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Untergangsszenario: Fluchtplan aus dem sinkenden Auto


Der Sommer hat gerade begonnen, wieder mit vermeidbaren tödlichen Badeunfällen. Ertrinken ist eine der häufigsten unnatürlichen Todesarten und trifft – wenn auch wirklich selten – bisweilen Autofahrer. Die Chancen zur Selbstrettung hat jetzt der ADAC im Versuch ermittelt und gibt auf dieser Basis Empfehlungen, wie man ein untergehendes Fahrzeug am sinnvollsten verlassen kann. Dazu wurden ein Elektroauto und ein konventionelles versenkt. Ein Taucher am Steuer hat auf verschiedenen Wegen probiert, den sinkenden Wagen zu verlassen.

Erste Erkenntnis: Ein Auto schwimmt, aber nicht lange. Der elektrische Citroën ë-C4 (Test) ging in etwa drei Minuten unter, der leichtere Seat Exeo mit Verbrennungsmotor bleibt etwa eine Minute länger an der Oberfläche. Beide sinken steil mit der Front voran. Ob sich das etwa bei Autos mit Elektromotor an der Hinterachse, etwa einem VW ID.4, auch so verhält, wurde zwar nicht ausprobiert, es ist aber wahrscheinlich: Der vordere Überhang ist in der Regel kein Hohlraum und gibt daher keinen Auftrieb.


ADAC Auto im Wasser

ADAC Auto im Wasser

So wie dieser elektrische Citroën ë-C4 schwimmt ein Auto nur kurz, bevor es steil mit der Front voran zu sinken beginnt.

(Bild: ADAC)

Zweite Erkenntnis: Es gibt prinzipiell nur eine sinnvolle Chance, das Auto mit höherer Überlebenschance zu verlassen, und zwar durch das der Person nächste Seitenfenster. Zuerst muss man aber daran denken, möglichst sofort nach der Wasserung den Gurt zu lösen.

Das Fenster schnellstmöglich zu öffnen, ist aus zwei Gründen wichtig: Die meisten Autos sind mit elektrischen Fensterhebern ausgestattet. Ihre Funktion ist unter Wasser nur für eine kurze Zeit wahrscheinlich. Ob Kurbel oder Fensterheber, einseitiger Wasserdruck auf die Scheibe – also so lange noch Luft im Wagen ist – erhöht den Kurbelwiderstand stark und kann zum Klemmen führen. Daher möglichst früh öffnen.


ADAC Auto im Wasser

ADAC Auto im Wasser

Der Citroën ë-C4 ließ sich wie vorgeschlagen über das Seitenfenster verlassen. Das ist der chancenreichste Fluchtweg.

(Bild: ADAC)

Öffnet die Seitenscheibe nicht, sollte man sie einschlagen. Der ADAC empfiehlt daher, einen Nothammer in Griffweite mitzuführen. Diese sind meist in Kombination mit einem Gurtschneider inklusive Halterung für den Fahrzeuginnenraum erhältlich. Als Alternative schlägt der Club vor, einen Versuch mit den Metall-Steckverbindungen einer herausgezogenen Kopfstütze oder einem anderen spitzen, schweren Gegenstand zu unternehmen. Nach unserer Erfahrung als Redakteure dieses Kanals lassen sich Kopfstützen in modernen Autos selten herausziehen, ohne vorher die Lehne stark zu neigen. Zudem müssen fast immer Entriegelungen überwunden werden. Wer deren Prinzip erst verstehen muss, hat schon verloren.

Am leichtesten brechen Scheiben in einer Ecke. Dieses Autoglaser-Allgemeinwissen konnte der ADAC in seinem Test vollauf bestätigen, allerdings nur bei den Testfahrzeugen. Modernere, teurere Autos sind indes aus Komfortgründen häufig doppelt verglast. Deren Scheiben sind daher so gut wie unzerstörbar. Der Club gibt dazu den Tipp, sich vorher über das Material der Seitenfenster zu informieren. Ob sie mit Verbund- oder Doppelverglasung ausgeführt sind, ist an einem aufgedruckten oder ins Glas geätzten „XI“ zu erkennen oder der Rettungskarte für das betreffende Auto zu entnehmen. Man bekommt dies direkt beim Autohersteller, bei den Prüfgesellschaften (TÜV, KÜS, GTÜ, Dekra) oder bei den Autoclubs.


ADAC Auto im Wasser

ADAC Auto im Wasser

Die Versuche des Autoclubs fanden ohne zusätzliche Umweltbeeinträchtigung auf einer Versuchsstrecke statt.

(Bild: ADAC)

Ist dies der Fall, führt der einzige Weg durch die Heckscheibe, die normalerweise auch bei teuren Autos einfach verglast ist. Dabei ist Eile geboten, denn man muss dazu die Sitzlehnen vorn und hinten überwinden. Sind alle drei hinteren Kopfstützen aufgestellt, müssen auch diese noch nach unten gedrückt werden. Lose Gegenstände im Wagen können aufschwimmen und die Situation zusätzlich erschweren.

Die Windschutzscheibe ist hingegen nie eine Option, sie besteht, außer bei einige Jahrzehnte alten Autos, aus Verbundglas und damit für einen Menschen im Auto unzerstörbar. Die Sekuritglasscheibe eines 50 Jahre alten Autos zu zerschlagen wäre zwar möglich, aber keine gute Idee, weil man dann das Auto gegen das einströmende Wasser nach unten verlassen müsste. Das stellt selbst Rettungstaucher vor Probleme.

Auch das Öffnen von Türen kann man allenfalls probieren, wenn der Innenraum voll mit Wasser ist, anderenfalls lastet zu hoher Wasserdruck auf ihnen. Das hat der Versuch des ADAC bestätigt. Nach dem Druckausgleich hat es der Taucher zwar geschafft, aber wohl nur, weil er nach eineinhalb Minuten unter Wasser mit Atemluft aus seinem Gerät versorgt war. Menschen ohne Atemgerät, unter Stress und möglicherweise auch noch verletzt, billigt der ADAC unter solchen Umständen kaum eine Überlebenschance zu.


(fpi)



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Klagen gegen Roblox wegen mangelndem Kinderschutz


Warnhinweis: Dieser Text enthält Beschreibungen virtueller sexueller Handlungen mit Minderjährigen.

Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, hat bei einem Bezirksgericht Klage gegen die Spieleplattform Roblox eingereicht. Roblox habe es versäumt, grundlegende Sicherheitskontrollen zu implementieren, um seine überwiegend junge Nutzerbasis vor Kinderschändern zu schützen. Laut den eigenen Daten des Unternehmens sind 20% von Roblox‘ 82 Millionen täglichen Nutzern unter 9 Jahre alt, weitere 20% sind zwischen 9 und 12 Jahre alt.

In einer Pressemitteilung (derzeit nur bei Archive.org abrufbar) begründet Murrill ihren Schritt. Da es keine Altersuntergrenze und keine Verpflichtung zur Altersüberprüfung oder elterlichen Zustimmung bei der Anmeldung gebe, können Nutzer leicht angeben, dass sie jünger oder älter sind, als sie tatsächlich seien – was es Kinderschändern ermögliche, sich als Kinder auszugeben, und Kindern, Altersbeschränkungen zu umgehen.

Weiter heißt es: „Nach der Registrierung haben Nutzer Zugang zu Millionen von Spielen, darunter Sport-, Rollenspiel-, Marine-, Mode- und Comedy-Spiele“. Andere Spiele, die auf der Plattform existieren, darunter „Escape to Epstein Island”, „Diddy Party” und „Public Bathroom Simulator Vibe”, sind nicht so harmlos. Diese und andere Spiele sind oft mit sexuell explizitem Material und simulierten sexuellen Handlungen wie Gruppenvergewaltigungen von Kindern gefüllt.

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht enthülle sogar, dass eine Gruppe von 3.334 Mitgliedern offen Kinderpornografie handelte und Minderjährige zu sexuellen Handlungen aufforderte, schreibt die Staatsanwältin weiter.

Roblox hat mittlerweile mit einem Pressestatement auf die Anklage reagiert, in der das Unternehmen seine Maßnahmen für den Schutz seiner Nutzer darlegt. Roblox schreibt: „Unser Ziel ist es, eine der sichersten Online-Umgebungen für Nutzer zu schaffen. Dieses Ziel steht nicht nur im Mittelpunkt unserer Gründungswerte, sondern ist entgegen bestimmter Behauptungen auch entscheidend für unsere langfristige Vision und unseren Erfolg. Wir sind uns bewusst, dass es immer noch viel zu tun gibt, und wir setzen uns dafür ein, Roblox zu einer sicheren und positiven Umgebung für alle Nutzer zu machen.“

Kurz vor der Klage gegen Roblox hat das Unternehmen auch einen bekannten YouTuber mit dem Pseudonym „Schlep“ abgemahnt. Der heute 22-jährige Mann beschäftigte sich eigenen Angaben zufolge schon als Kind mit der Plattform. Seit 2024 Jahren dokumentiert er auf seinem YouTube-Kanal mit über 900.000 Abonnenten Fälle von mutmaßlicher Pädokriminalität und zeigt diese auch an. Wie Schlep in einem aktuellen Video berichtet, hat ihm dies nun eine Unterlassungserklärung von Roblox und eine dauerhafte Sperrung seines dortigen Accounts eingebracht.

Der YouTuber gibt in seinem Video auch an, dass er sich auf Roblox als minderjährig ausgegeben habe, um potenzielle Straftäter in eindeutige Chats zu verwickeln. Die Protokolle dieser Gespräche habe er den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben, was zu sechs Festnahmen geführt habe. Wie Roblox’ Sicherheitschef in einer Stellungnahme auf der Firmenwebseite erläutert, würden solche Aktionen die Sicherheit der Plattform sogar noch reduzieren: die so wörtlich, „bad actors“ seien dann länger dort aktiv, als wenn sie gleich angezeigt werden würden. Den Fall von Schlep erwähnt Roblox in seinem allgemein gehaltenen Statement zwar nicht ausdrücklich, der Hinweis auf angeblich „sensationalisierte Social-Media-Inhalte“ ist jedoch eindeutig.


(jo)



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Microsoft bittet Großkunden zur Kasse: Keine neuen Volumenlizenzen ab November


Als Teil des fortwährenden Bestrebens, Lizenzstrukturen zu vereinfachen und Preise klarer zu kommunizieren, schafft Microsoft ab November Volumenlizenzen für Kunden mit Enterprise Agreements (EA) und Microsoft Products and Services Agreement (MSPA) ab. Während Kunden je nach Zahl der Lizenzen bisher in die Preisstufen A bis D fielen und 6 bis 12 Prozent Rabatt erhalten konnten, fallen ab dem 1. November alle Kunden in die Preisstufe A, die dem Listenpreis pro Lizenz auf der Webseite von Microsoft entspricht. Bestehende Verträge sind nicht unmittelbar betroffen, die de-facto-Preiserhöhung wirkt sich auf den Erwerb neuer Dienste und die Erneuerung von Vereinbarungen aus.

Von der Preiserhöhung betroffen sind die Online-Services von Microsoft, darunter Microsoft 365, Dynamics 365, Windows 365 und alle Security-, Identitätsmanagement- und Compliance-Produkte. Wer entsprechende Dienste selbst betreibt, bleibt von dieser Änderung verschont. Allerdings versucht Microsoft seine Kunden seit Jahren mit Nachdruck oder kleineren Unbequemlichkeiten auf die eigenen Cloud-Dienste zu stoßen, die datenschutzrechtlich mindestens umstritten sind. Ebenfalls ausgenommen von der Abschaffung der Volumenlizenzen sind die US-Regierung und weltweit die Education-Preislisten.

Microsoft-Partner, die ihren Kunden die Änderung näherbringen müssen, verweist das US-Unternehmen auf eine nüchterne Ankündigung, in der die Firma Transparenz und das Vereinheitlichen seiner Verkaufskanäle als fadenscheinige Begründung nennt. Etwas mehr Informationen finden sich in einer Erklärung auf Microsofts Learn-Seite. Dort gibt das Unternehmen an, dass sich Partner dank der vereinfachten Preisstruktur dann stärker auf die Geschäftsbedürfnisse ihrer Kunden konzentrieren könnten.


(pst)



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Datenanalyse: Googles KI-Übersichten bewirken bis zu 25 Prozent Traffic-Rückgang


Bewirken Googles KI-Übersichten einen Rückgang der Besucher auf anderen Websites, weil Google mit seinen von der KI erzeugten Zusammenfassungen die Nutzerfragen hinreichend beantwortet? Oder führen die KI-Zusammenfassungen sogar zu höherwertigen Klicks, aber keinesfalls zu Besucherrückgängen – wie es Google nicht müde wird, zu behaupten? Eine aktuelle Studie von Digital Content Next (DCN), einem Dienstleister und Lobbyverband großer, angesehener US-Publisher, scheint die Befürchtungen der Verleger zu bestätigen.

DCN hat von 19 seiner Mitglieder für die Monate Mai bis Juni den Traffic aus Google-Suchanfragen ausgewertet. Im Laufe von nur acht Wochen (Mai und Juni) sei der Traffic in Schnitt um 10 Prozent eingebrochen. Zwölf der befragten Unternehmen waren Nachrichtenmarken, sieben waren Nicht-Nachrichtenmarken.

Laut Jason Kint, dem CEO von DCN, seien diese Verluste eine direkte Folge der Google „AI Overviews“. Die neuesten Daten widerlegen seiner Meinung nach damit die vagen Behauptungen von Google über „Qualitätsklicks“, fügte er hinzu. Er fordert von Google faire Lizenzbedingungen für die Inhalte von Publishern. Von den Marktaufsichtsbehörden fordert er, dass die KI-Übersichten als Teil von Googles Suchmonopol behandelt werden.

Der Konflikt zwischen den Verlegern und Google um die negativen Auswirkungen der KI-Zusammenfassungen hat längst auch die regulatorische Ebene erreicht. Eine „Independent Publishers Alliance“ hat bei der EU-Wettbewerbsbehörde eine Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, um seine eigenen KI-Zusammenfassungen an die Spitze der Suchergebnisse zu setzen und die ursprünglichen Inhalteanbieter zu benachteiligen. Die Verleger fordern dringende Maßnahmen, um „irreparablen Schaden“ abzuwenden.


(jo)



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