Künstliche Intelligenz
Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen
Das Landgericht Hanau hat klargestellt, dass berechtigte Behörden beschlagnahmte Kryptowerte wie Bitcoins in Strafverfahren direkt verwerten, also insbesondere verkaufen können. Das gilt auch dann, wenn der mutmaßliche Eigentümer eine solche „Notveräußerung“ strikt ablehnt, weil er auf eine Kurssteigerung setzt. Dieser Tenor geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss der zweiten Instanz vom 15. April hervor (Az.: 1 Qs 10/25). Für die Strafverfolgungsbehörden ist demnach entscheidend, dass aufgrund der zu erwartenden Kursschwankungen und potenzieller Verluste ein Erhalt des aktuellen Werts erfolgt.
In dem Fall geht es um die Beschlagnahmung von Vermögenswerten im Rahmen von Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen die Mutter eines verurteilten Drogendealers. Die Behörden stellten dabei Kryptowerte sicher, physische Krypto-Wallets, sogenannten Ledger Sticks, in den Währungen Ripple und Cardano Blockchain gespeichert waren. Der Sohn, der wegen Drogenhandels verurteilt wurde und sich in Haft befindet, legte Widerspruch gegen deren geplante Notveräußerung ein. Er behauptet, rechtmäßiger Eigentümer der Tokens zu sein. Er führte deren angeblich legale Herkunft sowie das Potenzial für künftige, womöglich erhebliche Wertsteigerungen ins Feld.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, dass die typische Volatilität von Kryptowährungen einen drohenden Wertverlust mit sich bringe. Sie sah einen Verkauf gemäß Paragraf 111p Strafprozessordnung (StPO) gerechtfertigt. Ein beschlagnahmter Gegenstand kann demnach veräußert werden, wenn sein Verderb oder eine erhebliche Wertminderung zu befürchten sind.
Kursprognose angesichts globaler Ereignisse schwierig
Im Februar wies zunächst das Amtsgericht Hanau in erster Instanz den Antrag des Betroffenen als unbegründet zurück. Ein wirtschaftlich denkender Eigentümer ohne hohe Risikobereitschaft würde sich demzufolge aufgrund der zu befürchtenden Wertschwankungen zu einer Veräußerung der Kryptowerte entschließen. Eine sichere Prognose über eine Wertbeständigkeit oder eine Wertsteigerung sei auch mit Blick auf die schnelllebige Weltpolitik nicht möglich.
Diese Einschätzung teilt das Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat ihm zufolge zurecht darauf hingewiesen: Eine sichere Prognose, dass die Tokens langfristig „handelbar“ und damit „verwertbar“ blieben, könne nicht gestellt werden. Durch die Umwandlung in eine konventionelle Währung könne der beschlagnahmte Betrag „nachhaltig und ohne Wertverlustrisiko gesichert werden“. Anders als bei Pkws oder Grundstücken bestünden bei Kryptowerten „noch keine gefestigten Erfahrungssätze“.
Strafverfolger sind keine Vermögensverwalter
Die 1. Große Strafkammer hat auch „durchgreifende Bedenken“, dass Richter oder Strafverfolger einen solchen, der Marktdynamik intensiv unterliegenden digitalen Wert, permanent beobachten müssten. Diese verfügten über keine Börsenabteilung und beobachten auch nicht sachkundig mit Bediensteten oder technischen Anwendungen den Markt. Gerade bei Ripple und Cardano seien Kursschwächen für die rechtliche Beurteilung als latente Gefahr entscheidend, eine potenzielle „Rallye“ dagegen nicht.
Der Strafrechtler Jens Ferner bedauert, dass mit der über den Einzelfall hinausweisenden Entscheidung Werte verschleudert würden nach dem Motto „versilbern, was geht“. Er sieht den Gesetzgeber gefordert, um offene Normfragen zu klären. Solange die Sicherung und Verwertung digitaler Vermögensgüter nicht durchdacht kodifiziert sei, bleibe die Praxis „auf kreative, aber juristisch wackelige Brückenlösungen angewiesen“.
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(nen)
Künstliche Intelligenz
Neutrinos erstmals mit tragbarem Detektor in einem Atomkraftwerk gemessen
Um Neutrinos nachzuweisen, braucht man eigentlich riesige Kammern mit Wasser und hunderte oder tausende von hochempfindlichen Licht-Detektoren. Denn diese Elementarteilchen interagieren so gut wie gar nicht mit Materie – daher auch ihr Spitzname „Geisterteilchen“. Nur wenn ein Neutrino mit einem Elektron, Proton oder Neutron zusammenstößt, was äußerst selten geschieht, entsteht ein Lichtblitz, der mit einem Detektor nachgewiesen werden kann.
Nicola Ackermann vom Max-Planck-Institut für Kernphysik in Heidelberg und sein Team haben einen wesentlich kleineren, handlichen Detektor konstruiert, mit dem sie Neutrinos aus einem Kernkraftwerk messen konnten.
Warum will man Neutrinos aus Reaktoren messen?
Speziell bei dieser Arbeit ging es zunächst um Grundlagenforschung. Die Wechselwirkung von Neutrinos mit dem Detektor beschreibt das Standardmodell der Teilchenphysik. Die Messungen sollten zeigen, ob sich die theoretische Vorhersage bestätigen lässt – was tatsächlich der Fall ist.
Neutrinos entstehen bei der Kernfusion in der Sonne, aber auch durch Supernova-Explosionen. Besonders energiereiche Neutrinos sind daher Spuren, die auf kosmische Großereignisse hinweisen.
Die meisten auf der Erde nachgewiesenen Neutrinos entstehen, wenn kosmische Strahlung auf die Erdatmosphäre trifft. Antineutrinos entstehen aber auch bei radioaktiven Zerfällen – also beispielsweise in Atomkraftwerken. Mithilfe von Neutrino-Messungen ließe sich – zumindest theoretisch – aber auch überprüfen, ob in Atomkraftwerken illegal Plutonium erbrütet wird, etwa für ein militärisches Programm.
Das Energie-Spektrum dieser Antineutrinos kann im Prinzip verraten, ob in einem Atomreaktor waffenfähiges spaltbares Material hergestellt wird. In Großbritannien entsteht solch ein Detektor, weltweit wird auch an anderen Anwendungen für Neutrinos geforscht.
Wie funktioniert der kompakte Detektor?
Das Prinzip, das Ackermann und sein Team nutzen, nennt sich „kohärente Streuung“. Im Wesentlichen nutzen die Forschenden aus, dass Materieteilchen sich auf Quanten-Ebene auch wie Wellen verhalten können. Je geringer die Energie der Teilchen ist, desto länger ist ihre Wellenlänge. Wenn die Wellenlänge der Neutronen ähnlich zu der Materie-Wellenlänge der Atomkerne im Detektor ist, „sieht“ das Neutrino die Atomkerne nicht mehr als eine Ansammlung kleinerer Teilchen mit viel Leerraum, sondern als Ganzes. Die Wahrscheinlichkeit für eine Kollision steigt also – der Detektor kann kleiner und leichter sein.
Das Prinzip zeigte 2017 erstmals Kate Scholberg, Physikerin an der Duke University in Durham, North Carolina – allerdings mit energiereicheren Neutrinos, die sich leichter nachweisen lassen.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(wst)
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Abhängigkeiten bei der Bundeswehr: Scharfe Kritik an Deal mit Google-Cloud
Der Beschluss der Bundeswehr, für ihre Digitalisierung verstärkt mit Google zusammenzuarbeiten und auf eine „private Cloud“ des US-Konzerns zu setzen, stößt zunehmend auf Widerstand. Mehrere Politiker und Sicherheitsexperten warnen davor, sich von dem Unternehmen abhängig zu machen.
Kritiker wie die Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) und Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen, sehen in dem zehnjährigen Deal im Umfang eines dreistelligen Millionenbetrags ein hohes sicherheitspolitisches Risiko. Sie befürchten, dass Deutschland im Ernstfall erpressbar wird oder die Systeme abgeschaltet werden könnten, sollte die politische Beziehung zu den USA instabil werden – insbesondere mit Blick auf die Unberechenbarkeit von US-Präsident Donald Trump. Der Schritt sei daher dringend zu überdenken.
„Das Sicherheitsrisiko bei einer Google-Cloud ist dasselbe wie bei US-Waffensystemen“, stellt Kiesewetter gegenüber dem Handelsblatt einen Vergleich an. Er blickt dabei etwa auf den US-Kampfjet F-35, den Deutschland beschafft. Systeme im militärischen oder digitalen Bereich, die wesentlich von den USA kontrolliert würden, seien etwa bei Wartungen, Updates, der technischen Logistik und Elektronik immer auf die USA angewiesen.
Google hält die Kritik für verfehlt
Als Beispiel für mögliche Konsequenzen nannte von Notz das von Microsoft blockierte E-Mail-Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, was auf Basis von Trump-Sanktionen erfolgt sein soll. Der Grüne warnt, dass Ähnliches auch in einem militärischen Kontext passieren und dort noch massivere Folgen haben könnte.
„Die Digitalisierung der Bundeswehr mithilfe der Google-Cloud ist der falsche Weg“, gibt auch Arne Schönbohm, Ex-Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zu bedenken. Deutschland verfüge mit Unternehmen wie SAP oder der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) durchaus über eigene Technologiekompetenz, die stattdessen zum Einsatz kommen sollte.
Google und das IT-Systemhaus der Bundeswehr (BWI) weisen die Sorgen zurück und betonen die Sicherheit der Lösung. Google-Cloud-Chefin Marianne Janik hebt hervor, dass die Bundeswehr eine spezielle, komplett abgeschottete Cloud-Lösung bekomme, die direkt in den Rechenzentren der Streitkräfte laufe. Das System sei wie ein „Fort Knox“ für Daten. BWI-Chef Frank Leidenberger versichert, dass die Rechenzentren der Bundeswehr nicht direkt mit den Systemen von Google verbunden seien. Updates würden zudem vor der Installation sorgfältig geprüft.
(mma)
Künstliche Intelligenz
„Anno 117“: Gratis-Demo kommt am 2. September
Am 13. November lädt „Anno 117“ nach Rom. Wer das Aufbaustrategiespiel schon vorher ausprobieren möchte, muss nicht unbedingt zur Gamescom in Köln kommen: Ubisoft hat angekündigt, dass am 2. September eine spielbare Demo veröffentlicht wird. Die Demo kann jeder vom 2. bis zum 16. September über Steam, den Epic Game Store und Ubisoft Connect herunterladen und kostenlos spielen.
Nach Ablauf des Demo-Zeitraums ist sie nicht mehr spielbar. Eine weitere wichtige Einschränkung: Jeder Demo-Durchlauf geht maximal eine Stunde. Allerdings kann man beliebig viele Spiele neu starten.
Römer oder Kelten?
Es lohnt sich wohl, zumindest zwei Spiele anzufangen. Denn erstmals in der Geschichte der Aufbaustrategiereihe hat „Anno 117“ zwei gleichwertige Fraktionen, zwischen denen man zum Start auswählen muss: Römer und Kelten.
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Die Römer waren zumindest für Pressemitglieder und Streamer bereits spielbar. Nun hat Ubisoft erstmals auch die Kelten in der Region Albion genauer vorgestellt. Als Spieler kann man die Kelten in zwei unterschiedliche Richtungen führen: Man kann entweder die keltischen Traditionen schützen oder römische Bräuche durchsetzen. Wie die Römer haben die Kelten ihren eigenen Tech- und Religionsbaum, mit dem sie unterschiedliche Boni freischalten.
Egal, für welche Fraktion man sich am Anfang entscheidet: Im Spielverlauf einer „Anno 117“-Partie kann man grundsätzlich beide Fraktionen freischalten. Wem das zu viel ist, darf auch nur eine Fraktion spielen, erklärte Creative Director Manuel Reinher im Gespräch mit heise online: „Wenn du jetzt nicht der Anno-Hardcore-Crack bist, dann kannst du auch sagen: Ich bleibe jetzt einfach nur Latium.“ Einige Güter und Boni bleiben dann zwar versperrt, aber komplett vom Fortschritt ausgeschlossen wird man nicht.
„Anno 117“ gehört zu den Vorzeigespielen der Gamescom in Köln. Besucher der Spielemesse können die Demo in Halle 6 am Ubisoft-Stand ausprobieren.
(dahe)
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