Künstliche Intelligenz
Ubuntu 25.10 läuft nicht auf vorhandenen RISC-V-Rechnern
Die Entwickler von Ubuntu programmieren zwar eifrig auch für Computer, in denen Prozessorkerne mit der quelloffenen Befehlssatzarchitektur RISC-V stecken. Doch die im Oktober erwartete neue Version Ubuntu 25.10 Questing Quokka schneidet alte RISC-V-Zöpfe radikal ab. Falls sie wie bisher geplant tatsächlich einen Prozessor mit dem Profil RVA23 erzwingt, wird sie auf keinem bisher verfügbaren RISC-V-Rechner mehr laufen.
Für vorhandene RISC-V-Systeme steht zwar weiterhin Ubuntu bereit, aber nur in den Versionen 22.04 (Jammy), 24.04 (Noble, verlangt RVA20) und 25.04 (Plucky). Dabei handelt es sich zudem stets nur um Ubuntu Server ohne grafischen Desktop.
Ob Ubuntu 25.10 dann endlich auch GPU-Support für RISC-V-Prozessoren bringt, ist unklar. In mehreren RISC-V-Chips steckt GPU-Technik von Imagination Technologies, die schon seit Jahren an offenen Treibern arbeiten.
Zum Vergleich: Die Fedora-Entwickler wollen erst dann für RVA23-Builds bauen, wenn RVA23-Hardware erhältlich ist. Auch das kürzlich für RISC-V erschienene Debian 13 „Trixie“ verlangt nur RV64GC.
RVA23-Mangelware
Das Profil RVA23 wurde erst im Herbst 2024 ratifiziert, doch schon vorher hatten einige Entwicklerfirmen dazu kompatible RISC-V-Kerne angekündigt, beispielsweise SiFive den P870 in mehreren Varianten.
Es dauert allerdings üblicherweise mehrere Jahre, bis ein als Software-Makro (IP-Core) lieferbarer CPU-Kern in einem fertigen Halbleiterchip auftaucht, der dann zusammen mit weiteren Komponenten etwa auf einem Einplatinencomputer sitzen kann. Bisher ist heise online keine Ankündigung eines System-on-Chip (SoC) mit SiFive P870 bekannt.
Die Marke XuanTie, die über die DAMO Academy zum großen chinesischen Tech-Konzern Alibaba gehört, hat ihren XuanTie C930 mit RVA23 angekündigt. Ein konkreter C930-Chip wurde allerdings noch nicht in Aussicht gestellt. Das ebenfalls chinesische Unternehmen Zhihe Computing baut jedoch nicht näher bezeichnete XuanTie-Kerne in ein SoC namens Archimedes A210 für Edge-Server. Dessen Starttermin ist unklar.

SpacemiT kündigte 2022 den RISC-V-Kern X100 mit RVA22 an, nun kann er RVA23. Er baut auf dem OpenC910 von Alibaba/XuanTie auf.
(Bild: SpacemiT)
Die chinesische Firma SpacemiT (alias Jindie Space-Time/进迭时空) verkauft bereits RISC-V-Chips wie den SpacemiT K1 (alias Ky X1). Darin stecken X60-Kerne, die an den XuanTie C908 erinnern. SpacemiT hat mehrere neue Kerne und Chips angekündigt, nämlich die Kerne X100 (zunächst mit RVA22, jetzt mit RVA23) und X200 (mit RVA23) sowie das Server-SoC VitalStone V100 mit X100-Kernen. Angeblich arbeitet SpacemiT auch an einem K3 mit X100-Kernen, auf der Website des Unternehmens findet sich dazu aber nichts.
Auf der Konferenz Hot Chips wird Condor Computing, ein Ableger der taiwanischen Firma Andes Computing, den RVA23-tauglichen Cuszo vorstellen. Andes selbst offeriert den AndesCore X66.
Insgesamt gibt es derzeit also nur einen einzigen konkret angekündigten RVA23-Chip. Immerhin lassen AndesCore X66, Condor Cuzco, SiFive P870, SpacemiT X100/X200 und XuanTie C930 hoffen.

Der UltraRISC UR-DP1000 auf dem Milk-V Titan soll RVA22 beherrschen.
(Bild: Milk-V)
Als weiteres chinesisches Unternehmen arbeitet UltraRISC an einem neuen RISC-V-SoC namens UR-DP1000, das die Firma Milk-V auf das Mini-ITX-Board Milk-V Titan löten will. Darin stecken UR-CP100-Kerne mit RVA22 und Hypervisor, aber eben ohne RVA23 und Vektoreinheiten. Der UR-DP1000 verzichtet zudem auf eine GPU und bietet nur USB 2.0, allerdings Gigabit-Ethernet und mehrere PCI-Express-Lanes sowie einen Speicher-Controller für wechselbare DDR4-Speichermodule. Ein UEFI-BIOS könnte das Booten unterschiedlicher Linux-Distributionen ohne spezifische Anpassungen erleichtern. Bloß wohl nicht von Ubuntu 25.10.
RVA23-Vorteile
Bisherige Linux-Distributionen für RISC-V nutzen seit mehreren Jahren üblicherweise nur jene Funktionen, die RV64GC beschreibt. SoCs mit dieser Technik entpuppten sich in Benchmarks allerdings meistens als sehr rechenschwach.
RVA23 beschreibt unter anderem Vektor-Rechenwerke (V) sowie eine Hypervisor-Erweiterung (H) für die Virtualisierung. Außerdem müssen RVA23-Kerne auch eine Reihe von Befehlen verarbeiten, die kryptografische Algorithmen beschleunigen.
Die bisher angekündigten RVA23-Designs wirken unabhängig von RVA23 aber auch sonst stärker als ihre Vorgänger. Meistens geht es um Out-of-Order-Architektur mit längeren Rechen-Pipelines und es sollen feinere Fertigungsverfahren zum Einsatz kommen, die größere Caches sowie Taktfrequenzen deutlich über 2 GHz bringen könnten.
(ciw)
Künstliche Intelligenz
E-Mobilität: Bundestag macht Weg frei für bidirektionales Laden
Der Bundestag hat eine entscheidende Hürde für bidirektionales Laden beseitigt. Mit einer Novelle des Energiewirtschafts- und des Stromsteuergesetzes hat er den Weg für Vehicle-to-Grid (V2G) – also das Einspeisen von Strom aus der E-Auto-Batterie zurück ins Stromnetz – geebnet. Die zentrale Hürde für die wirtschaftliche Umsetzung von V2G war bislang die doppelte Belastung des wieder eingespeisten Stroms mit Netzentgelten und Abgaben. Bisher wurde Strom, der aus einer Fahrzeugbatterie zurück ins Netz floss, wie normaler Verbrauch behandelt und daher erneut mit Gebühren belegt.
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Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben die Abgeordneten diese Ungleichbehandlung aufgehoben. E-Autos werden nun regulatorisch wie Pumpspeicher oder stationäre Großspeicher behandelt, die schon immer nur einmal Netzentgelte zahlen. Rückgespeister Strom wird so künftig wie Speicherstrom behandelt und nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt.
Für das Gesetzespaket stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Grünen. Die Linke enthielt sich. Die Anpassung schafft laut dem federführenden Wirtschaftsausschuss die Voraussetzung dafür, dass Betreiber von Stromspeichern – und damit auch E-Auto-Besitzer – anteilig wieder ins Netz eingespeiste Strommengen wirtschaftlich bereitstellen können, da sie für diese Mengen von der Netzentgeltbefreiung Gebrauch machen können.
Speichervermögen von bis zu 5 GWh
Der auf die Vermarktung von Batteriespeichern spezialisierte Anbieter The Mobility House erläutert, dass so erstmals ein fairer, wirtschaftlicher Rahmen entstehe, der bidirektionales Laden auch für Verbraucher attraktiv mache. Dies schaffe Anreize, die dringend benötigte Flexibilität auf der Nachfrageseite in das Energiesystem zu integrieren. E-Autos würden zu flexiblen Speichern, die erneuerbare Energie aufnehmen und bei Bedarf zurückspeisen könnten. Das entlaste das Stromsystem, schaffe Spielraum für mehr Wind- und Solarenergie und senke langfristig Kosten für Verbraucher und Netz.
Deutschland kann demnach das bislang ungenutzte Speicherpotenzial der über 1,65 Millionen zugelassenen Elektroautos für das Energiesystem nutzbar machen. Basierend auf bereits zugelassenen E-Autos und einer realistischen Anschlussquote von 20 bis 30 Prozent erschließt dies laut The Mobility House ein dezentrales Speichervermögen von rund 3,3 bis 5 GWh. Dies entspreche einer flexiblen Leistung in der Größenordnung eines Großkraftwerks (1,0 bis 1,5 GW).
Die Entlastung bei den Netzentgelten tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Ab dem 1. April folgen neue Marktregeln für die Bilanzierung von Stromspeichern und Lastgängen (MiSpeL) der Bundesnetzagentur, die V2G technisch und regulatorisch vereinfachen. Diese legen fest, wie Strommengen aus Speichern messtechnisch und bilanziell zu behandeln sind. Anschließend benötigen Netzbetreiber laut Marktinsidern sechs bis 12 Monate für die Systemanpassung, sodass die Technik im kommenden Jahr schrittweise in den Markt wachsen könne. Für die volle Entfaltung des V2G-Potenzials sei aber auch ein schnellerer Ausbau digitaler Smart Meter nötig.
VDA fordert weitere Korrekturen
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„Das bidirektionale Laden ist eine zentrale Zukunftstechnologie – für die Attraktivität der E-Mobilität ebenso wie für ein erneuerbares, flexibles Energiesystem“, erklärt Marcus Bollig, Geschäftsführer des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Es sei gut, dass das Parlament Hürden dafür abgebaut habe. Zudem entfalle die Stromsteuer zumindest für einige zentrale Anwendungsfälle. Beides seien wichtige Schritte, um das bidirektionale Laden für die Verbraucher attraktiver zu machen und den Markthochlauf der E-Mobilität zu stärken.
Unverständlicher bleibt für Bollig aber, warum die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung im Anwendungsfall V2G zunächst auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage begrenzt bleiben soll. Die Empfehlung des Finanzausschusses, weitere Vereinfachungen im Stromsteuerrecht für Vehicle-to-Grid zu prüfen, müsse zügig aufgegriffen und entsprechend umgesetzt werden.
Die Automobilindustrie habe bidirektionale Ladetechnologien erfolgreich zur Marktreife entwickelt, hebt der Branchenvertreter hervor. Alle deutschen Hersteller böten bereits bidirektionale E-Fahrzeuge an. Umso wichtiger sei es, dass für den Einstieg der Technologie in den Massenmarkt politisch weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht würden. Dazu zählten einfache Zähl- und Messkonzepte zur Abgrenzung der netzentgeltlich und stromsteuerlich zu begünstigenden Strommengen.
Energy Sharing wird einfacher
Zur Umsetzung der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie haben die Abgeordneten auch Vorgaben zum sogenannten Energy Sharing sowie im Bereich des Netzanschlusses in das EnWG aufgenommen. Damit soll etwa sichergestellt werden, dass Endverbraucher aktiv am Markt teilnehmen und informierte Entscheidungen treffen können. Der Wirtschaftsausschuss hat hier ergänzt, dass die Regeln zum Teilen von Stromquellen auf Bürgerenergiegenossenschaften ausgeweitet werden. Auch kleine kommunale Betriebe erhalten so mehr Möglichkeiten. Eine gewerbliche Tätigkeit soll keinen Hemmschuh mehr darstellen.
Ferner wollen die Parlamentarier mit weiteren Vereinfachungen im Messstellenbetriebsgesetz den Smart-Meter-Rollout beschleunigen, indem vor allem grundzuständigen Messstellenbetreibern Kooperationen erleichtert werden. Der Bundestag moniert in einer Entschließung, dass das Tempo beim Hochlauf intelligenter Stromzähler noch immer unzureichend sei. An die Bundesregierung geht der Appell, mit der nächsten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes eine deutliche Verschärfung des Sanktionsregimes gegen säumige grundzuständige Messstellenbetreiber auf den Weg zu bringen und dabei auch verpflichtende Abhilfemaßnahmen vorzusehen, wenn sich die Zahlen kurzfristig nicht erheblich verbessern.
(nen)
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Galaxy XR im Einsatz, Muse-Pencil für die Vision Pro | TNBT-Podcast
Mit ähnlich hochkarätigen Display-Specs, einem niedrigeren Gewicht und dem erheblich günstigeren Preis ist Samsungs Galaxy XR eine spannende Alternative zur Vision Pro – zumindest auf dem Papier. Durch Android XR, Google Maps, YouTube, Netflix und nicht zuletzt Gemini ist obendrein die Software-Geschichte interessant und bringt so manches mit, was visionOS aktuell schmerzlich fehlt.
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In Episode 57 berichtet Mark Zimmermann, Leiter für mobile Lösungen bei EnBW, ausführlich über seine ersten konkreten Erfahrungen mit der Galaxy XR. Dabei geht es um Tragekomfort, Gewicht, Display-Qualität sowie um Details wie den verborgenen USB-C-Port. Wir diskutieren zudem über Android XR, den Nutzen der „sehenden“ Gemini-KI sowie darüber, ob das Gerät nicht letztlich am Markt vorbei entwickelt wurde. Eine Kehrtwende gibt es bei Logitechs Muse zu verzeichnen: visionOS 26.2 – derzeit noch im Betastadium – integriert den Stift tief ins Betriebssystem und macht ihn damit auf einen Schlag nützlich.
Mac & i-Podcast zu Apple Vision und visionOS
1984, 2007, 2024 – Apples Vision Pro tritt in riesige Fußstapfen: Mac und iPhone haben nicht nur Geschichte geschrieben, sondern auch grundlegend verändert, wie wir Computer verwenden.
Mac & i begleitet die Vision Pro sowie die Chancen und Hürden von „räumlichem Computing“ mit einem eigenen Podcast: TNBT – The Next (Big) Thing beleuchtet die jüngsten Entwicklungen rund um die neue Plattform mitsamt den Auswirkungen auf IT-Branche und Gesellschaft.
TNBT ist in allen großen Podcast-Verzeichnissen zu finden und lässt sich mit Apple Podcasts und Spotify hören oder als RSS-Feed in der Podcast-App der Wahl beziehen. Wir freuen uns unter podcast@mac-and-i.de auf Fragen, Anregungen und Kritik.
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(lbe)
Künstliche Intelligenz
PC-Speichermodul mit 128 GByte für Dual-Slot-Mainboards
Der taiwanische Speichermodulhersteller Adata kündigt ein besonderes DIMM mit 128 GByte Kapazität an: Es funktioniert aber wohl nur auf Mainboards, die Clock-Unbuffered-(CU-)DIMMs ansteuern können und zwei Steckfassungen dafür haben. Damit sind folglich maximal 256 GByte Arbeitsspeicher möglich.
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Desktop-PCs und Notebooks sind üblicherweise nur für sogenannte ungepufferte Speicherriegel ausgelegt, kurz UDIMMs. Diese lassen sich bisher mit maximal 64 GByte DDR5-RAM bestücken.
Auf Mainboards mit vier Fassungen für CUDIMMs dürften sich vier der neuen Module mit je 128 GByte nicht gemeinsam ansteuern lassen, weil Adata sich dabei eine Besonderheit zunutze macht: Die 128-GByte-DDR5-CUDIMMs haben vier statt nur zwei Ranks.
Rank-Kunde
Bisher fertigen DRAM-Chiphersteller einzelne DDR5-SDRAM-Chips mit maximal 32 Gigabit (GBit) Kapazität. Acht davon fassen folglich 32 GByte (8 Bit = 1 Byte) und bilden zusammen einen sogenannten Rank. Ein Single-Rank-(SR-)UDIMM speichert also 32 GByte, ein Dual-Rank-(DR-)UDIMM 64 GByte.
Mehr als zwei Ranks sind bei UDIMMs nicht vorgesehen, sondern nur bei Registered DIMMs (RDIMMs), auch buffered DIMMs genannt.
Die Speichercontroller der meisten Desktop-PC-Prozessoren steuern zwei RAM-Kanäle an, von denen jeder höchstens mit zwei DR-UDIMMs bestückt sein darf, also mit insgesamt vier Ranks.
Rank-Trick
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Der Speicher-Controller typischer Desktop-PC-Prozessoren steuert pro RAM-Kanal maximal vier Ranks an.
(Bild: heise medien)
Bei einem Mainboard mit zwei DIMM-Slots, also nur einem DIMM pro Kanal (1 DIMM per Channel, 1DPC), sind im Prinzip höchstens zwei Ranks vorgesehen. Aber grundsätzlich könnte der Speicher-Controller der CPU noch zwei weitere Ranks ansteuern.
Adata bestückt die neuen 128-GByte-Riegel daher mit vier Ranks (4R), lötet also doppelt so viele DDR5-SDRAM-Chips drauf. Dabei nutzt Adata gleichzeitig einen Clock-Driver-Chip, der die Taktfrequenzsignale stabilisiert. Es handelt sich also um 4R-CUDIMMs.
Laut der Pressemitteilung von Adata laufen Prototypen der 128-GByte-4R-CUDIMMs bereits auf einem MSI-Mainboard mit Z890-Chipsatz für einen Prozessor vom Typ Intel Core Ultra 200.
Preise und Liefertermine nennt Adata bisher nicht. Wegen der zurzeit deutlich steigenden DDR5-RAM-Preise dürfte die Nachfrage nach Speicherriegeln mit extrem hoher Kapazität allerdings gering sein.
(ciw)
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