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US-Regierung gegen Ticketmaster: Vorläufige Einigung im Kartellverfahren


Der Prozess ist mit Spannung erwartet worden. Nun könnte er vorbei sein, bevor er richtig losgeht. Oder doch nicht? In dem Kartellverfahren des US-Justizministeriums und mehrerer US-Bundesstaaten gegen Ticketmaster und dessen Mutterkonzern Live Nation Entertainment haben beide Seiten eine vorläufige Einigung erzielt. Das berichtete am Montag die US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP).

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Die geschlossene Vereinbarung soll die Ticketpreise für Verbraucher senken und die illegale Monopolisierung der Live-Entertainment-Branche in den USA beenden. Einige US-Bundesstaaten signalisierten jedoch, dass sie sich der Einigung nicht anschließen und den laufenden Prozess fortsetzen werden.

Dieser hatte Anfang März vor einem Bundesgericht in Manhattan begonnen. In der Klage, die unter der Regierung von Präsident Joe Biden im Jahr 2024 eingereicht wurde, werfen das Justizministerium sowie 40 Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten Live Nation Entertainment vor, zentrale Bereiche des Livegeschäfts zu kontrollieren – von der Künstlerpromotion über große Veranstaltungsorte bis zum Ticketverkauf. Der Konzern nutze diese marktbeherrschende Stellung, um Konkurrenz auszubremsen. Die Klage stützt sich auf das US-Kartellrecht, insbesondere auf das Verbot der Monopolisierung und wettbewerbsbeschränkender Exklusivvereinbarungen. Im Falle einer Verurteilung könnte das Gericht weitreichende Auflagen verhängen – bis hin zur Zerschlagung des Entertainment-Konzerns.

Zu Beginn des Verhandlungstages am Montag verkündete das US-Justizministerium die zwischen Justizministerium und Live Nation erzielte Übereinkunft. Laut AP zeigte sich der Vorsitzende Richter Arun Subramanian ungehalten. Es sei „völlig inakzeptabel“, dass er erst am späten Sonntagabend über die vorläufige Einigung informiert worden sei. Ein Eckpunktepapier für die erwartete Einigung war demnach bereits am Donnerstag unterzeichnet worden.

Die Übereinkunft sieht vor, dass Live Nation eine Geldstrafe von bis zu 280 Millionen US-Dollar zahlt und sich von mindestens 13 Veranstaltungsorten im ganzen Land trennt, so AP mit Verweis auf eine mit der Einigung vertraute Quelle. Darüber hinaus öffnet das Unternehmen seinen Ticketvertrieb, um Wettbewerbern die Teilnahme am Ticketverkauf zu ermöglichen. Die AP-Quelle erwartet, dass sich eine zweistellige Anzahl von Bundesstaaten der Übereinkunft anschließen wird.

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Einige Bundesstaaten aber opponieren gegen den Deal. Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James erklärte in einer Stellungnahme am Montag, die mit dem US-Justizministerium verkündete Einigung gehe nicht auf das im Mittelpunkt dieses Falles stehende Monopol ein und begünstige Live Nation auf Kosten der Verbraucher. „Wir können ihr [der Einigung, Anm.] nicht zustimmen“, schreibt sie. „Meine Kollegen in der Generalstaatsanwaltschaft und ich haben starke Argumente gegen Live Nation, und wir werden unsere Klage fortsetzen, um die Verbraucher zu schützen und fairen Wettbewerb in der Live-Entertainment-Branche wiederherzustellen.“

Man werde den Fall auch ohne die Unterstützung der Bundesregierung weiterführen, so James. Neben der New Yorker Generalstaatsanwältin führen auch die Generalstaatsanwälte von Arizona, Kalifornien, Colorado, Connecticut, Illinois, Kansas, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, North Carolina, Ohio, Pennsylvania, Rhode Island, Tennessee, Utah, Vermont, Virginia, Washington, Wisconsin, Wyoming und dem District of Columbia die Klage gegen Live Nation fort, heißt es in der Mitteilung.

Der Generalstaatsanwalt von North Carolina, Jeff Jackson, nannte laut AP die Vereinbarung einen „schrecklichen Deal“, der den Bundesstaaten bis zuletzt vorenthalten worden sei. „In diesem Fall geht es darum, dass Live Nation und Ticketmaster Verbraucher schädigen, Künstler in die Falle locken und die Ticketpreise in die Höhe treiben. Wir werden sie in Kürze wieder vor Gericht sehen“, sagte er.

Wie AP berichtet, informierte Richter Subramanian die Jury über die geplante Einigung mit dem Justizministerium und teilte ihr mit, dass „einige Bundesstaaten ihre Klagen weiterverfolgen“. Demnach wird der Prozess voraussichtlich in der kommenden Woche fortgesetzt.


(akn)



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Software Testing: Formale Methoden in der Softwarequalität


In dieser Folge spricht Richard Seidl mit Michael Sperber und Markus Schlegel über formale Methoden der Softwareentwicklung. Sie erklären, warum Mathematik und Spezifikationen ein solideres Fundament liefern als typische Testverfahren. Besonders anschaulich wird es, wenn sie die Vorteile funktionaler Programmierung diskutieren und zeigen, wie sich Softwareeigenschaften beweisen lassen. Praktische Einblicke in Typsysteme, Beweisassistenten und Property-Based Testing machen das Thema greifbar.

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Dr. Michael Sperber ist Geschäftsführer der Active Group GmbH, die Individualsoftware ausschließlich mit funktionaler Programmierung entwickelt. Er ist international anerkannter Experte für funktionale Programmierung und wendet sie seit über 20 Jahren in Forschung, Lehre und industrieller Entwicklung an. Außerdem hat er zahlreiche Fachartikel und Bücher zum Thema verfasst, sowie das Curriculum für das iSAQB-Advanced-Modul „Formale Methoden“ (zusammen mit Lars Hupel). Michael Sperber ist Mitbegründer des Blogs funktionale-programmierung.de und Mitorganisator der Entwicklerkonferenz BOB.

Markus Schlegel ist Softwarearchitekt bei der Active Group GmbH. Er hat 2013 die funktionale Programmierung für sich entdeckt und schläft seither wieder ruhig.

Bei diesem Format dreht sich alles um Softwarequalität: Ob Testautomatisierung, Qualität in agilen Projekten, Testdaten oder Testteams – Richard Seidl und seine Gäste schauen sich Dinge an, die mehr Qualität in die Softwareentwicklung bringen.

Die aktuelle Ausgabe ist auch auf Richard Seidls Blog verfügbar: „Formale Methoden in der Softwarequalität – Dr. Michael Sperber und Markus Schlegel“.

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(mai)



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Gewinn bei Volkswagen hat sich 2025 halbiert


Der Gewinn des Volkswagen-Konzerns ist im vergangenen Jahr um knapp die Hälfte eingebrochen. Im Vergleich zum Vorjahr sei das Konzernergebnis nach Steuern 2025 um rund 44 Prozent von 12,4 auf 6,9 Milliarden Euro gesunken, teilte Europas größter Autohersteller mit. Der Umsatz sank um 0,8 Prozent auf knapp 322 Milliarden Euro. Die Dividende soll mit 5,26 Euro je Vorzugsaktie 17 Prozent unter dem Vorjahreswert liegen. Die operative Gewinnmarge vor Zinsen und Steuern dürfte sich in diesem Jahr auf 4,0 bis 5,5 Prozent erholen, prognostiziert der Konzern. Vergangenes Jahr war sie deutlicher als gedacht um 3,1 Prozentpunkte auf 2,8 Prozent abgerutscht.

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Im Schlussquartal schnitt Volkswagen dabei besser ab als in den ersten neun Monaten. Im dritten Quartal war der Konzern noch tief in die roten Zahlen gerutscht und hatte mehr als eine Milliarde Euro Verlust verbucht. Grund waren vor allem die Belastungen bei Porsche wegen des Strategie-Schwenks zur Verbrenner-Verlängerung, die auf den gesamten Konzern durchschlugen. Hinzu kamen Milliardenbelastungen aus den US-Zöllen.

Bei den Verkäufen war der Konzern 2025 knapp unter die Marke von neun Millionen gerutscht: Weltweit lieferte der Konzern 8,98 Millionen Fahrzeuge aller Konzernmarken aus. Das waren 0,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In Europa legte Volkswagen zwar sogar zu. Das konnte Rückgänge in China und Nordamerika aber nicht ausgleichen.

Volkswagen steht nicht nur bei den Verkaufszahlen unter Druck. Der Konzern muss in diesem und vermutlich auch im nächsten Jahr den Verkaufsanteil von Elektroautos und Plug-in-Hybriden massiv steigern. Anders sind die Flottengrenzwerte, die Volkswagen im vergangenen Jahr verfehlt hat, für die Jahre 2025 bis 2027 im Mittel nicht zu schaffen. Die Chancen dafür stehen allerdings gut. Eine ganze Reihe von neuen oder überarbeiteten Elektroautos steht vor dem Verkaufsstart. Dazu zählen unter anderem der ID.Polo und ID.Cross von VW, der Skoda Epiq und die überarbeiteten Fassungen von Cupra Born, VW ID.3 und VW ID.4 als ID.Tiguan.

Mehr zur Marke Volkswagen


(mfz)



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Klage gegen die US-Regierung: Anthropic wehrt sich juristisch gegen das Pentagon


Im Streit mit dem Pentagon hat Anthropic jetzt Klage gegen die US-Regierung eingereicht, um die Platzierung auf einer Sanktionsliste zum Schutz der nationalen Sicherheit noch zu verhindern. In der Klage gegen zahlreiche US-Ministerien sowie deren Minister und Ministerinnen bezeichnet das KI-Unternehmen deren Maßnahmen als „beispiellos und gesetzeswidrig“. Die Verfassung der USA erlaube es nicht, dass die Regierung ihre enorme Macht dafür verwendet, „ein Unternehmen für sein geschütztes Rederecht zu bestrafen“. Man wende sich an die Justiz als letzte Instanz, „um die eigenen Rechte geltend zu machen und die unrechtmäßige Vergeltung der Exekutive zu beenden“. Unterstützung hat Anthropic umgehend von zahlreichen Angestellten der Konkurrenten OpenAI und Google erhalten.

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In dem seit Wochen öffentlich ausgetragenen Streit geht es um den Versuch des US-Verteidigungsministeriums, sich und dem ganzen Militär einen uneingeschränkten Zugriff auf die KI-Technik von Anthropic zu sichern. Die gilt der Konkurrenz demnach als haushoch überlegen und wird an verschiedenen Stellen bereits benutzt. Anthropic hat da auch prinzipiell nichts dagegen, hat aber zwei rote Linien formuliert und will es der US-Regierung nicht erlauben, dass die eigene KI für die Massenüberwachung der US-Bevölkerung und zur Entwicklung von vollautonomen Waffen genutzt wird. Darauf wollte die US-Regierung nicht eingehen und anstatt deshalb lediglich die Verträge zu kündigen, hat sie drastische Maßnahmen ergriffen.

Die Einstufung als „Lieferkettenrisiko für die nationale Sicherheit“ bedeute, dass keine Firma, die Geschäfte mit dem US-Militär betreibt, mit Anthropic kooperieren darf, erklärt das KI-Unternehmen in der Klageschrift. Das müsse laut der US-Regierung umgehend umgesetzt werden, obwohl es widerrechtlich sei. Zuspruch hat Anthropic kurz nach Einreichung der Klage von einer Reihe von Angestellten konkurrierender KI-Firmen erhalten, die dazu als unbeteiligte Dritte ein sogenanntes Amicus Curiae bei Gericht eingereicht haben. Darin bezeichnen sie die Argumente von Anthropic als „legitim“ und die Handlungen der US-Regierung als einen „unangemessenen und willkürlichen Einsatz von Macht mit schwerwiegenden Folgen für unsere Branche“.

Anthropics KI-Software Claude ist ein scharfer Konkurrent von OpenAIs ChatGPT und während des Streits hieß es mehrfach aus dem US-Verteidigungsministerium, dass sie der Konkurrenz überlegen ist. Anthropic-Chef Dario Amodei hatte die roten Linien in einem Blogeintrag begründet und erklärt, dass KI über das Internet verstreute Daten einzelner Menschen in großem Stil automatisiert zu einem detaillierten Bild ihres Lebens zusammenfügen könne. Zudem sei die Technik noch nicht zuverlässig genug, um in vollständig autonomen Waffen eingesetzt zu werden. In dem Amicus Curiae wird jetzt noch darauf hingewiesen, dass alleine das Wissen um solche Fähigkeiten eine abschreckende Wirkung auf die demokratische Partizipation haben könnte.

Nach der Auseinandersetzung mit dem Pentagon hat OpenAI eine Vereinbarung mit dem Pentagon geschlossen. Sam Altman hat sich dabei zwar auf die Bedingungen eingelassen, später aber versichert, dass technische Hürden einen Einsatz zur Massenüberwachung verhindern würden. Trotzdem hat die Robotik-Chefin von OpenAI am Wochenende deshalb das Unternehmen verlassen. Mit den Risiken hätte sich OpenAI vorher besser auseinandersetzen müssen, kritisierte sie. Zudem haben Amazon, Google und Microsoft Anthropic den Rücken gestärkt. Ihre Kunden könnten Claude und andere Tools von Anthropic weiterhin mit den eigenen Werkzeugen nutzen, versicherten die Konzerne.

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(mho)



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