Apps & Mobile Entwicklung
Unlauterer Wettbewerb: Britische Regulierer beschuldigen Microsoft und Amazon
Der britische Wettbewerbsaufseher, die Competition and Markets Authority (CMA), vergleichbar mit dem deutschen Bundeskartellamt, hat erklärt, dass Microsoft und Amazon den Wettbewerb im Cloud-Computing-Markt beeinträchtigen.
Laut der Behörde führt die Marktkonzentration beider Unternehmen dazu, dass Amazon und Microsoft eine „signifikante einseitige Marktmacht“ besitzen und sie dadurch dauerhaft finanzielle Vorteile erzielen.
Der Cloud-Dienst von Microsoft für private Nutzer heißt OneDrive und Azure für Unternehmen und Entwickler. Amazon bietet seine Dienste unter dem Namen Amazon Web Services (AWS) an. Wird der Markt nicht von einem, sondern von wenigen Unternehmen aufgeteilt, spricht man von einem Oligopol.
Große Tech-Unternehmen wie Amazon, Microsoft und Google bieten Zugang zu Rechenressourcen wie Datenspeicherung und -verarbeitung über ihre Rechenzentren an. Die CMA ist besorgt, dass bestimmte Praktiken, etwa Kündigungsgebühren und ungünstige Lizenzbedingungen, zu einer Art „Lock-in“-Effekt führen, bei dem Unternehmen in Verträgen gefangen sind, die sich nur schwer kündigen lassen.
Unterschiedliche Meinungen der Wettbewerber
Microsoft argumentierte erwartungsgemäß gegensätzlich, nämlich dass der Cloud-Markt dynamisch und wettbewerbsfähig sei, mit hohen Investitionen und schnellen, KI-getriebenen Innovationen. Das Unternehmen kritisierte, dass Google, eines der am schnellsten wachsenden Cloud-Unternehmen, in den Beschuldigungen der CMA nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Auch Amazon widersprach den Vorwürfen und warnte, dass eine erneute Untersuchung die Wettbewerbsfähigkeit Großbritanniens gefährden könnte. Google hingegen begrüßte die Initiative und bezeichnete sie als „Wendepunkt“ für den britischen Markt, um faire Preise und Innovationen zu fördern.
Anbieterwechsel nur mit Hürden
Die CMA bemängelt, dass technische und kommerzielle Beschränkungen den Anbieterwechsel erschweren und den Wettbewerb einschränken. Besonders kritisiert wird, dass Microsoft für seine Windows-Server-Lizenzen auf Azure günstigere Konditionen bietet, als wenn der gleiche Server bei einem anderen Unternehmen betrieben wird. Solche und andere Praktiken erschweren es Kunden, den Cloud-Dienst zu wechseln.
Untersuchung empfohlen
Beide Unternehmen kontrollieren zusammen etwa 60 bis 70 Prozent des britischen Infrastructure-as-a-Service-Marktes (IaaS), während Google mit 5 bis 10 Prozent deutlich kleiner ist. Die CMA empfiehlt eine Untersuchung, um festzustellen, ob Microsoft und Amazon den Status „strategischer Marktakteure“ im Rahmen des Digital Markets, Competition and Consumers Acts (DMCCA) erhalten sollten. Dieser Status würde ihnen besondere Überprüfungen und Eingriffe ermöglichen, um den Wettbewerb zu fördern.
Der DMCCA von 2024 ist ein britisches Gesetz, das die Bereiche digitale Märkte, Wettbewerb und Verbraucherschutz grundlegend reformiert. Es zielt darauf ab, den Wettbewerb in digitalen Märkten zu fördern, Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken zu schützen und die Durchsetzung von Verbraucherrechten zu stärken.
Größerer Wettbewerb in Deutschland und der EU
Auch in Deutschland sind Azure und AWS die größten Anbieter von Cloud-Ressourcen, kommen zusammen aber „nur“ auf etwas mehr als 50 Prozent Marktanteil. Google hält einen Marktanteil von rund 10 Prozent. Den restlichen Markt teilen sich kleinere deutsche, beziehungsweise europäische Anbieter.
Auf europäischer Ebene wird bereits länger daran gearbeitet, die US-amerikanische Cloud-Dominanz einzudämmen. Im Jahr 2023 wurde die „8ra“-Initiative gegründet. Ein Zusammenschluss von mehr als 120 europäischen Partnern mit dem Ziel einer digitalen Open-Source-Infrastruktur, unabhängig von großen US-Konzernen.
Das „8ra“-Projekt wird mit mehreren Milliarden Euro gefördert, sowohl aus Mitteln der öffentlichen Hand als auch privater Geldgeber, und gilt damit als größtes Open-Source-Projekt der Europäischen Union.
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Kindle 5.18.4: Update bringt Lesehilfe für weitere Nutzer
Amazon hat mit der Verteilung des Juli-Updates für seine Kindle-Reader der 11. und 12. Generation begonnen, das neben essenziellen Sicherheitspatches für zahlreiche Nutzer auch die neue Lesehilfe mitbringt, eine Weiterentwicklung der Text-to-Speech-Funktion.
Neue Seitenansicht für alle Leser
Trotz zahlreicher negativer Rückmeldungen nach der teilweisen Einführung der neuen Seiteneinblendung in der vorherigen Software-Version hat Amazon diese mit dem Firmware-Update auf Version 5.18.4 nun für weitere Nutzer verpflichtend eingeführt. Über diese Funktion ist es möglich, innerhalb eines E-Books gezielt bestimmte Textstellen zu durchblättern, ohne die aktuelle Leseposition zu verlassen. Wurde dies bislang über ein zusätzliches Overlay realisiert, ist die Anzeige der zusätzlichen Seiten nun im selben Fenster integriert.
„Darüber hinaus wurde die Bedienung der Kindle-Geräte hinsichtlich der Barrierefreiheit verbessert. Künftig lässt sich auch die Textgröße für Menüs und Anzeigen festlegen. Hierfür wurde im Abschnitt „Barrierefreiheit“ der Einstellungen der neue Punkt „Anzeige- und Textgröße“ eingeführt, über den die Darstellung angepasst werden kann. Im Gegensatz zu anderen Herstellern von E-Book-Readern, die eine nahezu stufenlose Änderung wie bei der Textdarstellung innerhalb von Büchern erlauben, bietet Amazon nur die Wahl zwischen „Standard“ und „Groß“ – wobei Letzteres tatsächlich deutlich größer ausfällt. Diese neue Option richtet sich somit an Personen mit erheblichen Sehbeeinträchtigungen und nicht an solche, die ihren Reader lediglich ohne Brille nutzen möchten.
Lesehilfe für weitere, aber nach wie vor nicht alle Leser
Die bedeutendste Neuerung stellt wohl die breitere Einführung der Lesehilfe dar, mit der Amazon die bestehende Text-to-Speech-Funktion um zusätzliche Optionen erweitert, um das Vorlesen von E-Books komfortabler zu gestalten. Wird die Funktion aktiviert, erscheinen in der Seitenübersicht unten rechts entsprechende Schaltflächen, über die sich die Wiedergabe starten und pausieren sowie die Vorlesegeschwindigkeit anpassen lässt. Sollte ein Wort nicht verstanden worden sein, kann über eine weitere Schaltfläche 30 Sekunden zurückgesprungen werden. Die neue Funktion eignet sich durch das gleichzeitige Unterstreichen des jeweils vorgelesenen Wortes insbesondere für das Erlernen von Fremdsprachen und steht aktuell in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch zur Verfügung.
Dennoch scheint Amazon die Funktion nur schrittweise freizuschalten: Ein Kindle Colorsoft in der Redaktion hat die Lesehilfe mit dem aktuellen Update erhalten, während ein ebenfalls aktueller Paperwhite sie bislang nicht bietet – obwohl andere Nutzer desselben Modells berichten, die neue Funktion bereits nutzen zu können.
Schwere Sicherheitslücke geschlossen
Neben den funktionalen Neuerungen wurden auch Sicherheitslücken geschlossen, von denen mindestens eine als besonders schwerwiegend einzustufen ist. Einem Eintrag auf Reddit zufolge soll diese Schwachstelle von den Entwicklern des WinterBreaks-Mods entdeckt worden sein, mit dem sich auf zahlreichen Kindle-Geräten ein Jailbreak durchführen lässt. Die Sicherheitslücke ermöglichte es offenbar bis einschließlich Version 5.18.3, diesen Ausbruch zu vollziehen. Gleichzeitig konnte die Schwachstelle aber auch zum unautorisierten Zugriff auf die Nutzerkonten ausgenutzt werden. Aufgrund der Schwere des Problems entschieden sich die Entwickler dazu, Amazon über die Entdeckung in Kenntnis zu setzen – auch wenn dadurch die Möglichkeiten eines Jailbreaks mit der neuen Firmware 5.18.4 erheblich eingeschränkt werden.
Das Update steht derzeit für alle Kindle-Reader der 11. und 12. Generation sowie für die Kindle Scribes zur Verfügung und kann wahlweise über die integrierte Update-Funktion oder über die Firmware-Seite von Amazon heruntergeladen und manuell installiert werden. Die Modelle der 10. Generation verbleiben weiterhin bei Version 5.18.2 aus dem April beziehungsweise 5.18.1 vom März 2025, obwohl sie sich noch innerhalb des offiziellen Support-Zeitraums befinden.
Update
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Cronos: The New Dawn: Polen der 1980er Jahre trifft auf Zukunftshorror
Third Person Horror feiert 2025 ein Comeback. Mit Cronos: The New Dawn steht schon der nächste Genrevertreter vor der Tür. Er schickt sowohl in die Zukunft als auch in das Polen der 1980er Jahre. Groteske Monster sind inklusive. Im Herbst geht es los.
Hinter Cronos: The News Dawn steckt Bloober Team. Das Studio hat sich im Genre mit The Medium, vor allem aber mit dem hervorragenden Silent Hill 2 Remake (Test) bereits Lorbeeren verdient. Cronos erinnert allerdings weniger an ein Rätsel-Horrorspiel, sondern vielmehr an Action-Horror im Stil von Dead Space.
Ausgangspunkt von Cronos ist die Zukunft, die nur noch ein von Monstern bewohntes Ödland ist. Grund dafür ist ein „Wandel“ genanntes Ereignis in der Vergangenheit. Man reist dazu über Zeitrisse in das Polen der 1980er-Jahre. Osteuropa zur Zeit des Kommunismus kommt in Mode: Auch das ebenfalls vielversprechende Horrorspiel „Ill“ nutzt das Setting als Schauplatz.
Dort gilt es im Spiel die Seelen wichtiger Menschen zu retten, die während der Katastrophe gestorben sind. Sie werden im Anzug des Spielers gesammelt, der dadurch mächtiger wird – aber auch immer dichter an den Wahnsinn führt. Damit wird es zumindest leichter, sich gegen die grotesken Kreaturen zur Wehr zu setzen. Das alleine soll aber noch nicht reichen: Feinde können Leichen absorbieren um dadurch mächtiger zu werden. Nur Feuer hilft dagegen, verspricht die Produktseite.

Erscheinungstermin und Systemanforderungen
Los geht es auf Xbox Series X|S, PlayStation 5, Nintendo Switch 2 und auf dem PC über Steam, Epic Games und GOG bereits am 3. September. Zunächst dürfen nur Käufer der rund 70 Euro Deluxe Edition spielen. Sie enthält darüber hinaus Artbook und Soundtrack, Skins für den Protagonisten und Ingame-Ressourcen. Käufer der um 10 Euro günstigeren Standardausgabe erhalten als Vorbesteller weniger Ingame-Ressourcen und nur einen Skin. Außerdem dürfen sie erst am 5. September loslegen.
Der dafür nötige PC muss nicht außergewöhnlich stark sein. Empfohlen wird ein Mittelklasse-Modell, das Spielen in 1080p ermöglicht. Sechs Rechenkerne und eine Midrange-Grafikkarte reichen dazu. Zu Detailgrad und Bildrate machen die Entwickler keine Angaben.
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CB-Fotowettbewerb: Führende Linien führen zu führenden Linien im August
Der monatliche Fotowettbewerb der ComputerBase-Community geht in die nächste Runde. Im August 2025 werden Aufnahmen zum Thema „Führende Linien“ gesucht; Bilder können wie üblich bis zum 20. Tag des Monats eingereicht werden.
Schon im Juli gewannen zwei führende Linien
Im Juli stand der Community-Fotowettbewerb unter dem unerschöpften Motto „Fahrbahnmarkierungen. Immerhin elf Aufnahmen wurden eingereicht, wobei letztlich Community-Mitglied goringo als Sieger hervorging. Sein Foto entstand während eines Roadtrips durch Kanada auf dem Icefields Parkway in den Rocky Mountains und wurde mit einer Sony Alpha 7C II und dem Tamron 28-75 mm F/2.8 G2 aufgenommen. Insgesamt 55,3 Prozent der Teilnehmer an der Abstimmung gaben goringo eine ihrer drei Stimmen.

Die Redaktion gratuliert zum gelungenen Foto und dem ersten Platz. Wie üblich gebührt goringo damit einhergehend das Recht, das Thema für den nachfolgenden Monat zu setzen. Gesucht sind diesmal Bilder zum Thema „Führende Linien“.
Führende Linien: Gesucht werden Bilder, in denen prominente Linien das Auge entweder durch das Bild als Gesamtes führen oder gezielt auf ein Hauptmotiv lenken. Die Linien sollen bewusst und mit Intention eingesetzt sein und zur Bildwirkung beitragen. Ob Landschaft, Street, Architektur oder abstrakt – alles ist erlaubt, solange Linien eine prägende Rolle spielen.
Community-Mitglied goringo
Damit sind alle interessierten Community-Mitglieder aufgefordert, bis zum 20. August 2025 um 23:59 Uhr eine Aufnahme (JPEG oder PNG) zum Thema per E-Mail mitsamt dem eigenen Benutzernamen im ComputerBase-Forum an Initiator lowrider20 einzusenden.
Teilnahmebedingungen und Abstimmung
Je registriertem Community-Mitglied ist die Teilnahme mit einem eigens aufgenommenen, beliebig alten Bild erlaubt, das in noch keinem vorherigen Fotowettbewerb eingereicht oder anderweitig im ComputerBase-Forum veröffentlicht wurde. Aufnahmen mit dem gleichen Motiv eines bereits veröffentlichten Bildes aus leicht abgeänderter Perspektive sind unerwünscht. Nicht gestattet sind überdies Zeichnungen, gemalte oder per KI generierte Bilder sowie Renderings.
Nach Einsendeschluss startet eine neuntägige Abstimmung zu allen, maximal aber den ersten 40 eingereichten Bildern, an der alle Leser mit Forum-Nutzerkonto teilnehmen dürfen. Um die Anonymität der Fotografen zu wahren, werden die Fotos auf maximal 2.560 Pixel in Höhe und Breite verkleinert und die EXIF-Daten gegebenenfalls entfernt. Der zum Ende des Monats feststehende Gewinner darf erneut über das Monatsthema der nächsten Runde entscheiden. Die Redaktion wünscht allen Teilnehmern viel Erfolg!
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