Künstliche Intelligenz
Versandapotheke scheitert mit Antrag gegen automatische Auswahl von Konkurrenten
Apotheken dürfen keine Absprachen über „die bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten, die Zuweisung von Verschreibungen […]“ für den deutschen Markt treffen. So steht es im Apothekengesetz (Paragraph 11 Abs 1). Die Apotheken sollen unabhängig agieren, die Patienten frei wählen. Jetzt überrascht das LG Frankfurt am Main mit einer engen Auslegung der Bestimmung, die Apotheken ähnliche Kooperation erlaubt. Das LG Hamburg sieht das womöglich anders.
Anlass der Frankfurter Entscheidung (Az. 2-06 O 150/25) ist der Antrag einer telemedizinischen Plattform auf einstweilige Verfügung gegen eine Berliner Apotheke. Diese kooperiert mit einer britischen Telemedizin-Plattform, die deutschen Patienten Beratung, Rezepte und Versand von Medikamenten anbietet. Der britische Anbieter drängt seine Kunden zu einem „Premium-Service“. Dabei verrechnet er Gesamtpreise, die auch die verschriebenen Arzneien und deren Zustellung umfasst. Die Apotheke wird dabei automatisch ausgewählt, bei Testkäufen der Klägerin war es die beklagte Berliner Apotheke.
Alternativ können Patienten auch auf „Standardservice“ nutzen. Dabei suchen sie sich selbst die Apotheke aus einer Liste von Kooperationspartnern der Plattform aus. Die Arznei kann dann abgeholt oder zugeschickt werden. Allerdings wird die Wahlmöglichkeit „Premium“ (ohne Apothekenwahl) und „Standard“ (mit Wahl der Apotheke aus einer Liste) nicht diskriminierungsfrei dargestellt. Auf der Startseite werden nur Medikamente mit Premiumservice beworben, auch bei Suchergebnissen werden diese bevorzugt. Die Webseite erweckt den fälschlichen Eindruck, dass selbst gewählte Apotheken die Bestellung ablehnen dürften. Zudem gelten bestimmte Rabatte nur für die Premium-Variante ohne Apothekenwahl.
Mitbewerberin geht vor Gericht
Patienten wird also die Premium-Variante nahegelegt, mit der sie ihre Apotheke nicht aussuchen können. Die Klägerin hält das für rechtswidrig. Wenn die Berliner Apotheke solche geleiteten „Premium“-Bestellungen ausführe, sei das unlauterer Wettbewerb und verstoße gegen den oben erwähnten Paragraphen[ ]11 Abs[ ]1 des Apothekengesetzes.
Doch das Landgericht Frankfurt hat den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Berliner Apotheke zurückgewiesen. Laut Beschluss vom 28. Mai liegt nämlich kein Verstoß gegen das Apothekengesetz vor. Die Wahlmöglichkeit muss demnach nicht diskriminierungsfrei sein.
„Dadurch, dass dem Patienten zum einen die Wahl zwischen ‚Premium-Service‘ und der Option ‚Elektronisches Rezept (ohne Medikamente)‘ angeboten wird, und dadurch, dass der Patient im Rahmen der letzteren Option eine bestimmte Apotheke auswählen kann (…) wird insgesamt das Recht des Patienten auf freie Apothekenwahl (Paragraph 31 Abs 1 S 5 SGB V) nicht in unzulässiger Weise beschränkt“, schreibt das LG Frankfurt am Main. Die Klägerin kann Rechtsmittel erheben und/oder das Hauptverfahren fortführen.
Die Zurückweisung des Eilantrages ist deutlich, doch gibt es auch andere Ansichten. Das LG Frankfurt weist selbst auf eine Entscheidung in einem Parallelverfahren gegen die britische Telemedizinplattform vor dem LG Hamburg hin. Dieses hat den Briten untersagt „in Deutschland bestimmten Apotheken unmittelbar Verschreibungen zuzuweisen“, wenn dies in der inkriminierten Art geschieht. Allerdings ergäbe sich aus dem Hamburger Beschluss nicht, „auf welcher Grundlage das Verbot erlassen wurde“. Der Hamburger Beschluss ist bislang nicht öffentlich, heise online hat das Gericht um eine Kopie ersucht.
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Samsung Galaxy S25 Edge: Besonders dünnes Smartphone im Test
Ein besonders dünnes Smartphone – hat danach wirklich jemand gefragt? In Gesprächen, Foren und Umfragen stehen meist andere Dinge weit oben auf der Prioritätenliste für ein Smartphone, vor allem ein starker Akku, eine gute Kamera und ein robustes Gehäuse. Samsung lehnt sich also mit dem ab 1249 Euro teuren Galaxy S25 Edge, dem vierten Modell der aktuellen Galaxy-S-Klasse, weit aus dem Fenster.
Das Design des Edge orientiert sich an den anderen drei S25-Geräten. Samsung hat das Gehäuse aus einem Materialmix bestehend aus Glas, Aluminium und Titan gestaltet und nach IP68 gegen das Eindringen von Staub und Wasser abgedichtet. Die Verarbeitung ist makellos, das Smartphone macht einen hochwertigen und durchaus stabilen Eindruck, der flachen Silhouette zum Trotz.
Und wie flach ist das Edge nun? Die Zahlen sind die eine Seite der Medaille, denn 5,8 Millimeter klingt erst einmal sehr schlank für ein Smartphone. Doch diese Angaben sind bei allen Herstellern irreführend, denn die dickste Stelle ist der Kamerabuckel, und da misst das Galaxy S25 Edge 10,1 Millimeter, eine ganze Menge mehr. Flacher als die meisten modernen Smartphones ist das Edge trotzdem, doch es geht noch schlanker. Das Motorola Moto Z aus dem Jahr 2016 (!) ist mit 5,2 Millimeter dünner, selbst an der Kamera misst es nur 7,3 Millimeter. Beim Oppo Find N5, einem modernen Foldable, ist der USB-C-Port der limitierende Faktor, es ist aufgeklappt unverschämte 4,2 Millimeter dünn. Am Kamerabuckel haben wir 8,9 Millimeter gemessen. Geschlossen ist das Oppo mit knapp 14 Millimeter natürlich ein fetterer Brocken. Es geht also noch schlanker als bei Samsung, zu den flachsten Smartphones zählt das Edge trotzdem.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Samsung Galaxy S25 Edge: Besonders dünnes Smartphone im Test“.
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watchOS: Apple stellt auf arm64 um – aber nicht bei allen Watch-Modellen
Apple verändert die technische Plattform, auf der watchOS-Apps laufen. Moderne Varianten der Computeruhr nutzen künftig die arm64-Architektur statt arm64_32, teilte Apple in einem Entwicklervideo mit, das der Konzern zu seiner World Wide Developers Conference 2025 in der vergangenen Woche online gestellt hat. Für Ersteller von watchOS-Apps heißt dies, dass sie künftig zwei Binaries mitliefern müssen, um alle unterstützten Geräte abzudecken.
Bislang: 64-Bit mit 32-Bit-Zeigern
Die Änderung erfolgt im Herbst (vermutlich im September), wenn watchOS 26 offiziell auf den Markt kommt. Momentan läuft eine Betaphase für Entwickler, ab Juli folgt eine Public Beta für die interessierte Öffentlichkeit. Die neue Systemarchitektur wird von drei Modellreihen der Computeruhr unterstützt: Apple Watch Series 9, Apple Watch Series 10 sowie Apple Watch Ultra 2. Nicht abgedeckt wird hingegen die erste Variante der Ultra, die zusammen mit der Series 8 und SE der zweiten Generation im Jahr 2022 vorgestellt worden war. Entsprechend wichtig ist besagtes zweites Binary.
arm64 verspricht eine Reihe von Leistungsverbesserungen und kann auf größere Speicherbereiche zugreifen – es ist eine vollwertige 64-Bit-Architektur, die mit allen generellen ARM-Standards dieser Art kompatibel ist. Denkbar sind damit auch komplexere und leistungshungrigere watchOS-Anwendungen. Apple hatte zuvor auf arm64_32 gesetzt, das eine 64-Bit-Architektur mit 32-Bit-Zeigern kombiniert. Das sollte unter anderem die eingeschränkten Speicherbedingungen von Wearables berücksichtigen.
arm64 verspricht leistungsstärkere Apps
Apple Watch Ultra, Series 8 und SE der zweiten Generation, die allesamt auch watchOS 26 unterstützen werden, verbleiben auf arm64_32. Xcode wurde so angepasst, dass automatisch passende Binaries ausgespuckt werden, wenn watchOS 26 die Zielplattform ist und die Projekteinstellungen korrekt sind. Alle bisherigen arm64_32-Apps sollen auch auf den arm64-fähigen Uhren weiter laufen, dazu hat Apple eine Kompatibilitätsschicht integriert.
Der Hersteller fordert Entwickler allerdings auf, ihre watchOS-Apps möglichst für arm64 zu optimieren oder zumindest neu zu kompilieren, um die besseren Möglichkeiten zu nutzen. Es ist davon auszugehen, dass arm64_32 in einigen Jahren vollständig beerdigt wird – arm64 ist auch auf iPhone, iPad und Mac der Standard. Interessant wird, ob mit arm64 wirklich bessere watchOS-Apps auf die Geräte kommen. Aktuell fühlen sich die Uhrenanwendungen eher leistungsschwach an.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Citrix mit teils kritischen Sicherheitslecks in Netscaler und Apps
Vor Sicherheitslücken in mehreren Produkten warnt Citrix aktuell. In Netscaler ADC und Gateway klafft etwa ein kritisches Sicherheitsleck, aber auch der Citrix Secure Access Client und die Workspace App für Windows weisen Schwachstellen auf. Citrix hat aktualisierte Software bereitgestellt, die die Lücken schließt.
In Netscaler ADC und Gateway können Angreifer auf nicht näher erläutertem Wege Speicherbereiche außerhalb vorgesehener Grenzen lesen, was auf unzureichende Prüfung von übergebenen Daten zurückgeht (CVE-2025-5777 / EUVD-2025-18497, CVSS 9.3, Risiko „kritisch„). Zudem nutzt das Netscaler Management Interface unzureichende Zugriffskontrollen und ermöglicht dadurch offenbar unbefugte Zugriffe (CVE-2025-5349 / EUVD-2025-18494, CVSS 8.7, Risiko „hoch„). Die Schwachstellen haben die Entwickler laut Sicherheitsmitteilung in den Versionen Netscaler ADC und NetScaler Gateway 14.1-43.56 sowie 13.1-58.32, Netscaler ADC 13.1-FIPS und 13.1-NDcPP 13.1-37.235 sowie in Netscaler ADC 12.1-FIPS 12.1-55.328 ausgebessert. Auch Secure Private Access on-prem und Secure Private Access Hybrid-Instanzen sind verwundbar.
In einer weiteren Sicherheitswarnung beschreibt Citrix eine Lücke in Netscaler Console und SDX, durch die Angreifer beliebige Daten lesen können (CVE-2025-4365 / EUVD-2025-18493, CVSS 6.9, Risiko „mittel„). Netscaler Console 14.1.47.46 und 13.1.58.32 stopfen das Leck ebenso wie Netscaler SDX (SVM) 14.1.47.46 und 13.1.58.32.
Citrix-Windows-Apps angreifbar
Außerdem berichtet Citrix von einer Sicherheitslücke in Secure Access Client für Windows. Aufgrund unzureichender Rechteverwaltung können lokale Nutzer ihre Rechte zu SYSTEM ausweiten (CVE-2025-0320 / EUVD-2025-18498, CVSS 8.5, Risiko „hoch„). Wie bei den anderen Lücken erörtern die Entwickler nicht, wie das konkret zustande kommt und wie Angriffe aussehen können. Das Problem korrigiert jedoch Citrix Secure Access Client für Windows 25.5.1.15.
Schließlich klafft noch in der Citrix Workspace App für Windows eine Sicherheitslücke. Auch hier nennen die Entwickler nur allgmein eine unzureichende Rechteverwaltung, die Nutzern die Ausweitung ihrer Rechte auf SYSTEM ermöglichen (CVE-2025-4879 / EUVD-2025-18569, CVSS 7.3, Risiko „hoch„). Citrix Workspace App für Windows 2409, 2402 LTSR CU2 Hotfix 1 und 2402 LTSR CU3 Hotfix 1 bringen Fehlerkorrekturen zum Ausbessern der Schwachstelle mit.
Im Februar hatte Citrix zuletzt größere Sicherheitslücken etwa in Netscaler gemeldet. Auch da gab es Schwachstellen im Citrix Secure Access Client – allerdings war die Mac- und nicht wie jetzt die Windows-Version betroffen.
(dmk)
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