Künstliche Intelligenz
Ubuntu 25.10 läuft nicht auf vorhandenen RISC-V-Rechnern
Die Entwickler von Ubuntu programmieren zwar eifrig auch für Computer, in denen Prozessorkerne mit der quelloffenen Befehlssatzarchitektur RISC-V stecken. Doch die im Oktober erwartete neue Version Ubuntu 25.10 Questing Quokka schneidet alte RISC-V-Zöpfe radikal ab. Falls sie wie bisher geplant tatsächlich einen Prozessor mit dem Profil RVA23 erzwingt, wird sie auf keinem bisher verfügbaren RISC-V-Rechner mehr laufen.
Für vorhandene RISC-V-Systeme steht zwar weiterhin Ubuntu bereit, aber nur in den Versionen 22.04 (Jammy), 24.04 (Noble, verlangt RVA20) und 25.04 (Plucky). Dabei handelt es sich zudem stets nur um Ubuntu Server ohne grafischen Desktop.
Ob Ubuntu 25.10 dann endlich auch GPU-Support für RISC-V-Prozessoren bringt, ist unklar. In mehreren RISC-V-Chips steckt GPU-Technik von Imagination Technologies, die schon seit Jahren an offenen Treibern arbeiten.
Zum Vergleich: Die Fedora-Entwickler wollen erst dann für RVA23-Builds bauen, wenn RVA23-Hardware erhältlich ist. Auch das kürzlich für RISC-V erschienene Debian 13 „Trixie“ verlangt nur RV64GC.
RVA23-Mangelware
Das Profil RVA23 wurde erst im Herbst 2024 ratifiziert, doch schon vorher hatten einige Entwicklerfirmen dazu kompatible RISC-V-Kerne angekündigt, beispielsweise SiFive den P870 in mehreren Varianten.
Es dauert allerdings üblicherweise mehrere Jahre, bis ein als Software-Makro (IP-Core) lieferbarer CPU-Kern in einem fertigen Halbleiterchip auftaucht, der dann zusammen mit weiteren Komponenten etwa auf einem Einplatinencomputer sitzen kann. Bisher ist heise online keine Ankündigung eines System-on-Chip (SoC) mit SiFive P870 bekannt.
Die Marke XuanTie, die über die DAMO Academy zum großen chinesischen Tech-Konzern Alibaba gehört, hat ihren XuanTie C930 mit RVA23 angekündigt. Ein konkreter C930-Chip wurde allerdings noch nicht in Aussicht gestellt. Das ebenfalls chinesische Unternehmen Zhihe Computing baut jedoch nicht näher bezeichnete XuanTie-Kerne in ein SoC namens Archimedes A210 für Edge-Server. Dessen Starttermin ist unklar.

SpacemiT kündigte 2022 den RISC-V-Kern X100 mit RVA22 an, nun kann er RVA23. Er baut auf dem OpenC910 von Alibaba/XuanTie auf.
(Bild: SpacemiT)
Die chinesische Firma SpacemiT (alias Jindie Space-Time/进迭时空) verkauft bereits RISC-V-Chips wie den SpacemiT K1 (alias Ky X1). Darin stecken X60-Kerne, die an den XuanTie C908 erinnern. SpacemiT hat mehrere neue Kerne und Chips angekündigt, nämlich die Kerne X100 (zunächst mit RVA22, jetzt mit RVA23) und X200 (mit RVA23) sowie das Server-SoC VitalStone V100 mit X100-Kernen. Angeblich arbeitet SpacemiT auch an einem K3 mit X100-Kernen, auf der Website des Unternehmens findet sich dazu aber nichts.
Auf der Konferenz Hot Chips wird Condor Computing, ein Ableger der taiwanischen Firma Andes Computing, den RVA23-tauglichen Cuszo vorstellen. Andes selbst offeriert den AndesCore X66.
Insgesamt gibt es derzeit also nur einen einzigen konkret angekündigten RVA23-Chip. Immerhin lassen AndesCore X66, Condor Cuzco, SiFive P870, SpacemiT X100/X200 und XuanTie C930 hoffen.

Der UltraRISC UR-DP1000 auf dem Milk-V Titan soll RVA22 beherrschen.
(Bild: Milk-V)
Als weiteres chinesisches Unternehmen arbeitet UltraRISC an einem neuen RISC-V-SoC namens UR-DP1000, das die Firma Milk-V auf das Mini-ITX-Board Milk-V Titan löten will. Darin stecken UR-CP100-Kerne mit RVA22 und Hypervisor, aber eben ohne RVA23 und Vektoreinheiten. Der UR-DP1000 verzichtet zudem auf eine GPU und bietet nur USB 2.0, allerdings Gigabit-Ethernet und mehrere PCI-Express-Lanes sowie einen Speicher-Controller für wechselbare DDR4-Speichermodule. Ein UEFI-BIOS könnte das Booten unterschiedlicher Linux-Distributionen ohne spezifische Anpassungen erleichtern. Bloß wohl nicht von Ubuntu 25.10.
RVA23-Vorteile
Bisherige Linux-Distributionen für RISC-V nutzen seit mehreren Jahren üblicherweise nur jene Funktionen, die RV64GC beschreibt. SoCs mit dieser Technik entpuppten sich in Benchmarks allerdings meistens als sehr rechenschwach.
RVA23 beschreibt unter anderem Vektor-Rechenwerke (V) sowie eine Hypervisor-Erweiterung (H) für die Virtualisierung. Außerdem müssen RVA23-Kerne auch eine Reihe von Befehlen verarbeiten, die kryptografische Algorithmen beschleunigen.
Die bisher angekündigten RVA23-Designs wirken unabhängig von RVA23 aber auch sonst stärker als ihre Vorgänger. Meistens geht es um Out-of-Order-Architektur mit längeren Rechen-Pipelines und es sollen feinere Fertigungsverfahren zum Einsatz kommen, die größere Caches sowie Taktfrequenzen deutlich über 2 GHz bringen könnten.
(ciw)
Künstliche Intelligenz
Mozilla kündigt „KI-Fenster“ für Firefox an
Auch Mozilla will den Trend um KI-Browser wohl nicht verpassen und hat „KI-Fenster“ für seinen Firefox-Browser angekündigt. Es wäre nach „Shake to summarize“ und einer Chatbot-Seitenleiste die nächste Schnittstelle mit künstlicher Intelligenz in dem beliebten Browser. Wie bei den vorigen Funktionen auch, soll es bei KI-Fenstern aber eine strenge Opt-In-Regelung für Nutzer geben, betont Firefox.
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Bisher surft man mit Firefox in Fenstern oder privaten Fenstern. Hinzukommen sollen jetzt die KI-Fenster als dritte Möglichkeit, die den Austausch mit einem KI-Chatbot und „Unterstützung beim surfen“ bietet – näheres ist noch nicht bekannt. Auf diese Weise soll Firefox vermutlich mit neuen KI-Browsern wie Atlas oder Comet mithalten können, sich aber auch klar abgrenzen.
KI-Komponenten nur nach Bedarf
Denn im Gegensatz zu diesen seien Firefox-Nutzer nicht permanent mit einem KI-bestückten Browser konfrontiert, sondern könnten solche Komponenten nach ihren Bedürfnissen einbinden, wie Mozilla-Vizepräsident Ajit Varma in einem Blogpost schreibt. Für diese Funktionen gelte ein strenger Opt-in, wer auf die KI-Funktionen keine Lust hat, könne diese einfach ausschalten. Wer das neue KI-Fenster gerne testen will, kann sich in eine Warteliste eintragen.
Zuvor hatte Firefox bereits den Zugriff auf Chatbots wie Claude, ChatGPT und Co über die Firefox-Seitenleiste ermöglicht. Zudem begann Firefox im September in den USA, die Funktion „Shake to summarize“ („Schütteln zum zusammenfassen“) auszurollen. Ist eine Webseite auf dem Smartphone geöffnet, beispielsweise ein Kochblog, können Nutzer ihr Smartphone kurz schütteln, um eine KI-Zusammenfassungsfunktion zu starten, welche dann eine entsprechende Zusammenfassung im oberen Bildschirmbereich einblendet – zum Beispiel das im Blogartikel gesuchte Kochrezept.
Viele Nutzer müssen dafür aber auch Daten an Mozilla senden: Für iPhone 15 oder höher wird die Zusammenfassung zwar lokal generiert – bei älteren Geräten wird der Seitentext laut Mozilla hierfür aber an die „cloudbasierte Mozilla-KI“ gesendet. Bei beiden Features setzt Firefox auf einen Opt-in. Nutzer müssen die Funktionen bewusst aktivieren, damit sie nutzbar sind.
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Nutzer wollen einen Knopf gegen KI
Diesen Kurs bekräftigt Varma auch nochmal in seinem Blogpost. Bei Firefox sollen Nutzer demnach nie in einem geschlossenen Ökosystem gehalten werden oder Funktionen aufgezwungen bekommen. Angesichts des technologischen Fortschritts sei mit Stillstand weder dem Internet noch der Menschheit geholfen, begründet er die Firefox-Schritte bezüglich KI. „Wir sehen es als unsere Verantwortung an, die Integration von KI in das Internet so zu gestalten, dass die Menschen geschützt werden und mehr Auswahlmöglichkeiten erhalten, nicht weniger“, schreibt er.
Im Mozilla-Connect-Forum erntet der KI-Kurs von Firefox massive Kritik. Viele Nutzer wollen die neuen Funktionen nicht und fordern, dass Mozilla dem Hype um KI nicht weiter folgt. Was auch oft gefordert wird: Eine Firefox-Option, mit der sich alle KI-Funktionen gleichzeitig und ein für alle Mal ausschalten lassen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Top 10: Das beste Handy-Ladegerät bis 65 W im Test – auch günstig schnell laden
Um Handys zu laden, benötigt man kein teures Ladegerät. Wir haben über zehn USB-Netzteile unter 65 Watt auf ihre Leistung getestet und zeigen die besten.
Die Hersteller haben einen neuen Weg gefunden, bei ihren Smartphones Geld zu sparen: Sie legen kein Ladegerät mehr bei. Apple hat es 2021 bei seiner iPhone-12-Reihe vorgemacht, Samsung und Google zogen nach und legen den meisten Smartphones ebenfalls kein Netzteil mehr bei. Offiziell geht es nicht um Kostenreduktion, sondern um Nachhaltigkeit. Schließlich hat so ziemlich jeder mindestens ein funktionierendes Ladegerät zu Hause herumliegen. Das mag stimmen, allerdings unterstützen die alten Netzteile häufig keine aktuellen Standards und laden das Handy deshalb weniger schnell auf.
Wir haben uns für diesen Vergleichstest USB-C-Netzteile unter 65 Watt angeschaut und sie getestet. Die Geräte decken ein breites Spektrum aus beliebten Marken und verschiedenen Schnellladetechniken ab.
Was ist das beste Ladegerät fürs Handy?
Um ein Smartphone laden zu können, genügt in der Regel ein günstiges Ladegerät unter 65 Watt. Es gibt wenige Smartphones, die schneller laden können, aber meist auf eigene Schnellladestandards setzen. Dazu erklären wir mehr im Rat-gebenden Teil unter der Top 10.
Viele Handys unterstützen weiterhin nur Ladeleistungen bis etwa 30 Watt oder weniger. So lädt etwa das iPhone 15 Pro Max nur mit 20 Watt, ein Pixel 8 Pro (Testbericht) schafft bei einem Ladegerät mit der richtigen PPS-Range immerhin 30 Watt. Ein Ladegerät dieser Leistungsklasse ist zwar preiswert sowie kompakt, allerdings nur für Handys und nicht für Laptops oder leistungsstarke Tablets geeignet, da diese einen höheren Ladestrom benötigen.
Alle Ladegeräte in dieser Bestenliste setzen auf USB-C und liegen unter 65 Watt. Micro-USB spielt keine Rolle mehr, USB-A ist manchmal mit an Bord.
Testverfahren
Zur Vergleichbarkeit machen wir eine Auswertung der Effizienz der Ladegeräte, beantworten also die Frage, wie groß die Abweichung zwischen aus dem Hausnetz bezogener und beim Endgerät ankommender Leistung ist. Dieser Wert zeigt, welche Ladegeräte auf die effizienteste Elektronik setzen und welche nicht. Ansonsten achten wir auf Verarbeitung, Optik und weitere Auffälligkeiten, wie störende Dauerbeleuchtung oder Fiepgeräusche der Elektronik.
Zur Ermittlung von Effizienz und Leistung nutzen wir das Messgerät F-nirsi FNB58, das uns Banggood zur Verfügung gestellt hat, und hängen es zwischen USB-C-Stecker und Smartphone. Es gibt über ein integriertes LCD unter anderem die Leistung in Watt aus. Zudem zeigt es an, auf welche Schnellladetechnik sich das Netzteil und das Mobilgerät geeinigt haben. Den eigenen Energiebedarf stillt es über das angeschlossene USB-C-Kabel. Dieser ist jedoch so gering, dass wir ihn in unserer Messung ignorieren. Eine Dokumentation gibt es nicht. Das Messgerät verfügt obendrein über eine Funktion zum Lauschen am Power-Delivery-Protokoll und gibt dessen Spezifikationen an.
| Anker 313 Ace Charger | 45 | ✔ | 91,26 | ||
| Baseus PicoGo 45W | 45 | ✖ | ✔ | 90 | |
| Nohon 35W Mini PD-Charger (NX-CD029) | 35 | ✔ | ✔ | 89,41 | |
| Iniu 45W USB-C-Ladegerät GaN II | 45 | ✖ | ✔ | 88,5 | |
| Pearl Revolt ZX-3658-675 | 30 | ✔ | ✔ | 89 | |
| Anker 511 Charger | 30 | ✖ | ✔ | 89 | |
| Ugreen Nexode 30W | 30 | ✖ | ✔ | 87 | |
| Ugreen Nexode 45W | 45 | ✖ | ✔ | 85 | |
| Google Pixel Ladegerät | 30 | ✖ | ✔ | 86 | |
| Apple 30W Netzteil | 30 | ✖ | ✔ | 84 |
Zudem verwenden wir ein haushaltsübliches Strommessgerät vor dem Lader, um dessen Stromverbrauch zu erkennen. Je höher der Wirkungsgrad, desto effizienter ist ein Netzteil. Je niedriger, desto mehr Energie wird in Wärmeenergie umgewandelt. Bei all diesen Messmethoden kann es allerdings zu Messungenauigkeiten kommen, weshalb dieser Wirkungsgrad nur als ungefährer Vergleichswert zu verstehen ist.
Im Test lädt jedes Gerät etwa 20 Minuten, von uns protokolliert wird ein gerundeter Mittelwert. Um eine konstante Last zu haben, nutzen wir einen elektronischen Lastsimulator. Mit diesem prüfen wir außerdem, ob die Abschaltung bei Überlast klappt, indem wir stufenweise die Leistung über die Maximalangabe hinaus hochschalten. Verwendet wurde ein hochwertiges USB-C-auf-USB-C-Kabel, das 240 Watt übertragen kann – also genug für Ladegeräte bis 65 Watt. Was ein gutes USB-C-Kabel ausmacht, zeigen wir in der Kaufberatung USB-C-Kabel: Nicht jedes kann alles.
Aus Vergleichszwecken haben wir auch ältere USB-A-Ladegeräte getestet, deren Ergebnisse finden sich weiter unten in der Tabelle.
Auch wenn ein Netzteil mehrere USB-C-Ports und/oder einen USB-A-Port bietet, haben wir zwecks der Vergleichbarkeit immer nur ein einzelnes Gerät über einen USB-C-Port gemessen. Die Lader, die nur einen USB-A-Port bieten, testen wir darüber.
Schnellladetechnik
Zu den wichtigsten und am weitesten verbreiteten Ladetechniken gehört Quick Charge (QC) und Power Delivery (PD). Während Quick Charge Android-Smartphones mit Qualcomm SoC unterstützt, nutzt unter anderem Apple den Power-Delivery-Standard.
Bei den Schnellladetechniken handeln Lader und Endgerät die Kombination aus Spannung und Strom aus. Üblicherweise bietet das Netzteil verschiedene Kombinationen an, aus denen sich das Endgerät die passende heraussucht. Das geschieht über den Control Channel (CC) des USB-C-Steckers. Auch deswegen ist es wichtig, das richtige Kabel zu wählen. Arbeitet der Chip im Kabel nicht korrekt, überträgt das Ladegerät maximal drei Ampere.
Dabei ist USB Power Delivery 3.0 der erste Standard, der Qualcomms Quick Charge und Apple Lightning ersetzen kann. Mit USB-PD 3.0 werden die bisherigen Power-Profile mit der festen Zuordnung von Spannung und Maximalstrom durch flexible Power Rules abgelöst. Dabei gilt, je höher die Nennleistung, desto mehr Kombinationen sind möglich. Deswegen laden USB-Ladegeräte mit USB-PD 3.0 auch kompatible Geräte über den Schnellladestandard Quick Charge.
Wer mehr über Power Delivery erfahren möchte, dem empfehlen wir den Heise-Beitrag: Passt irgendwie.
Proprietäre Schnelllade-Funktionen
Immer mehr Hersteller setzen jedoch auf eigene Schnellladestandards, was die Bemühungen von Power Delivery wieder zur Makulatur macht. Denn geht ein Hersteller beim Schnellladen seinen eigenen Weg, lassen sich diese Smartphones ausschließlich mit den herstellereigenen Netzteilen schnell aufladen. An fremden Ladegeräten fallen sie auf Ladegeschwindigkeiten von teils unter 20 Watt zurück, wodurch ein Ladevorgang enorm lang dauert.
Bei vergangenen Tests hat sich das bei unseren Versuchs-Smartphones Honor Magic 5 Pro (Testbericht) und Xiaomi Redmi Note 12 Pro+ (Testbericht), die beide über 60 Watt laden können, als großes Problem herausgestellt. Keines der getesteten Ladegeräte hat die beiden Handys auch nur ansatzweise mit ihrer maximal möglichen Ladeleistung versorgt. Die Werte betrugen unter 10 Watt und wichen bis auf einzelne Ausreißer kaum mehr als 3 Watt voneinander ab, was Laden zur Geduldsprobe macht.
Was ist PPS und wofür benötigt man es?
In unserer Praxiserfahrung und vielen Smartphone-Tests hat sich zudem gezeigt, dass diese Besonderheit teils von Smartphone zu Smartphone unterschiedlich auftritt. Während das eine problemfrei lädt, verweigert ein anderes die Schnellladung. Eine Spielart, die dahinterstecken kann, ist die PD-Erweiterung PPS (Programmable Power Supply) – eigentlich dazu da, um Spannung und Strom automatisch in Echtzeit dynamisch ändern zu können.
Dadurch soll jederzeit die maximal mögliche Ladeleistung nutzbar sein. Doch diese Technologie kann dafür sorgen, dass Ladegeräte, die nicht auf die exakt gleiche Spannung einsetzen, auf die nächst niedrigere, mit Ladegerät und Endgerät kompatible Spannung zurückfallen (Einblicke im Artikel von heise online).
Das ist gerade dann ärgerlich, wenn man grundsätzlich schnell laden könnte, aber Kabel und Lader nicht zum Standard des Endgeräts passen. Hier muss man also auf die Leistungsdaten im Detail schauen oder bei den Herstellerladegeräten bleiben. Wir geben entsprechend dazu die Angaben der Hersteller zu PPS an und prüfen die Anschluss-Spezifikationen mit einem PD-Listener.
Standardladegeräte
Um zu zeigen, dass sich der Umstieg auf ein Schnellladegerät mit USB-C lohnt, testen wir auch ältere Lader. Mit dabei ist als einziges USB-C-Ladegerät der Google-Charger G1000-EU. Die Netzteile von Xiaomi, Samsung und Oneplus verfügen über einen gewöhnlichen USB-A-Anschluss. Der Google-Charger bietet als Schnellladetechnik Quick Charge, nicht jedoch Power Delivery 3.0. Damit lädt er zwar die Smartphones von Samsung, Google und Oneplus schnell, nicht jedoch das iPhone 13 Mini. Die Netzteile von Xiaomi und Samsung laden alle getesteten Smartphones deutlich langsamer als die hier gezeigten USB-C-Ladegeräte.
Eine Ausnahme bildet der Oneplus Warp Charger in Verbindung mit dem Oneplus 7T Pro. Diese kommunizieren über einen eigenen, proprietären Schnellladestandard und erreichen so ausgezeichnete 25 Watt. Bei den Smartphones von Samsung und Apple erreicht es gute normale Werte, beim Google Pixel 7 fällt es jedoch durch.
Wireless-Charger: Qi oder Magsafe
Neben den kabelgebundenen Lademöglichkeiten kann man je nach Handy auch kabellos laden. Beim iPhone gelingt das per Magsafe, Android-Smartphones verwenden Qi – wobei sich die Techniken neben dem verwendeten Ladeprotokoll im Wesentlichen dadurch unterscheiden, dass Magsafe das iPhone magnetisch festhält. Legt man allerdings ein Qi-fähiges Smartphone ohne Magneten auf ein Magsafe-Pad, beginnt der Ladevorgang dennoch. So sind die Geräte zwar kompatibel, das Magsafe-Protokoll kann ein offizielles Magsafe-Handy allerdings schneller laden.
Fazit
Der Vergleichstest zeigt, dass USB-C-Ladegeräte mit Schnellladetechniken die Smartphones teilweise bis zu doppelt so schnell laden wie alte Netzteile mit USB-A-Port. Überdies verdeutlicht der Test, dass ein Schnellladegerät mit 20 Watt für das Laden eines einzelnen Handys ausreicht. Das sind gute Nachrichten, schließlich kosten die Ladegeräte mit geringerer Leistung in Watt auch deutlich weniger Geld. Die höhere Leistung ist nur nötig, wenn entweder mehrere Geräte gleichzeitig geladen werden sollen oder ein Notebook oder Macbook mit am Ladegerät hängt.
Als Vergleichssieger küren wir den Anker 313 Ace Charger. Er bietet eine große PPS-Range, 45 W an Leistung und einen kleinen Formfaktor zum fairen Preis. Im Gegensatz dazu ist das Apple Ladegerät mit 30 Watt für 30 Euro geradezu teuer. Trotzdem sind beides keine schlechten Netzteile, letzteres richtet sich vorwiegend an Apple-Geräte.
Insgesamt zeigt unser Vergleich, dass man für ein gutes Ladegerät für Smartphone, Tablet oder Zubehör nicht mehr über 25 Euro ausgeben muss. Modelle für nur ein Gerät kosten inzwischen sogar weniger als 15 Euro und bieten teilweise noch Extras wie Steckeraufsätze. Solche Reiseadapter und was man dazu wissen sollte, stellen wir auch in unserem Ratgeber Reiseadapter und Multistecker fürs Ausland: Überall Steckdosen nutzen ab 7 Euro vor.
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Künstliche Intelligenz
E-Mobilität: Bundestag macht Weg frei für bidirektionales Laden
Der Bundestag hat eine entscheidende Hürde für bidirektionales Laden beseitigt. Mit einer Novelle des Energiewirtschafts- und des Stromsteuergesetzes hat er den Weg für Vehicle-to-Grid (V2G) – also das Einspeisen von Strom aus der E-Auto-Batterie zurück ins Stromnetz – geebnet. Die zentrale Hürde für die wirtschaftliche Umsetzung von V2G war bislang die doppelte Belastung des wieder eingespeisten Stroms mit Netzentgelten und Abgaben. Bisher wurde Strom, der aus einer Fahrzeugbatterie zurück ins Netz floss, wie normaler Verbrauch behandelt und daher erneut mit Gebühren belegt.
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Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben die Abgeordneten diese Ungleichbehandlung aufgehoben. E-Autos werden nun regulatorisch wie Pumpspeicher oder stationäre Großspeicher behandelt, die schon immer nur einmal Netzentgelte zahlen. Rückgespeister Strom wird so künftig wie Speicherstrom behandelt und nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt.
Für das Gesetzespaket stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Grünen. Die Linke enthielt sich. Die Anpassung schafft laut dem federführenden Wirtschaftsausschuss die Voraussetzung dafür, dass Betreiber von Stromspeichern – und damit auch E-Auto-Besitzer – anteilig wieder ins Netz eingespeiste Strommengen wirtschaftlich bereitstellen können, da sie für diese Mengen von der Netzentgeltbefreiung Gebrauch machen können.
Speichervermögen von bis zu 5 GWh
Der auf die Vermarktung von Batteriespeichern spezialisierte Anbieter The Mobility House erläutert, dass so erstmals ein fairer, wirtschaftlicher Rahmen entstehe, der bidirektionales Laden auch für Verbraucher attraktiv mache. Dies schaffe Anreize, die dringend benötigte Flexibilität auf der Nachfrageseite in das Energiesystem zu integrieren. E-Autos würden zu flexiblen Speichern, die erneuerbare Energie aufnehmen und bei Bedarf zurückspeisen könnten. Das entlaste das Stromsystem, schaffe Spielraum für mehr Wind- und Solarenergie und senke langfristig Kosten für Verbraucher und Netz.
Deutschland kann demnach das bislang ungenutzte Speicherpotenzial der über 1,65 Millionen zugelassenen Elektroautos für das Energiesystem nutzbar machen. Basierend auf bereits zugelassenen E-Autos und einer realistischen Anschlussquote von 20 bis 30 Prozent erschließt dies laut The Mobility House ein dezentrales Speichervermögen von rund 3,3 bis 5 GWh. Dies entspreche einer flexiblen Leistung in der Größenordnung eines Großkraftwerks (1,0 bis 1,5 GW).
Die Entlastung bei den Netzentgelten tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Ab dem 1. April folgen neue Marktregeln für die Bilanzierung von Stromspeichern und Lastgängen (MiSpeL) der Bundesnetzagentur, die V2G technisch und regulatorisch vereinfachen. Diese legen fest, wie Strommengen aus Speichern messtechnisch und bilanziell zu behandeln sind. Anschließend benötigen Netzbetreiber laut Marktinsidern sechs bis 12 Monate für die Systemanpassung, sodass die Technik im kommenden Jahr schrittweise in den Markt wachsen könne. Für die volle Entfaltung des V2G-Potenzials sei aber auch ein schnellerer Ausbau digitaler Smart Meter nötig.
VDA fordert weitere Korrekturen
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„Das bidirektionale Laden ist eine zentrale Zukunftstechnologie – für die Attraktivität der E-Mobilität ebenso wie für ein erneuerbares, flexibles Energiesystem“, erklärt Marcus Bollig, Geschäftsführer des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Es sei gut, dass das Parlament Hürden dafür abgebaut habe. Zudem entfalle die Stromsteuer zumindest für einige zentrale Anwendungsfälle. Beides seien wichtige Schritte, um das bidirektionale Laden für die Verbraucher attraktiver zu machen und den Markthochlauf der E-Mobilität zu stärken.
Unverständlicher bleibt für Bollig aber, warum die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung im Anwendungsfall V2G zunächst auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage begrenzt bleiben soll. Die Empfehlung des Finanzausschusses, weitere Vereinfachungen im Stromsteuerrecht für Vehicle-to-Grid zu prüfen, müsse zügig aufgegriffen und entsprechend umgesetzt werden.
Die Automobilindustrie habe bidirektionale Ladetechnologien erfolgreich zur Marktreife entwickelt, hebt der Branchenvertreter hervor. Alle deutschen Hersteller böten bereits bidirektionale E-Fahrzeuge an. Umso wichtiger sei es, dass für den Einstieg der Technologie in den Massenmarkt politisch weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht würden. Dazu zählten einfache Zähl- und Messkonzepte zur Abgrenzung der netzentgeltlich und stromsteuerlich zu begünstigenden Strommengen.
Energy Sharing wird einfacher
Zur Umsetzung der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie haben die Abgeordneten auch Vorgaben zum sogenannten Energy Sharing sowie im Bereich des Netzanschlusses in das EnWG aufgenommen. Damit soll etwa sichergestellt werden, dass Endverbraucher aktiv am Markt teilnehmen und informierte Entscheidungen treffen können. Der Wirtschaftsausschuss hat hier ergänzt, dass die Regeln zum Teilen von Stromquellen auf Bürgerenergiegenossenschaften ausgeweitet werden. Auch kleine kommunale Betriebe erhalten so mehr Möglichkeiten. Eine gewerbliche Tätigkeit soll keinen Hemmschuh mehr darstellen.
Ferner wollen die Parlamentarier mit weiteren Vereinfachungen im Messstellenbetriebsgesetz den Smart-Meter-Rollout beschleunigen, indem vor allem grundzuständigen Messstellenbetreibern Kooperationen erleichtert werden. Der Bundestag moniert in einer Entschließung, dass das Tempo beim Hochlauf intelligenter Stromzähler noch immer unzureichend sei. An die Bundesregierung geht der Appell, mit der nächsten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes eine deutliche Verschärfung des Sanktionsregimes gegen säumige grundzuständige Messstellenbetreiber auf den Weg zu bringen und dabei auch verpflichtende Abhilfemaßnahmen vorzusehen, wenn sich die Zahlen kurzfristig nicht erheblich verbessern.
(nen)
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