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Künstliche Intelligenz

Verwaltung: Open Source wird zum Standard


Der IT-Planungsrat hat auf seiner 48. Sitzung am 26. November 2025 überarbeitete Musterverträge für die IT-Beschaffung der öffentlichen Hand beschlossen. Jetzt wurden acht der sogenannten Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT) so angepasst, dass Bund, Länder und Kommunen Open-Source-Software künftig rechtssicher beschaffen können. Bislang waren die Vertragsvorlagen ausschließlich auf proprietäre Software ausgelegt.

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Wie die Open Source Business Alliance (OSBA) mitteilt, betreffen die Änderungen die Vorlagen EVB-IT Erstellung, Überlassung Typ A, Pflege S, Dienstleistung, System, Systemlieferung, Service sowie die Rahmenvereinbarung. Noch nicht angepasst wurden die EVB-IT Cloud und die Überlassung Typ B – die OSBA steht der zuständigen Arbeitsgruppe nach eigener Aussage aber auch bei diesen ausstehenden Überarbeitungen beratend zur Seite. Der IT-Planungsrat empfiehlt seinen Mitgliedern die Nutzung der neuen Vorlagen.

Die gewichtigste Neuerung findet sich im EVB-IT Erstellung: Bei neuen Softwareprojekten wird die Entwicklung und Bereitstellung als Open-Source-Software zum Standard. Vorgesehen ist dabei die Veröffentlichung auf der Plattform OpenCoDE, dem zentralen Repository der öffentlichen Verwaltung für quelloffene Software. Darüber hinaus sollen Auftragnehmer künftig eine SBOM (Software Bill of Materials) übergeben – ein maschinenlesbares Verzeichnis aller verwendeten Softwarekomponenten und Abhängigkeiten. Das verbessert die Transparenz über eingesetzte Bibliotheken und erleichtert das Schwachstellenmanagement erheblich.

In Vorlagen, bei denen sowohl Open-Source- als auch proprietäre Software infrage kommt – etwa EVB-IT Überlassung Typ A und EVB-IT Dienstleistung –, wurden Ankreuzmöglichkeiten geschaffen. Beschaffungsstellen können darüber gezielt Open-Source-Software auswählen oder bei Bedarf bestehende Open-Source-Regelungen in den AGB aktivieren.

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Die Überarbeitung beendet eine Phase erheblicher Unsicherheit. Viele Behörden interpretierten die bisherigen EVB-IT so, dass ein rechtssicherer Einkauf von Open Source nicht möglich sei. Open-Source-Anbieter waren dadurch faktisch von zahlreichen Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die OSBA hatte bereits 2015 eine Handreichung veröffentlicht, um Beschaffungsstellen bei der Nutzung von Open Source mit den alten EVB-IT zu unterstützen – das genügte offenbar nicht, um die Bedenken flächendeckend auszuräumen.

Birgit Becker, Sprecherin der Working Group Beschaffung bei der OSBA, betont: „Die Anpassung der Vertragsmuster war für Open-Source-Unternehmen bisher mit großem Aufwand verbunden. Viele Anbieter konnten oder wollten diesen Mehraufwand nicht leisten.“ In der Folge hätten Beschaffungsstellen deutlich weniger Angebote erhalten. Die neuen EVB-IT schafften „endlich Klarheit und Rechtssicherheit“.

Die Anpassungen fügen sich in eine breitere politische Strategie ein. Mit § 16a des E-Government-Gesetzes sollen Bundesbehörden bei Neuanschaffungen Open-Source-Software vorrangig beschaffen. Die neuen EVB-IT setzen diese Vorgabe nun praktisch um. Der Leitgedanke „Public Money, Public Code“ – öffentlich finanzierter Code soll öffentlich verfügbar sein – wird damit auf Vertragsebene verankert.

OpenCoDE spielt dabei eine zentrale Rolle: Die Plattform ermöglicht es Verwaltungen, bereits entwickelte Software nachzunutzen, Konfigurationen auszutauschen und voneinander zu lernen. Behörden können sehen, welche Software in vergleichbaren Verwaltungen bereits im Einsatz ist, und Kollegen bei Fragen kontaktieren. Aufgaben wie Lizenzverifizierung und Sicherheitsaudits lassen sich zentral durchführen. Das fördert nicht nur die Interoperabilität zwischen Behördensystemen, sondern reduziert auch redundante Entwicklung.

Dass sich mit Open Source erhebliche Kosten einsparen lassen, zeigt das Beispiel Schleswig-Holstein: Das Land spart nach eigenen Angaben jährlich rund 15 Millionen Euro an Lizenzkosten – bei neun Millionen Euro einmaligen Investitionen für Migration und Weiterentwicklung. Rund 80 Prozent der Arbeitsplätze außerhalb der Steuerverwaltung arbeiten bereits ohne Microsoft Office, die E-Mail-Infrastruktur wurde auf Open-Xchange umgestellt.

Auch auf europäischer Ebene bewegt sich einiges: Die European Alliance for Industrial Data, Edge and Cloud hat im Juli 2025 eine Roadmap veröffentlicht, die Open Source als zentralen Pfeiler der europäischen Digitalstrategie positionieren soll. Dazu gehört unter anderem die Empfehlung, „Public Money, Public Code, Open Source First, European Preference“ in öffentlichen Beschaffungen zu mandatieren. Die deutschen EVB-IT-Anpassungen dürften damit als Blaupause für ähnliche Initiativen dienen.


(fo)



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Komoot vs. Strava vs. Indies: Watch-Apps im Routen-Test


Mit ihrem hochauflösenden, rechteckigen OLED-Bildschirm hat die Apple Watch das perfekte Rüstzeug, um per Karte ans Ziel zu leiten. Das iPhone darf in der Tasche bleiben – oder zu Hause. Wer sich allein auf Apple Karten oder Google Maps verlässt, ist jedoch schlecht beraten: Bei Routen für Spaziergänge, Wanderungen und Läufe in freier Natur fallen die Kartenriesen nämlich schnell auf die Nase.

Manche damit von uns erstellte Fußroute leitete Spaziergänger statt über schöne Waldwege kurzerhand am Fahrbahnrand der Bundesstraße entlang. Das ist nicht nur ein hässliches Erlebnis, sondern schlicht lebensgefährlich.

  • Apples Bordmittel sind in freier Natur schnell überfordert.
  • Spezialisierte Apps bringen detaillierte Karten auf die Watch.
  • Die Unterschiede bei Routen und Navigation sind groß.

Diese riesige Lücke füllen auf Outdooraktivitäten spezialisierte Anbieter wie Strava oder Komoot, die sich auf das kleinteilige OpenStreetMap-Kartenmaterial und Daten der eigenen Community stützen. Sie richten sich nicht ausschließlich an Sportler, sondern liefern auch Routen für den Familienspaziergang. Doch wie zuverlässig arbeiten sie auf der Watch im Outdooreinsatz?


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Komoot vs. Strava vs. Indies: Watch-Apps im Routen-Test“.
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Medizinische Versorgungszentren: Viele Fachrichtungen und eine IT-Infrastruktur


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung, in denen mehrere Ärztinnen und Ärzte – oft aus unterschiedlichen Fachdisziplinen – tätig sind. Träger eines MVZ muss keine Ärztin oder ein Arzt sein, woraus sich teils sinnvolle, teils rein wirtschaftlich motivierte Versorgungsstrukturen ergeben. Die Bündelung verschiedener Fachrichtungen führt zu unterschiedlichen fachlichen und administrativen Anforderungen. Entsprechend müssen sich solche Praxen mit der gesamten Bandbreite ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS) und der Telematikinfrastruktur (TI) auseinandersetzen.

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Die erste Anwendung der TI, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), liegt schon so lange zurück, dass es von den meisten Beschäftigten in den Praxen gar nicht als zur TI gehörig wahrgenommen wird. Gemeint ist, dass Praxen seit dem 1. Juli 2019 verpflichtet sind, durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK, umgangssprachlich „Versichertenkarte“) eine Echtzeitprüfung auf das Vorhandensein eines gültigen Versicherungsstatus durchzuführen. Zusätzlich werden die Stammdaten des Patienten auf Aktualität geprüft, bei Bedarf aktualisiert und an die Krankenkasse zurückgemeldet. Wer sich nun fragt, warum Leistungserbringer für die Pflege der Kundendatei der Versicherung zuständig sein sollten, arbeitet nicht im Gesundheitswesen, wo man aufgehört hat, sich mit solcherlei Fragen den Kopf zu zerbrechen.

Der erste auch in der Breite wahrgenommene Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen kam mit der Einführung des E-Rezepts Anfang 2024 auch abseits der Modellregionen. Verordnungen für die meisten Arzneimittel werden seither im PVS erstellt, digital signiert und dann über die Ende-zu-Ende-verschlüsselte TI in eine Cloud hochgeladen.

Kaum ein Patient versteht, was bei der E-Rezept-Verordnung passiert. Viele Versicherte gehen davon aus, die Verordnung befände sich auf der eGK. Als Alternativen zum Stecken der eGK in der Apotheke stehen E-Rezept-Apps, Krankenkassen-Apps oder QR-Code-Ausdrucke zur Verfügung, sind vielen Versicherten aber unbekannt. Dass die Daten über eine Cloud-Anbindung zur Verfügung gestellt werden und sowohl auf Arzt- als auch Apothekerseite digitale Signaturvorgänge im Spiel sind, wissen nur interessierte Nerds.

Florian Brenck ist Facharzt für Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerztherapie“. Seit über 10 Jahren ist er in der ambulanten schmerztherapeutischen Versorgung in einem MVZ unterschiedlicher Fachrichtungen tätig. Darüber hinaus forscht er zu den Themen Datenintegration und Usability in der Medzininformatik.

Bis heute sind nicht alle verordnungsfähigen Wirkstoffe und Medikamente per E-Rezept zu verordnen, weshalb jede Praxis weiterhin die bekannten rosa Rezepte nach Muster 16 vorhalten muss. Die Umstellung der besonderen Rezepte für Verordnungen nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) steht zwar auf der Agenda der Gematik, die Einführung ist aber noch nicht absehbar. Daher kann auch der Nadeldrucker für diese 3-teiligen Formulare im Durchschlagsatz nicht abgebaut werden. Die Gematik verspricht den Ärztinnen und Ärzten in einer Broschüre, effektivere Praxisabläufe und mehr Zeit für das Wesentliche, nämlich die Patientenversorgung. Die fragmentierte Ausrollung eines zusammenhängenden Prozesses wie dem E-Rezept erzeugt jedoch eher mehr Aufmerksamkeit und zusätzlichen Klärungs- und Zeitaufwand.

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Noch bevor das E-Rezept vollständig umgesetzt ist, wurde mit der elektronischen Patientenakte (ePA) das nächste TI-Feuerwerk gezündet. Seit dem ersten Oktober 2025 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, alle elektronisch verfügbaren selbst erhobenen Befunde des aktuellen Behandlungskontextes in die ePA zu übertragen. Einher geht das mit Informations- und Aufklärungspflichten der Patienten. Einmal mehr fühlen sich also weder Politik noch Versicherungen dafür zuständig, ihre Bürger beziehungsweise ihre Versicherten zu informieren. Jetzt ist es Aufgabe der Praxen, aufzuklären.

In den meisten Fachbereichen reicht ein Aushang in der Praxis, manche Fachdisziplinen müssen jedoch jeden Patienten direkt darüber informieren, damit dieser sich der Maßnahme bewusst ist und niederschwellig widersprechen kann. In wenigen Bereichen sind schriftliche Aufklärungen notwendig. In unserem MVZ kommen alle drei Varianten vor, was den organisatorischen Aufwand erheblich erhöht. Nach dem Gesetz hätten die Krankenversicherungen ihre Versicherten informieren sollen. Die meisten Versicherungen haben dabei aber so wenig erklärt, dass kaum jemand verstanden hat, was die ePA eigentlich genau ist und wie man sie auch als Patient nutzen kann. Eine nicht repräsentative Umfrage in unserem MVZ ergab, dass die allermeisten Patienten nicht einmal von der ePA gehört hatten. Die Funktionen, Möglichkeiten und Patientenrechte waren nahezu unbekannt.

Häufig zeigt unser PVS an, der Patient besitze keine ePA oder habe uns als Praxis das Einsichtsrecht entzogen. Eine Nachfrage beim Patienten endet meist mit einem ratlosen Blick und Bitte um Erklärung.

Störungen in den TI-Modulen sind aus zwei Gründen belastend: Die Patientenversorgung baut auf den TI-Komponenten auf, ohne dass praktikable analoge Ausweichlösungen bestehen. Zwar kann jedes Praxisverwaltungssystem Formulare als Papierausdruck erstellen, die durch die Arztunterschrift gültig werden, Patienten haben sich jedoch nach knapp zwei Jahren darauf eingestellt, Wiederholungsrezepte telefonisch oder per E-Mail zu bestellen und das Medikament direkt mit der eGK in der Apotheke abzuholen. Der Umweg über die Praxis erzeugt Unverständnis.

Zermürbend ist zudem, dass meist nicht klar ist, wo der Fehler zu suchen ist, ob im eigenen PVS, im lokalen Netzwerk, im Konnektor oder bei den zentralen Diensten, die bei der Gematik gebündelt sind. Eine eigenständige Eingrenzung des Problems ist meist weder möglich noch zielführend.

Bisher erfordern die IT-Systeme mehr Pflege als analoge Lösungen. Updates müssen eingespielt werden, Hardware gewartet und Arbeitsabläufe an extern vorgegebene Strukturen angepasst werden. Zu diesen nunmehr normalen Pflichten kommen Sonderaktionen hinzu. Zwei Besonderheiten aus der jüngsten Zeit waren zum einen der unnötige Zwangsumtausch der Konnektoren mit Bangen um Verfügbarkeit der Geräte, Wiederverbindung und korrekte Konfiguration. Zum anderen das Chaos rund um den Tausch der elektronischen Heilberufsausweise. Meinen Ersatz-Ausweis erhielt ich vor 8 Wochen, welcher noch bis zum 21. Juni 2026 gültig ist, weshalb ich bereits wieder einen neuen Ausweis beantragt habe.

Die hier dargestellten Erfahrungen stammen aus einem MVZ mit acht Ärztinnen und Ärzten, die die Disziplinen Neurologie, Schmerztherapie, Psychiatrie und Humangenetik abdecken. Ärzte sind Mediziner und keine IT-Fachleute. Sie sind auf die Unterstützung der Soft- und Hardwareanbieter angewiesen, für die sie erhebliche Kosten tragen. Diese Unterstützung ist jedoch häufig unzureichend; wiederholte Anrufe und Remote-Sitzungen sind die Regel – ein erheblicher Aufwand, der vor, während oder nach der Sprechstunde anfällt. Oft ist der Support der Dienstleister auch nicht erreichbar.


(mack)



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Kaufberatung: Welchen Mac brauche ich?


Zunächst sollten Sie sich überlegen, was der Mac alles können muss und welche Aufgaben Sie mit ihm erledigen wollen. Brauchen Sie einen Rechner unterwegs im Zug, im Hörsaal oder abwechselnd im Büro und im Homeoffice, dann kommt nur ein MacBook infrage. Bleibt der Mac immer am gleichen Ort, kann man mit einem Desktop eventuell Geld sparen, weil man Akku und Display nicht mitbezahlen muss.

Zwei getrennte Rechner für Schreibtisch und Mobileinsatz zu kaufen, ergibt nur dann Sinn, wenn man einen besonders leistungsfähigen Desktop-Boliden für anspruchsvollere Berechnungen benötigt. Ansonsten kauft man zu seinem MacBook einen oder zwei externe Monitore, Tastatur und Maus hinzu, um es auch stationär zu nutzen.

  • MacBook Neo und Mac Mini sind die günstigsten Macs und ideal für den Einstieg.
  • MacBooks lassen sich mit externen Monitoren als Desktop-Ersatz verwenden.
  • Durch Apples eigene Chips sind Macs leistungsfähig, sparsam und leise.

Seit dem Übergang auf eigene Apple-Chips sind die Leistungsunterschiede von Macs hauptsächlich am Prozessor und nicht so sehr am Rechnertyp festzumachen, weshalb wir uns in dieser Mac-Kaufberatung auch diesem Thema widmen. Wir stellen zudem die verschiedenen Modellreihen mit ihren Vorzügen und Nachteilen vor. Auf den Mac Pro, den letzten Mac mit Apple Silicon, der noch erweiterbar ist, gehen wir hier nicht ein. Er wurde nur bis Anfang 2026 gebaut und ihn werden nur wenige Käufer dem neueren Mac Studio vorziehen.


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