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US-Strafprozess gegen Boeing platzt | heise online


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Flugzeugbauer Boeing hat sich im Vorjahr im Zusammenhang mit zwei tödlichen Abstürzen von 737-Max-Flugzeugen der Verschwörung zum strafrechtlichen Betrug an der US-Regierung schuldig bekannt. Das sollte das Strafverfahren abkürzen; doch dem Gericht waren die Auflagen zu lax. Es sollte also doch ein Gerichtssaalverfahren geben. Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung, die das Verfahren überhaupt platzen lässt – zur Freude Boeings und zum Ärger Hinterbliebener der 346 Todesopfer.

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Das Strafverfahren steht im Zusammenhang mit zwei Flugzeugabstürzen des Typs Boeing 737 Max in den Jahren 2018 und 2019, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen. Die Unglücke der Maschinen der indonesischen Lion Air und der Ethiopian Airlines wurden von fehlerhaft arbeitender Steuerungssoftware ausgelöst. Wie sich im Laufe der Untersuchung herausgestellt hat, hatte Boeing im Zug der behördlichen Zertifizierung der Software auf Schulungen für die neue Software verzichtet.

Um Strafverfolgung zu entgehen, einigte sich Boeing 2021 mit der US-Regierung auf ein drei Jahre laufendes Compliance- und Ethikprogramm. Es sollte Verstöße gegen US-Betrugsgesetze verhindern oder zumindest aufzudecken. Doch gegen diese Vereinbarung hat Boeing verstoßen, womit der Weg zur Strafverfolgung geebnet wäre, meinte die US-Regierung unter Joe Biden. Boeing legte ein Geständnis ab und akzeptierte weitere Auflagen, darunter eine Strafzahlung und unabhängige Aufsicht.

Allerdings wollte Boeing ein Vetorecht bei der Auswahl des unabhängigen Aufsehers. Das akzeptierte das zuständige US-Bundesbezirksgericht für Nordtexas nicht und setzte zur Festsetzung der Auflagen einen Prozess mit Geichtssaalverhandlung an.

Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung. Sie möchte die Anklage überhaupt fallen lassen, womit Boeing um eine Verurteilung und unabhängige Aufsicht herumkäme. Die US-Staatsanwaltschaft kann einmal erhobene Anklagen nicht von selbst fallen lassen, sondern nur mit Zustimmung des Gerichts. Dieses darf nur zustimmen, wenn bestimmte Erfordernisse erfüllt sind; insbesondere muss die Einstellung des Verfahrens im öffentlichen Interesse sein. Das ist nicht gegeben, sagt Richter Reed O’Connor. Die vorgebrachten Argumente der Staatsanwaltschaft seien nicht stichhaltig, zumal Boeing sich bereits schuldig bekannt habe.

Dennoch überrascht der Richter damit, den Antrag auf Verfahrenseinstellung zu genehmigen. Der Richter legt seine Rolle so aus, dass er grundsätzlich der Ansicht Anklagebehörde zu folgen habe. Eine Ablehnung des Antrages auf Verfahrenseinstellung sei nur möglich, wenn dieser offensichtlich aus unlauteren Motiven gestellt wurde, etwa wegen Bestechung oder persönlicher Abneigung gegen den Angeklagten. Dafür gibt es keine Beweise.

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„Das Gericht bestätigt, dass es nicht die Macht hat, (den Antrag abzulehnen, nur) weil es der Ansicht der Regierung, die Einstellung des Strafverfahrens sei im öffentlichen Interesse, nicht beipflichtet“, heißt es in der am Donnerstag ergangenen Entscheidung. Ein Anwalt, der mehrere hinterbliebene Familien vertritt, möchte die diese Gerichtsentscheidung anfechten.

Er kann dabei unter anderem auf die Ausführungen Richter O’Connors verweisen: Die Hinterblieben hätten recht, dass die neue Vereinbarung zwischen der Regierung und dem Flugzeugbauer „die notwendige Verantwortlichkeit Boeings zur Gewährung der Sicherheit der fliegenden Öffentlichkeit nicht sicherstellt.“

Das Strafverfahren heißt USA v The Boeing Company und ist am US-Bundesbezirksgericht für Nordtexas anhängig (Az. 4:21-cr-00005).


(ds)



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