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Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen


Das Landgericht Hanau hat klargestellt, dass berechtigte Behörden beschlagnahmte Kryptowerte wie Bitcoins in Strafverfahren direkt verwerten, also insbesondere verkaufen können. Das gilt auch dann, wenn der mutmaßliche Eigentümer eine solche „Notveräußerung“ strikt ablehnt, weil er auf eine Kurssteigerung setzt. Dieser Tenor geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss der zweiten Instanz vom 15. April hervor (Az.: 1 Qs 10/25). Für die Strafverfolgungsbehörden ist demnach entscheidend, dass aufgrund der zu erwartenden Kursschwankungen und potenzieller Verluste ein Erhalt des aktuellen Werts erfolgt.

In dem Fall geht es um die Beschlagnahmung von Vermögenswerten im Rahmen von Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen die Mutter eines verurteilten Drogendealers. Die Behörden stellten dabei Kryptowerte sicher, physische Krypto-Wallets, sogenannten Ledger Sticks, in den Währungen Ripple und Cardano Blockchain gespeichert waren. Der Sohn, der wegen Drogenhandels verurteilt wurde und sich in Haft befindet, legte Widerspruch gegen deren geplante Notveräußerung ein. Er behauptet, rechtmäßiger Eigentümer der Tokens zu sein. Er führte deren angeblich legale Herkunft sowie das Potenzial für künftige, womöglich erhebliche Wertsteigerungen ins Feld.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, dass die typische Volatilität von Kryptowährungen einen drohenden Wertverlust mit sich bringe. Sie sah einen Verkauf gemäß Paragraf 111p Strafprozessordnung (StPO) gerechtfertigt. Ein beschlagnahmter Gegenstand kann demnach veräußert werden, wenn sein Verderb oder eine erhebliche Wertminderung zu befürchten sind.

Im Februar wies zunächst das Amtsgericht Hanau in erster Instanz den Antrag des Betroffenen als unbegründet zurück. Ein wirtschaftlich denkender Eigentümer ohne hohe Risikobereitschaft würde sich demzufolge aufgrund der zu befürchtenden Wertschwankungen zu einer Veräußerung der Kryptowerte entschließen. Eine sichere Prognose über eine Wertbeständigkeit oder eine Wertsteigerung sei auch mit Blick auf die schnelllebige Weltpolitik nicht möglich.

Diese Einschätzung teilt das Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat ihm zufolge zurecht darauf hingewiesen: Eine sichere Prognose, dass die Tokens langfristig „handelbar“ und damit „verwertbar“ blieben, könne nicht gestellt werden. Durch die Umwandlung in eine konventionelle Währung könne der beschlagnahmte Betrag „nachhaltig und ohne Wertverlustrisiko gesichert werden“. Anders als bei Pkws oder Grundstücken bestünden bei Kryptowerten „noch keine gefestigten Erfahrungssätze“.

Die 1. Große Strafkammer hat auch „durchgreifende Bedenken“, dass Richter oder Strafverfolger einen solchen, der Marktdynamik intensiv unterliegenden digitalen Wert, permanent beobachten müssten. Diese verfügten über keine Börsenabteilung und beobachten auch nicht sachkundig mit Bediensteten oder technischen Anwendungen den Markt. Gerade bei Ripple und Cardano seien Kursschwächen für die rechtliche Beurteilung als latente Gefahr entscheidend, eine potenzielle „Rallye“ dagegen nicht.

Der Strafrechtler Jens Ferner bedauert, dass mit der über den Einzelfall hinausweisenden Entscheidung Werte verschleudert würden nach dem Motto „versilbern, was geht“. Er sieht den Gesetzgeber gefordert, um offene Normfragen zu klären. Solange die Sicherung und Verwertung digitaler Vermögensgüter nicht durchdacht kodifiziert sei, bleibe die Praxis „auf kreative, aber juristisch wackelige Brückenlösungen angewiesen“.

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(nen)



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Mentra entwickelt ein Open-Source-Betriebssystem für Smart Glasses


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Mentra hat eine Finanzierungsrunde in Höhe von acht Millionen US-Dollar abgeschlossen. Gleichzeitig kündigte das Unternehmen das Betriebssystem MentraOS 2.0 an und für diesen Herbst ein erstes eigenes Smart-Glasses-Modell mit Namen Mentra Live. Mentra Live ist ähnlich wie die Ray-Ban Meta-Brille mit Kamera, Mikrofon und Lautsprechern ausgestattet, richtet sich jedoch primär an Unternehmen und Entwickler. Die Smart Glasses kosten Vorbesteller 250 US-Dollar, die Auslieferung beginnt im Herbst.

Das Betriebssystem MentraOS ist für den ganztägigen Einsatz, KI-Anwendungen und Cloud-native Apps optimiert. Es unterstützt unter anderem Live-Untertitelung, Übersetzung, Benachrichtigungen sowie einen KI-Assistenten. Für Anfang 2026 ist ein weiteres Smart-Glasses-Modell mit integriertem Display geplant, das diese Funktionen voll ausschöpfen soll. Bereits jetzt ist das Betriebssystem mit den Smart Glasses Even Realities G1 und Vuzix Z100 kompatibel.

Mentra wurde 2024 von Cayden Pierce und Alexander Israelov in San Francisco und Shenzhen gegründet. Zu den aktuellen Investoren gehören der Android-Kogründer Rich Miner, der Youtube-Kogründer Jawed Karim und die Venture-Abteilungen von Toyota und Amazon.

Laut Forbes will das Start-up durch gebührenpflichtige Entwicklerkonten und Umsatzbeteiligungen bei App-Verkäufen Geld verdienen, also nach einem Modell, wie es auch Apple mit dem App Store und Google mit dem Play Store praktizieren. Es dürfte jedoch nicht leicht werden, Entwickler und Hardware-Partner für MentraOS zu gewinnen. Nicht zuletzt, weil Google noch in diesem Jahr Entwicklertools für Smart Glasses basierend auf Android XR veröffentlichen wird. Das Unternehmen hatte im Mai bekannt gegeben, gemeinsam mit Samsung an einer Soft- und Hardwareplattform für Smart Glasses von Drittanbietern zu arbeiten.

Meta hat bislang noch keine Entwicklerplattform für seine Smart Glasses vorgestellt, eine Ankündigung könnte jedoch im Herbst erfolgen. Ein Fragezeichen bleibt Apple: Laut einer Prognose des Analysten Ming-Chi Kuo ist mit den ersten Smart Glasses des Unternehmens nicht vor 2027 zu rechnen.


(tobe)



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Android 16: Google erklärt, wie Live-Updates genutzt werden können


Die neue Live-Update-Funktion sollte mit Android 16 auf Smartphones einziehen, ist aber wie Material 3 Expressive noch immer nicht wirklich verfügbar. Es deutet sich an, dass sie erst mit dem nächsten größeren Update, das voraussichtlich im September erscheint, kommen wird. Damit Entwickler sie einfacher in ihre Apps integrieren können, hat der Konzern eine Dokumentation veröffentlicht, die ihnen bei der Implementierung helfen soll. Auch für Endanwender ist sie aufschlussreich.

Die Live-Updates von Android 16 werden von manchen als Googles Interpretation von Apples Live-Aktivitäten verstanden. Andere sehe in ihr eine Erweiterung einer Funktion von Android 12, mit der Telefon-Apps die Dauer eines laufenden Anrufs in der Statusleiste anzeigen konnten. Vielleicht ist auch beides irgendwie richtig, denn die Funktion soll es Apps ermöglichen, Echtzeit-Fortschrittsbenachrichtigungen von ausgewählten Apps, auf dem Sperrbildschirm oder in den Benachrichtigungen anzuzeigen.


Animation zeigt Live-Update anhand von Googl Maps

Animation zeigt Live-Update anhand von Googl Maps

So kann Google Maps die Live-Update-Funktion von Android 16 verwenden.

(Bild: Google)

Nutzer können damit etwa schneller erfassen, wann ein Uber-Fahrer eintrifft oder die Essenslieferung ankommt, ohne das Smartphone zu entsperren oder die App öffnen zu müssen.

Im neuen Entwickler-Beitrag wird Google etwas konkreter und erklärt, dass die Android-16-Funktion für „fortlaufende, vom Nutzer initiierte und zeitkritische Aktivitäten“ verwendet werden können. Der Konzern gibt zudem einige Beispiele, zu denen unter anderem eine aktive Navigation, Telefonanrufe, die Verfolgung von Fahrdienstbestellungen und Lebensmittellieferungen gehören.

Google weist überdies ausdrücklich darauf hin, dass Live-Updates nicht für „Werbung, Promotionen, Chat-Nachrichten, Benachrichtigungen, bevorstehende Kalenderereignisse und einen schnellen Zugriff auf App-Funktionen“ verwendet werden dürfen.


3 Screenshotausschnitte zeigen, wie die Live-Update-Funktion für Essensbestellung aussieht

3 Screenshotausschnitte zeigen, wie die Live-Update-Funktion für Essensbestellung aussieht

Screenshots zeigen, wie die Live-Update-Funktion für eine Essensbestellung aussehen könnte

(Bild: Google)

Ferner ergänzt das Unternehmen, dass die meisten Live-Updates Aktivitäten darstellen sollten, „die explizit vom Nutzer ausgelöst werden“. Als Beispiele nennt Google „das Einleiten einer Navigation oder das Bestellen einer Mitfahrgelegenheit“. Interessanterweise nennt Google auch das „Starten eines Trainings“, was darauf hindeutet, dass künftig Entwickler von Fitness- oder Trainings-Apps diese Funktion nutzen dürfen.

Google sagt überdies, dass „Umgebungsinformationen, wie beispielsweise Informationen über die Umgebung des Nutzers, seine Interessen oder bevorstehende Ereignisse“ nicht in Live-Updates angezeigt werden sollen. Entwickler dürfen zudem nicht zulassen, „dass Aktivitäten, die von anderen Parteien ausgelöst werden, Live-Updates erzeugen.

Google erklärt in seinem Artikel auch den „zeitkritischen Aspekt“ der Funktion: Es heißt, ein Live-Update sei „oft für Aktivitäten geeignet, die zwischen Live-Updates und normalen Benachrichtigungen übergehen“. Als Beispiel nennt der Hersteller die Anzeige einer Bordkarten-Benachrichtigung, die auch viele Stunden vor dem Flug eines Nutzers angemessen sei. Die Benachrichtigung sollte indes erst dann zu einem Live-Update werden, „wenn der Nutzer ein dringendes Bedürfnis hat, z. B. wenn er am Flughafen oder Veranstaltungsort angekommen ist oder wenn das Boarding begonnen hat“.

Für die Verfolgung von Paketlieferungen sieht Google die Funktion nicht geeignet. Denn der Nutzer müsse diese nicht ständig überwachen.

Der Artikel erläutert außerdem, wie sogenannte „Status-Chips“ genutzt werden können. Die Hinweise in der Statusleiste können etwa nur ein Symbol, ein Symbol und bis zu sieben Zeichen Text oder eine bestimmte Uhrzeit enthalten.


Live-Update "Chips" für die Statusleiste

Live-Update "Chips" für die Statusleiste

Beispiele für Live-Update-„Chips“ in der Statusleiste

(Bild: Google)

Google spricht Entwicklern zudem die Empfehlung aus, die Live-Update-Funktion nicht zu missbrauchen. Außerdem sollte die App-Funktion so konzipiert sein, dass das Live-Update nicht wieder sofort angezeigt werden sollte, wenn ein Nutzer es wegwischt.

Die Live-Updates sind keine Funktion, die nur auf Pixel-Smartphones ein Zuhause finden. Im Zuge der Entwicklerkonferenz I/O 2025 im Mai sagte Google, dass sie mit Android 16 auf Geräte vieler Hersteller wie Samsung, Xiaomi, Oppo und Oneplus landen wird.


(afl)



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171-Zoll-Display für die Nase: Xreal One Pro ab sofort erhältlich


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Mit der One Pro bringt Xreal ein technisches Upgrade seiner Display-Brille nach Europa. Die neue Version bietet erstmals natives 3DoF-Tracking ohne Zusatzgerät, ein größeres Sichtfeld und ein schlankeres, leichteres Design. Wer das optionale Kameramodul Xreal Eye kauft, kann die Brille auch für Raum-Tracking (6DoF) nutzen.

Herzstück der One Pro ist der neue X1-Chip, der erstmals internes 3DoF-Tracking ohne das optionale Zubehör „Xreal Beam“ erlaubt. Mit dem optionalen Xreal Eye-Modul kann die Brille auf 6DoF erweitert werden, wodurch sich die virtuellen Inhalte im Raum verankern lassen. Vollwertige Augmented Reality, wie sie etwa Snaps Specs oder Metas Prototyp Orion bieten wollen, sollte man aber nicht erwarten.


Eine Sonnenbrille mit Kameralinse zwischen den Gläsern.

Eine Sonnenbrille mit Kameralinse zwischen den Gläsern.

Die optionale Kamera Xreal Eye wird einfach zwischen die Gläser gesteckt.

(Bild: Xreal)

Stattdessen ermöglicht Xreal Eye etwa das Vor- und Zurücklehnen, ohne dass das virtuelle Bild einem folgt. Bei bisherigen Modellen war es nicht möglich, sich näher an die Leinwand zu bewegen, da diese immer im gleichen Abstand im Blickfeld des Nutzers schwebte. Das rund 1,5 Gramm leichte Kameramodul wird zwischen den Linsen eingesetzt und kostet etwa 120 Euro. Fotos und Videos zeichnet es mit bis zu 12 Megapixeln auf.

Laut Hersteller entspricht das angezeigte Bild der One Pro etwa einem 171-Zoll-Display aus sechs Metern Entfernung. Inhalte und Strom kommen über USB-C vom Smartphone, PC, Handheld oder Konsole. Allerdings sind nicht alle Geräte automatisch kompatibel: Die Nintendo Switch 2 benötigt etwa eine Adapterlösung, da sie ein eigenes USB-C-Videosignal verwendet. Die originale Switch und das Steam Deck funktionieren in der Regel problemlos.

Für die Anzeige sorgen zwei Micro-OLED-Panels von Sony mit Full-HD-Auflösung, 120 Hz und bis zu 5.000 Nits Helligkeit. Das Sichtfeld wurde im Vergleich zum Vorgänger um 7 Grad auf 57 Grad erweitert. Möglich macht das die neue „Flat-Prism-Optik“, die weniger Reflexionen und Lichtverlust verspricht.

Durch eine kompaktere Bauweise benötigen die optischen Elemente auch weniger Platz in der Brille, was zu einem schmaleren Gehäuse führt. Die Gläser lassen sich in drei Stufen abdunkeln, um sich unterschiedlichen Lichtverhältnissen anzupassen, und der Augenabstand (IPD) ist in zwei Bereichen justierbar: 57–66 mm oder 66–75 mm.

Nach einer längeren Vorbestellungsphase ist die One Pro seit dem 1. Juli 2025 offiziell für 689 Euro erhältlich. Die günstigere Xreal One ohne erweitertes Sichtfeld gibt es bereits seit Ende 2024 für 549 Euro.


(joe)



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