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Apps & Mobile Entwicklung

Urheberrechts-Klage: Meta soll Torrent-Pornos zum KI-Training eingesetzt haben


Der US-amerikanische Technologiekonzern Meta, bekannt für seine Social-Media-Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp, streitet sich vor Gericht gerade in einem besonders pikanten Fall von Urheberrechtsverletzung.

Schon länger steht die Anklage im Raum, dass Meta illegal urheberrechtlich geschütztes Material für das Training der eigenen Algorithmen beziehungsweise der eigenen Künstlichen Intelligenz verwendet haben soll. Die Beschuldigungen konnten in vielen Fällen aber nicht bewiesen respektive abschließend geklärt werden.

Erwachsenenfilme fürs KI-Training

Eine neue Klage, die unlängst in einem kalifornischen Gericht eingereicht wurde, erhebt nun ähnliche Vorwürfe. Kläger ist die 3 Strikes Holding, ein US-amerikanisches Unternehmen mit Sitz im US-Bundesstaat Delaware. Die neuen Vorwürfe sind deswegen pikant, da die 3 Strikes die Urheberrechte an einigen in entsprechenden Kreisen bekannten Markennamen des Erwachsenenfilm-Business hält.

Im konkreten Fall beschuldigt die 3 Strikes Holding Meta „mindestens 81,7 Terabyte“ Daten illegal verwendet zu haben. Besonders brisant ist der Umstand, dass die Daten mutmaßlich über den Dienst BitTorrent von Meta auch zur Verfügung gestellt wurden.

Bei der Nutzung von BitTorrent erfolgt der Datenaustausch nicht über eine übergeordnete Instanz, beispielsweise einen Fileserver, sondern die Daten werden direkt zwischen den Geräten der Nutzer ausgetauscht, daher spricht man von einem Filesharing-Protokoll. Werden die eigenen Daten auch zum Upload angeboten, verbessert das die Möglichkeit selber Daten herunterladen zu können. Nutzer, die nur herunterladen, aber ihre Daten(-bestandteile) nicht zum Upload anbieten, nennt man „Leecher“ (engl. für Blutegel).

Die Daten wurden vermutlich auch deswegen zum Upload bereitgestellt, damit Meta, beziehungsweise genauer gesagt Facebook, einen guten Zugang zu wiederum weiteren Daten im Torrent-Netzwerk behält.

Dies hätte nun aber sowohl die Geschäftstätigkeit von 3 Strikes beeinträchtigt (entgangene Einnahmen), als auch die Werke ohne Altersprüfung Minderjährigen verfügbar gemacht.

Meta macht einfach weiter

3 Strikes habe Meta vorab auch auf deren illegale Verwendung aufmerksam gemacht, so wurden 47 IP-Adressen identifiziert, die im Besitz von Facebook sind. Außerdem wird Meta vorgeworfen die illegalen Upload-Tätigkeiten auch noch verschleiert zu haben, indem die Datenströme unter anderem über externe Rechenzentren geleitet wurden, die nicht direkt mit Facebook in Verbindung stehen.

Ferner konnte 3 Strikes angeblich auch mindestens eine private IP-Adresse einem Meta-Mitarbeiter zuordnen, wodurch ebenfalls der Vorwurf der Verschleierung im Raum steht.

Mit den über längere Zeiträume gesammelten Beweisen erhofft sich 3 Strikes, Meta in einem Gerichtsprozess der primären und sekundären Urheberrechtsverletzung zu überführen. Insgesamt stehen über 100.000 Urheberrechtsverletzungen im Raum.

Gegenüber Ars Technica erklärte ein Meta-Sprecher, dass man die Beschwerde prüfen wolle, aber nicht daran glaube, dass die Vorwürfe zutreffend sind.



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In-Ear-Kopfhörer: Den AirPods Pro 3 fehlt in der EU die Echtzeit-Übersetzung


In-Ear-Kopfhörer: Den AirPods Pro 3 fehlt in der EU die Echtzeit-Übersetzung

Bild: Apple

Den AirPods Pro 3 fehlt in Europa eines der primären neuen Features: die Echtzeit-Übersetzung. Wie aus einem Support-Dokument von Apple hervorgeht, bietet Apple die Funktion innerhalb der Europäischen Union nicht an. Hintergrund dürften regulatorische Bedenken im Zusammenhang mit dem Digital Markets Act (DMA) sein.

Die gestern vorgestellten AirPods Pro 3 bieten Verbesserungen in einer Reihe von Punkten, etwa beim Sound, dem ANC, der Passform oder der neu hinzugekommenen Herzfrequenzmessung. Eine andere größere Neuerung ist die KI-gestützte Echtzeit-Übersetzung, die im Zusammenspiel mit einem verknüpften iPhone angeboten wird.

In der Europäischen Union wird Apple das Feature allerdings nicht anbieten, wie jetzt aus einem Support-Dokument des Unternehmens hervorgeht. Darin heißt es, dass die Echtzeit-Übersetzung nicht angeboten wird, wenn der Anwender aus der EU und das Land oder die Region des genutzten Apple-Kontos ebenfalls aus der EU stammen.

Live Translation with AirPods is not available if you are in the EU and your Apple Account Country or Region is also in the EU.

Apple

Apple könnte das Feature öffnen müssen

Hintergrund der Entscheidung dürften regulatorische Bedenken seitens Apple im Zusammenhang mit dem Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union sein. Das Unternehmen befürchtet unter Umständen, dass es mit der Echtzeit-Übersetzung möglicherweise gegen den DMA verstoßen könnte. Auf Nummer sicher ist Apple in jüngster Zeit zum Beispiel auch mit der Spiegelung des iPhones auf den Mac gegangen, was in der EU ebenfalls nicht unterstützt wird. Die EU könnte Apple potenziell dazu zwingen, Features wie die Echtzeit-Übersetzung oder die iPhone-Spiegelung auch für Drittanbieter zu öffnen. Werden die Funktionen hingegen nicht in der EU angeboten, kann es erst gar nicht zu einem Präzedenzfall kommen.

Echtzeit-Übersetzung mit den AirPods Pro 3
Echtzeit-Übersetzung mit den AirPods Pro 3 (Bild: Apple)

Sprachen Europas schließt Apple hingegen nicht aus, denn es werden zum Start Englisch, Deutsch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch unterstützt. Bis Ende des Jahres sollen Italienisch, Japanisch, Koreanisch und Chinesisch hinzugefügt werden.

Marktstart am 19. September für 249 Euro

Die AirPods Pro 3 kosten 249 Euro und somit 30 Euro weniger als der vor drei Jahren angekündigte Vorgänger und lassen sich bereits bei Apple vorbestellen. Sie sollen am 19. September auf den Markt kommen. Die In-Ear-Kopfhörer scheinen beliebt zu sein, denn bei einer aktuellen Vorbestellung gibt Apple im Store bereits den 25. September bis 2. Oktober als Liefertermin an.



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Virtualisierung: Bei VirtualBox 7.2.2 widmet sich Oracle der Fehlerbehebung


Virtualisierung: Bei VirtualBox 7.2.2 widmet sich Oracle der Fehlerbehebung

Bild: Oracle

Oracle hat eine neue Version seiner Virtualisierungssoftware veröffentlicht. Virtual Box 7.2.2 konzentriert sich in erster Linie auf die Behebung zahlreicher Fehler, bringt aber auch einige neue Funktionen mit sich.

Jetzt auch unter Windows für Arm lauffähig

Einer der behobenen Fehler betraf unter anderem das Starten virtueller Maschinen auf einem Windows-ARM-Host, was zuvor nicht möglich war. Darüber hinaus soll die Anwendung nun auch bei einer großen Anzahl an Schnappschüssen stabil bleiben, wodurch Abstürze des VBox Managers vermieden werden sollten. Zudem sollen Fehlermeldungen bei Problemen beim Löschen von Snapshots nun korrekt angezeigt werden.

Auch wenn nur wenige Neuerungen eingeführt wurden, hat Oracle bestehende Funktionen überarbeitet und einzelne Ergänzungen vorgenommen. So ist es Windows-11-Hosts nun möglich, die klassischen hellen und dunklen Designs von Windows 10 zu verwenden. Zudem wurde ein experimenteller e1000-Adaptertyp (82583V) integriert, der den ICH9-Chipsatz voraussetzt, da MSIs von PIIX3 nicht unterstützt werden. Ebenfalls neu ist die virtuelle USB-Webcam, die nun Bestandteil des quelloffenen Basispakets ist.

Alle Änderungen und Neuerungen sind in den Release Notes detailliert aufgeführt.

Ab sofort verfügbar

Virtual Box von Oracle kann ab sofort auf der Website des Herstellers für Windows, macOS, Linux und Solaris heruntergeladen werden. Alternativ steht die neue Version wie gewohnt auch über den Link am Ende dieser Meldung im Download-Bereich von ComputerBase zur Verfügung.

Downloads

  • Oracle VM VirtualBox

    4,5 Sterne

    VirtualBox ist ein kostenloses Virtualisierungsprogramm für Windows, Linux und macOS.



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Urheberrechtsverletzungen durch AI: Britannica und Merriam-Webster verklagen Perplexity


Urheberrechtsverletzungen durch AI: Britannica und Merriam-Webster verklagen Perplexity

Bild: Perplexity

Das AI-Unternehmen Perplexity sieht sich derzeit einer Klage gegenüber, die von der traditionsreichen Encyclopedia Britannica und dem im englischsprachigen Raum weit verbreiteten Merriam-Webster’s Collegiate Dictionary angestrengt wurde. Dabei steht nicht nur der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung im Raum.

Rückgang von Einnahmen wegen KI

In ihrer Klage (PDF), die beide Unternehmen in dieser Woche vor einem Bundesgericht in New York eingereicht haben, werfen diese einem Bericht von Reuters zufolge Perplexity sowohl Urheberrechts- als auch Markenrechtsverletzungen vor. Darüber hinaus erheben sie den Vorwurf, die KI-Suchmaschine würde durch die Verwendung ihrer Inhalte in seinen Antworten die Besuche der jeweiligen Websites „kannibalisieren“ und dadurch ihre Einnahmen schmälern.

Fall etwas anders gelagert

Auf den ersten Blick scheint es sich bei der nun angestrengten Klage lediglich um eine weitere von vielen Urheberrechtsstreitigkeiten zu handeln, doch im Fall von Perplexity liegt der Sachverhalt etwas anders: Während Unternehmen wie OpenAI oder Google Inhalte aus dem Internet durchforsten, abspeichern und dann in ihren KI-Modellen aufbereiten, durchsucht das in San Francisco ansässige Unternehmen das Internet in Echtzeit, um Antworten auf Nutzerfragen zu generieren – ohne dass dabei ein Besuch der ursprünglichen Website erforderlich wäre.

In der eingereichten Klageschrift wird Perplexity zur Last gelegt, die Inhalte der Kläger als „Trittbrettfahrer“ zu nutzen und sich deren Arbeit zunutze zu machen, ohne eine Vergütung für diese zu leisten. Beide Unternehmen seien laut eigenen Angaben auf Nutzerbesuche angewiesen, um über Abonnements und Werbeeinnahmen den Fortbestand ihrer Angebote zu sichern. Zusätzlich kritisieren sie, dass falsche Aussagen – sogenannte Halluzinationen – von Perplexity ihren Plattformen zugeschrieben worden seien, was aus Sicht der Kläger eine Markenrechtsverletzung darstelle. Entsprechend fordern sie von dem Unternehmen Schadensersatz in bisher unbekannter Höhe und verlangen eine Unterlassungserklärung, um die missbräuchliche Nutzung ihrer Inhalte künftig zu unterbinden.

Nicht die erste Klage

Perplexity sieht sich derzeit mit einer weiteren ähnlichen Klage konfrontiert, die von News Corp und der New York Post stammt. Auch in diesem Fall lautet der Vorwurf, das Unternehmen verwende Inhalte aus Artikeln ohne entsprechende Genehmigung in seiner Suchmaschine.

Urgesteine der Wissensvermittlung

Die seit dem Jahr 1768 herausgegebene Encyclopedia Britannica umfasste in ihrer letzten gedruckten Ausgabe im Jahr 2010 insgesamt 32 Bände mit 32.640 Seiten. Seit 2016 ist das Lexikon ausschließlich online verfügbar. Das Merriam-Webster’s Collegiate Dictionary blickt ebenfalls auf eine lange Geschichte zurück: Es wurde erstmals 1806 unter dem Titel „A Compendious Dictionary of the English Language“ veröffentlicht und ist heute ebenfalls nur noch online und ausschließlich kostenpflichtig zugänglich.



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