Künstliche Intelligenz
Vergleich: Die 44 interessantesten Monoblock-Wärmepumpen mit R290 zur Sanierung
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe (LLWP) eignet sich für alle Neubauten und die große Mehrheit der Bestandsgebäude als ökonomischer Wärmeerzeuger. Da eine Wärmepumpe alles in allem keine allzu komplexe Technik ist, gibt es mittlerweile sehr viele Modelle auf dem deutschen Markt. Hier den Durchblick zu behalten, ist schwer. Deswegen schauen wir uns 45 LLWP-Monoblock-Anlagen mit Propan (R290) als Kältemittel im Bereich 12 +-1 kW Nenn-Heizlast an und vergleichen deren Eigenschaften.
Die Eingrenzung auf rund 12 kW zielt auf typische Heizlasten von mittleren Wohn-Bestandsgebäuden ab, bei denen der Heizungstausch ansteht, umfassende Dämm-Maßnahmen jedoch nicht lohnen. Die Monoblock-Bauweise hat sich weitgehend durchgesetzt, weil sie wesentlich einfacher zu installieren ist – ein wichtiger Faktor im extremen Personalmangel bei Heizungsbauern. Propan (R290) hat sich als Kältemittel ebenfalls in den neuesten Gerätegenerationen weitgehend durchgesetzt, weil es kaum Nachteile hat, solche Kältemittel mit geringem Treibhauseffekt jedoch ohnehin bald vorgeschrieben sein werden in der EU. Deshalb haben mittlerweile praktisch alle Hersteller mindestens eine R290-Modellreihe am Start.
- Es gibt am deutschen Markt eine Flut sanierungs-tauglicher Wärmepumpenheizungen.
- Man kann sich da nicht einfach eines aussuchen, aber die Technikübersicht hilft, Fachbetriebs-Angebote zu bewerten.
- Die größten Preisunterschiede liegen in Ausstattung, Effizienz und leisem Betrieb.
Der Artikel gruppiert die Hersteller nach Herstellungsregion und deren jeweiligen Eigenschaften, Vor- und Nachteilen. Er stellt diese Ausprägungen typischen Bedürfnissen von Hausbesitzern an ihre Heizung gegenüber, aber auch Schlingpflanzen aus dem EU-Vorschriftendschungel. Das Kernstück bildet eine Tabelle mit 44 Geräten und genormten Effizienzbereichen. Damit Sie möglichst viel davon verwerten können, reichen wir eine ausführliche Erklärung zu jedem Parameter.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vergleich: Die 44 interessantesten Monoblock-Wärmepumpen mit R290 zur Sanierung“.
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Künstliche Intelligenz
Mit Android 17: Google ermöglicht einfache Installation alternativer App-Stores
Anfang November hatten Epic und Google einen Vergleich vorgeschlagen, der ihren langjährigen Rechtsstreit über den Vertrieb von Android-Apps beenden könnte. Als Teil der Beendigung der Streitigkeiten hatte Google sich verpflichtet, wesentliche Änderungen am Android-Ökosystem, dem Play Store und Vereinbarungen mit Entwicklern und Herstellern vorzunehmen. Eine der für Nutzer wohl größten Änderungen ist die Einführung der Unterstützung für „registrierte App-Stores“, die mit der Veröffentlichung von Android 17, also voraussichtlich Mitte 2026, erfolgen wird.
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Durch diese Öffnung erlaubt Google es Drittanbietern – und damit nicht nur Epic – alternative App-Stores direkt über eine Webseite anzubieten. Diese „registrierten App-Stores“ müssen vonseiten Googles als legitime Plattform für das Herunterladen von Android-Apps zertifiziert werden. Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2032.
Registrierte App-Stores per Webseite installierbar
Jeder Store, der eine Zertifizierung erhält, ist dazu berechtigt, den neuen „Single Store Install Screen“ von Android für die Installation zu verwenden. Dieser neue Installationsbildschirm soll laut Dokument (via Android Authority) die Nutzerinnen und Nutzer in „neutraler Sprache“ über den Store informieren, den sie installieren möchten. Zudem soll er erklären, welche Berechtigungen erforderlich sind, sowie die Möglichkeit, andere Apps über diesen zu installieren.
Wie der Installations- und Berechtigungsprozess eines registrierten Stores vonstattengehen soll, visualisiert ein Designvorschlag, der einem Gerichtsdokument angehängt ist. Dieses zeigt zudem neue Details zur Funktionsweise: Um einen alternativen App-Store, wie etwa künftig den Epic-Store, zu installieren, rufen Nutzer die Website einer Plattform auf und tippen dort auf einen „Herunterladen“-Button.

Design noch nicht final: Mockup der Installation eines alternativen App-Stores auf Android 17.
(Bild: Courtlistener)
Mit dieser Aktion wird der Installationsbildschirm für den Store geöffnet. Hier soll der Nutzer künftig gefragt werden, ob er „diesen App Store installieren“ möchte. Auf diesem Bildschirm werden Nutzer zudem darüber informiert, dass der Store „bei Android registriert“ ist und dass es über den alternativen Store möglich sein wird, „Apps auf Ihrem Gerät zu installieren und zu verwalten“. Zudem heißt es, dass die alternative Plattform App-Bewertungen und -Updates übernimmt.
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Google hat bis Ende 2026 Zeit
Nach der Installation des alternativen Stores können Nutzer sämtliche dort angebotenen Anwendungen ähnlich wie über den Play Store beziehen. Als Beispiel zeigt das Bild einen Music Player. Mit der Lösung scheint Google es Anbietern solcher Stores einfacher zu machen als Apple, wobei der iPhone-Bauer den Prozess schon von 15 auf sechs Schritte reduziert hat. Nicht nur Google selbst, sondern auch Hardwarepartner müssen dem einheitlichen Installationsprozess Folge leisten.
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Google soll den systemseitigen Support für die alternativen App-Stores mit der nächsten großen Android-Version, also Android 17, bereitstellen, spätestens jedoch bis zum Quarterly Platform Release 2 (QPR2), der Ende 2026 erwartet wird. Die erste Vorabversion für Entwickler von Android 17 wird in wenigen Tagen erwartet. Zumindest, wenn Google dem Zeitplan von Android 16 folgt. Die erste Entwicklervorschau der aktuellen Android-Version erschien gegen Ende November 2024.
Abseits der App-Stores bleibt der Konzern dabei, dass ab Herbst 2026 nur noch Anwendungen auf zertifizierten Android-Geräten installiert werden können, deren Herausgeber sich zuvor bei Google registriert und dann die jeweilige Anwendung signiert hat. Nach lauter Kritik gab Google ein wenig nach: Wie der Konzern vergangene Woche schrieb, wird es eine Sideloading-Lösung für „erfahrene Nutzer“ geben, mit der sie auch unverifizierte Apps installieren können.
(afl)
Künstliche Intelligenz
LibrePods: „Volle“ AirPods-Unterstützung für Android braucht Root
Der junge Entwickler Kavish Devar hat eine (fast) vollständige Android-Anpassung für Apples AirPods-Stöpsel entwickelt. Das Projekt namens LibrePods ist auf GitHub zu finden und ist auch für Linux verfügbar. Momentan ist LibrePods für die AirPods-Pro-Generationen 2 und 3 vorgesehen, andere AirPods-Modelle liefern demnach nur „grundlegende Features“ wie den Akkustatus und die Ohrenerkennung. Ein Grundproblem des Tools: Es bedingt Root-Rechte. Grund sei, so Devar, dass es einen Bug im Android-Bluetooth-Stack gibt, der die Verbindung verhindert. Zudem nutzten Hörgerätemodus und die Einstellung des Transparenzmodus Funktionen, die weitergehende Systemmodifikationen notwendig machten. So muss sich Android gegenüber den AirPods als Apple-Gerät melden – über das Service Discovery Protocol.
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Nahezu alle Features – mit Risiko
Wer das Rooting-Risiko eingeht, kann laut dem Entwickler diverse Features nutzen, die mit den AirPods Pro 2 und 3 bei Android-Geräten derzeit nicht zur Verfügung stehen. Dazu gehört die automatische Ohrerkennung, die Gesprächserkennung (Musiklautstäre wird automatisch reduziert), die besagte Einstellbarkeit des Transparenzmodus und die Hörgerätefunktion. Letzere hat Devar zufolge mit LibrePod keine Geosperre.
Zudem soll die Genauigkeit des Akkustands höher sein (statt via BLE), Kopfgesten funktionieren unter Android sowie die nützliche Multi-Device-Verbindung, bei denen man schnell zwischen Geräten wechseln kann. Schließlich sind auch die Gesten – also was beim langen Druck auf die AirPods-Stängel passiert – konfigurierbar, zudem Features aus dem Bereich der Barrierefreiheit.
Apple wird wohl nicht liefern
Apple macht bislang keine Anstalten, die AirPods auch unter Android adäquat zu unterstützen. Das dürfte auch so bleiben: Die Stöpsel gehören etwa zu den Geräten, die die EU-Kommission reguliert. Anders ist das beim iPhone: Hier muss Apple jede neue Funktion, die nur mit anderen Apple-Geräten arbeitet, grundsätzlich auch für andere Hardwarehersteller freigeben.
Das führt unter anderem dazu, dass Apple künftig die automatische WLAN-Zugangsübertragung an die Apple Watch innerhalb der EU stoppt, um diese Infos nicht an andere Geräte von Drittanbietern weiterleiten zu müssen. Bei Produkten der Apple-Tochter Beats sieht der Support der Geräte unter Android besser aus. Diese sind stets über eine eigene App konfigurierbar. Apple könnte also, wenn es wollte.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Anker Solix: Power Dock bündelt bis zu vier Balkonkraftwerke zum Multisystem
Viele Menschen beginnen ihre Reise ins Feld der Photovoltaik mit kleinen und überschaubaren Anlagen von der Stange, die aber selten dem Bedarf entsprechen. Einmal auf den Geschmack gekommen, rüstet man dann auf, besorgt sich hier noch ein paar Komponenten, erweitert hier und da seine Panelflächen und steht irgendwann vor der Aufgabe, alle Teile zu einer gemeinsamen PV-Anlage zu vereinigen.
Das Multisystem von Anker Solix folgt diesem Gedanken – vom Kleinen zum Großen – und bündelt über das Solix Power Dock bis zu vier Balkonkraftwerke zu einer einheitlichen PV-Anlage mit zentralem Energiemanagement. Ganz ohne Elektriker kommt man dabei nicht aus, aber das Aufstocken einer Installation ist mit wenigen Handgriffen erledigt. An den vier im Inneren versteckten Schukosteckdosen des Power Docks lassen sich Wechselrichter oder Batteriekomplettsysteme der Marke Solix, aber auch welche von anderen Anbietern hängen.
- Anker Solix verschiebt mit dem Power Dock die Grenze vom Balkonkraftwerk hin zur PV-Anlage.
- Einmal vom Fachmann installiert, lässt sich das System einfach vom Nutzer erweitern.
- Die im System angebotene Wallbox ist schlecht integriert.
Die Powerbanks von Anker Solix werden vom Dock als einheitliches Batteriesystem verwaltet, das die Nutzung der selbst erzeugten Solarenergie optimiert und durch geschicktes Lade- / Entlademanagement finanzielle Vorteile aus dynamischen Stromtarifen zieht. Modelle von Drittanbietern kann das System nicht steuern, ihr Solarertrag bezieht das Multisystem aber immerhin in die Regelung ein.
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