Künstliche Intelligenz
USA: Zahlreiche Personen nach Handel mit Online-Tierquälvideos angeklagt
Regelmäßig werden Tierquälvideos online über private Gruppen in den sozialen Medien verbreitet. Nachdem die BBC vor zwei Jahren ein Affenfolternetzwerk aufgedeckt hat, über das Sadisten online über private Messenger-Gruppen Affenquälvideos bestellen konnten, gibt es inzwischen zahlreiche Angeklagte und auch Verhaftungen.
Eine Anklageschrift der Bundesstaatsanwaltschaft für den südlichen Bezirk von Ohio richtet sich gegen eine Täterin, die auch als „Bitchy“ und „Slicey’s Tail“ bekannt ist und gegen einen Täter, der sich „Rob C“ und „Marshal“ nennt. Die Angeklagten werden für den Zeitraum zwischen 2021 und 2022 beschuldigt, Tiermisshandlungsvideos („animal crush videos“) über Online-Chatgruppen verbreitet zu haben, die unter anderem die Folter, Tötung, sadistische Verstümmelung und den Missbrauch der Tiere zeigen. Zu den Hauptanklagepunkten gehören daher die Vermarktung und der Vertrieb solcher Videos. Sie kontaktierten Personen im Ausland, die die Gewaltakte gegen die Affen zu filmen und bezahlten diese dafür.
Anfang Mai 2025 wurden zudem elf Personen wegen ihrer Beteiligung an Affenfolter-Gruppen angeklagt. Die Gruppe soll unter anderem einen Minderjährigen in Indonesien für die Durchführung der Taten bezahlt haben, wie aus einer weiteren Anklageschrift hervorgeht. Den Personen aus verschiedenen US-Bundesstaaten wird vorgeworfen, Teil von Online-Gruppen gewesen zu sein, die gezielt Videos von Folter, sexueller Gewalt und Tötung von Affen in Auftrag gegeben, finanziert, hergestellt und verbreitet haben.
Ermittlungen und Festnahmen – aber kein Ende in Sicht
In den USA, Großbritannien und Indonesien wurden seit 2023 Medienberichten zufolge führende Mitglieder der Netzwerke zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In diesen Fällen wurden oft Täter in Indonesien beauftragt, die Tiere zu quälen, auch dort wird ermittelt. Maßgeblich an der Organisation, Finanzierung und Verbreitung der Videos beteiligt war der aus Ohio stammende Ronald Bedra, der 2024 zu 54 Monaten Haft verurteilt wurde. In Schottland wurde zudem eine Frau zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt, weil sie Hunderte solche Videos verbreitete und aktiv an der Organisation beteiligt war. Die BBC berichtete. In den USA wurde ein zentraler Drahtzieher, bekannt als „The Torture King“, zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Trotz dieser Erfolge bleibt das Problem bestehen: Die Gruppen formieren sich nach Festnahmen schnell neu, wechseln die Plattformen und setzen ihre Aktivitäten fort. Die Videos sind weiterhin auf Telegram und auch auf Facebook zu finden – oft in Gruppen mit tausenden Mitgliedern. Die Ermittler sprechen von einer Eskalation der Gewalt und warnen, dass die Täter immer extremere Inhalte produzieren, um die Nachfrage zu bedienen.
Schwierige Strafverfolgung und Plattform-Versagen
Die Strafverfolgung ist schwierig, weil die Täter und Auftraggeber über Landesgrenzen hinweg agieren und teilweise nicht leicht zu ermitteln sind. Viele Plattformen wie Facebook und TikTok versagen zudem bei der Moderation: Selbst nach zahlreichen Meldungen bleiben Videos mit offensichtlicher Tierquälerei online, werden von Nutzern weiterverbreitet. Oft kümmern sich große Tech-Unternehmen nicht angemessen um die Moderation der Inhalte. Laut Welttierschutzgesellschaft kursierten auf Facebook über Wochen hinweg grausame Tierquälvideos in Gruppen mit mehr als 50.000 Followern – trotz mehrfacher Meldungen derartige Quälvideos verbreitet. Erst unter öffentlichem Druck durch die Medien wurden sie schließlich entfernt.
In den USA ist Tierquälerei in allen Bundesstaaten verboten, die Gesetzeslage ist jedoch föderal geregelt. Besonders grausame Fälle wie die Herstellung und Verbreitung der Videos sind nach Bundesrecht mit bis zu sieben Jahren Haft strafbar. Auch auf Ebene der Einzelstaaten werden Tierquälerei und Tiermisshandlung meist als Straftat verfolgt, mit Strafrahmen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen, abhängig von der Schwere der Tat und dem jeweiligen Bundesstaat. In schweren oder wiederholten Fällen werden in den USA regelmäßig Gefängnisstrafen verhängt.
In Deutschland ist Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Gerichte können zudem ein lebenslanges Tierhalteverbot verhängen und die betroffenen Tiere einziehen. Leichtere oder fahrlässige Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro bestraft. In der Praxis werden die meisten Fälle jedoch mit Geldstrafen oder Tierhalteverboten geahndet; Gefängnisstrafen sind selten.
(mack)