Künstliche Intelligenz
USA beenden Zollfreiheit für Pakete aus aller Welt
Die USA haben seit Freitag die Zollfreiheit für Warenimporte mit einem Wert unter 800 Dollar abgeschafft. Präsident Donald Trump hatte die Ausnahme zunächst für China aufgehoben – und Ende Juli auch das Ende der Zollfreiheit für Pakete aus aller Welt angeordnet. Internationale Postdienste hatten bereits in den vergangenen Wochen wegen des Mehraufwands vorsorglich Sendungen in die USA eingeschränkt. Das Weiße Haus will, dass sie stattdessen mehr Informationen zum Inhalt der Pakete erfassen.
Trump begründete den Schritt unter anderem damit, dass nach der sogenannten „De-Minimis“-Regelung in zollfreien Paketen in großem Stil gefährliche Drogen in die USA geschmuggelt worden seien. In den vergangenen Jahren waren zollfreie Paketlieferungen unter anderem dank Plattformen wie Temu und Shein stark gestiegen.
Weniger Pakete nach China-Stopp
Nachdem im Mai die Zollfreiheit für Pakete mit geringem Warenwert aus China abgeschafft wurde, sank die Zahl solcher Sendungen in die USA nach Regierungsangaben von vier Millionen täglich auf eine Million. Zudem seien seitdem Zölle in Höhe von 492 Millionen Dollar auf die Pakete erhoben worden.
Der US-Regierung zufolge suchen chinesische Versender aber Umwege über andere Länder. Das habe die Ausweitung der Maßnahme auf Pakete aus aller Welt notwendig gemacht. Nach seit Freitag geltenden Regeln müssen auf die Waren die geltenden US-Zölle für das Herkunftsland bezahlt werden – oder für eine Übergangsfrist von sechs Monaten alternativ eine Gebühr von 80 bis 200 Dollar. Eine Ausnahme gibt es für „echte“ Geschenke im Wert unter 100 Dollar.
Kritik an Postdiensten
Mehr als 90 Prozent der „De-Minimis“-Pakete werde von Express-Zustellern wie FedEx oder UPS befördert, hieß es aus der US-Regierung. Hier rechne man nicht mit Problemen beim Versand. Für reguläre Postdienste, die mit Blick auf die neue Regelung den Versand in die USA einschränkten, hat das Weiße Haus harsche Worte übrig. Sie sollten sich lieber darum kümmern, dass mehr Informationen über den Inhalt der Pakete gesammelt und mit US-Behörden geteilt würden, sagte ein ranghoher Regierungsbeamter in Washington. Wenn sie stattdessen den Versand in die USA aufgäben, würden Express-Anbieter einfach deren Geschäft übernehmen.
(afl)
Künstliche Intelligenz
DSpi: Der 3D-gedruckte Raspberry-Handheld | heise online
Mit dem DSpi von Maker William Oprey entsteht derzeit ein DIY-Handheld auf Basis des Raspberry Pi Compute Module 5, das besonders für Fans des Nintendo-DS interessant ist. Umfang des Projekts ist ein selbst entwickeltes Gehäuse mit zwei 800 × 480-Pixel-Displays, einem vollständigen Controller-Layout im Xbox-Stil und einem integrierten Linux-System – letzteres hebt sich deutlich von anderen, meist auf Android basierenden, Systemen ab.
Als Recheneinheit dient ein Raspberry Pi CM5-Modul mit vier ARM-Cortex-A76-Kernen, die mit bis zu 2,4 GHz takten. Unterstützt werden alle Varianten des Compute Module 5, empfohlen wird allerdings die Lite-Variante mit 8 GB RAM und integriertem WLAN. Die IPS-Displays stammen von Waveshare. Anders als beim originalen DS-Handheld sind bei diesem Projekt beide Displays Touchscreens. Als Betriebssystem kommt ein angepasstes Raspbian-Image mit vorinstalliertem RetroPie (für Einzeldisplays) und MelonDS (für echte Dual-Screen-Emulation) zum Einsatz. Letzteres wird aktuell noch vorbereitet und soll bald als vollständiges System-Image erscheinen.
Ausreichende Laufzeit bei rechenintensiven Emulatoren
Für die Audioausgabe sind zwei MAX98357-Verstärker verbaut, die über I2S angesteuert werden. Zusätzlich gibt es einen Kopfhörerausgang mit PCM5102-DAC und PAM8908-Kopfhörerverstärker. Die Stromversorgung übernimmt ein 5000-mAh-LiPo-Akku, der über einen BQ25890-Ladecontroller mit bis zu 3 Ampere bei 5 Volt geladen werden kann. Damit soll auch bei rechenintensiven Emulatoren wie MelonDS eine ausreichende Laufzeit gewährleistet bleiben.
Die Steuerung erfolgt über einen Controller auf Basis eines RP2040-Mikrocontrollers mit GP2040CE-Firmware. Eingesetzt werden dabei zwei analoge Slidepads, die sonst beim 3DS zum Einsatz kommen, sowie ein klassisches Layout mit Triggern, Buttons und D-Pad. Die Verbindung zum System erfolgt über USB – das Controllerboard läuft eigenständig und ist damit auch für andere Projekte wiederverwendbar.
Das Gehäuse ist vollständig 3D-druckbar und wurde laut Entwickler für FDM-Druck optimiert. Dabei kommen Game-Boy-Advance-SP-Scharniere zum Einsatz, die einen echten Klappmechanismus ermöglichen. Getestet wurde das Design unter anderem auf einem Neptune 4 Pro bei reduzierter Druckgeschwindigkeit – insbesondere bei den Scharnieren sei langsames Drucken für Stabilität entscheidend. Die Druckdaten sowie alle Gerber-Dateien für die Platinen sind auf dem offiziellen GitHub-Repository erhältlich.
Der DSpi befindet sich derzeit noch im experimentellen Entwicklungsstadium. Die Hardware ist weitgehend funktionsfähig, bei der Software sieht der Entwickler jedoch noch Optimierungsbedarf – vor allem in Bezug auf Bedienung und Stabilität. Langfristig soll unter anderem das Hauptdisplay gegen das neue 5-Zoll „Raspberry Pi Touch Display 2“ ausgetauscht werden, außerdem sind kleinere PCB-Änderungen geplant, um die Gesamtbreite des Geräts zu reduzieren.
Vor allem für die Emulation von DS-Spielen
Der primäre Anwendungsfall für das Gerät ist offensichtlich die Emulation von DS-Spielen. Allerdings kann so ein Raspberry Pi 5 ja einiges mehr. Neben anderen Konsolen kann man durch das Linux-System das Ganze auch als vollwertigen Handheld-PC nutzen, indem man das untere Display als Tastatur verwendet.
Alle Informationen und Druckdaten zum DSpi-Projekt sind online bereits verfügbar. Das empfohlene System-Image soll in Kürze folgen. Wer sich näher mit dem Raspberry Pi 5 befassen will, findet in unserem Test alles Wissenswerte dazu.
(das)
Künstliche Intelligenz
Elektronische Patientenakte: Kliniken werden Pflichtstart im Jahr 2025 verfehlen
Nur etwas mehr als die Hälfte der Kliniken (56 Prozent) haben die für die elektronische Patientenakte (ePA) notwendigen Updates ihres Krankenhausinformationssystems (KIS) bereits vorgenommen. Das geht aus einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft hervor. Demnach haben fast alle Krankenhäuser (98 Prozent) „organisatorische Vorbereitungen“ getroffen, damit sie die elektronische Patientenakte (ePA) befüllen können. An der Umfrage haben 382 Krankenhäuser teilgenommen.
62 Prozent der Krankenhäuser konnten laut Befragung bereits auf die ePA-Aktensysteme zugreifen, teils auch nur aus der Testumgebung. 95 Prozent der Befragten griffen aus dem KIS auf die Aktensysteme zu, 13 Prozent aus einem Praxisverwaltungssystem. Laut TI-Dashboard der für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständigen Gematik nutzen inzwischen 650 von rund 1800 Kliniken die ePA.
Die Mehrheit rechnet damit, die ePA erst im ersten oder zweiten Quartal 2026 krankenhausweit einsetzen zu können. Etwa sieben Prozent der Kliniken haben die Pilotierung im Versorgungsalltag bereits gestartet.
62 Prozent der Befragten konnten auf die ePA zugreifen, „wenn auch nur aus der Testumgebung“.
(Bild: DKG)
Patientenakte größtenteils noch nicht einsatzbereit
Nach dem Start der ePA in Modellregionen werden seit Mai 2025 erforderliche Updates schrittweise auch in weiteren Krankenhäusern ausgerollt. Ab Oktober müssen Ärzte die ePA befüllen – die meisten Krankenhäuser werden dazu 2025 noch nicht in der Lage sein.
Auch den Umfrageergebnissen ist zu entnehmen, dass es erstmal keine flächendeckende Nutzung der ePA geben wird.
(Bild: DKG)
„Die technische Inbetriebnahme ist arbeitsintensiv und kann letztlich nicht flächendeckend auf Knopfdruck erfolgen. Vielmehr müssen die Systeme an die jeweilige, oft hochkomplexe IT-Landschaft des Krankenhauses angepasst werden“, heißt es von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die Umsetzung sei komplex und erfordere „umfangreiche Anpassungen an die individuelle IT-Landschaft der Kliniken, einschließlich Konfigurationen, zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen und Fehlerbehebungen“.
„Keine adäqaten Testmöglichkeiten“
Ebenfalls führten laut DKG fehlende adäquate Testmöglichkeiten dazu, dass Updates oft verspätet zur Verfügung standen und im Betrieb noch angepasst werden mussten. Dass es keine vernünftigen Testmöglichkeiten gebe, wird bereits seit Jahren vonseiten der Software-Hersteller beklagt. „Zudem wurden die Spezifika von Krankenhausprozessen – etwa im Hinblick auf die Umsetzung der gesetzlich geforderten Widerspruchsmöglichkeiten – anfangs nicht ausreichend berücksichtigt. Lösungen dafür würden nun unter Realbedingungen entwickelt und getestet“, so die Krankenhausgesellschaft. Ebenfalls müssen viele Krankenhäuser weitere Digitalisierungsprojekte umsetzen.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die Krankenhäuser die Vorteile der ePA klar sehen und die Umsetzung aktiv vorantreiben. Schon in der Pilotphase wurde allerdings deutlich, dass die Einführung der ePA im Krankenhaus nicht mit einem einfachen Software-Update getan ist“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Bei dieser TI-Anwendung zeige sich ebenfalls, „dass die Voraussetzungen in einem Krankenhaus nicht mit denen in kleineren Einrichtungen wie z.B. Arztpraxen vergleichbar sind und dies vorab nicht hinreichend berücksichtigt wurde“. In der Vergangenheit wurde dies beispielsweise auch im Zusammenhang mit Problemen mit dem E-Mail-Dienst KIM kritisiert.
Für die Zukunft sei man optimistisch, dennoch brauche so ein Großprojekt auch viel Geduld. Gaß hofft, dass die Einführungsphase möglichst störungsfrei funktioniert, um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten nicht zu gefährden.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Lieferkettengesetz wird gelockert – Entlastung für Firmen
Unternehmen sollen künftiger weniger Berichte, etwa über die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten, abgeben müssen. Verstöße gegen Sorgfaltspflichten sollen künftig nur noch in schweren Fällen sanktioniert werden, wie aus einem Gesetzentwurf zum Lieferkettengesetz weiter hervorgeht, den das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat.
Vermieden würden durch EU- und deutsche Gesetzgebung entstehende „doppelte Berichtspflichten“. Dabei gelte das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nahtlos weiter bis zur Ablösung durch ein Gesetz, das die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht überführt, so das Bundessozialministerium.
EU-Kommission will Lockerung
In der EU wird nach Ministeriums-Angaben derzeit über Änderungen an der CSDDD verhandelt. Im Februar hatte die EU-Kommission Vorschläge zur Auflockerung unterbreitet: Das Gesetz solle erst später greifen, nur noch ein Fünftel der derzeit vorgesehenen Unternehmen betreffen und weniger Informationspflichten enthalten. In seiner bisherigen Form geht das EU-Gesetz über die Anforderungen des deutschen Gesetzes hinaus.
Das seit 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen mussten regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Die nun auf den Weg gebrachte Entschärfung beruht auf Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau.
Kritik am Kabinettsbeschluss
Die im Kabinett auf den Weg gebrachten Neuregelungen stießen auf Kritik unterschiedlicher Seiten. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Statt das Lieferkettengesetz wie mehrfach versprochen abzuschaffen, wird es in seiner Belastungswirkung bestätigt.“ Der Menschenrechtsexperte Armin Paasch von der Hilfsorganisation Misereor hingegen kritisierte die Novelle als „völkerrechtlich unzulässigen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz in der Wirtschaft“. Die Grünen werfen der schwarz-roten Koalition eine Verwässerung bisheriger Lieferketten-Regeln vor.
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte: „Mit der Streichung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz setzen wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu entlasten.“ Gleichzeitig lasse die Regierung beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach.
(axk)
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