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US-Strafprozess gegen Boeing platzt | heise online


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Flugzeugbauer Boeing hat sich im Vorjahr im Zusammenhang mit zwei tödlichen Abstürzen von 737-Max-Flugzeugen der Verschwörung zum strafrechtlichen Betrug an der US-Regierung schuldig bekannt. Das sollte das Strafverfahren abkürzen; doch dem Gericht waren die Auflagen zu lax. Es sollte also doch ein Gerichtssaalverfahren geben. Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung, die das Verfahren überhaupt platzen lässt – zur Freude Boeings und zum Ärger Hinterbliebener der 346 Todesopfer.

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Das Strafverfahren steht im Zusammenhang mit zwei Flugzeugabstürzen des Typs Boeing 737 Max in den Jahren 2018 und 2019, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen. Die Unglücke der Maschinen der indonesischen Lion Air und der Ethiopian Airlines wurden von fehlerhaft arbeitender Steuerungssoftware ausgelöst. Wie sich im Laufe der Untersuchung herausgestellt hat, hatte Boeing im Zug der behördlichen Zertifizierung der Software auf Schulungen für die neue Software verzichtet.

Um Strafverfolgung zu entgehen, einigte sich Boeing 2021 mit der US-Regierung auf ein drei Jahre laufendes Compliance- und Ethikprogramm. Es sollte Verstöße gegen US-Betrugsgesetze verhindern oder zumindest aufzudecken. Doch gegen diese Vereinbarung hat Boeing verstoßen, womit der Weg zur Strafverfolgung geebnet wäre, meinte die US-Regierung unter Joe Biden. Boeing legte ein Geständnis ab und akzeptierte weitere Auflagen, darunter eine Strafzahlung und unabhängige Aufsicht.

Allerdings wollte Boeing ein Vetorecht bei der Auswahl des unabhängigen Aufsehers. Das akzeptierte das zuständige US-Bundesbezirksgericht für Nordtexas nicht und setzte zur Festsetzung der Auflagen einen Prozess mit Geichtssaalverhandlung an.

Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung. Sie möchte die Anklage überhaupt fallen lassen, womit Boeing um eine Verurteilung und unabhängige Aufsicht herumkäme. Die US-Staatsanwaltschaft kann einmal erhobene Anklagen nicht von selbst fallen lassen, sondern nur mit Zustimmung des Gerichts. Dieses darf nur zustimmen, wenn bestimmte Erfordernisse erfüllt sind; insbesondere muss die Einstellung des Verfahrens im öffentlichen Interesse sein. Das ist nicht gegeben, sagt Richter Reed O’Connor. Die vorgebrachten Argumente der Staatsanwaltschaft seien nicht stichhaltig, zumal Boeing sich bereits schuldig bekannt habe.

Dennoch überrascht der Richter damit, den Antrag auf Verfahrenseinstellung zu genehmigen. Der Richter legt seine Rolle so aus, dass er grundsätzlich der Ansicht Anklagebehörde zu folgen habe. Eine Ablehnung des Antrages auf Verfahrenseinstellung sei nur möglich, wenn dieser offensichtlich aus unlauteren Motiven gestellt wurde, etwa wegen Bestechung oder persönlicher Abneigung gegen den Angeklagten. Dafür gibt es keine Beweise.

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„Das Gericht bestätigt, dass es nicht die Macht hat, (den Antrag abzulehnen, nur) weil es der Ansicht der Regierung, die Einstellung des Strafverfahrens sei im öffentlichen Interesse, nicht beipflichtet“, heißt es in der am Donnerstag ergangenen Entscheidung. Ein Anwalt, der mehrere hinterbliebene Familien vertritt, möchte die diese Gerichtsentscheidung anfechten.

Er kann dabei unter anderem auf die Ausführungen Richter O’Connors verweisen: Die Hinterblieben hätten recht, dass die neue Vereinbarung zwischen der Regierung und dem Flugzeugbauer „die notwendige Verantwortlichkeit Boeings zur Gewährung der Sicherheit der fliegenden Öffentlichkeit nicht sicherstellt.“

Das Strafverfahren heißt USA v The Boeing Company und ist am US-Bundesbezirksgericht für Nordtexas anhängig (Az. 4:21-cr-00005).


(ds)



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Tianwen-1: Chinesische Marssonde fotografiert interstellaren Kometen 3I/ATLAS


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Auch der chinesische Mars-Orbiter Tianwen-1 hat den interstellaren Kometen 3I/ATLAS fotografiert, gelungen sind die unscharfen Aufnahmen aus 30 Millionen Kilometern Entfernung. Das berichtet die chinesische Nachrichtenagentur Xinhua unter Berufung auf die Weltraumagentur CNSA. Aus den Fotos haben die Verantwortlichen für die Mission auch eine kleine Animation erstellt, die die Bewegung des Himmelskörpers sichtbar macht. Am Mars gehörte die Sonde zu den Instrumenten, die dem Himmelskörper bei seiner größten Annäherung an die Sonne am nächsten waren. Solche Beobachtungen sind also von besonders großem Wert, hat doch der Komet da mehr Gas und Staub verloren als vorher und danach.

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3I/ATLAS in Bewegung

(Bild: CNSA)

3I/ATLAS wurde Anfang Juli mit dem Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System (ATLAS) in Chile entdeckt, daher sein Name. Der interstellare Komet ist überhaupt nur der dritte Besucher in unserem Sonnensystem, der während des Durchflugs entdeckt wurde. Auf seiner Bahn durchs Sonnensystem befand er sich in den vergangenen Wochen aus der Perspektive der Erde hinter der Sonne. Deshalb mussten Sonden aus verschiedenen Ecken des Sonnensystems einspringen. Seit einigen Tagen ist der Himmelskörper aber auch wieder von der Erde aus sichtbar, darauf hat ein Astronom aus den USA hingewiesen. Um ihn abzulichten, braucht es am frühen Morgen einen freien Himmel und einen tiefen Horizont in östlicher Richtung.

Tianwen-1 ist nicht die einzige Marssonde, die den interstellaren Besucher abgelichtet hat. Dem Trace Gas Orbiter der Europäischen Weltraumagentur ESA ist das ebenfalls gelungen. Auf Aufnahmen von Mars Express war er dagegen nicht auszumachen. Möglicherweise hat ihn zudem der Mars-Rover Perseverance abgelichtet, die weitgehend stillgelegte US-Weltraumagentur NASA hat die komplett automatisch veröffentlichten Fotos aber nicht kommentiert. Aus China heißt es noch, dass die Fotos von Tianwen-1 ein wichtiger Teil der erweiterten Mission des Orbiters seien. Zudem handle es sich beim Nachweis eines derart lichtschwachen Objekts um einen wertvollen Test für die Mission Tianwen-2. Die ist im Frühjahr gestartet, aber nicht zum Mars. Die Sonde soll einen Asteroiden und einen Kometen erforschen.


(mho)



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Große Mehrheit der Tesla-Aktionäre billigt Elon Musks Milliarden-Vergütungspaket


Die Aktionäre von Tesla haben das beispiellose Vergütungspaket für den geschäftsführenden Direktor Elon Musk abgenickt. Damit könnte Musk bei der Erreichung bestimmter Unternehmensziele in den nächsten Jahren knapp eine Billion US-Dollar verdienen und ihm einen Firmenanteil von 25 Prozent bringen. Derzeit hält Musk 13 Prozent an Tesla. Die Entscheidung fiel auf der gestrigen Jahreshauptversammlung des Elektroautoherstellers mit einer Mehrheit von über 75 Prozent der stimmberechtigten Aktieninhaber.

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Anfang September hatte Tesla Musk das Aktienpaket im Wert von einer Billion Dollar in Aussicht gestellt, über das die Aktionäre jetzt entscheiden mussten. Voraussetzung ist, dass die Marke Tesla in zehn Jahren an der Börse rund sechsmal mehr wert ist als jetzt. Zu weiteren Voraussetzungen gehört, dass Musk das Jahrzehnt an der Firmenspitze bleibt, Tesla eine Million Robotaxis im Einsatz hat und eine Million KI-Roboter ausliefert. Bislang ist noch keiner dieser Optimus genannten Roboter auf dem Markt.

Tesla steuert gerade auf das zweite Jahr in Folge mit einem Absatzrückgang zu. Zuletzt hat Tesla zwar einen Verkaufsrekord gemeldet, der Kundenansturm ging aber auf das bevorstehende Ende der E-Autoprämie in den USA zurück. Musk versichert aber, die Zukunft des Elektroauto-Vorreiters liege ohnehin im autonomen Fahren und den humanoiden Robotern mit dem Namen Optimus, die noch in der Entwicklung sind. Jüngst verkündete er, die Roboter könnten 80 Prozent des Tesla-Werts ausmachen.

Zuvor hatten große und einflussreiche Investoren Musks Milliarden-Vergütungspaket bei Tesla abgelehnt. Sie kritisieren mangelnde Aufsicht und sinkende Leistung des Unternehmens. Das unermüdliche Bestreben des Aufsichtsrats, den CEO um jeden Preis zu halten, habe auch dem Ansehen des Unternehmens geschadet. Andererseits warnte der Aufsichtsrat Teslas die Aktionäre, dass Musk ohne neue Aktien den Chefposten aufgeben könnte.

Elon Musk würde leer ausgehen, wenn Tesla die Ziele nicht erreiche. Aus Sicht des Tesla-Verwaltungsrates biete der Plan ausreichenden Anreiz, um Musks Aufmerksamkeit zu binden. Man wolle den Zugang zu seiner „Zeit, Talent und Vision“ nicht verlieren. Musk selbst sagt, mehr als das Geld interessiere ihn, seine Tesla-Beteiligung auf 25 Prozent zu erhöhen und damit seinen Einfluss bei dem Unternehmen zu sichern.

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Insgesamt könnte Musk bis zu 423 Millionen Tesla-Aktien bekommen, in mehreren Stufen, die meist an Schritte von 500 Milliarden Dollar beim Börsenwert gekoppelt sind. Hinzu kommen die geschäftlichen Ziele wie die Auslieferung von 20 Millionen Teslas beim Börsenwert von zwei Billionen Dollar. Eine noch größere Herausforderung dürfte es sein, zusätzlich zu 6,5 Billionen Dollar Börsenwert die Marke von 400 Milliarden Dollar beim bereinigten Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen zu knacken.

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Weitere Ziele sind 10 Millionen aktive Abonnements von „Full Self-Driving“ (FSD). Dabei ist allerdings unklar, ob dies auch kostenfreie Probeabos umfasst. Derzeit bietet Tesla in den USA „überwachtes FSD“ an. Dieses teilautomatisierte Fahrsystem erfordert jederzeit mögliches Eingreifen eines Fahrers.

Neben Musks Aktienpaket sollte die Hauptversammlung auch über mögliche Investitionen Teslas in Musks KI-Firma xAI entscheiden, berichtet CNBC. Demnach habe zwar eine Mehrheit dafür gestimmt, aber es gab wohl zu viele Enthaltungen für eine Entscheidung. Tesla erwäge nun weitere Schritte.

Die Börse reagiert positiv auf die Entscheidungen der Aktionäre. Nachdem Teslas Aktienkurs im Laufe des Handelstages um 3,5 Prozent nachgegeben hatte, geht es nach Börsenschluss wieder etwas nach oben. Derzeit rangiert die Tesla-Aktie nachbörslich rund 1,5 Prozent im Plus.


(fds)



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Frankreich kontrolliert 200.000 Shein-Pakete am Flughafen


Frankreich lässt in einer riesigen Kontrollaktion 200.000 Pakete der Billig-Onlineplattform Shein am Pariser Flughafen vom Zoll und der Behörde für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung überprüfen. „Diese Aktion von außergewöhnlichem Umfang zielt darauf ab, die Konformität der Produkte, die Richtigkeit der Angaben und die Einhaltung der Steuer- und Zollvorschriften zu überprüfen“, teilte Frankreichs Ministerin für öffentliche Finanzen und Haushalt, Amélie de Montchalin, mit.

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„Erste Feststellungen lassen nicht konforme und illegale Produkte erkennen: nicht zugelassene Kosmetika, für Kinder gefährliches Spielzeug, Fälschungen, defekte Haushaltsgeräte“, sagte die Ministerin. Ziel der auf 24 Stunden angesetzten Aktion sei es, 100 Prozent der von Shein eintreffenden Sendungen zu kontrollieren. Wie Handelsminister Serge Papin sagte, hat der Zoll bei vorangegangenen Kontrollen festgestellt, dass acht von zehn der überprüften Produkte des Unternehmens nicht den Normen entsprächen.

Shein-Chef Donald Tang sicherte dem französischen Wirtschaftsministerium in einem Brief, aus dem unter anderem die Zeitung Le Parisien und der Sender BFMTV zitierten, zu, „alle französischen Gesetze zu respektieren“. Außer dem bereits am Mittwoch angekündigten Verkaufsstopp für Produkte von Drittanbietern würden alle Produkte vorläufig von der Plattform genommen, bei denen es sich nicht um Bekleidung handele, schrieb der Shein-Chef.

Mit diesen Aussetzungen „wollen wir die notwendigen Voraussetzungen für eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen und den zuständigen Behörden schaffen und sicherstellen, dass die von uns ergriffenen Abhilfemaßnahmen sowohl solide als auch transparent sind“, schrieb Tang den Medienberichten zufolge an Frankreichs Handelsminister. Er regte ein Treffen im Pariser Wirtschaftsministerium an, um die „entschiedenen und sofortigen Maßnahmen“ des Onlinehändlers zu erläutern.

Der Handelsverband Deutschland wünscht sich ein solches Vorgehen gegen Shein auch in Deutschland. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth forderte die Bundesregierung auf, sich die Aktion in Frankreich zum Vorbild zu nehmen und hierzulande ebenfalls Pakete zu kontrollieren. „Es braucht ein klares Zeichen. Wir dürfen die systematischen Rechtsverstöße durch Plattformen und Händler aus Fernost nicht weiter tolerieren“, sagte Genth. Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse klare Konsequenzen spüren.

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Parallel zu der Kontrollaktion fordert Frankreich von der Europäischen Union ein hartes Durchgreifen gegen den Online-Modehändler Shein. Frankreich habe die EU-Kommission aufgefordert, „eine Untersuchung einzuleiten und angemessene Sanktionen“ gegen Shein zu verhängen, sagte Außenminister Jean-Noël Barrot dem Sender France Info.

Zeitgleich mit der Eröffnung eines ersten Ladenbereichs von Shein in Paris leitete die Regierung am Mittwoch ein Verfahren zur Aussetzung des Betriebs der Seite der Onlineplattform in Frankreich ein.

Zuvor war öffentlich geworden, dass bei dem Onlinehändler Sexpuppen mit kindlichem Aussehen angeboten wurden. Ein Abgeordneter schlug außerdem Alarm, weil über die Plattform Waffen vertrieben werden sollen, deren Besitz in Frankreich ohne besondere Genehmigung verboten ist.

Bereits am Mittwoch hatte Shein angekündigt, mit den französischen Behörden zusammenzuarbeiten und alle Bedenken ausräumen zu wollen.


(mho)



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