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Verbot ab 1. August! Diese Technik-Geräte dürfen bald nicht mehr verkauft werden


Ab dem 1. August gibt es eine neue Verordnung, die feste Regelungen für Technik-Geräte vorschreibt, die WLAN oder Bluetooth als Funkschnittstelle nutzen. Bereits Anfang 2025 wurden die Maßnahmen vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik angekündigt. Hersteller müssen auf das Verbot reagieren und neue Anforderungen für ihre Geräte erfüllen. Sonst ist der Verkauf von Technik-Produkten verboten.

Neue Norm für WLAN und Bluetooth

Ab August gelten neue Regeln für Hersteller, die technische Geräte in der EU verkaufen. Um Technik-Produkte wie gewohnt auf dem europäischen Binnenmarkt verkaufen zu dürfen, müssen alle rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Cybersicherheit eingehalten werden. Dafür wurde die CE-Kennzeichnung ausgeweitet. Neu ist sie nicht. Sie kennzeichnet, ob ein technisches Gerät sicher ist und ob die Gesundheits- und Umweltanforderungen der EU erfüllt wurden.

So sieht eine CE-Kennzeichnung aus / © nextpit

Einen ähnlichen Standard soll es für Bluetooth und WLAN geben. In Zukunft soll die digitale Sicherheit inbegriffen sein – also vor unbefugtem Zugriff und Manipulation. Hersteller müssen die Absicherung vertraulicher Kommunikation durch Geräte und regelmäßige Updates gewährleisten. An der Entwicklung der neuen Norm war das BSI (Bundesamt für Sicherheit) entscheidend beteiligt.

Verbot ab 1. August: Welche Produkte betroffen sind

Die Verordnung basiert auf der Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive – EU-Richtlinie (2014/53/EU)) und wurde durch die Verordnung 2022/30/EU finalisiert. Die Einhaltung der Richtlinien wird durch die Bundesnetzagentur überwacht. Bis dato war ein Nachweis nur durch eine dedizierte Prüfstelle möglich gewesen. Laut Claudia Plattner, Präsidentin des BSI wird so „das Cybersicherheitsniveau in Deutschland und Europa deutlich erhöht.“

Zusammenfassend müssen Hersteller sicherstellen, dass technische Geräte vor digitalen Angriffen und Manipulationen sicher sind. Geräte, wie zum Beispiel Smartphones, Smartwatches, Saugroboter oder Smart-TVs sind betroffen. Vorsicht ist für Kunden dennoch geboten. Die CE-Kennzeichnung gibt keine Auskunft über die Qualität des Technik-Produkts. Nur die Mindestanforderung für die Sicherheit des Produkts ist gewährleistet.



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