Künstliche Intelligenz
Uber will Robotaxi-Fahrten mit Baidu aus China bald weltweit vermitteln
Uber und der chinesische Technikkonzern Baidu wollen zusammen Robotaxi-Dienste bald auch außerhalb Chinas und den USA anbieten. Die jetzt unterzeichnete mehrjährige strategische Partnerschaft sieht vor, dass Tausende autonome Fahrzeuge von Baidu in verschiedenen Ländern der Welt über die Uber-App vermittelt werden können. Dann können die Nutzer wählen, ob sie einen menschlichen Fahrer oder ein Robotaxi buchen. Die Kooperation wird im Laufe dieses Jahres zunächst in Asien und im Nahen Osten umgesetzt, aber eine Expansion nach Europa (und Ozeanien) ist bereits vorgesehen.
Die Zusammenarbeit mit Baidu ist nicht die erste Robotaxi-Kooperation des Fahrtenvermittlers. Im Vorjahr holte Uber die Robotaxis von GM-Tochter Cruise auf die Plattform, um entsprechende Fahrten innerhalb der USA vermitteln zu können. Der Cruise-Konkurrent Waymo bietet bereits seit 2023 neben der eigenen App auch Fahrten via Uber an. Zudem kooperiert Uber bei Robotaxis mit Momenta aus China und hat auch mit VW eine Kooperation vereinbart für autonomes Fahren. Damit sollen Uber-Kunden in den USA künftig auch autonom fahrende VW ID.Buzz buchen können.
Robotaxis schon lange ein Faible von Uber
Uber ist zwar bekannt für die Vermittlung menschlicher Fahrer, aber hatte vor Jahren bereits eine eigene Sparte für selbstfahrende Autos. Diese wurde jedoch 2020 an Aurora Technologies verkauft, eine von Amazon unterstützte Firma. Damals war Uber wichtiger, die eigenen, hohen Verluste einzudämmen und profitabel zu werden. Doch offenbar sieht der Konzern in Robotaxis eine gewinnbringende Zukunft und sichert sich dafür die entsprechenden Partnerschaften.
Für Baidu ist die Kooperation mit Uber ein wichtiger Schritt, um den „Nutzen der autonomen Fahrtechnologie für mehr Menschen in mehr Märkte“ zu bringen, wie es seitens Baidu-Chef und Mitgründer Robin Li in der Mitteilung Ubers heißt. Baidu betreibt nach eigenen Angaben über 1000 fahrerlose Fahrzeuge in über 15 Städten, nicht nur in China, sondern auch in Dubai und Abu Dhabi. Der Dienst heißt „Apollo Go“ und hat von 2021 bis Mai dieses Jahres bereits mehr als 11 Millionen Fahrten durchgeführt. Kürzlich wurde bereits berichtet, dass Baidus Robotaxis nach Europa kommen sollen, zuerst in die Schweiz. Die Kooperation mit Uber und die Nutzung der entsprechenden App könnten die Akzeptanz erhöhen.
Uber lässt Tesla draußen
Ein namhafter Kooperationspartner unter den Robotaxi-Anbietern fehlt Uber allerdings: Tesla. Doch die Firma von Elon Musk hat eigene Pläne. Kürzlich erst begann Tesla den Robotaxi-Dienst mit Einschränkungen, nämlich mit wenigen Wagen und mit Begleitpersonen. Im Mai bezeichnete Uber-Chef Dara Khosrowshahi in einem Interview mit The Verge Tesla als Konkurrenten, wenn auch als kleineren, mit „weniger Nachfrage“. Auch stellt er Teslas Kamerasystem für autonomes Fahren infrage. Lidar-Sensorik mithilfe von Laserstrahlen zur Messung von Abstand und Geschwindigkeit hält Khosrowshahi für überlegen.
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Während Uber und Baidu offiziell zunächst nur von Ländern Asiens und im Nahen Osten für ihre Robotaxis sprechen, scheint eine Expansion nach Europa nur eine Frage der Zeit zu sein. Im Mai berichtete CNBC etwa, dass Baidu seinen Apollo-Go-Dienst autonomer Fahrten nicht nur in der Schweiz, sondern auch in der Türkei plant. Weitere Länder dürften folgen.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Schadenersatz für Datenschutzskandal? Zuckerberg vor Gericht
Mark Zuckerberg und zehn weitere Prominente müssen sich jetzt vor einem Gericht des US-Staates Delaware verantworten. Die Beklagten waren Topmanager oder Verwaltungsräte Facebooks zu der Zeit, als die Firma Cambridge Analytica Daten von Facebook-Nutzern erntete und versilberte, beispielsweise durch Unterstützung der ersten erfolgreichen Wahlkampagne Donald Trumps. Kläger sind Aktionäre des Facebook-Konzerns Meta Platforms. Sie sagen, die Beklagten seien dafür verantwortlich, dass Facebook relevante Datenschutzverpflichtungen ignoriert hat, was dem Konzern finanziellen Schaden zugefügt habe.
Dafür sollen die Beklagten geradestehen und insgesamt acht Milliarden US-Dollar Schadenersatz zahlen – nicht an die klagenden Aktionäre direkt, sondern an den geschädigten Konzern Facebook (heute Meta Platforms). Dieser ist nach dem Recht Delawares eingerichtet und am Gerichtsprozess nicht direkt beteiligt. Beklagt sind neben Meta-CEO Zuckerberg noch Ex-COO Sheryl Sandberg, Peggy Alford, Marc Andreessen, Erskine Bowles, Kenneth Chenault, Susan Desmond-Hellmann, Reed Hastings, Kostantinos Papamiltiadis, Peter Thiel und Jeffrey Zients.
Die verfahrensbegründende Klage wurde 2018 erhoben, doch es gab viel zu klären. Beispiel: Da mehrere Klagen zusammengefasst wurden, musste einer der Klägergruppen die Führungsrolle zugesprochen werden. Zudem wurden Sanktionen über Sheryl Sandberg für das gezielte Vernichten von Beweisen verhängt.
Am Mittwoch hat die Gerichtssaalphase am Delaware Court of Chancery begonnen. Im Zuge dessen werden Aussagen unter anderem von Zuckerberg, Sandberg, Andreessen, Thiel und Netflix-Mitgründer Hastings erwartet.
Wer ist das Opfer?
Der im Jahr 2018 bekannt gewordene Datenmissbrauch durch Cambridge Analytica gehört zu den größten Skandalen in der Geschichte Facebooks. Das inzwischen insolvente britische Unternehmen Cambridge Analytica war auf regelwidrige Weise an Daten von 87 Millionen Facebook-Nutzern gelangt: Es hatte eine „Umfrage“-App unter dem Namen thisisyourdigitallife (TYDL) veröffentlicht, an der einige Facebook-Nutzer teilnahmen. Doch dank der damaligen Privatsphäre-Einstellungen des Datenkonzerns bekam Cambridge Analytica auch Zugang zu Informationen deren Facebook-Freunde. Diese Daten wurden in der Folge für manipulative Polit-Kampagnen missbraucht.
Als das bekannt wurde, geriet Facebook massiv unter Kritik und gelobte Besserung beim Datenschutz. Es folgten verschiedene Verfahren; in den USA musste Facebook fünf Milliarden US-Dollar Strafe an die Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) zahlen, die höchste Strafe in der Geschichte der Behörde. Eine Sammelklage in dem Land mündete in eine Vergleichszahlung Metas von 725 Millionen Dollar. Vergleichsweise bescheidene 90 Millionen Dollar Strafe kassierte die Börsenaufsicht SEC. In Großbritannien fasste der Konzern die mickrige Höchststrafe von einer halben Millionen Pfund aus, in Italien setzte es 1,1 Millionen Euro.
Die Beklagten wollen den Schaden nicht ersetzen und sehen sich selbst als Opfer Cambridge Analyticas. Dass die FTC die Strafe verhängen konnte, liegt übrigens daran, dass sich Facebook schon früher Vergehen gegen den laschen US-Datenschutz geleistet hat. 2012 einigte sich der Datenkonzern mit der FTC auf bestimmte Auflagen, die er dann aber nicht einhielt. Erst das ermöglichte die Milliardenstrafe.
Beweise vernichtet
Für Aufsehen sorgte, dass Sheryl Sandberg im Vorfeld bei der Vernichtung relevanter Beweise erwischt worden ist. Sie hat für geschäftliche Aufgaben nicht nur ihr Firmenemail-Konto genutzt, sondern auch ihr privates Gmail-Konto. Nach Verfahrenseröffnung und der gezielten Anweisung, alle Beweise zu sichern, hat Sandberg dennoch gezielt E-Mails in ihrem Gmail-Konto gelöscht, die für den Prozess relevant gewesen wären.
Vergleichbares hat sich Zients zu Schulden kommen lassen. Die Kläger beantragten daher Sanktionen gegen beide. Bei Zients konnten sie zwar zeigen, dass möglicherweise relevante E-Mails gelöscht wurden, aber nicht, dass diese E-Mails tatsächlich im Verfahren als Beweis gedient hätten. Daher sanktionierte Richterin Kathaleen St. Jude McCormick den Mann nicht.
Anders bei Sandberg: Die Frau musste bestimmte Anwalts- und Gerichtskosten ersetzen, und trägt im laufenden Prozess eine höhere Beweislast für Fakten, auf die sie sich zur Verteidigung berufen möchte. Zusätzlich könnte sich die Beweisvernichtung im Kreuzverhör sowie bei etwaigen Anträgen auf (Teil-)Urteile durch ein abgekürztes Verfahren abträglich auswirken.
Das Verfahren heißt In Re Facebook Derivative Legislation und trägt das Az. 2018-0307-JTL. Das Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen.
(ds)
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Clearingstelle Urheberrecht: CUII lässt Webblockaden richterlich prüfen
Die 2021 eingerichtete Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) attestiert sich nach über vier Jahren Arbeit einen „Erfolg im Kampf gegen kriminelle Geschäftsmodelle im Internet“. Zugleich reagiert sie auf einen der Hauptkritikpunkte, wonach eine private Instanz weitgehend unkontrolliert und hinter verschlossenen Türen grundrechtssensible Sperren für Webseiten verhängt. Das Verfahren solle nun so weiterentwickelt werden, dass Gerichte jeden Sperre prüfen, teilte die Organisation am Mittwoch mit.
Damit werde „ein effektives und rechtssicheres Verfahren etabliert“, heißt es von der Clearingstelle, zu dessen Mitgliedern etwa die großen Provider Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 gehören. Auf der Seite der Rechtevertreter sind unter anderem der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie, die Vertretung der Games-Branche, die Motion Picture Association (MPA), Sky und die Gema vertreten.
„Nach geltendem Recht dürfen Webseiten mit urheberrechtlich illegalem Geschäftsmodell durch Zugangsprovider gesperrt werden“, erläuterte der Vorsitzende des Steuerungskreises der CUII, der Berliner Rechtsanwalt Jan Bernd Nordemann. Für die Vereinigung habe es dabei „oberste Priorität, dass nur berechtigte Blockaden umgesetzt würden. Das neue gerichtliche System gewährleiste das „auch in der Zukunft“.
Hunderte Domains bereits schwerer zugänglich
Im bisherigen System sind laut dem Zusammenschluss „25 Webseiten mit vielen hundert Domains gesperrt“. Deren Betreiber hätten gezielt Urheberrechte verletzt. Sie machten „vorsätzlich und unerlaubt“ geschützte Inhalte aus den Bereichen Film, Musik, Sport, Games, Bücher und Zeitschriften zugänglich. Im Regelfall könne gegen die Macher auch nicht direkt vorgegangen werden, „weil sie sich in der Anonymität des Internets verstecken“.
Auf der Schwarzen Liste, die offiziell nicht verbreitet wird, landeten bereits Streaming-Portale für Filme und Serien wie kinox.to, streamkiste.tv, filmfans.org und serienfans.org. Auch Seiten für Musik- und Spiel-Downloads sind enthalten.
Als besonders kritisch gilt die Blockade der Schattenbibliothek Sci-Hub. Dort würden auch zahlreiche legale Open-Access-Publikationen gesammelt, moniert etwa die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Sperre habe so „weitreichende Folgen für die Wissenschafts- und Informationsfreiheit“. Aktivisten, die sich gegen Online-Zensur stark machen, haben die betroffenen Domains über die Seite cuiiliste.de öffentlich gemacht. Sie kritisierten, dass voriges Jahr 41 Domains zu Unrecht gesperrt gewesen seien.
Die CUII spricht von einer Liste von „Sperrempfehlungen“. Diese setzen die beteiligten Zugangsanbieter in der Regel aber auch um. Der Berliner Kabelnetzbetreiber Tele Columbus, der seine Leistungen unter der Dachmarke Pÿur anbietet, betont dagegen: „Netzsperren führen wir nur auf amtliche Anordnung aus.“ Auch dabei gelte es juristisch zu hinterfragen, inwieweit es sich beim Erlass einschlägiger Verfügungen um berechtigte Antragsteller handele.
Bundesnetzagentur steigt aus
Bislang war die Bundesnetzagentur in die Blockadeempfehlungen eingebunden. Sie prüfte bei den Domains aber nur die Vereinbarkeit der von der CUII angeratenen DNS-Sperren mit der Netzneutralität. Eine behördliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit eines Angebots lag damit nicht vor. Dies führte auch zu kartellrechtlichen Bedenken, dass sich hier Unternehmen gegen direkte Wettbewerber verbündeten und dies mit deren angeblicher Rechtswidrigkeit begründeten, ohne dass diese Einschätzung durch ein Gericht oder eine Behörde getroffen worden sei.
Der überarbeitete Ansatz werde „mit Blick auf die zahlreichen neuen Digitalaufgaben bei der Bundesnetzagentur“ beim Regulierer „zu einer personellen Entlastung“ führen, erklärte die CUII. Aus diesem Grund habe die Behörde den Einbezug der Justiz angeregt. Der Verbund selbst verspricht sich vom Gang vor Gericht auch eine Verfahrensbeschleunigung, da die Absprachen mit dem Regulierer recht lange gedauert hätten.
Kartellamt ist informiert
Durch die bisher durch das Gremium verwaltete und von der Bundesnetzagentur „überprüften DNS-Sperren“ seien die Besuche auf erfassten Seiten um bis zu 80 Prozent gefallen, ließ die CUII zudem wissen. Steuerten Webnutzer eine der gesperrten Domain an, würden sie auf spezielle Aufklärungsseiten umgeleitet. Diese informierten über die Hintergründe der Sperre und deren Ursprung. Allein die entsprechende „CUII-Landingpage“ habe 2024 rund 50 Millionen Besucher gezählt. Websperren sind in Deutschland heftig umkämpft, seit ein Düsseldorfer Regierungspräsident 2002 mit einschlägigen Verfügungen vorpreschte. DNS-Blockaden lassen sich vergleichsweise leicht umgehen.
Die CUII hat die neue Methode nach eigenen Angaben auch dem Bundeskartellamt vorgestellt. Ein gerichtliches Verfahren werde künftig immer gegen einen CUII-Provider geführt. Sofern das Gericht die Sperre anordne, richteten alle angeschlossenen Zugangsanbieter eine entsprechende Blockade ein.
(mack)
Künstliche Intelligenz
DaVinci Resolve 20 im Test: Videoschnitt mit KI und Keyframes
Blackmagic Design wendet sich mit dem Videoschnittprogramm DaVinci Resolve 20 an professionelle Anwender und steht damit in Konkurrenz zu Premiere Pro von Adobe und Final Cut Pro von Apple. Anders als diese bietet der Hersteller eine kostenlose Basisversion an. Wir haben die Studio-Version inklusive KI-Werkzeugen der „Neural Engine“ getestet.
Bisher war es Nutzern von Premiere Pro vorbehalten, Videomaterial präzise mithilfe von Keyframes zu bearbeiten. Das sind Ankerpunkte, die Anfänge und Enden von Animationen wie Zooms, Bewegungen oder auch Überblendungen markieren. Resolve 20 enthält ein Keyframe-Fenster. Hier lassen sich Ankerpunkte setzen, sortieren, Animationen zuweisen und im Modus verändern, etwa um Geschwindigkeit und Aussehen von Übergängen zu ändern.
Wer Kurzvideos für soziale Medien schneidet, weiß: Vertikale Videos in Resolve zu schneiden, war bisher eine fummelige Angelegenheit aus Zoomen und Schieben. Die Bedienfenster der Schnittseite lassen sich nämlich nicht frei anordnen. Das behebt die neue Funktion „Ansicht erweitern“: Das Ausgabefenster steht dabei rechts neben der Timeline des Vertikal-Videos und nutzt die ganze Höhe des Bildschirms.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „DaVinci Resolve 20 im Test: Videoschnitt mit KI und Keyframes“.
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