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Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Einsatz in Bayern


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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen umfassende „Data Mining“-Praktiken der bayerischen Polizei eingereicht. Gedeckt durch das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG), durchforstet die „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA), die auf Palantirs Überwachungssoftware Gotham basiert, laut der Bürgerrechtsorganisation immense Datenmengen und stelle dabei Verbindungen her. Diese könnten auch Personen ohne jeglichen Bezug zu Straftaten betreffen.

Derlei weitreichende Big-Data-Analysen verletzten Grundrechte, insbesondere die informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis, beklagt die GFF. Ihr Ziel ist es, engere Grenzen für den Einsatz solcher Instrumente zu setzen. Schon wer Anzeige erstatte, Opfer einer Straftat werde oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort sei, könne durch diese Software ins Visier der Polizei geraten.

VeRA analysiert heimlich Daten von Bürgern, was zu weiteren Überwachungsmaßnahmen führen kann. Die aktuelle bayerische Regelung erlaubt es der Polizei, diese Software nicht nur bei schweren Straftaten, sondern sogar präventiv einzusetzen – also bevor eine konkrete Gefahr besteht. Tatsächlich nutzen Polizisten die Plattform etwa auch bei Eigentumsdelikten. Die GFF kritisiert, dass wirksame Kontrollmechanismen ebenso fehlen wie Sicherheiten gegen Softwarefehler.

Der Chaos Computer Club (CCC) unterstützt die Verfassungsbeschwerde. „Palantirs Rasterfahndung erfasst eine enorme Menge von Menschen“, argumentiert CCC-Sprecherin Constanze Kurz. „Zuvor getrennte Daten, die für sehr unterschiedliche Zwecke vorgesehen waren, werden nun miteinander verknüpft.“ Schon allein deshalb dürfe die automatisierte Massenanalyse nicht zum Polizeialltag werden.

Zudem landeten diese zusammengeführten Informationen „in einer bewusst undurchschaubaren Software“ von Palantir, was die Polizei auf Jahre von ihr abhängig macht. Das seien klare Ausschlusskriterien für einen Polizeibetrieb.

Auch die Lösung HessenData und das immer kostspieliger werdende System zur datenbankübergreifenden Analyse und Auswertung (DAR) der Polizei Nordrhein-Westfalen (NRW) basiert auf Gotham. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Einsatz automatisierter Datenanalysen durch Ermittler in Hessen und Hamburg in bisheriger Form bereits für verfassungswidrig. Die auch hier aktiv gewordene GFF moniert, der bayerische Gesetzgeber habe die damit aufgestellten Überwachungslimits nicht eingehalten. Eine weitere Verfassungsbeschwerde der Organisation gegen das NRW-Polizeigesetz ist anhängig.

Gegen einen bundesweiten Einsatz der Datenplattform von Palantir zur Strafverfolgung gibt es Widerstand in mehreren Ländern. Das US-Unternehmen steht als „Schlüsselfirma der Überwachungsindustrie“ in der Kritik.


(vbr)



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Bargeldlose Festivals: Verbraucherschützer mahnen Veranstalter ab


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Sommer ist Festivalzeit. Konzertveranstaltungen wie Rock am Ring, Nature One, Fusion Festival, Parookaville oder das Wacken Open Air umwerben Freunde von Musikerlebnissen unter freiem Himmel. Immer häufiger benötigen Besucher dabei Bezahlchips am Handgelenk, mit denen sie auf dem Festivalgelände etwa Essen und Getränke kaufen können. Verbraucherschützer sehen dabei ein Problem jenseits der Verdrängung von Bargeld: Mehrere Veranstalter verlangen ihnen zufolge für den Einsatz der Chips unzulässige Entgelte.

Die Schwierigkeiten fangen laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beim zunächst erforderlichen Aufladen der Bezahllösung an. Die Verbraucherschützer prüften die Praxis unlängst und stellten fest, dass mehrere Veranstalter für die Aktivierung der Chips oder die erstmalige Aufladung zwischen 29 Cent und 2 Euro verlangten. Derartige Zusatzkosten sind aus Sicht der Kontrolleure unzulässig, wenn Verbraucher die digitalen Speicher mit Giro- oder Kreditkarte aufladen und der Chip die einzige Bezahlmöglichkeit vor Ort ist. Das entspreche einem zusätzlichen Entgelt für die Nutzung dieser Zahlkarten, was gesetzlich nicht erlaubt sei.

Auch der Umgang mit potenziellen Restguthaben sei nicht in Ordnung, moniert der vzbv: Mehrere Veranstalter verlangten entweder ein Entgelt für die Rückerstattung oder zahlten das Geld gleich gar nicht aus, sofern kein Mindestbetrag mehr vorhanden sei. Letztere hätten bei der Sondierung zwischen einem und 2,50 Euro betragen.

Die Ausrichter seien aber gesetzlich zur Auszahlung des gesamten Restes verpflichtet, hält der Verband dagegen. Verbraucher könnten grundsätzlich auf eine entsprechende Rückzahlung bestehen. Manche Veranstalter setzten zudem Fristen von nur wenigen Wochen, in der eine Erstattung beantragt werden müsse. Das sei angesichts der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren deutlich zu kurz.

Die Kontrolle der Verbraucherzentrale hat ferner ergeben, dass einige Ausrichter den Ticketpreis nicht korrekt anzeigten. So seien zusätzliche Servicegebühren bei den beworbenen Angeboten nicht berücksichtigt. Sie würden erst beim Abschluss des Ticketkaufs auf die Preise aufgeschlagen, was die tatsächlichen Kosten verschleiere. Zudem erschwere es den Preisvergleich mit anderen Festivals.

Angesichts der ausgemachten Missstände haben die Verbraucherschützer seit Mai bereits zehn Festivalveranstalter abgemahnt. Acht davon haben mittlerweile Besserung gelobt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nicht zu diesem Kreis zählt die Firma Heroes Festival. Gegen diese hat der vzbv daher Klage beim Oberlandesgericht Bamberg eingereicht (Az.: 3 UKl 9/25 e). Er wirft dem Ausrichter vor, 1,50 Euro fürs einmalige Chip-Aufladen draufzuschlagen sowie 50 Cent vom Restguthaben einzubehalten.

Die Abmahnaktion reiht sich ein in bereits laufende Klageverfahren, mit denen die Verbraucherzentrale die Rechtswidrigkeit von Zusatzkosten bei Bezahlchips gerichtlich feststellen lassen will. In ihrem Sinne hat das Landgericht Berlin (52 U 98/24) Anfang 2025 den Veranstalter des Lollapalooza-Festivals in der Hauptstadt zu einer entsprechenden Unterlassung verurteilt (Az.: 52 U 98/24). Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Das gilt auch für ein Urteil des Landgerichts Bochum, das eine Aktivierungsgebühr und Mindestauszahlungsbeträge auf dem Juicy Beats Festival als unzulässig ansah (Az.: I-17 O 2/25).


(dahe)



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Mit der Python-Bibliothek PydanticAI einfach Chatbots in Programme einbinden


Die Funktionen von LLM-Chatbots wie ChatGPT in einem eigenen Python-Programm zu verwenden, würde viele interessante Features ermöglichen: etwa auf Knopfdruck passende Testdaten zu erstellen oder vom eigenen Programm erstellte Auswertungen und Listen in kurzen Beschreibungen zusammenzufassen. Genau dafür ist die neue Python-API PydanticAI gedacht, die vom Team hinter den Modulen fastAPI und Pydantic kommt.

Bislang verfügbare APIs für das Anbinden von Chatbots an den Programmcode sind teilweise sehr komplex. Oft steht die Kommunikation mit dem Chatmodell im Vordergrund und nicht, was man mit dem Ergebnis alles machen kann. Darüber hinaus ist das Ergebnis einer Anfrage an ChatGPT und Co. immer Text – damit kann ein Python-Programm, das mit Datenstrukturen arbeitet, nicht viel anfangen.

  • Wer die Funktionen von KI-Chatbots in seine Python-Programme integrieren will, findet in der Python-API PydanticAI ein unkompliziertes Werkzeug.
  • PydanticAI nutzt KI-Agenten als Python-Klasse, die den Output von Chatbots als Python-verständliche Datenstrukturen ausgeben.
  • Neben Single-Agent-Workflows kann PydanticAI auch mehrere Chatbots zu einem Agentensystem verknüpfen.
  • Beim Einsatz multimodaler Modelle lassen sich auch Bilder und Töne verarbeiten.


Gerhard Völkl

Gerhard Völkl

Gerhard Völkl ist Fachjournalist für Softwareentwicklung, Data Science, Spieleprogrammierung und Computergrafik.

Diese und andere Hürden bei der Zusammenarbeit von Python-Programmen mit Chatmodellen hat das Team von Pydantic erkannt und auf eine Art und Weise vereinfacht, die für Python ideal ist.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mit der Python-Bibliothek PydanticAI einfach Chatbots in Programme einbinden“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Berlin: Tiktok-Belegschaft streikt gegen KI


Zum ersten Mal streiken in Deutschland Mitarbeiter eines Sozialen Netzes. Anlass ist, dass bei Tiktok Germany in Berlin massiver Stellenabbau droht. Laut Vereinter Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) soll die gesamte deutsche Trust-and-Safety-Abteilung Tiktoks sowie ein Teil der sogenannten Live-Operations-Abteilung aufgelöst werden. Die Aufgaben werden demnach eine in der Volksrepublik China entwickelte Künstliche Intelligenz sowie externe Dienstleister übernehmen.

In Berlin fallen dabei rund 150 Arbeitsplätze weg. Weil das chinesische Unternehmen Tiktok jede Verhandlung mit Arbeitnehmervertretern ablehne, haben die Betroffenen am Mittwoch gestreikt. Verdi versteht das auch als Pionierarbeit für faire Arbeitsbedingungen in der Branche an sich.

Tiktoks Live Operations sind für Kommunikation mit Videouploadern zuständig, die Trust-and-Safety-Abteilung für Zensur. Laufend müssen die Mitarbeiter Videos blockieren, die sexualisierte Gewalt an Kindern, Suizide, Terrorpropaganda, Tierquälerei und andere brutale Gewaltexzesse zeigen. Die Arbeit ist extrem belastend, sodass KI-Zensur durchaus Vorteile hätte – wenn das denn funktioniert.

„Die KI trifft schon heute gefährliche Fehlentscheidungen, weil sie Kontexte nicht versteht“, zitiert Verdi der Betriebsrat, „Diese Arbeit kann man nicht einfach auslagern oder automatisieren.“ Beispiel: Der Tiktok-Algorithmus markiere wiederholt Beiträge mit Regenbogenfahnen als „kontrovers“ oder „Hassrede“. „Sie wurden automatisch entfernt oder kaum noch ausgespielt“, zeigt die Gewerkschaft auf.

„Was als technischer Fortschritt verkauft wird, ist für die Beschäftigten ein doppelter Schlag: Sie haben die KI selbst trainiert – jetzt sollen sie ersetzt werden“, schreibt Verdi. Die Arbeit sei allerdings „systemrelevant“, denn ohne Filter könnte Tiktok in Europa kaum legal tätig sein. „Es geht also nicht nur um individuelle Schicksale. Aber: Viele der Betroffenen haben keinen deutschen Pass. Eine Kündigung würde für sie auch den Verlust des Aufenthaltsstatus bedeuten.“

Die Kollegen fordern längere Kündigungsfristen und Abfindungen in Höhe dreier Jahresgehälter. Allein, Tiktok will laut Verdi nicht einmal darüber verhandeln. heise online hat Tiktok um Stellungnahme ersucht.


(ds)



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