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Trotz Verbesserungen: E‑Patientenakte für besonders sensible Daten ungeeignet


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Diskussionen um IT-Sicherheit und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA) reißen nicht ab. Zwar gab es zuletzt Verbesserungen beim Datenschutz für Informationen rund um den Medikationsprozess und künftig sollen auch Abrechnungsdaten nicht mehr automatisch für alle Leistungserbringer sichtbar sein, doch grundlegende Fragen bleiben offen. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Drucksache 21/2238). Viel Verantwortung sieht die Regierung bei den Krankenkassen, etwa bei der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

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Kritische Nachfragen zur Zusammenarbeit mit Unternehmen wie IBM und den Auswirkungen auf die digitale Souveränität wurden nur eingeschränkt beantwortet. Nach eigener Aussage hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen. Es verweist stattdessen auf bestehende Sicherheitsvorkehrungen: Die ePA‑Daten würden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert und seien ohne den Schlüssel der Versicherten nicht lesbar.

Eine eigene Überprüfung der Abhängigkeiten von nicht‑europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht. Stattdessen verweist sie auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), das Schutzanforderungen für sogenannte kritische Infrastrukturen – darunter auch das Gesundheitswesen – festlegt. Nach § 9b BSIG kann das Bundesministerium des Innern (BMI) den Einsatz einer technischen Komponente untersagen, wenn deren Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt, etwa wegen staatlicher Kontrolle aus dem Ausland.

Laut Antwort sind derzeit keine Evaluationen zum Opt‑out‑Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen, allerdings evaluiere die Gematik das Verfahren. „Abgestimmte Regelungen oder Vereinbarungen mit den Krankenkassen“ gebe es jedoch nicht. Die Bundesregierung betonte, in regelmäßigem Austausch mit Fachorganisationen und Verbänden zu stehen, die die Nutzer der ePA auf Seiten der Leistungserbringer und Versicherten vertreten, um das Verfahren zu beurteilen – eine systematische wissenschaftliche Überprüfung sei aber nicht geplant. Dabei scheint eine offizielle Evaluierung angesichts immer wieder trotz Widersprüchen angelegter Patientenakten angebracht.

Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass Versicherte Zugriffsrechte in der ePA nur „institutionsbezogen“ vergeben oder entziehen können. Einzelne Dokumente lassen sich nicht gezielt nur für bestimmte Praxen oder Ärztinnen und Ärzte sperren oder freigeben – sie können ausschließlich vollständig verborgen werden, was dann für alle gilt. Diese Abschwächung des sogenannten „feingranularen Berechtigungsmanagements“, das es in der früheren Opt-in-Version der ePA noch gab, begründet die Bundesregierung mit mangelnder Praxistauglichkeit. Die alte ePA sei zu komplex gewesen und von zu wenigen Versicherten genutzt worden. Bisher verfügen rund 3,7 Millionen Versicherte über eine für die aktive Nutzung der ePA notwendige GesundheitsID.

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Wenn Dokumente wie Arztbriefe verborgen werden, gilt dies für alle Leistungserbringer, es kann derzeit nicht nur gezielt für einzelne gesperrt werden. Den Zeitraum, in welchem ein Leistungserbringer Einsicht hat, können Versicherte selbst festlegen oder vorzeitig beenden – entweder über die ePA‑App oder über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Ab dem 1. Januar 2030 soll zudem protokolliert werden, welche Personen auf die Daten zugegriffen haben, und nicht nur welche Einrichtung.

Laut einem Änderungsantrag (PDF) zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen künftig Abrechnungsdaten, die von den Krankenkassen in die elektronische Patientenakte eingestellt werden, nicht mehr automatisch für alle einsehbar sein. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium gegenüber heise online bestätigt. Damit soll verhindert werden, dass Leistungserbringer, die an der jeweiligen Behandlung gar nicht beteiligt sind, Zugriff auf sensible Abrechnungsinformationen erhalten.

In Notfällen gelten dieselben Zugriffsregeln wie im regulären Behandlungsfall: Ärzte dürfen auf gespeicherte Daten zugreifen, wenn dies für Diagnose oder Behandlung erforderlich ist und keine ausdrückliche Ablehnung des Patienten vorliegt. Die Bundesregierung betont den potenziellen Nutzen der ePA für einen „medienbruchfreien Austausch“ zwischen ambulanten Praxen, Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen. In der Praxis ist das bislang jedoch kaum Realität, da nur wenige Krankenhäuser die ePA technisch integriert und aktiv in die Abläufe eingebunden haben.

Besonders sensiblen Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder sexuell übertragbaren Infektionen – misst die Bundesregierung zwar einen „besonderen Schutzbedarf“ bei. Ärzte müssen Patienten demnach vor der Speicherung solcher Daten ausdrücklich auf ihr Recht zum Widerspruch hinweisen. Dennoch sind darüber hinausgehende Schutzmechanismen nicht geplant.

Konkrete Hinweise auf Missbrauchsfälle mit ePA-Daten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Experten kritisieren jedoch seit Langem, dass gerade psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten oft nicht in der Lage seien, komplexe Datenschutzentscheidungen selbst zu treffen. „Es gibt Patienten, die es vielleicht gar nicht schaffen, einer Datenspeicherung zu widersprechen, da sie die schriftlichen Hinweise in den Aufnahmeunterlagen aufgrund von Konzentrationsproblemen nicht vollständig lesen können“, sagte Susanne Berwanger vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen Ende 2024 gegenüber heise online. Und auch andere Themen lassen Wünsche von Datenschützern offen, etwa der fehlende Beschlagnahmeschutz.

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(mack)



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DocuSeal 2.3.0: Open-Source-Alternative zu DocuSign mit KI-Features


DocuSeal hat Version 2.3.0 seines Open-Source-Tools für elektronische Unterschriften veröffentlicht. Das Update bringt vor allem Verbesserungen für den Formular-Editor sowie eine wichtige Sicherheitsänderung für Docker-Installationen.

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Hauptneuerung ist eine KI-gestützte Felderkennung, die Formularfelder in PDF-Dokumenten automatisch identifiziert. Nutzer können die Funktion über das neue Kontextmenü aufrufen, per Rechtsklick auf Felder. Damit lassen sich Formulare schneller für elektronische Signaturen vorbereiten. Das Kontextmenü umfasst darüber hinaus Funktionen zum Konfigurieren, Kopieren und Einfügen von Feldern.

Ein weiteres Feature ist der neue Select-Modus, den Anwender über die Tab-Taste oder das Kontextmenü aktivieren können. Im Select-Modus lassen sich mehrere Felder gleichzeitig auswählen und gemeinsam verschieben, skalieren oder konfigurieren. Die Mehrfachauswahl funktioniert wie gewohnt über Strg+Klick.

Für Docker-Nutzer bringt Version 2.3.0 eine wichtige Sicherheitsverbesserung: Die Docker-App läuft nun mit der Rolle docuseal:docuseal statt mit Root-Rechten. Dies erhöht die Sicherheit bei Standard-Docker-Compose-Installationen, bei denen Speicher und Umgebungsvariablen auf dem Host-System liegen. Nutzer mit alternativen Installationen, die Umgebungsvariablen anders einbinden oder S3-Speicher verwenden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.

DocuSeal bezeichnet sich als selbst gehostete Alternative zu proprietären Diensten wie DocuSign. Die Software steht unter AGPL-3.0-Lizenz und lässt sich auf eigenen Servern oder in der Cloud betreiben.

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Die Plattform bietet einen WYSIWYG-PDF-Formular-Editor mit zwölf Feldtypen, darunter Signatur-, Datums-, Datei- und Checkbox-Felder. Mehrere Unterzeichner können gleichzeitig an einem Dokument arbeiten. Die Software versendet automatisierte E-Mails über SMTP und speichert Daten wahlweise lokal, auf AWS S3, Google Cloud Storage oder Microsoft Azure. Die elektronischen Signaturen sind nach PDF-Standard verifizierbar.

Zusätzlich zur kostenlosen Version bietet DocuSeal Pro-Features wie White-Labeling, Nutzerrollen, Erinnerungen, SMS-Verifikation, bedingte Felder, Massen-Versand über CSV oder XLSX sowie Single Sign-on per SAML. Die Plattform ist SOC-2- und ISO-27001-zertifiziert.

DocuSeal lässt sich per Docker mit wenigen Befehlen installieren und nutzt standardmäßig SQLite als Datenbank. Optional unterstützt die Software PostgreSQL und MySQL. Weitere Informationen finden sich auf der GitHub-Seite des Projekts.


(fo)



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Abzug aus USA: Bund gibt 30 Millionen Euro für unabhängige Forschungsdaten


Die Zeiten, in denen sich die deutsche Wissenschaft blind auf die kostenlose Bereitstellung medizinischer Forschungsdaten aus den USA verlassen konnte, scheinen endgültig vorbei zu sein. Die Bundesregierung blickt mit wachsender Sorge auf die volatile Lage jenseits des Atlantiks und zieht nun erste finanzielle Konsequenzen: Der Bund stellt ein Sofortbudget von rund 30 Millionen Euro bereit, um gefährdete Forschungsdatenbestände zu sichern. Das geht aus einer Antwort der Exekutive auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor.

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Die Finanzmittel werden laut der Auskunft über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren vergeben. Die ersten Anträge durchlaufen bereits die Begutachtungsphase.

Hintergrund ist die veränderte Schwerpunktsetzung in der US-Haushaltspolitik, die den Betrieb zentraler Infrastrukturen wie der Literaturdatenbank PubMed oder des Studienregisters ClinicalTrials.gov ins Wanken bringen könnte. Besonders die Befürchtung, dass die US-Regierung unter Donald Trump die Mittel für die National Institutes of Health (NIH) drastisch kürzt, sorgt für Unruhe. Zudem gibt es Bedenken, dass politische Einflussnahmen die wissenschaftliche Integrität und den freien Zugang zu diesen globalen Standardressourcen beeinträchtigen könnten. PubMed, betrieben von der National Library of Medicine (NLM) als Abteilung der NIH, ist mit über 30 Millionen Zitaten die weltweit wichtigste Ressource für biomedizinische Literatur.

Dass diese Sorgen nicht unbegründet sind, zeigte sich bereits Anfang März 2025, als PubMed kurzzeitig komplett ausfiel. Die Plattform war zwar einen Tag später wieder erreichbar. Das federführende Forschungsministerium betont auch, dass bisher keine dauerhaften signifikanten Einschränkungen vorlägen. Trotzdem wird die uneingeschränkte Verfügbarkeit dieser Ressourcen in Berlin nicht mehr als selbstverständlich erachtet.

Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) hat bereits angekündigt, mit dem Projekt Open Life Science Publication Database (OLSPub) eine offene, zuverlässige und nachhaltige europäische Alternative zu PubMed schaffen zu wollen. Ziel ist es, die technologische Unabhängigkeit mit Offenheit und Transparenz zu verbinden, um die Innovationskraft der Forschung zu schützen. Das Projekt wird aktuell im Rahmen der DFG-Fördermaßnahmen begutachtet.

Die Bundesregierung setzt parallel dazu auf eine langfristige europäische Datensouveränität. Um diesen Prozess zu koordinieren, hat sie eine nationale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die den Austausch mit der Wissenschaftscommunity und den europäischen Partnern bündeln soll. Als zentraler Ankerpunkt dient dabei insbesondere die European Open Science Cloud (EOSC). Im Rahmen dieser Initiative werden laut der Exekutive Fragen zur Sicherung bedrohter Datenbestände bereits „mit sehr großem Anwendungs- und Umsetzungsbezug diskutiert und perspektivisch koordiniert“.

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Trotz dieser Ambitionen bleibt die diplomatische Informationslage dünn. Ein offizieller Austausch mit US-Behörden über künftige Finanzierungsentscheidungen finde auf Regierungsebene nicht statt, heißt es. Auch ein systematisches Monitoring für US-Haushaltsentscheidungen existiert bisher nicht. Stattdessen vertraut die Exekutive auf die bestehende Vernetzung innerhalb der Forschung und die finanzielle Beteiligung an europäischen Großprojekten wie dem EMBL-EBI, das eine wichtige Spiegelung der PubMed-Inhalte betreibt. Die mobilisierten 30 Millionen Euro sind so ein erster Schutzwall, um die hiesige Wissenschaft vor dem Verlust von Datenzugängen abzuschirmen.


(mack)



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Die vergessenen App Stores: Ein Nachruf auf große Erwartungen


Erinnert sich noch jemand an die alternativen App Stores? Richtig, da war doch was! Sie waren nach der Darstellung des iPhone-Herstellers der drohende Untergang des Apple-Landes und ein Quell unentwegter öffentlicher Streitereien zwischen dem iPhone-Hersteller und der EU-Kommission. Der Stein des Anstoßes: Die EU hat Apple per Digital Markets Act (DMA) dazu verpflichtet, in seiner virtuellen Marktstraße neben dem eigenen App-Kaufhaus auch anderen Geschäftsleuten die Eröffnung eines Ladenlokals zu ermöglichen.

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Ein Kommentar von Malte Kirchner

Ein Kommentar von Malte Kirchner

Malte Kirchner ist seit 2022 Redakteur bei heise online. Neben der Technik selbst beschäftigt ihn die Frage, wie diese die Gesellschaft verändert. Sein besonderes Augenmerk gilt Neuigkeiten aus dem Hause Apple. Daneben befasst er sich mit Entwicklung und Podcasten.

Die Meldung, dass Setapp seinen App-Marktplatz bereits schließt, dürfte das Thema bei vielen überhaupt erst wieder ins Bewusstsein gerückt haben. Und auch wenn dies nur ein Anbieter von insgesamt vier bis fünf bekannten Stores ist, so ist es doch recht bezeichnend, dass der erste Laden schon wieder schließt, bevor es überhaupt irgendeine Art von Blütephase gegeben hat.

Die Gelehrten streiten bereits darüber, woran es gelegen hat. Diejenigen, die den DMA für ein fehlgeleitetes Bürokratiemonster mit Risiken und Nebenwirkungen halten und damit auf der Seite Apples stehen, sehen sich in ihren Prophezeiungen bestätigt. Andere werfen Apple vor, die Maßgaben des DMA extra umständlich umgesetzt zu haben, sodass auf diesem toxischen Boden gar nichts gedeihen konnte. In dieses Horn stößt auch Setapp in seiner Begründung.

Die Wahrheit dürfte, wie so oft, irgendwo in der Mitte liegen. Nicht wegzudiskutieren ist allerdings, dass das in Brüssel ersonnene Konzept der alternativen Marktplätze niemals so recht Begeisterung bei Entwicklern und Nutzern hervorgerufen hat. Die meisten von ihnen dürften eher Verbesserungen im Vorhandenen herbeigesehnt haben, anstatt neue Marktplätze zu schaffen.

Woran liegt das?

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Zuvorderst dürfte eine Rolle spielen, dass Europa zwar ein großer Wirtschaftsraum ist. Im Kontext der digitalen Märkte ist aber selbst ein Gebilde mit 440 Millionen Einwohnern und einer immensen Wirtschaftskraft für sich genommen zu wenig, dass Entwickler den Aufwand auf sich nehmen, nur für Europa – oder mittlerweile Europa und Japan – einen Sonderweg zu beschreiten. Das ist auch bei anderen Vorgaben des DMA zu sehen, etwa bei den Browser-Engines. Wenn selbst Google mit seinen immensen Geld- und Personalressourcen nicht motiviert ist, seine Browser-Engine in Europa an den Start zu schicken: Wer kann es dann den vielen kleinen und mittleren Entwicklern verdenken, dass sie diesem Beispiel folgen?

War die ganze Regulierung damit also für die Katz? Gab es vielleicht gar nicht das dem staatlichen Eingreifen zugrundeliegende klassische Marktversagen? Also eine Situation, in der Nutzer und Entwickler unter einem Problem leiden, das sie selbst nicht lösen können?

So einfach ist es auch nicht. Der DMA ist der Versuch einer Lösung für ein Problem, das von Entwicklern – großen wie kleinen – seit Jahren beklagt wird. Sie monierten, dass die großen Plattformbetreiber, wie Apple und Google, mangels geeigneter Mitbewerber in ihren Ökosystemen die Verkaufsprovisionen willkürlich festlegen können. Im Wettbewerb sehen die Regulierer die Möglichkeit, dass der Markt die Preise auf ein angemessenes Maß einpegelt.

Apple versucht, dieses Problem auf die großen Player wie Epic und Spotify zu reduzieren. Schon vor dem DMA hat Apple mit dem Small Business Program für kleinere Entwickler die Möglichkeit geschaffen, der vorher starren 30-Prozent-Abgabe zu entkommen. Am eigentlichen Kritikpunkt änderte das allerdings wenig.

Der DMA ist in Sachen Apps nicht völlig erfolglos geblieben. Er hat bewirkt, dass Entwickler unabhängig von ihrer Größe von Gebührensenkungen profitieren, die durch die Druckkulisse der Regulierung ausgelöst wurden. Apple wird natürlich stets behaupten, dass das kein Verdienst des DMA ist. Andererseits räumte der iPhone-Hersteller jüngst nach einer von ihm selbst finanzierten Studie selbst ein, dass die Entwickler von gesunkenen Abgaben profitieren. 86 Prozent davon gingen zwar an Entwickler außerhalb der EU und die geben die Ersparnis nicht an die Käufer weiter, heißt es darin – das stärkt also nicht primär den Europäischen Wirtschaftsraum. Aber eine Bevorzugung europäischer Unternehmen hätte den DMA angreifbar gemacht und war auch nie dessen Absicht.

Die Nutzer hätten nach der Lesart des DMA durch einen Wettbewerb der Marktplätze von sinkenden Preisen profitiert. Dies würde aber voraussetzen, dass die App-Stores mit den gleichen Apps gegeneinander antreten. Das passiert in der Realität aktuell aber nicht, weshalb Nutzer keinen Vorteil für sich sehen.

Neben der Flaute der alternativen App-Stores sind auch viele Sorgen verpufft, die Apple der EU-Anordnung entgegensetzte. Die befürchtete Kompromittierung der Sicherheit ist bislang ausgeblieben. Vielleicht verläuft die Einführung DMA-ähnlicher Regeln in Japan auch deshalb geräuschloser, weil Apple aus der EU einige Erkenntnisse mitbrachte – und nicht nur, weil die Japaner nach Ansicht Apples behutsamer vorgegangen sind.

Die Hauptschauplätze des Konflikts zwischen Apple und der EU haben sich indessen verlagert: Inzwischen wird um mehr Interoperabilität gerungen. In iOS 26.3 werden neue Funktionen eingeführt, die von der EU angewiesen wurden. Und es ist zu erwarten, dass die EU weitere Schneisen in Apples geschlossenes Ökosystem schlägt. Apple wiederum wird damit reagieren, dass neue Features teilweise später, teilweise gar nicht in die EU kommen – aus Sicherheitsgründen, wie es heißt.

Man kann über die Glücklosigkeit der bisherigen Regulierung lachen, man kann und sollte sicher auch einiges infrage stellen, auch die Radikalität der Gangart und die Polarisierung, die von beiden Seiten betrieben wurde. Fairerweise muss den Regulierern aber auch die Chance eingeräumt werden, erst einmal zu erlernen, wie eine angemessene Ordnung für die digitalen Märkte aussehen kann. Es darf aber vom Bürger vorausgesetzt werden, dass auch wirklich die Bereitschaft da ist, etwas zu lernen und nicht einfach nur stur weiterzumachen. Auch daran haben uns die bei vielen bereits wieder in Vergessenheit geratenen alternativen Marktplätze erinnert.


(mki)



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