Sommerreifen für 100 Euro. Danach beginnt das Zubehör. Die kurze Suche in einem der üblichen Gebrauchtportale liefert bereits einige Tageszulassungen mit erheblichen Nachlässen als Ergebnis.

  • seit 2024 auf dem Markt
  • Abmessungen: 4,4 m lang, 1,8 m breit, 1,66 m hoch, Radstand 2,67 m
  • Ein E-Motor mit 83 kW
  • zwei Batterien mit 44 und 50 kWh Energiegehalt
  • Preise ab 26.490 Euro
  • der größte Pluspunkt: der vergleichsweise günstige Preis
  • die größte Schwäche: DC-Ladeleistung im Winter

Die Differenz zum C3 Aircross mit Hybridantrieb und Automatikgetriebe beträgt in der offiziellen Preisliste 3300 Euro. In der mittleren Ausstattungslinie „Plus“ (ë-C3 Aircross: 28.690 Euro) ist auch ein Verbrenner mit Handschalter erhältlich, der sogar 7600 Euro weniger kostet. Außerdem kann im elektrischen ë-C3 keine dritte Sitzbank (mit Verbrennungsmotor 850 Euro) bestellt werden.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Citroën ë-C3 Aircross im Test: Preiswertes E-SUV mit reichlich Komfort“.
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iPad Foldable: Analyst sieht Verschiebung auf 2027


Ein Analyst, der bislang vermutet hatte, dass Apple bereits im kommenden Jahr erstmals ein faltbares Tablet in sein Programm aufnehmen wird, sieht die Einführung nun mindestens ein Jahr später. In einer Notiz an Investoren, die Jeff Pu von GF Securities aus Hongkong herausgebracht hat, heißt es, ein „Foldable-Gerät mit 18,8 Zoll“ sei von Apple „vermutlich verschoben“ worden. Zuvor hatte Pu, der als einer der verlässlicheren Apple-Auguren gilt, bei dem Falt-iPad auf 2026 getippt, dem gleichen Jahr, in dem auch allgemein das erste iPhone-Foldable erwartet wird.

Allerdings übernimmt Pu mit seiner Aussage nur Positionen anderer Apple-Beobachter. So glaubt auch Bloomberg-Journalist Mark Gurman an ein faltbares iPad erst später – tippte im letzten Jahr allerdings eher auf 2028 statt 2027. Seiner Ansicht nach soll das Gerät „gigantisch“ werden, etwa wie zwei iPad-Pro-Modelle nebeneinander. Ob Apple also bei 18,8 Zoll bleibt oder gar auf 20 Zoll hochgeht, bleibt abzuwarten.

Unklar ist auch noch, ob es sich bei dem Gerät tatsächlich um ein iPad oder eher um ein MacBook handelt. Apple betont stets, dass man iPads und Macs als getrennte Produktkategorien sieht, also auch aus dem Mac keine Touchscreen-Hardware machen möchte. Zuletzt hatte sich das iPad wieder einmal macOS angenähert – mit iPadOS 26 wird es ein signifikant verbessertes Fenstermanagement auf zahlreichen Geräten geben, worauf Nutzer seit Langem gewartet hatten.

So hatte das Wall Street Journal ebenfalls letzten Dezember über ein „größeres Gerät, das als Laptop dienen soll“ spekuliert. Es solle einen „ungefähr 19 Zoll“ großen Bildschirm haben. Auch der üblicherweise gut informierte Analyst Ming-Chi Kuo sprach von einem solchen Foldable-Gerät als „MacBook“, ähnliche Aussagen traf auch der Display-Experte Ross Young. Doch was letztlich kommt und wie es vermarktet wird, weiß nur Apple allein. Ein iPad-Foldable wäre für den Konzern sicherlich simpler umzusetzen, da macOS aktuell schlicht nicht geeignet für Touchscreens ist.

Festzustehen scheint zunächst, dass Apple im Herbst 2026 ein iPhone-Foldable auf den Markt bringen wird. Es soll eher konventionell ausfallen, heißt es von Bloomberg. Apple orientiert sich angeblich an der Konkurrenz wie den Faltbaren von Samsung. Allerdings soll Apple ein im aufgeklappten Zustand fast faltenfreies Display abliefern. Im aufgeklappten Zustand hat das Gerät angeblich 7,8 Zoll, käme also nicht ganz an das iPad mini (8,3 Zoll) heran.


(bsc)



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