Künstliche Intelligenz

Verwaltung: Open Source wird zum Standard


Der IT-Planungsrat hat auf seiner 48. Sitzung am 26. November 2025 überarbeitete Musterverträge für die IT-Beschaffung der öffentlichen Hand beschlossen. Jetzt wurden acht der sogenannten Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT) so angepasst, dass Bund, Länder und Kommunen Open-Source-Software künftig rechtssicher beschaffen können. Bislang waren die Vertragsvorlagen ausschließlich auf proprietäre Software ausgelegt.

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Wie die Open Source Business Alliance (OSBA) mitteilt, betreffen die Änderungen die Vorlagen EVB-IT Erstellung, Überlassung Typ A, Pflege S, Dienstleistung, System, Systemlieferung, Service sowie die Rahmenvereinbarung. Noch nicht angepasst wurden die EVB-IT Cloud und die Überlassung Typ B – die OSBA steht der zuständigen Arbeitsgruppe nach eigener Aussage aber auch bei diesen ausstehenden Überarbeitungen beratend zur Seite. Der IT-Planungsrat empfiehlt seinen Mitgliedern die Nutzung der neuen Vorlagen.

Die gewichtigste Neuerung findet sich im EVB-IT Erstellung: Bei neuen Softwareprojekten wird die Entwicklung und Bereitstellung als Open-Source-Software zum Standard. Vorgesehen ist dabei die Veröffentlichung auf der Plattform OpenCoDE, dem zentralen Repository der öffentlichen Verwaltung für quelloffene Software. Darüber hinaus sollen Auftragnehmer künftig eine SBOM (Software Bill of Materials) übergeben – ein maschinenlesbares Verzeichnis aller verwendeten Softwarekomponenten und Abhängigkeiten. Das verbessert die Transparenz über eingesetzte Bibliotheken und erleichtert das Schwachstellenmanagement erheblich.

In Vorlagen, bei denen sowohl Open-Source- als auch proprietäre Software infrage kommt – etwa EVB-IT Überlassung Typ A und EVB-IT Dienstleistung –, wurden Ankreuzmöglichkeiten geschaffen. Beschaffungsstellen können darüber gezielt Open-Source-Software auswählen oder bei Bedarf bestehende Open-Source-Regelungen in den AGB aktivieren.

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Die Überarbeitung beendet eine Phase erheblicher Unsicherheit. Viele Behörden interpretierten die bisherigen EVB-IT so, dass ein rechtssicherer Einkauf von Open Source nicht möglich sei. Open-Source-Anbieter waren dadurch faktisch von zahlreichen Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die OSBA hatte bereits 2015 eine Handreichung veröffentlicht, um Beschaffungsstellen bei der Nutzung von Open Source mit den alten EVB-IT zu unterstützen – das genügte offenbar nicht, um die Bedenken flächendeckend auszuräumen.

Birgit Becker, Sprecherin der Working Group Beschaffung bei der OSBA, betont: „Die Anpassung der Vertragsmuster war für Open-Source-Unternehmen bisher mit großem Aufwand verbunden. Viele Anbieter konnten oder wollten diesen Mehraufwand nicht leisten.“ In der Folge hätten Beschaffungsstellen deutlich weniger Angebote erhalten. Die neuen EVB-IT schafften „endlich Klarheit und Rechtssicherheit“.

Die Anpassungen fügen sich in eine breitere politische Strategie ein. Mit § 16a des E-Government-Gesetzes sollen Bundesbehörden bei Neuanschaffungen Open-Source-Software vorrangig beschaffen. Die neuen EVB-IT setzen diese Vorgabe nun praktisch um. Der Leitgedanke „Public Money, Public Code“ – öffentlich finanzierter Code soll öffentlich verfügbar sein – wird damit auf Vertragsebene verankert.

OpenCoDE spielt dabei eine zentrale Rolle: Die Plattform ermöglicht es Verwaltungen, bereits entwickelte Software nachzunutzen, Konfigurationen auszutauschen und voneinander zu lernen. Behörden können sehen, welche Software in vergleichbaren Verwaltungen bereits im Einsatz ist, und Kollegen bei Fragen kontaktieren. Aufgaben wie Lizenzverifizierung und Sicherheitsaudits lassen sich zentral durchführen. Das fördert nicht nur die Interoperabilität zwischen Behördensystemen, sondern reduziert auch redundante Entwicklung.

Dass sich mit Open Source erhebliche Kosten einsparen lassen, zeigt das Beispiel Schleswig-Holstein: Das Land spart nach eigenen Angaben jährlich rund 15 Millionen Euro an Lizenzkosten – bei neun Millionen Euro einmaligen Investitionen für Migration und Weiterentwicklung. Rund 80 Prozent der Arbeitsplätze außerhalb der Steuerverwaltung arbeiten bereits ohne Microsoft Office, die E-Mail-Infrastruktur wurde auf Open-Xchange umgestellt.

Auch auf europäischer Ebene bewegt sich einiges: Die European Alliance for Industrial Data, Edge and Cloud hat im Juli 2025 eine Roadmap veröffentlicht, die Open Source als zentralen Pfeiler der europäischen Digitalstrategie positionieren soll. Dazu gehört unter anderem die Empfehlung, „Public Money, Public Code, Open Source First, European Preference“ in öffentlichen Beschaffungen zu mandatieren. Die deutschen EVB-IT-Anpassungen dürften damit als Blaupause für ähnliche Initiativen dienen.


(fo)



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