Künstliche Intelligenz
Umsatz pro Mitarbeiter: Apple nicht an der Spitze
Jeder einzelne der 166.000 Vollzeit-Mitarbeiter Apples steht für 2,4 Millionen US-Dollar Jahresumsatz. In sehr vielen Fällen dürfte der Umsatz ein Vielfaches dessen betragen, was der jeweilige Mitarbeiter kostet. Aber Apple ist beim Umsatz pro Mitarbeiter trotz seines großen Erfolgs an der Börse bei weitem nicht ganz vorne mit dabei: Im Tech-Bereich liegen gleich zwei Unternehmen vor Apple. Bezogen auf alle Branchen mutet Apples Zahl sogar recht bescheiden an.
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Die Zahlen hat die Finanzplattform OnDeck ausgerechnet. Sie berät kleine Unternehmen beim Finden angemessener Löhne. Der Umsatz pro Mitarbeiter sei dabei eine Kennziffer, um die Effizienz einer Firma zu ermessen, schreibt OnDeck in einem Blogbeitrag. Und wenig überraschend spielt Apple, das immer wieder mit Rekordergebnissen von sich reden macht, hierbei recht weit vorn mit.
Apple im Bereich Tech auf Platz 3
Bei den Tech-Firmen liegt der Chip-Hersteller Nvidia ganz vorn. Hier liegt der Umsatz pro Mitarbeiter bei rund 4,41 Millionen US-Dollar. Der Stand der Daten war August 2025. Dicht dahinter folgt der Streaming-Anbieter Netflix mit 4,15 Millionen US-Dollar pro Mitarbeiter. Der hohe Wert erklärt sich durch eine relativ kleine Belegschaft mit rund 9600 Mitarbeitern bei einem gleichzeitig hohen Gesamtumsatz. Auf den Plätzen nach Apple folgen Meta (2,2 Mio. USD/Mitarbeiter), Alphabet (1,9 Mio.), Uber (1,4 Mio.), Microsoft (1,1 Mio.), Tesla (761.708 USD), Adobe (734.666 USD) und Salesforce (498.684 USD).
Spitzenreiter in allen Branchen ist in den USA die Investmentfirma VICI Properties, die sich auf Immobilien spezialisiert hat. Ihre 27 Angestellten generieren jeweils einen Jahresumsatz von rund 142 Millionen US-Dollar. Global ist die indische Bergbaufirma Rajesh Exports ganz vorn. Das Unternehmen, das auf Goldabbau spezialisiert ist, generierte einen Umsatz von 307 Millionen US-Dollar pro Mitarbeiter. Wenn man zum Vergleich dann auf die US-Fast-Food-Restaurants blickt, muten die 172.800 US-Dollar pro Mitarbeiter von McDonald’s und die 171.185 US-Dollar pro Mitarbeiter bei Starbucks geradezu bescheiden an.
Geld ist nicht alles
Aber Geld, so betonen die Autoren der Auswertung, sei am Ende doch nicht alles. Die Rechnung, wie viel Umsatz pro Mitarbeiter entsteht, sei vor allem erstmal der Ansatz, positiv auf die Mitarbeiter zu blicken und sie nicht nur als Kostenfaktor zu sehen. Ein glückliches Team und ein starkes Geschäftsergebnis gingen aber meist Hand in Hand. Deshalb seien Themen wie Sicherheit, Gesundheit, Firmenkultur, Identifikation mit der Aufgabe, Karriereentwicklung und faire Bezahlung eng mit dem Erfolg verknüpft.
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(mki)
Künstliche Intelligenz
KI-Chips für China: US-Regierung muss Exportsteuer als Einfuhrzoll verkaufen
Die US-Regierung muss sich offenbar ein Zollkonstrukt ausdenken, um wie geplant an Nvidias KI-Beschleunigern für China mitverdienen zu können. Das Wall Street Journal macht auf einen Artikel in der US-amerikanischen Verfassung aufmerksam, der Ausfuhrsteuern oder -zölle auf Exporte aus allen Bundesstaaten verbietet.
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Laut Urteil des US-Verfassungsgerichts zur sogenannten Exportklausel sind alle Steuern illegal, „die den Exportprozess unmittelbar belasten“. Die US-Regierung will jedoch pauschal 25 Prozent vom Umsatz, den Nvidia mit H200-Beschleunigern für chinesische Kunden macht. Dafür wollen die USA die bisherigen Exporteinschränkungen aufweichen.
Bislang dürfen US-Firmen nur langsame KI-Beschleuniger nach China verkaufen, offiziell aus Sicherheitsbedenken, das chinesische Militär könnte die Hardware für eigenes KI-Training verwenden. Nvidia hat etwa die H20 mit einem Bruchteil der Rechenleistung einer H200 für China aufgelegt. Die H200 wäre schneller als alles, was chinesische Hersteller liefern können, einschließlich Huawei. Lediglich die neuere Generation Blackwell (B200/B300) bleibt China vorenthalten.
Exportsteuer als Import abgerechnet?
Das Wall Street Journal gibt Aussagen von Regierungsbeamten wieder, wonach H200-Beschleuniger für China eine Sicherheitsprüfung in den USA durchlaufen müssen. Die Idee dahinter offenbar: Die Halbleiter kommen vom Chipauftragsfertiger TSMC aus Taiwan in die USA, wo die Regierung einen Einfuhrzoll einsackt, bevor sie weiter nach China verschickt werden.
Wie eine Sicherheitsprüfung aussehen könnte, ist unklar. Ginge es um Kontrolle, könnte Nvidia die vorgesehenen H200-Chips auch komplett in den USA fertigen lassen. TSMC hat ein geeignetes Halbleiterwerk in Arizona und fertigt da sogar schon für Nvidia. Der US-Packaging-Dienstleister Amkor arbeitet lokal mit TSMC zusammen, um GPUs und HBM-Speicherbausteine auf gemeinsame Träger zu setzen und die Hardware auf Funktion zu testen.
Gegenwind aus China
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Die chinesische Regierung scheint derweil verhindern zu wollen, dass heimische Firmen nur noch Nvidia-Hardware kaufen. Unter anderem die Financial Times berichtet, dass China aktuell über ein Genehmigungsverfahren nachdenkt. In diesem müssten Unternehmen darlegen, warum lokal hergestellte KI-Chips nicht für die eigenen Zwecke genügen.
Huawei bietet etwa das System Cloudmatrix 384 an, das über die Menge an Ascend-910C-Beschleunigern mit Nvidia konkurrieren soll. Der chinesische Chipauftragsfertiger SMIC und wahrscheinlich auch Huawei selbst stellen die Chips her, weil TSMC sie nicht mehr beliefern darf.
(mma)
Künstliche Intelligenz
EU-Gericht senkt Strafe gegen Intel erneut
Der US-Chiphersteller Intel muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union eine Millionenstrafe der EU akzeptieren. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg setzten die verhängte Geldbuße allerdings von rund 376 Millionen Euro auf gut 237 Millionen Euro herab. Gegen das Urteil kann noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
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Die EU-Kommission hatte Intel vorgeworfen, zwischen den Jahren 2002 und 2006 an die Computerhersteller Acer, HP und Lenovo Geld gezahlt zu haben, um den Verkauf von Produkten mit Prozessoren seiner Wettbewerber zu behindern. Damit habe der Technologiekonzern seine beherrschende Stellung auf dem Markt ausgenutzt, so die Wettbewerbshüter in Brüssel.
Intel und Kommission streiten schon seit 2009
Das Gericht in Luxemburg bestätigte die Entscheidung grundsätzlich. Den Argumenten von Intel, etwa dass die Begründung des Kommissionsbeschlusses unzureichend sei und die Verteidigungsrechte des Unternehmens verletzt worden seien, folgte es nicht. Angesichts der relativ geringen Zahl betroffener Geräte sowie eines Zeitraums von bis zu zwölf Monaten zwischen einzelnen Beschränkungen sei jedoch eine niedrigere Sanktion angemessen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Der Fall ist Teil eines seit 2009 laufenden Verfahrens. Die EU-Kommission hatte damals auch Rabattpraktiken von Intel beanstandet und insgesamt eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro verhängt. Die europäischen Gerichte kippten den Beschluss jedoch, weil die Wettbewerbshüter nicht sauber gearbeitet hatten. Da nicht klar war, welcher Teil der Strafe auf Rabatte und welcher auf die anderen Maßnahmen entfiel, erklärte das Gericht die gesamte Geldbuße für nichtig. Die Kommission erließ deswegen den neuen Beschluss.
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(afl)
Künstliche Intelligenz
KI soll mit Daten der Apple Watch vor Krankheiten warnen
Spezifische Krankheiten ohne Arztbesuch frühzeitig erkennen, oder noch bevor sie richtig ausbrechen – das wäre nicht nur für Smartwatch-Nutzer äußerst praktisch, sondern könnte auch Auswirkungen auf überfüllte Arztpraxen und überlastete Gesundheitssysteme haben.
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Forscher vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) und Health-Tech-Unternehmen Empirical Health arbeiten derzeit an einer solchen Lösung. Dafür haben sie rund 3 Millionen Personentage an Daten der Apple Watch analysiert – also Herzfrequenz, Bewegung, Schlaf und mehr – und mit diesen ein KI-Modell trainiert.
Das Ergebnis der Studie: Die neue KI kann mit erstaunlicher Genauigkeit auf Erkrankungen wie Bluthochdruck, Vorhofflattern oder Herzrhythmusstörungen hinweisen.
Wie funktioniert das KI-Training?
Statt wie klassische, aufwendig gelabelte Trainingsdaten nur auf wenige Vorfälle zu schauen, nutzt das Modell I-Jepa eine selbstlernende Methode: Es verarbeitet Zeitreihen diverser Sensor- und Verhaltensdaten – auch wenn sie unregelmäßig oder lückenhaft sind – und lernt, Muster zu erkennen. Erst danach erfolgt die Feinjustierung mit einem kleineren, gelabelten Datensatz.
Insgesamt deckt der Datensatz fünf Gesundheits- und Verhaltensbereiche ab: kardiovaskuläre Gesundheit, Atmung, Schlaf, körperliche Aktivität und allgemeine Vitalwerte. Für 63 verschiedene Messgrößen lag eine tägliche oder gröbere Aufzeichnung vor.
In Tests konnte das Modell für Bluthochdruck eine AUROC (Area Under the Receiver Operating Characteristic Curve) von 86,8 Prozent, für Vorhofflattern 70,5 Prozent und für andere Herz- oder Müdigkeitsbezogene Erkrankungen gute Werte erzielen.
Zur Erklärung: Je höher der AUROC-Wert, desto besser erkennt das Modell Unterschiede zwischen positiven und negativen Fällen. Der Wert AUROC misst also nicht, ob ein Modell tatsächlich mit der Diagnose immer korrekt liegt, sondern wie gut es zwischen gesunden und potenziell kranken Fällen unterscheiden kann. Das heißt: Es gibt Überlappungen, keine Garantien.
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Was die neue Methode der Forschenden so besonders macht: Selbst wenn viele Daten fehlen, weil die Uhr beispielsweise nicht getragen wurde oder Messungen aussetzen, kann das Modell selbstständig Lücken schließen und aus den vorhandenen Informationen sinnvolle Rückschlüsse ziehen. Das macht Ansätze wie diesen besonders robust und praktikabel für den Alltag.
Gesundheitscheck per Smartwatch: Große Chancen – und Risiken
Die Studie zeigt, dass Smartwatches und KI gemeinsam vielversprechende Auskünfte über Gesundheitsdaten liefern können. Das könnte zum Beispiel frühzeitiges Erkennen von gesundheitlichen Problemen ohne invasive Tests ermöglichen. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder hohem Risiko könnte das ein echter Gewinn sein.
Die Ergebnisse sind allerdings noch lange keine Diagnose, sondern Vorhersagen. Wann und ob solche Modelle klinisch verwendet werden, hängt von weiteren Studien, der Validierung und regulatorischen Prüfungen ab.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den man nicht vernachlässigen sollte: Bei dieser gesundheitlichen Totaltransparenz dürfte bei Datenschützern der Puls in ungeahnte Höhen steigen.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
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