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Überweisungen hängen fest: Die Tücken der Empfängerverifikation
Über die „Verification of Payee“ (VOP, auch Empfängerverifikation genannt) wurden wir in den vergangenen Tagen durch unsere Banken flächendeckend informiert. Was zunächst wie eine einfache zusätzliche Sicherheitsfunktion im Überweisungsprozess klingt, die Fehlüberweisungen und Irrläufer verhindern soll, entpuppt sich jedoch als deutlich komplexer – und dürfte vielen Banken und Sparkassen in den kommenden Monaten einiges an Kopfzerbrechen und zusätzliche Nachfragen bereiten.
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Die Verification of Payee wurde eingeführt, um Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern, wenn Geld an ein falsches Konto geschickt wird. Im Euroraum geht das auf die EU-Verordnung über Sofortzahlungen (Instant Payments Regulation) von 2024 zurück. Diese verpflichtet Banken dazu, bei Überweisungen zu prüfen, ob Name und IBAN des Empfängers übereinstimmen, und den Zahler zu warnen, wenn dies nicht der Fall ist. Die Bank muss, wenn alles stimmt, für die ordnungsgemäße Übertragung des Geldbetrags haften, aber eben auch nur dann.
Namensabgleich soll Fehlbuchungen verringern
In der Vergangenheit konnte es dagegen vorkommen, dass eine IBAN zwar formal korrekt und durch die beiden Prüfziffern verifiziert war, aber dennoch nicht zum gewünschten Empfänger gehörte. Ein Abgleich zwischen Name und Nummer fand nicht statt – ein Umstand, den Betrüger regelmäßig ausnutzten. So wurden etwa gefälschte Rechnungen mit scheinbar plausiblen Empfängernamen verschickt, wodurch Unternehmen teils erhebliche Summen verloren.
Entgegen mancher Kommentare in sozialen Netzwerken handelt es sich bei der neuen Regelung übrigens nicht um ein Abschieben der Verantwortung seitens der Banken auf Kunden, sondern vielmehr um das Gegenteil: Banken übernehmen künftig mehr Haftung, weil sie die Übereinstimmung zwischen Empfängername und IBAN sicherstellen müssen. Doch die damit verbundene Stärkung des Verbraucherschutzes bringt auch unerwartete Nebenwirkungen mit sich – wie sich in den vergangenen Tagen gezeigt hat.
Die Abfrage bei der Empfängerbank läuft automatisch in Echtzeit binnen Sekundenbruchteilen ab. Die Beantwortung erfolgt in einer Art Ampelsystem, wobei die Antwort darüber informiert, ob alles seine Richtigkeit hat („Match“), es eine kleine Abweichung gibt („Close Match“) oder ob der Empfänger gänzlich anders ist („No Match“). Im Falle eines Close Match oder eines No Match bekommt der Empfänger einen entsprechenden Hinweis und kann die Zahlung dennoch freigeben. Während bei fehlender Übereinstimmung nicht offenbart wird, wem die eingegebene IBAN gehört, erfährt der Kunde dies beim Close Match durchaus.
Bank offenbart oft mehr als sie sollte
Hier gibt es gleich zwei heikle Details: Denn zum einen darf die Bank die Zahlung erst verwerfen, wenn der Kunde oder die Kundin sich nach der Warnung dazu entschließt, den Vorgang abzubrechen. Zum anderen soll die Bank nicht den tatsächlichen Kontonamen preisgeben. Doch genau das scheint aktuell nicht überall reibungslos zu funktionieren. Im Netz kursieren Screenshots, die zeigen, dass selbst bei deutlich abweichenden Eingaben der hinterlegte Kontoname teilweise offengelegt wird.
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Das kann harmlose, aber auch problematische Folgen haben. In manchen Fällen erfährt der Absender lediglich, dass der Empfänger mehrere Vornamen hat – ärgerlich, aber noch verschmerzbar. In anderen Fällen werden bislang verheimlichte Nachnamensteile sichtbar, was datenschutzrechtlich bedenklich ist. Auch die Offenlegung von Vornamen mit geschlechtlicher Konnotation kann zu persönlichen Problemen führen.
Kontoinhaber können dies nur begrenzt verhindern – etwa, indem sie sicherstellen, dass ihre bei der Bank hinterlegten Daten korrekt und konsistent sind. Änderungen etwa nach einer Scheidung oder Namensänderung sollten daher immer zeitnah eingetragen werden. Die Pflicht zur korrekten Namensführung besteht ohnehin bereits im Rahmen der Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz.
Uneinheitliche Praxis bei Banken
Wie streng Banken die Übereinstimmung zwischen Name und IBAN bewerten, scheint derzeit unterschiedlich gehandhabt zu werden. Teilweise wird ein „Close Match“ sehr großzügig ausgelegt – was wiederum datenschutzrechtliche Fragen aufwirft, wenn ein doch stark anderer Name offenbart wird. Ob in diesen Fällen tatsächlich ein DSGVO-Verstoß vorliegt, ist noch unklar. Fest steht jedoch, dass es zwischen verschiedenen größeren deutschen Instituten derzeit auffällige Unterschiede gibt.
Immerhin: Ein massenweises Abgreifen von Kontoinhaberdaten dürfte auf diesem Weg kaum möglich sein. Banken erkennen automatisierte Abfragen oder häufige Versuche – auch über VPN-Verbindungen – in der Regel schnell und blockieren diese. Zudem müsste für jede Anfrage ein Überweisungsbetrag hinterlegt werden. Laut Experten schlagen die Systeme hier bereits nach einer Handvoll Versuche an, was wir nicht in allen Fällen bestätigen können (aber auch keine Kontosperrung deswegen riskieren wollen).
Probleme mit Gemeinschaftskonten und Firmenkonten
Wenn eine Zahlung korrekterweise beanstandet und kein Name dazu angegeben wird, haben Kunden somit – wie bisher auch – die Möglichkeit, diese dennoch ausführen zu lassen. Die Bank haftet in diesem Fall nicht. Solche Situationen werden künftig häufiger auftreten, insbesondere bei Geschäftskonten. Denn „Installateur Michael C. Müller“ und „Sanitär Müller“ gelten bestenfalls als „ähnlich“ – und Kombinationen mit Zusatzangaben wie Ort oder Rechtsform erschweren den Abgleich zusätzlich. Auch Gemeinschaftskonten von Eheleuten können hier problematisch sein, wobei der Algorithmus hier meist schon bei einem korrekten Vornamen einen „Close Match“ ausgibt.
Nutzer sollten in einem solchen Fall sicherheitshalber noch einmal nachfragen. In Fällen, in denen Firmen häufiger Zahlungsverzögerungen haben, raten die Banken, den entsprechend korrekten Begriff auf den Rechnungsbögen explizit anzugeben. Auch das Verwenden von Überweisungsvorlagen kann hier hilfreich sein.
Da die Empfängerprüfung ein europäischer Standard ist, werden Umlaute wie „ä“, „ö“ oder „ü“ im internationalen Zahlungsverkehr oft in Standard-Vokale umgewandelt (z. B. „ü“ wird „ue“ oder „u“). Dies kann zu Abweichungen bei der Empfängerüberprüfung führen. Bestimmte Sonderzeichen wie das kaufmännische & sollte man bei der Erfassung des Empfängers nicht verwenden.
Einen besonderen Nutzen haben in diesem Zusammenhang übrigens Fotoüberweisungen auf QR-Code-Basis, da diese die kompletten Überweisungsdaten bereits hinterlegt haben. Wenn sie also auf einer Rechnung einen solchen Code finden, können sie leicht sämtliche Daten korrekt übernehmen.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
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Der neue Sarkophag in Tschernobyl ist nicht mehr sicher
Die Schutzhülle über dem Unglücksreaktor von Tschernobyl hat ihre wesentliche Sicherheitsfunktionalität verloren. Zu diesem Schluss kam jetzt eine Delegation der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), welche den Ort des Reaktorunglücks von 1986 im ukrainischen Tschernobyl inspizierte.
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Fertiggestellt worden war die Hülle, welche auch New Safe Confinement (NSC) genannt wird, erst 2016, um die Radioaktivität des havarierten Reaktors einzudämmen. Entstanden sind die Schäden bei einem russischen Drohnenangriff im Februar 2025, bei dem eine Drohne das Bauwerk traf und durch die äußere Schutzwand des NSC drang.
Teile des Fluggeräts schlugen auch durch die innere Wand, neun Meter unterhalb. Der Vorfall verursachte einen Großbrand, welcher ebenfalls die Außenhülle der massiven Stahlkonstruktion beschädigte, wie die IAEA berichtet. Bei den Löscharbeiten im Februar mussten zusätzliche Löcher in die Außenwand geschnitten werden, weil der Brand auch zwischen den beiden Schutzwänden wütete.
Fatale Schäden
Die Delegation bestätigte jetzt, dass die NSC ihre primären Sicherheitsfunktionen, einschließlich der Eindämmungsfähigkeit von Radioaktivität, verloren hat. Nach dem Einschlag der Drohne im Februar hatte die IAEA zwar keine Veränderung der Strahlungswerte gemeldet, durch provisorische Reparaturen konnte das auch danach verhindert werden.
Doch die Tragweite des Schadens wird erst klar, wenn man sich das Bauwerk genauer ansieht. Nachdem der Vorgänger, ein Sarkophag aus Beton und Stahl, errichtet kurz nach der Katastrophe, marode geworden war, wurde das NSC gebaut und auf Schienen über die alte Hülle gezogen. Unter dem riesigen Mantel in Bogenform hätte die Pariser Kathedrale Notre Dame Platz.

Die Baustelle am Reaktor
Rückbau-Pläne nicht mehr machbar
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Zwischen der Innen- und der Außenwand des NSC herrschte vor dem Angriff ein Überdruck. Dieser sollte verhindern, dass radioaktive Partikel bis an die Außenwand gelangen und diese kontaminieren konnten. Möglich machte den Überdruck ein Kunststoffmembran, welches ebenfalls bei dem Brand zerstört wurde. Eine Reparatur wäre nur unter größtem Aufwand möglich, das NSC müsste dafür wahrscheinlich verschoben werden.
Zudem soll das NSC die Außenwelt auch schützen, wenn der alte Sarkophag ganz oder teilweise einstürzen sollte. Auch das ist jetzt nicht mehr gewährleistet. Eigentlich sollte unter dem NSC auch der Rückbau des alten Sarkophags erfolgen – unter jetzigen Bedingungen nicht mehr denkbar.
Szenario Drohnenangriff nicht bedacht
Zudem sollte das NSC die Außenwelt bei Naturkatastrophen und anderen Notfällen schützen. Das Szenario eines Drohnenangriffs war bei der Entwicklung jedoch nicht berücksichtigt worden. Die tragenden Strukturen und Überwachungssysteme weisen aber zumindest keine dauerhaften Schäden auf, wie die IAEA jetzt feststellte. Ob das Bauwerk in seinem jetzigen Zustand für die geplante Dauer von 100 Jahren seinen Zweck erfüllen kann, darf aber angezweifelt werden.
„Es wurden begrenzte vorübergehende Reparaturen am Dach durchgeführt, aber eine zeitnahe und umfassende Sanierung bleibt unerlässlich, um eine weitere Verschlechterung zu verhindern und die langfristige nukleare Sicherheit zu gewährleisten“, betont Generaldirektor Rafael Grossi. Die Verantwortlichen in der Ukraine hoffen auf Unterstützung aus einem Fonds der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). In diesen hatten 45 Geberländer rund 1,6 Milliarden Euro für den Bau des NSC eingezahlt.
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(nen)
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Pat Gelsinger will mit neuen Lasern Moore’s Law retten
Seit Pat Gelsinger vor einem Jahr bei Intel unfreiwillig in den Ruhestand geschickt wurde, arbeitet er bei dem Investmentunternehmen Playground Global. Eines der Anlageobjekte: Das US-Startup xLight. Der Name deutet schon an, worum es dabei geht: Externes Licht für Chipfabriken. Die grundlegende Idee ist, die Lichtquelle für Belichtungsmaschinen in der Halbleiterherstellung nicht mehr in jedes der Geräte einzubauen, wie das der Lithografie-Marktführer ASML macht.
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Wie Gelsinger jetzt auf einer Veranstaltung von TechCrunch sagte, sollen die riesigen xLight-Maschinen außerhalb der Reinraum-Gebäude von üblichen Chipfabriken stehen. Die Lichtquellen sollen rund 100 mal 50 Meter groß sein, in etwa so viel wie ein kleineres Fußballfeld. Wie bereits berichtet, sollen Freie-Elektronen-Laser (FEL) Licht mit extrem kurzen Wellenlängen erzeugen. Deren Strahlen sind stärker gebündelt und streuen weniger – das könnte wohl für eine Übertragung über größere Strecken taugen. Um Wellenlängen im heute schon gebräuchlichen EUV-Spektrum (extreme ultra violet) handelt es sich immer noch.
Laserlicht mit 2 Nanometern
Nur um viel kleinere als bei bisherigen EUV-Quellen: ASML kommt laut dem Bericht auf 13,5 Nanometer, xLight will 2 Nanometer erreichen. Die vor allem marketinggetriebenen Nanometer-Angaben zu den Strukturbreiten der modernsten Chiphersteller wie TSMC liegen deutlich unter den Wellenlängen der Belichtungsmaschinen, weil unter anderem Brechung und Maskenstruktur dabei eine Rolle spielen.
„Wir glauben, dass diese Technologie Mooreֹ’s Law wieder aufwecken wird“, sagte Pat Gelsinger laut TechCrunch. Die in der Chipbranche jahrzehntelang gültige, eigentlich rein statistische, Beobachtung des Intel-Mitbegründers Gordon Moore besagt, dass sich rund alle zwei Jahre die Zahl der integrierten Elemente auf einem Halbleiter verdoppeln lässt. In den letzten zehn Jahren kam das Moore’sche Gesetz aber immer mehr ins Stocken, unter anderem, weil Basistechnologien wie EUV-Belichtung sich nur langsam etablierten.
Denn die Idee von FEL-Lichtquellen für Lithografie ist nicht ganz neu, nun hält sie xLight-Chef Nicholas Kelez dem Bericht nach aber für reif für die Serienproduktion. Die Branche hat sich ihm zufolge auf EUV-Quellen in den Belichtern geeinigt, weil bis zur Einführung der Technik bereits Dutzende Milliarden in die Entwicklung geflossen seien. „Wir behandeln Licht genauso wie Strom oder Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Wir produzieren (Licht) außerhalb der Fabrik im Maßstab eines Kraftwerks und verteilen es dann zu den Anlagen innerhalb des Werks“ sagte Kelez.
Der Zeitplan dafür ist ambitioniert. Die ersten mit xLight belichteten Wafer sollen bereits 2028 hergestellt werden, fit für die Serienfertigung soll das System 2029 sein. Für die Entwicklung bis zur Marktreife hat xLight in der vergangenen Woche eine Zusage des US-Handelsministeriums über Förderung in Höhe von 150 Millionen US-Dollar im Rahmen des „Chips and Science Act“ erhalten.
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(nie)
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Meta Quest 4: Internes Memo verspricht „großes Upgrade“
Am Wochenende gelangten zwei interne Memos an die Öffentlichkeit, die Metas Hardware-Fahrplan betreffen. Seit letztem Jahr kursieren Gerüchte, dass Meta an einer neuen Art von Mixed-Reality-Brille arbeitet, die Prozessor und Batterie in einen kabelgebundenen Taschencomputer auslagert und so einen besonders kompakten und leichten Formfaktor ermöglicht. Das Techmagazin The Information berichtete 2024 über einen Prototyp, der etwa 100 Gramm wiegen soll. Laut einem Bericht des Wall Street Journal vom vergangenen Sommer war ein entsprechendes Produkt für 2026 geplant, mit einem Zielpreis von unter 1000 US-Dollar.
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Dieser Zeitplan hat sich inzwischen geändert: Laut einem internen Memo, das Business Insider vorliegt, wurde das Gerät auf die erste Hälfte des Jahres 2027 verschoben. In einem zweiten Memo wird auch der Grund genannt: Die zusätzliche Zeit soll dem Team mehr Luft verschaffen, um Details auszuarbeiten.
„Wir stehen vor einem straffen Zeitplan und weitreichenden Änderungen an der Nutzererfahrung, und wir werden keine Kompromisse eingehen, wenn es darum geht, ein geschliffenes und zuverlässiges Benutzererlebnis abzuliefern“, schreiben die Metaverse-Führungskräfte Gabriel Aul and Ryan Cairns in dem zweiten Memo. Die Nutzeroberfläche gilt als eine der größten Schwächen des VR-Betriebssystems Horizon OS und könnte mit ein Grund sein, warum Meta Apples Interface-Design-Chef abgeworben hat.
In dem Bericht beruft sich Business Insider auf zwei Meta-Angestellte, die den aktuellen Prototyp mit Codenamen „Phoenix“ gesehen haben und bestätigen, dass das Gerät einen brillenähnlichen Formfaktor hat und über einen Taschencomputer betrieben wird. Laut früheren Berichten legt Meta den Schwerpunkt auf Medienkonsum und andere Nutzungsszenarien, die auf sitzende Verwendung ausgelegt sind.
Reality Labs auf Sparkurs: Meta Quest 4 könnte teurer werden
Auch in Bezug auf eine potenzielle Quest 4 gibt es Neuigkeiten. Nachdem Meta die Entwicklung im Sommer auf Eis gelegt und zwei Quest-4-Prototypen gestrichen hatte, um sich auf die neue, ultraleichte MR-Brille zu konzentrieren, wurde die Arbeit an einem Nachfolger der Quest 3 wiederaufgenommen.
Die Meta-Führungskräfte schreiben in ihrem Memo, dass Meta mit der Entwicklung eines Quest-Geräts der nächsten Generation begonnen habe, das sich auf Gaming konzentrieren und gegenüber den aktuellen Produkten ein „großes Upgrade“ darstellen werde. Aus dem Memo geht nicht hervor, für welches Jahr das Gerät geplant ist. Nach allem, was bisher bekannt ist, dürfte Quest 4 erst nach der ultraleichten MR-Brille auf den Markt kommen, nach aktuellen Plänen also frühestens 2027.
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Die Entwicklung der beiden neuen Geräte fällt in eine Phase, in der Metas VR-Abteilung zu einschneidenden Kostensenkungen angehalten ist. In einem der beiden Memo heißt es, dass die Führungskräfte der Reality Labs, Metas Sparte für VR- und AR-Produkte, von Mark Zuckerberg aufgefordert wurden, „das Geschäft nachhaltig aufzustellen“. In die Reality Labs flossen Schätzungen zufolge mehr als 100 Milliarden US-Dollar, ohne dass sich diese Investition bislang für Meta ausgezahlt hätte.
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Eines der Ziele, die Meta laut Memo mit der Quest 4 verfolgt, ist, die „Wirtschaftlichkeit pro Gerät deutlich zu verbessern“. Eine mögliche Maßnahme dafür wäre, die Margen zu erhöhen und die Hardware weniger aggressiv zu subventionieren als bisher. Für Konsumenten könnte das bedeuten, dass die nächste Quest-Generation spürbar teurer ausfällt.
Auch wenn nächstes Jahr wohl wieder keine neue VR-Brille von Meta erscheinen wird, ist laut einem der Memos ein neues Wearable in limitierter Auflage geplant, das auf den Codenamen „Malibu 2“ hört. Höchstwahrscheinlich handelt es sich dabei um ein weiteres Produkt aus Metas stetig wachsendem KI-Brillen-Portfolio.
(tobe)
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