Künstliche Intelligenz

Verbraucherschützer fordern Schadensersatz für Nutzer bei Smart-Meter-Problemen


Wenn Smart Meter nicht funktionieren wie vorgesehen, sollen Nutzer künftig Anspruch auf Schadensersatz haben, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Denn es komme immer wieder vor, dass die vernetzten Stromzähler zwar eingebaut werden, dann aber über Monate oder gar Jahre ohne Funktion bleiben. Und dies könne für die Nutzer finanzielle Nachteile haben, argumentiert der VZBV in einem aktuellen „Kurzpapier“, das c’t vorliegt.

Weiterlesen nach der Anzeige

„Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist entscheidend, dass ein Smart-Meter nicht nur installiert wird, sondern auch zuverlässig funktioniert“, sagte Marie Barz, Referentin Marktbeobachtung Energie beim VZBV. „Genau daran hapert es derzeit immer wieder.“ Auch c’t hatte vor Kurzem ausführlich über die Probleme berichtet, die nach der Installation von Smart Metern auftreten können. In Extremfällen werden Zählernummern vertauscht, sodass die Smart-Meter-Daten an der falschen Stelle ankommen.

Finanzielle Nachteile entstehen Verbrauchern vor allem dann, wenn sie einen dynamischen Stromtarif nutzen wollen, der Tarifwechsel aber an Problemen mit dem Smart Meter scheitert. Damit der Wechsel klappt, muss das „intelligente Messsystem“ beim Messstellenbetreiber und Netzbetreiber registriert sein und im Viertelstundentakt gemessene Verbrauchsdaten übermitteln. Mit einem dynamischen Tarif können Nutzer dann ihren Verbrauch an die schwankenden Börsenpreise anpassen.

Scheitert der Tarifwechsel, entgeht Nutzern unter Umständen nicht nur der dynamische Tarif, sie können auch in einem teureren Tarif landen als vorher. Der finanzielle Nachteil sei aber schwer zu beziffern, schreibt der VZBV. Sinnvoll sei daher eine „pauschale Entschädigung ohne aufwendige Schadensnachweise“. Diese Pauschale soll der Messstellenbetreiber zahlen. Sei der Netzbetreiber oder der Stromlieferant verantwortlich, müsse dieser die Pauschale erstatten. Die Kosten dürften nicht auf die Netzentgelte umgelegt werden, „so dass die angestrebte Steuerungsfunktion untergraben wird“, mahnen die Verbraucherschützer.

Eine Regelung im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) könne sich an § 58 des Telekommunikationsgesetzes orientieren, schlägt der VZBV außerdem vor. Diesem zufolge erhalten Nutzer von Telekommunikationsdiensten eine Entschädigung, wenn Störungen nicht unverzüglich beseitigt werden.

Weiterlesen nach der Anzeige

Als Ursachen für Smart-Meter-Probleme nennt der VZBV drei zentrale Probleme: fehlende oder stark verspätete Rückmeldungen von Verteilnetzbetreibern, die hohe Zahl von 850 Netzbetreibern mit unterschiedlichem Umsetzungsfortschritt sowie hochkomplexe und fehleranfällige Marktkommunikationsprozesse bei allen beteiligten Akteuren. Die Verbraucherschützer stützen sich dabei auf Einzelfallschilderungen von Verbrauchern, Experteninterviews mit wettbewerblichen Messstellenbetreibern sowie Stellungnahmen der Bundesnetzagentur und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEV).


(cwo)



Source link

Beliebt

Die mobile Version verlassen