Künstliche Intelligenz
Varjo zeigt Kampfjet-Simulator mit Mixed-Reality-Cockpit
Der Flugsimulator ist eine Cockpitnachbildung des Boeing F/A-18C/E-Kampfjets und hat das Mixed-Reality-Headset Varjo XR-4 integriert.
Das Cockpit entspricht in Abmessungen und Ergonomie weitgehend dem Original und umfasst Bedienelemente wie HOTAS, Multifunktionsdisplays, Pedale und einen speziell gefertigten Schleudersitz. Panels, Schalter und Anzeigen wurden eigens entwickelt, lediglich die HOTAS-Einheit ist ein Zukaufteil. Tasten und Schalter bieten den passenden haptischen Widerstand. Im Sitz integrierte Vibrationselemente simulieren unter anderem Fahrwerksausfahren, Strömungsabriss und Waffenauslösung.
Da sich G-Kräfte nicht simulieren lassen, setzt der Simulator auf Vibrationspads und Force Feedback am Steuerknüppel. Eine Bewegungsplattform fehlt in der aktuellen Ausführung.
Aufseiten der Software kommt die Simulationslösung Mission Combat Simulator (MCS) zum Einsatz, die Hardware ist aber auch mit anderen Lösungen kompatibel.
Reales Cockpit, virtuelle Umgebung
Das MR-Headset Varjo XR-4 ist auf das Cockpit abgestimmt und ermöglicht es, die simulierte Umgebung millimetergenau auf die physische Hardware zu legen: Piloten sehen und bedienen die realen Instrumente, während die Außenwelt virtuell ist.
Die 6000 Euro teure Varjo XR-4 zählt neben der Pimax Crystal Super zu den aktuell hochauflösendsten PC-VR-Headsets. Sie bietet 3.840 × 3.744 Pixel pro Auge und eine Pixeldichte von 51 PPD im Bildzentrum. Zum Vergleich: Apple Vision Pro kommt auf 3.660 × 3.200 Pixel und 34 PPD, die Meta Quest 3 auf 2.064 × 2.208 Pixel und 25 PPD. Das Passthrough der Varjo XR-4 weist übrigens eine deutlich geringere Pixeldichte auf als die virtuelle Umgebung, was im Video gut zu erkennen ist.
Gefertigt wurde der Simulator nicht von Varjo selbst, sondern vom tschechischen Hersteller Dogfight Boss, der Geräte für Militärprogramme, Luft- und Raumfahrtforschungslabore sowie Flugakademien liefert.
Im Bereich der High-End-VR hat Varjo Konkurrenz von zwei weiteren europäischen Unternehmen: Somnium Space und Vrgineers. Letztere fertigen neben den MR-Headsets der XTAL-Reihe auch eigene Flugsimulatoren.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Jobs im öffentlichen Dienst sprechen auch ITler zunehmend an
In Krisenzeiten wächst offenbar der Wunsch nach einem sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst, wie aus der aktuellen Berufestudie des Versicherers HDI hervorgeht. Dabei hätten insbesondere Angestellte aus der IT sowie aus der Bau- und Architekturbranche ein gestiegenes Interesse: 30 Prozent der Befragten in diesen Jobfeldern erklärten demnach, dass die Arbeit für den Staat heute attraktiver sei als noch vor fünf Jahren.
Unter Führungskräften seien das sogar 32 Prozent gewesen. Über die Gesamtheit aller befragten Berufstätigen hinweg hätten 24 Prozent dem öffentlichen Dienst mehr Attraktivität zugeschrieben. Bei gleichem Tätigkeitsfeld würden sich laut der Studie auch mehr der Befragten für eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst entscheiden (43 Prozent) statt in der Privatwirtschaft (40 Prozent). Dabei zeigten sich Unterschiede bei den Altersgruppen: Insbesondere die Berufstätigen unter 25 Jahren und ab 45 Jahren neigten zum öffentlichen Dienst. Nur in der dazwischenliegenden Altersgruppe liege die Privatwirtschaft vorn.
54 Prozent der Berufstätigen in Deutschland sehen als größten Vorteil des öffentlichen Dienstes die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Danach folgen höhere Bezüge im Ruhestand, ein besseres Nettogehalt sowie weniger Stress. Das Umfrageinstitut Yougov befragte im HDI-Auftrag im Juni und Juli insgesamt 3.739 Berufstätige, die Erhebung war demnach repräsentativ.
Mehrheit möchte Teilzeit
Ein weiteres zentrales Ergebnis der HDI-Studie ist, dass eine wachsende Mehrheit in Deutschland nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte. Mittlerweile würden 53 Prozent der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Teilzeit bevorzugen, wenn es ein entsprechendes Angebot für sie gäbe. Im Vergleich zum letzten Jahr ist das ein neuerlicher Zuwachs um zwei Prozentpunkte, bis 2023 waren die Teilzeit-Anhänger noch in der Minderheit. Besonders bei jüngeren Arbeitnehmern unter 40 ist der Wunsch mit 57 Prozent stärker ausgeprägt.
Wer Homeoffice nutzen kann, möchte dies laut der Studie meist auch nicht mehr aufgeben. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) von denen, die heute dauerhaft oder regelmäßig im Homeoffice oder mobil arbeiten, sind gegen einen Rückruf an den Firmenarbeitsplatz sowie strikte Vorgaben, wie viel im Homeoffice gearbeitet werden darf. Bei den Angestellten, die aber ohnehin dauerhaft am Firmen arbeiten, sieht das aber etwas anders aus. Hier könnten sich 40 Prozent für einen generellen Rückruf ins Büro oder entsprechende Vorgaben erwärmen.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Ausgemustert: Apple blockiert Downgrades von iOS 26 auf iOS 18
Apple hat genau eine Woche nach Herausgabe von iOS 26 die Möglichkeit abgeschaltet, von der neuesten Version des iPhone-Betriebssystems auf iOS 18.6.2 zurückzukehren. Wer jetzt noch versucht, ein Downgrade vorzunehmen, bekommt eine Fehlermeldung. Denjenigen, die sich mit dem neuen Liquid-Glass-Design nicht anfreunden können, ist die Rückkehr zum alten Design in iOS 18 jetzt verwehrt.
Das Einstellen der Signierung älterer Versionen ist ein üblicher Vorgang, wenn Apple Updates herausbringt. Es ist eine Sicherheitsmaßnahme, um zu verhindern, dass potenziell fehlerbehaftete und unsichere alte Versionen neu installiert werden können. Beim Versuch einer Installation wird jeweils über Apples Server ein Abgleich vorgenommen, um anhand der digitalen Signatur der Software ihre Echtheit zu bestätigen. Apple kann damit aber auch so genannten Jailbreaks entgegenwirken, weil hierfür oft Lücken in älteren Betriebssystemversionen benutzt werden.
iOS 18.7 nur für bestimmte ältere Geräte
Die Rückkehr zu älteren iOS-Versionen ist allerdings auch bei vorhandener Möglichkeit alles andere als bequem. Nutzer müssen hierfür die ältere Version in Form einer IPSW-Datei auf einem Mac oder PC herunterladen und dann via USB-Kabel auf dem Gerät einspielen. Während Betaphasen ist das Downgrade eine Art letzte Rettung, wenn massive Probleme mit der Beta auftreten. Allerdings können Nutzer dann jeweils nur zu einem Backup der Daten zurückkehren, das sie vor dem Update auf die Beta vorgenommen haben.
Zusammen mit iOS 18.6.2 wurden auch die Signierungen von iPadOS 18.6.2 und tvOS 18.6 aus dem Verkehr gezogen. Apple wartet mit diesem Schritt in der Regel eine Woche.
iOS 18.7 wird indessen weiterhin signiert. Diese Version steht allerdings nur für bestimmte ältere Geräte bereit und dient dazu, diese mit Sicherheitsupdates zu versorgen. Wer ein Gerät besitzt, das iOS 26 unterstützt, findet kein passendes IPSW-File mit iOS 18.7, um damit ein Downgrade vorzunehmen.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Lidl-Plus-App: Das Sammeln persönlicher Daten hat keinen Preis
Ist der Begriff „kostenlos“ irreführend, wenn Nutzer für Rabatte ihre persönlichen Daten hergeben und auswerten lassen müssen? Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) meint: Nein. Der fürs Verbraucherrecht zuständige 6. Zivilsenat hat mit einem Urteil vom Dienstag eine Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen das App-basierte Vorteilsprogramm Lidl Plus abgewiesen. Die Discounter-Kette muss die Gestaltung der App demnach nicht verändern und kann sie weiter als gratis bezeichnen (Az.: 6 UKl 2/25).
Der vzbv verklagte Lidl, weil er meint, der Anbieter dürfe das Bonusprogramm nicht als „kostenlos“ bezeichnen. Zwar zahlen Nutzer für die Mobilanwendung kein Geld. Sie müssen aber ihre persönlichen Informationen hergeben, die der Betreiber dann verwerten kann. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das eine Art Bezahlung. Deshalb hätte Lidl einen „Gesamtpreis“ angeben müssen – in diesem Fall den Wert der personenbezogenen Daten.
Das OLG sieht das in erster Instanz anders: Nach deutschem und europäischem Recht bezieht sich ihm zufolge der Begriff „Preis“ auf einen Geldbetrag. Weil Kunden für die App keinen Euro bezahlen müssen, existiere auch kein „Gesamtpreis“, der angegeben werden müsste. Die Gesetze sollten Verbraucher vor versteckten finanziellen Kosten und Abofallen schützen, nicht vor der Nutzung von Daten, heißt es in der Urteilsbegründung.
Verbraucherschützer steuern den BGH an
Auch eine Irreführung kann das Gericht nicht erkennen. Wer die Nutzungsbedingungen der App studiere, finde direkt neben dem Wort „kostenlos“ die Erklärung, dass im Gegenzug Daten gesammelt und verwendet werden, erläutert er. Für einen aufmerksamen Leser sei also klar, dass die App zwar kein Geld koste, aber trotzdem eine Art Gegenleistung in Form der eigenen Daten erfordere. Kunden müssen ein Kästchen anklicken, über das sie sich im Zuge der Anmeldung für das Programm mit den Teilnahmebedingungen von Lidl Plus einverstanden erklären.
Wegen der anderweitig noch offenen Rechtslage und der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts hat das OLG Stuttgart eine Revision zugelassen und so den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) freigemacht. Die Verbraucherzentrale werde „aller Voraussicht nach“ diesen Weg gehen und die Frage zum Bezahlen mit Daten höchstrichterlich klären lassen, kündigte vzbv-Vorständin Ramona Pop an. Bonus-Apps seien „keineswegs kostenlos“. Verbraucher bezahlten Rabatte bei deren Einsatz mit der Preisgabe persönlicher Daten. Darüber müssten die Nutzer zumindest deutlicher als bisher in Kenntnis gesetzt werden.
(vbr)
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