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Künstliche Intelligenz

Trotz Verbesserungen: E‑Patientenakte für besonders sensible Daten ungeeignet


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Die Diskussionen um IT-Sicherheit und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA) reißen nicht ab. Zwar gab es zuletzt Verbesserungen beim Datenschutz für Informationen rund um den Medikationsprozess und künftig sollen auch Abrechnungsdaten nicht mehr automatisch für alle Leistungserbringer sichtbar sein, doch grundlegende Fragen bleiben offen. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Drucksache 21/2238). Viel Verantwortung sieht die Regierung bei den Krankenkassen, etwa bei der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

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Kritische Nachfragen zur Zusammenarbeit mit Unternehmen wie IBM und den Auswirkungen auf die digitale Souveränität wurden nur eingeschränkt beantwortet. Nach eigener Aussage hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen. Es verweist stattdessen auf bestehende Sicherheitsvorkehrungen: Die ePA‑Daten würden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert und seien ohne den Schlüssel der Versicherten nicht lesbar.

Eine eigene Überprüfung der Abhängigkeiten von nicht‑europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht. Stattdessen verweist sie auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), das Schutzanforderungen für sogenannte kritische Infrastrukturen – darunter auch das Gesundheitswesen – festlegt. Nach § 9b BSIG kann das Bundesministerium des Innern (BMI) den Einsatz einer technischen Komponente untersagen, wenn deren Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt, etwa wegen staatlicher Kontrolle aus dem Ausland.

Laut Antwort sind derzeit keine Evaluationen zum Opt‑out‑Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen, allerdings evaluiere die Gematik das Verfahren. „Abgestimmte Regelungen oder Vereinbarungen mit den Krankenkassen“ gebe es jedoch nicht. Die Bundesregierung betonte, in regelmäßigem Austausch mit Fachorganisationen und Verbänden zu stehen, die die Nutzer der ePA auf Seiten der Leistungserbringer und Versicherten vertreten, um das Verfahren zu beurteilen – eine systematische wissenschaftliche Überprüfung sei aber nicht geplant. Dabei scheint eine offizielle Evaluierung angesichts immer wieder trotz Widersprüchen angelegter Patientenakten angebracht.

Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass Versicherte Zugriffsrechte in der ePA nur „institutionsbezogen“ vergeben oder entziehen können. Einzelne Dokumente lassen sich nicht gezielt nur für bestimmte Praxen oder Ärztinnen und Ärzte sperren oder freigeben – sie können ausschließlich vollständig verborgen werden, was dann für alle gilt. Diese Abschwächung des sogenannten „feingranularen Berechtigungsmanagements“, das es in der früheren Opt-in-Version der ePA noch gab, begründet die Bundesregierung mit mangelnder Praxistauglichkeit. Die alte ePA sei zu komplex gewesen und von zu wenigen Versicherten genutzt worden. Bisher verfügen rund 3,7 Millionen Versicherte über eine für die aktive Nutzung der ePA notwendige GesundheitsID.

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Wenn Dokumente wie Arztbriefe verborgen werden, gilt dies für alle Leistungserbringer, es kann derzeit nicht nur gezielt für einzelne gesperrt werden. Den Zeitraum, in welchem ein Leistungserbringer Einsicht hat, können Versicherte selbst festlegen oder vorzeitig beenden – entweder über die ePA‑App oder über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Ab dem 1. Januar 2030 soll zudem protokolliert werden, welche Personen auf die Daten zugegriffen haben, und nicht nur welche Einrichtung.

Laut einem Änderungsantrag (PDF) zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen künftig Abrechnungsdaten, die von den Krankenkassen in die elektronische Patientenakte eingestellt werden, nicht mehr automatisch für alle einsehbar sein. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium gegenüber heise online bestätigt. Damit soll verhindert werden, dass Leistungserbringer, die an der jeweiligen Behandlung gar nicht beteiligt sind, Zugriff auf sensible Abrechnungsinformationen erhalten.

In Notfällen gelten dieselben Zugriffsregeln wie im regulären Behandlungsfall: Ärzte dürfen auf gespeicherte Daten zugreifen, wenn dies für Diagnose oder Behandlung erforderlich ist und keine ausdrückliche Ablehnung des Patienten vorliegt. Die Bundesregierung betont den potenziellen Nutzen der ePA für einen „medienbruchfreien Austausch“ zwischen ambulanten Praxen, Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen. In der Praxis ist das bislang jedoch kaum Realität, da nur wenige Krankenhäuser die ePA technisch integriert und aktiv in die Abläufe eingebunden haben.

Besonders sensiblen Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder sexuell übertragbaren Infektionen – misst die Bundesregierung zwar einen „besonderen Schutzbedarf“ bei. Ärzte müssen Patienten demnach vor der Speicherung solcher Daten ausdrücklich auf ihr Recht zum Widerspruch hinweisen. Dennoch sind darüber hinausgehende Schutzmechanismen nicht geplant.

Konkrete Hinweise auf Missbrauchsfälle mit ePA-Daten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Experten kritisieren jedoch seit Langem, dass gerade psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten oft nicht in der Lage seien, komplexe Datenschutzentscheidungen selbst zu treffen. „Es gibt Patienten, die es vielleicht gar nicht schaffen, einer Datenspeicherung zu widersprechen, da sie die schriftlichen Hinweise in den Aufnahmeunterlagen aufgrund von Konzentrationsproblemen nicht vollständig lesen können“, sagte Susanne Berwanger vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen Ende 2024 gegenüber heise online. Und auch andere Themen lassen Wünsche von Datenschützern offen, etwa der fehlende Beschlagnahmeschutz.

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(mack)



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Sonos-Soundbar Arc Ultra im Test


Ab Herbst zieht es manche wieder verstärkt ins Heimkino. Gerade rechtzeitig hat Sonos seinen im Frühjahr vorgestellten TV-Lautsprecher Arc Ultra per Softwareupdate aufgeschlaut. Von künstlicher Intelligenz trainierte Algorithmen sollen Dialoge von anderen Tönen im Center-Kanal trennen, damit Sprache besser zu verstehen ist. Bei drei einstellbaren Stufen soll das gelingen, ohne die Lautstärke etwa der Hintergrundmusik oder Geräusche der Filmhandlung zu verfälschen. Zwei weitere Stufen nehmen darauf keine Rücksicht und lassen Sprache zugunsten von Menschen mit Hörproblemen dominieren.

Unter der Abdeckung stecken im Vergleich zum vorherigen Modell Arc nun erstmals ein Tieftöner sowie sieben statt drei Hochtöner und sechs statt acht Mitteltöner. Das soll außer der Stimmklarheit auch einem volleren Bass zugutekommen. Der neue Tieftöner stammt vom aufgekauften Start-up Mayht und lässt einander gegenüberliegende Treibermembranen synchron bewegen. Im Vergleich zu herkömmlichen Bauweisen spart dies Platz, erklärte Hardwaremanager Naphur van Apeldoorn während eines Mediengesprächs im Europa-Hauptquartier von Sonos nahe Amsterdam.

Dadurch belegt der Ultra trotz mehr Lautsprechern nahezu die gleiche Stellfläche wie der Arc ohne „Ultra“-Siegel. Der Neuzugang ist etwa 3,6 Zentimeter breiter, aber 1,2 Zentimeter flacher und 0,6 Zentimeter schlanker. Im Test fiel jedoch negativ auf, dass die Sensortastenleiste nach hinten gerückt ist. Direkt unter der Kante eines TV-Geräts lässt sich die Soundbar also nicht platzieren. Man muss sie etwas nach vorn rücken, was einen Blick auf den Kabelsalat an der Rückseite freigibt.


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Kompakte Elektro-SUVs im Vergleich: Das kosten Audi Q4, BMW iX1 und VW ID.4


Die Zeiten, in denen der Markt für Elektroautos nur eine äußerst geringe Auswahl bot, sind in fast allen Segmenten längst Geschichte. Das gilt vor allem für kompakte SUVs im Bereich von etwa 4,5 bis 4,7 Meter Länge. Zuletzt belegten solche Fahrzeuge regelmäßig die Hälfte der Top Ten, wenn es um die Anzahl der Erstzulassungen von Elektroautos in Deutschland ging. Der Vorteil dieser großen Auswahl: Es ist für fast jeden etwas dabei. Denn neben – sagen wir einfach – bodenständigen Modellen wie dem VW ID.4 (Test) gibt es auch Exemplare von selbsternannten Premiumherstellern wie den Audi Q4 e-tron (Test) und BMW iX1 (Test). Ob die Wahl der beiden letztgenannten bei den Unterhaltskosten mit einem Premiumaufschlag verbunden ist, zeigen wir anhand dieses Vergleichs – und blicken zumindest auch ein wenig auf die Anschaffungspreise.

Wo genau die Grenze zwischen Premium und Standard verläuft, darüber lässt sich diskutieren. Fest steht allerdings, dass es die Summe diverser Aspekte ist: Material, Verarbeitung, Haptik und vieles mehr. Punkte, in denen nicht jedes Modell der Premiumhersteller überzeugen kann. Was ebendiese aber nicht daran hindert, die Preise etwas höher anzusetzen. Was das bedeutet, zeigt der Vergleich der drei Basisvarianten. Weitestgehend ausstattungsbereinigt bringen es der Audi Q4 40 e-tron auf rund 50.200 Euro, der BMW iX1 eDrive20 auf etwa 52.500 Euro und der VW ID.4 Pure auf knapp 46.200 Euro. Nicht nur an dieser Stelle ist der Vergleich von Q4 und ID.4 interessant. Schließlich verwendet der Volkswagen-Konzern bei beiden Fahrzeugen die gleiche Fahrzeugarchitektur.


Hyundai Inster

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  • Audi und BMW bieten auch für die Basisvarianten des Q4 e-tron und iX1 – gegen Aufpreis – alle empfehlenswerten Extras an. Beim ID.4 setzt VW zumindest die Version mit Infotainment-Paket voraus.
  • Alle drei Hersteller bieten Wartungspakete an, mit denen Sie die Kosten auf gleichmäßige monatliche Raten verteilen können. Günstiger wird es dadurch aber nicht zwangsläufig.
  • Bei zwei Modellen liegen die beworbenen Leasing-Raten unterhalb des Wertverlusts. Das reduziert die monatlichen Kosten.

Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, zeigen wir anhand der genannten Basismodelle sowie der jeweils günstigsten Allradvariante. Bei Audi ist letzteres der Q4 45 e-tron Quattro, bei BMW der iX1 xDrive 30 und bei VW der ID.4 Pro 4Motion. Dabei fließen neben den Anschaffungskosten und Aufpreisen für die wichtigsten Extras auch alle relevanten monatlichen Ausgaben ein. Dazu gehören der prognostizierte Wertverlust, Kfz-Versicherung, Kosten für Wartung und Verschleiß sowie für Fahrenergie.


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Filmkritik – Bugonia: Klassenkampf gegen Aliens


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Zeiten politischer Extreme sind Blütezeiten bissiger Satiren. Nachdem Paul Thomas Anderson den generationenübergreifenden Kampf Links gegen Rechts in „One Battle After Another“ aufs Korn nahm, legt nun der griechische Regisseur Giorgos Lanthimos nach. In Bugonia hetzt er zwei Vertreter ihrer Klassen aufeinander.

Auf der einen Seite ist da Michelle (Emma Stone) als scheinheilige Konzerncheffin, die Diversity zum Firmencredo erhebt und den Angestellten nahelegt, um 17:30 Uhr Feierabend zu machen – selbstverständlich nur, wenn sie nichts Wichtiges zu tun hätten.

Auf der anderen Seite der Gelegenheitsjobber und Hobby-Imker Teddy (Jesse Plemons), der sich über die Chemiekonzerne aufregt, weil sie die Bienen vergiften. Er macht Michelles Firma für das Schicksal seiner Mutter Sandy (Alicia Silverstone) verantwortlich. Seitdem sie ein Medikament von Michelles Konzern einnahm, liegt Sandy im Koma. Teddy ist sich sicher: Michelle stammt aus der Andromeda-Galaxie und ist auf die Erde gekommen, um die Menschheit zu unterjochen und den Planeten auszubeuten.



Kidnapping für Einsteiger: Wie entführt man eine trainierte Top-Managerin, wenn man derartige Aktionen nur aus dem Kino kennt?

(Bild: Focus Features)

Was folgt, ist ein knapp zweistündiges Kammerspiel, in dem Teddy und sein Cousin Don (Aidan Delbis) Michelle in ihr selbstgebasteltes Volksgefängnis stecken und verhören. Sie soll zugeben, dass sie ein Alien ist und Teddy bei der nächsten Mondfinsternis zu ihrem Chef ins Raumschiff bringen, damit er mit ihm über die Zukunft der Erde verhandeln kann.

Doch wie überzeugt man einen Folterknecht mit Wahnvorstellungen, wenn der jeden Gegenbeweis als Bestätigung seines Weltbildes interpretiert? Vor dem Problem standen im Mittelalter bereits der Hexerei angeklagte Frauen gegenüber der katholischen Kirche. Teddy steigert sich immer tiefer hinein. Damit er und Don sich auf ihren Auftrag konzentrieren, sollen sie sämtliche sexuellen Handlungen – auch an sich selbst – einstellen und sich unfruchtbar machen.



„Ja, ihr habt recht! Ich gestehe, ich bin ein Alien“: Mit rasiertem Kopf sieht Emma Stone tatsächlich wie von einem anderen Stern aus.

(Bild: Focus Features)

Michelle rasieren die beiden als erstes die Haare ab, damit sie mit diesen Antennen ihr Raumschiff nicht um Hilfe anfunkt. Die an Elite-Unis ausgebildete Gefangene kramt derweil ihre gelernten Überzeugungsstrategien zusammen und versucht, Don auf ihre Seite zu ziehen.

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Nach „The Favourite“, „Poor Things“ und „Kinds of Kindness“ ist „Bugonia“ bereits die vierte Zusammenarbeit von Lanthimos und Stone – dem derzeitigen Dreamteam des surrealen Films. Wo Wes Andersson in seinem ästhetischen Korsett erstarrt, erfindet Lanthimos immer wieder neue Geschichten und Erzählformen: Von einer barocken Komödie über politische Intrigen, einer Frankenstein-Parodie zum Feminismus, einem episodischen Sado-Maso-Tryptichon über Macht und Kontrolle nun zu einem psychologischen Kammerspiel über Klassenkampf, Wahn und Realität. Das ist ebenso sperrig wie unterhaltsam für Zuschauer, die des hollywoodschen Einheitsbreis überdrüssig sind.



Der Grieche Giorgos Lanthimos (2.v.l.) bei den Dreharbeiten zu Bugonia. Kaum einer kommentiert derzeit die Gesellschaft so bissig wie er.

(Bild: Focus Features)

Dank seiner engen Ensemble-Arbeit kann er in kurzen Produktionszyklen auf aktuelle gesellschaftliche Themen und Diskurse reagieren und Zuschauer immer wieder überraschen. Lanthimos bildet damit einen Antipoden zum ausgelutschen Franchise-Kino der großen Hollywood-Studios. Stone und Plemons spielen groß auf und das Drehbuch bleibt konsequent am Thema, ohne am Schluss in eine allzu derbe Ketchup-Orgie wie in „The Substance“ abzudriften.



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