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Kaufberatung: Welchen Mac brauche ich?
Zunächst sollten Sie sich überlegen, was der Mac alles können muss und welche Aufgaben Sie mit ihm erledigen wollen. Brauchen Sie einen Rechner unterwegs im Zug, im Hörsaal oder abwechselnd im Büro und im Homeoffice, dann kommt nur ein MacBook infrage. Bleibt der Mac immer am gleichen Ort, kann man mit einem Desktop eventuell Geld sparen, weil man Akku und Display nicht mitbezahlen muss.
Zwei getrennte Rechner für Schreibtisch und Mobileinsatz zu kaufen, ergibt nur dann Sinn, wenn man einen besonders leistungsfähigen Desktop-Boliden für anspruchsvollere Berechnungen benötigt. Ansonsten kauft man zu seinem MacBook einen oder zwei externe Monitore, Tastatur und Maus hinzu, um es auch stationär zu nutzen.
- MacBook Neo und Mac Mini sind die günstigsten Macs und ideal für den Einstieg.
- MacBooks lassen sich mit externen Monitoren als Desktop-Ersatz verwenden.
- Durch Apples eigene Chips sind Macs leistungsfähig, sparsam und leise.
Seit dem Übergang auf eigene Apple-Chips sind die Leistungsunterschiede von Macs hauptsächlich am Prozessor und nicht so sehr am Rechnertyp festzumachen, weshalb wir uns in dieser Mac-Kaufberatung auch diesem Thema widmen. Wir stellen zudem die verschiedenen Modellreihen mit ihren Vorzügen und Nachteilen vor. Auf den Mac Pro, den letzten Mac mit Apple Silicon, der noch erweiterbar ist, gehen wir hier nicht ein. Er wurde nur bis Anfang 2026 gebaut und ihn werden nur wenige Käufer dem neueren Mac Studio vorziehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kaufberatung: Welchen Mac brauche ich?“.
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Medizinische Versorgungszentren: Viele Fachrichtungen und eine IT-Infrastruktur
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung, in denen mehrere Ärztinnen und Ärzte – oft aus unterschiedlichen Fachdisziplinen – tätig sind. Träger eines MVZ muss keine Ärztin oder ein Arzt sein, woraus sich teils sinnvolle, teils rein wirtschaftlich motivierte Versorgungsstrukturen ergeben. Die Bündelung verschiedener Fachrichtungen führt zu unterschiedlichen fachlichen und administrativen Anforderungen. Entsprechend müssen sich solche Praxen mit der gesamten Bandbreite ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS) und der Telematikinfrastruktur (TI) auseinandersetzen.
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Versichertenstammdatenmanagement
Die erste Anwendung der TI, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), liegt schon so lange zurück, dass es von den meisten Beschäftigten in den Praxen gar nicht als zur TI gehörig wahrgenommen wird. Gemeint ist, dass Praxen seit dem 1. Juli 2019 verpflichtet sind, durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK, umgangssprachlich „Versichertenkarte“) eine Echtzeitprüfung auf das Vorhandensein eines gültigen Versicherungsstatus durchzuführen. Zusätzlich werden die Stammdaten des Patienten auf Aktualität geprüft, bei Bedarf aktualisiert und an die Krankenkasse zurückgemeldet. Wer sich nun fragt, warum Leistungserbringer für die Pflege der Kundendatei der Versicherung zuständig sein sollten, arbeitet nicht im Gesundheitswesen, wo man aufgehört hat, sich mit solcherlei Fragen den Kopf zu zerbrechen.
E-Rezept
Der erste auch in der Breite wahrgenommene Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen kam mit der Einführung des E-Rezepts Anfang 2024 auch abseits der Modellregionen. Verordnungen für die meisten Arzneimittel werden seither im PVS erstellt, digital signiert und dann über die Ende-zu-Ende-verschlüsselte TI in eine Cloud hochgeladen.
Kaum ein Patient versteht, was bei der E-Rezept-Verordnung passiert. Viele Versicherte gehen davon aus, die Verordnung befände sich auf der eGK. Als Alternativen zum Stecken der eGK in der Apotheke stehen E-Rezept-Apps, Krankenkassen-Apps oder QR-Code-Ausdrucke zur Verfügung, sind vielen Versicherten aber unbekannt. Dass die Daten über eine Cloud-Anbindung zur Verfügung gestellt werden und sowohl auf Arzt- als auch Apothekerseite digitale Signaturvorgänge im Spiel sind, wissen nur interessierte Nerds.
Florian Brenck ist Facharzt für Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerztherapie“. Seit über 10 Jahren ist er in der ambulanten schmerztherapeutischen Versorgung in einem MVZ unterschiedlicher Fachrichtungen tätig. Darüber hinaus forscht er zu den Themen Datenintegration und Usability in der Medzininformatik.
Bis heute sind nicht alle verordnungsfähigen Wirkstoffe und Medikamente per E-Rezept zu verordnen, weshalb jede Praxis weiterhin die bekannten rosa Rezepte nach Muster 16 vorhalten muss. Die Umstellung der besonderen Rezepte für Verordnungen nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) steht zwar auf der Agenda der Gematik, die Einführung ist aber noch nicht absehbar. Daher kann auch der Nadeldrucker für diese 3-teiligen Formulare im Durchschlagsatz nicht abgebaut werden. Die Gematik verspricht den Ärztinnen und Ärzten in einer Broschüre, effektivere Praxisabläufe und mehr Zeit für das Wesentliche, nämlich die Patientenversorgung. Die fragmentierte Ausrollung eines zusammenhängenden Prozesses wie dem E-Rezept erzeugt jedoch eher mehr Aufmerksamkeit und zusätzlichen Klärungs- und Zeitaufwand.
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Elektronische Patientenakte
Noch bevor das E-Rezept vollständig umgesetzt ist, wurde mit der elektronischen Patientenakte (ePA) das nächste TI-Feuerwerk gezündet. Seit dem ersten Oktober 2025 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, alle elektronisch verfügbaren selbst erhobenen Befunde des aktuellen Behandlungskontextes in die ePA zu übertragen. Einher geht das mit Informations- und Aufklärungspflichten der Patienten. Einmal mehr fühlen sich also weder Politik noch Versicherungen dafür zuständig, ihre Bürger beziehungsweise ihre Versicherten zu informieren. Jetzt ist es Aufgabe der Praxen, aufzuklären.
In den meisten Fachbereichen reicht ein Aushang in der Praxis, manche Fachdisziplinen müssen jedoch jeden Patienten direkt darüber informieren, damit dieser sich der Maßnahme bewusst ist und niederschwellig widersprechen kann. In wenigen Bereichen sind schriftliche Aufklärungen notwendig. In unserem MVZ kommen alle drei Varianten vor, was den organisatorischen Aufwand erheblich erhöht. Nach dem Gesetz hätten die Krankenversicherungen ihre Versicherten informieren sollen. Die meisten Versicherungen haben dabei aber so wenig erklärt, dass kaum jemand verstanden hat, was die ePA eigentlich genau ist und wie man sie auch als Patient nutzen kann. Eine nicht repräsentative Umfrage in unserem MVZ ergab, dass die allermeisten Patienten nicht einmal von der ePA gehört hatten. Die Funktionen, Möglichkeiten und Patientenrechte waren nahezu unbekannt.
Häufig zeigt unser PVS an, der Patient besitze keine ePA oder habe uns als Praxis das Einsichtsrecht entzogen. Eine Nachfrage beim Patienten endet meist mit einem ratlosen Blick und Bitte um Erklärung.
Störungen und Fehlersuche
Störungen in den TI-Modulen sind aus zwei Gründen belastend: Die Patientenversorgung baut auf den TI-Komponenten auf, ohne dass praktikable analoge Ausweichlösungen bestehen. Zwar kann jedes Praxisverwaltungssystem Formulare als Papierausdruck erstellen, die durch die Arztunterschrift gültig werden, Patienten haben sich jedoch nach knapp zwei Jahren darauf eingestellt, Wiederholungsrezepte telefonisch oder per E-Mail zu bestellen und das Medikament direkt mit der eGK in der Apotheke abzuholen. Der Umweg über die Praxis erzeugt Unverständnis.
Zermürbend ist zudem, dass meist nicht klar ist, wo der Fehler zu suchen ist, ob im eigenen PVS, im lokalen Netzwerk, im Konnektor oder bei den zentralen Diensten, die bei der Gematik gebündelt sind. Eine eigenständige Eingrenzung des Problems ist meist weder möglich noch zielführend.
Bisher erfordern die IT-Systeme mehr Pflege als analoge Lösungen. Updates müssen eingespielt werden, Hardware gewartet und Arbeitsabläufe an extern vorgegebene Strukturen angepasst werden. Zu diesen nunmehr normalen Pflichten kommen Sonderaktionen hinzu. Zwei Besonderheiten aus der jüngsten Zeit waren zum einen der unnötige Zwangsumtausch der Konnektoren mit Bangen um Verfügbarkeit der Geräte, Wiederverbindung und korrekte Konfiguration. Zum anderen das Chaos rund um den Tausch der elektronischen Heilberufsausweise. Meinen Ersatz-Ausweis erhielt ich vor 8 Wochen, welcher noch bis zum 21. Juni 2026 gültig ist, weshalb ich bereits wieder einen neuen Ausweis beantragt habe.
Fazit
Die hier dargestellten Erfahrungen stammen aus einem MVZ mit acht Ärztinnen und Ärzten, die die Disziplinen Neurologie, Schmerztherapie, Psychiatrie und Humangenetik abdecken. Ärzte sind Mediziner und keine IT-Fachleute. Sie sind auf die Unterstützung der Soft- und Hardwareanbieter angewiesen, für die sie erhebliche Kosten tragen. Diese Unterstützung ist jedoch häufig unzureichend; wiederholte Anrufe und Remote-Sitzungen sind die Regel – ein erheblicher Aufwand, der vor, während oder nach der Sprechstunde anfällt. Oft ist der Support der Dienstleister auch nicht erreichbar.
(mack)
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Kassettenspieler-Kaufberatung: Das richtige Gerät für das Tape-Comeback
Die eigentlich schon totgeglaubte Musikkassette sorgt seit einigen Jahren erneut für Nostalgiegefühle. Das warme Klackern beim Einlegen, die rotierenden Spulen und der Reiz des imperfekten Lo-Fi-Klangs wecken bei Künstlern und Musikliebhabern die Neugier. Von Taylor Swift bis hin zu Indie-Interpreten auf Bandcamp veröffentlichen immer mehr Künstler ihre Alben auch auf Kassette. Einzelne Releases entwickeln sich auf Auktionsplattformen zu begehrten Sammlerstücken. In Zeiten von Musikstreaming und stetiger Verfügbarkeit sehnen sich vor allem junge Hörer nach einem bewussteren Musikkonsum.
Doch wer heute dem Charme von Taylor Swift oder Indie-Labels auf Bandcamp verfällt, tappt schnell in eine teure Nostalgie-Falle. Das Bandrauschen, eine reparaturanfällige Mechanik, ein begrenztes Frequenzspektrum und „Bandsalat” sorgten schon früher regelmäßig für Frust. Beim Kauf eines Kassettendecks oder eines tragbaren Geräts gibt es daher einiges zu beachten. Ergibt es überhaupt Sinn, sich ein neues Gerät zuzulegen, das laut Zeitzeugen viel schlechter klingt als Modelle aus der Hochzeit in den späten Achtzigern? Oder ist eine neue Maschine die bessere Wahl, weil sie viele Jahre ohne Reparaturen auskommt?
- Die Kompaktkassette erlebt ein überraschendes Comeback – getragen von Nostalgie, Sammlerleidenschaft und dem Wunsch nach bewussterem Musikhören abseits von Streaming.
- Doch wer heute einen Kassettenspieler kaufen will, steht vor einer schwierigen Entscheidung zwischen neuen Geräten mit Einschränkungen und klangstarken, aber oft reparaturanfälligen Klassikern.
- Diese Kaufberatung zeigt, worauf es wirklich ankommt – von Technik und Klang bis hin zur Wartung, Digitalisierung und aktuellen Marktoptionen.
Wir haben getestet, wie sich das moderne Tapedeck „Teac W-890 R MK II” im Vergleich zum alten Yamaha KX-690 sowie zu den neuen Mobilgeräten Fiio CP 13 und Klim K10 schlägt. Dabei hat sich eines der Geräte als Totalausfall erwiesen: Es eignet sich allenfalls zum Kassettenspulen oder zur Erzeugung zitternder Gruselstimmen. In unserem Artikel erklären wir, wie sich Audiokassetten am besten mit alten und neuen Modellen abspielen oder digitalisieren lassen. Zusätzlich klären wir, wie man die Geräte richtig pflegt und einstellt, wie sich ein dumpfer Ton vermeiden lässt und welche Leerkassetten es noch gibt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kassettenspieler-Kaufberatung: Das richtige Gerät für das Tape-Comeback“.
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Dienstag: Amazon als Logistik-Anbieter, Strafen für autonome Autos
Der US-Onlinehändler Amazon bläst zum Angriff auf Fracht- und Paketdienste. Unternehmen können künftig das Logistik-Netz des Konzerns nutzen, auch wenn sie nicht über Amazon verkaufen. Im US-Bundesstaat Kalifornien dürfen Polizisten nach einer Novelle der Regularien für selbstfahrende Fahrzeuge ab Juli Verkehrsverstöße autonomer Autos bestrafen. Zugleich werden erstmals selbstfahrende Lkws und Autobusse auf Kaliforniens Straßen zugelassen. Und OpenAI und Anthropic sammeln viel Kapital für den Vertrieb ihrer KI-Tools ein – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der US-amerikanische Amazon-Konzern macht künftig Pakethändlern Konkurrenz. Das Vorgehen ähnelt einem in der Vergangenheit bereits in anderen Branchen praktizierten Schema. So diente die als Amazon Web Services (AWS) bekannte Cloud-Sparte ursprünglich dem Betrieb der konzerneigenen Online-Shops. Später wurde sie schrittweise für Dienstleistungen an Dritte geöffnet. So verkauft Amazon unter anderem Rechenleistung für selbst konfigurierbare Linux-Server nach Bedarf. Nun öffnet der Onlinehändler seine Logistik-Sparte. Unternehmen können Amazons Transportleistungen bestellen, auch wenn sie nichts mit den Online-Shops des Konzerns zu tun haben. Amazon.com wird zum Logistik-Anbieter für alle
Der US-Bundesstaat Kalifornien erlaubt erstmals selbstfahrende Schwerfahrzeuge auf seinen Straßen. Öffentliche Betreiber von Personennahverkehr sowie Universitäten dürfen künftig autonome Autobusse mit einem Gesamtgewicht von bis zu 6,35 Tonnen einsetzen, auch werden autonome Lastkraftwägen mit mehr als 4,5 Tonnen zugelassen. Gleichzeitig gibt es neue Zulassungsbedingungen für autonome Autos, und Einsatzkräfte müssen künftig Zugriff auf die manuelle Steuerung autonomer Fahrzeuge erhalten. Zudem dürfen nach der weitreichenden Novelle der 2017 eingeführten Regulierung selbstfahrender Kraftfahrzeuge durch die kalifornische Verkehrsbehörde DMV Polizisten in dem Bundesstaat ab Juli Verkehrsverstöße autonomer Fahrzeuge ahnden. Strafen für autonome Autos in Kalifornien
KI-Start-ups wie OpenAI oder Anthropic haben Milliardensummen in die Entwicklung ihrer KI-Tools investiert, verdienen damit aber immer noch kein Geld. Das soll sich ändern. Die Genannten nehmen deshalb verstärkt den Vertrieb von KI-Werkzeugen an Unternehmen in Branchen wie Finanzdienstleistungen oder dem Gesundheitswesen in den Blick. Dafür verbünden sich OpenAI und Anthropic nun mit finanzstarken Private-Equity-Firmen und wollen deren Portfoliounternehmen und Kunden bei der Integration von KI in ihre Geschäftsprozesse unterstützen. OpenAI und Anthropic gründen milliardenschwere Joint Ventures
Es ist kein gewöhnlicher Übernahmeplan: Der deutlich kleinere Videospielhändler GameStop will den Online-Marktplatz eBay übernehmen. eBay wurde zuletzt mit rund 46 Milliarden US-Dollar bewertet, GameStop lediglich mit 12 Milliarden US-Dollar. Nun hat GameStop der Unternehmensführung von eBay erstmals ein Angebot unterbreitet. Sollte diese ablehnen, werde man sich direkt an die Aktionäre wenden, kündigte der GameStop-CEO Ryan Cohen an. Er will die Übernahme also notfalls auch gegen den Willen der eBay-Spitze vorantreiben – Ausgang offen. Für 56 Milliarden US-Dollar: GameStop macht Übernahmeangebot für eBay
Im Jahr 2006 wurde in Italien das private Verkehrsunternehmen Italo gegründet; 2012 nahm es den Betrieb auf und hat sich seitdem als Konkurrenz zum Monopolisten der italienischen Staatsbahn positioniert. Nach Medienberichten ist die Zahl der Fahrgäste seit 2008 um 500 Prozent gestiegen; die Ticketpreise dagegen sind seit dem Markteintritt von Italo im Schnitt um etwa 40 Prozent gesunken. Nun nimmt das italienische Unternehmen den deutschen Markt ins Visier. Ab 2028 will Italo mit 30 Hochgeschwindigkeitszügen in den deutschen Fernverkehr einsteigen. Der Fernbus- und Zugbetreiber Flix kritisiert die Pläne. Konkurrenz für Deutsche Bahn: Italienischer Anbieter Italo plant Markteintritt
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(akn)
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