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US-Regierung gegen Ticketmaster: Vorläufige Einigung im Kartellverfahren


Der Prozess ist mit Spannung erwartet worden. Nun könnte er vorbei sein, bevor er richtig losgeht. Oder doch nicht? In dem Kartellverfahren des US-Justizministeriums und mehrerer US-Bundesstaaten gegen Ticketmaster und dessen Mutterkonzern Live Nation Entertainment haben beide Seiten eine vorläufige Einigung erzielt. Das berichtete am Montag die US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP).

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Die geschlossene Vereinbarung soll die Ticketpreise für Verbraucher senken und die illegale Monopolisierung der Live-Entertainment-Branche in den USA beenden. Einige US-Bundesstaaten signalisierten jedoch, dass sie sich der Einigung nicht anschließen und den laufenden Prozess fortsetzen werden.

Dieser hatte Anfang März vor einem Bundesgericht in Manhattan begonnen. In der Klage, die unter der Regierung von Präsident Joe Biden im Jahr 2024 eingereicht wurde, werfen das Justizministerium sowie 40 Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten Live Nation Entertainment vor, zentrale Bereiche des Livegeschäfts zu kontrollieren – von der Künstlerpromotion über große Veranstaltungsorte bis zum Ticketverkauf. Der Konzern nutze diese marktbeherrschende Stellung, um Konkurrenz auszubremsen. Die Klage stützt sich auf das US-Kartellrecht, insbesondere auf das Verbot der Monopolisierung und wettbewerbsbeschränkender Exklusivvereinbarungen. Im Falle einer Verurteilung könnte das Gericht weitreichende Auflagen verhängen – bis hin zur Zerschlagung des Entertainment-Konzerns.

Zu Beginn des Verhandlungstages am Montag verkündete das US-Justizministerium die zwischen Justizministerium und Live Nation erzielte Übereinkunft. Laut AP zeigte sich der Vorsitzende Richter Arun Subramanian ungehalten. Es sei „völlig inakzeptabel“, dass er erst am späten Sonntagabend über die vorläufige Einigung informiert worden sei. Ein Eckpunktepapier für die erwartete Einigung war demnach bereits am Donnerstag unterzeichnet worden.

Die Übereinkunft sieht vor, dass Live Nation eine Geldstrafe von bis zu 280 Millionen US-Dollar zahlt und sich von mindestens 13 Veranstaltungsorten im ganzen Land trennt, so AP mit Verweis auf eine mit der Einigung vertraute Quelle. Darüber hinaus öffnet das Unternehmen seinen Ticketvertrieb, um Wettbewerbern die Teilnahme am Ticketverkauf zu ermöglichen. Die AP-Quelle erwartet, dass sich eine zweistellige Anzahl von Bundesstaaten der Übereinkunft anschließen wird.

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Einige Bundesstaaten aber opponieren gegen den Deal. Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James erklärte in einer Stellungnahme am Montag, die mit dem US-Justizministerium verkündete Einigung gehe nicht auf das im Mittelpunkt dieses Falles stehende Monopol ein und begünstige Live Nation auf Kosten der Verbraucher. „Wir können ihr [der Einigung, Anm.] nicht zustimmen“, schreibt sie. „Meine Kollegen in der Generalstaatsanwaltschaft und ich haben starke Argumente gegen Live Nation, und wir werden unsere Klage fortsetzen, um die Verbraucher zu schützen und fairen Wettbewerb in der Live-Entertainment-Branche wiederherzustellen.“

Man werde den Fall auch ohne die Unterstützung der Bundesregierung weiterführen, so James. Neben der New Yorker Generalstaatsanwältin führen auch die Generalstaatsanwälte von Arizona, Kalifornien, Colorado, Connecticut, Illinois, Kansas, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, North Carolina, Ohio, Pennsylvania, Rhode Island, Tennessee, Utah, Vermont, Virginia, Washington, Wisconsin, Wyoming und dem District of Columbia die Klage gegen Live Nation fort, heißt es in der Mitteilung.

Der Generalstaatsanwalt von North Carolina, Jeff Jackson, nannte laut AP die Vereinbarung einen „schrecklichen Deal“, der den Bundesstaaten bis zuletzt vorenthalten worden sei. „In diesem Fall geht es darum, dass Live Nation und Ticketmaster Verbraucher schädigen, Künstler in die Falle locken und die Ticketpreise in die Höhe treiben. Wir werden sie in Kürze wieder vor Gericht sehen“, sagte er.

Wie AP berichtet, informierte Richter Subramanian die Jury über die geplante Einigung mit dem Justizministerium und teilte ihr mit, dass „einige Bundesstaaten ihre Klagen weiterverfolgen“. Demnach wird der Prozess voraussichtlich in der kommenden Woche fortgesetzt.


(akn)



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