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Verwaltungsgerichtshof bestätigt Demoverbotszone in Gießen


Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitagabend die Demoverbotszone der Stadt Gießen bestätigt – und damit auch Beschlüsse des Verwaltungsgericht Gießens wieder kassiert. Damit darf keine Versammlung – weder Demonstration noch Kundgebung, Mahnwache oder Protestcamp – auf der Westseite der Stadt Gießen und damit in der Nähe der rechtsradikalen AfD-Veranstaltung stattfinden. Einzig und allein der Protest des Adenauer-Busses, der auf einem Privatgelände in der Nähe der Messe steht, ist bislang nicht verboten worden. Zudem ist in der mehr als zwei Kilometer von der Messe entfernten Gemeinde Heuchelheim eine Demonstration weiterhin erlaubt.

Zehntausende Menschen einer breiten politischen und bundesweiten Mobilisierung werden am Samstag zu Protesten gegen die AfD-Jugend in Gießen erwartet. Das Treffen der Rechtsradikalen findet in den privat geführten Messehallen im Westteil der Stadt statt. Gießen wird durch den Fluss Lahn in einen Ost- und Westteil getrennt. Die Stadt hatte am Dienstag die Versammlungen gegen die Rechtsradikalen wegen Sicherheitsbedenken per Verfügung auf die Ostseite verlegt. Dagegen wehrten sich die Anmelder:innen, unter anderem weil ein Protest in Hör- und Sichtweite des AfD-Treffens so nicht möglich sei.

Protest auf die andere Seite des Flusses verschoben

Während das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag einige Versammlungen wieder am geplanten Ort erlaubte, hat nun die höhere Instanz, der Hessische Verwaltungsgerichtshof, die Auflagen der Stadt und damit eine faktische Demoverbotszone im Westen der Stadt bestätigt.

In einer Pressemitteilung des Gerichts (PDF) heißt es, dass auch auf der gegenüberliegenden Seite der Lahn ein Protest in Hör- und Sichtweite möglich sei. Zudem schreibt das Gericht:

Hinsichtlich der Versammlungen [..] spreche mit Blick auf die Ortsverlegungen ebenfalls Überwiegendes dafür, dass die Gefahrenprognose der Stadt Gießen rechtmäßig sei. Jedenfalls gehe aber eine aufgrund der Kürze der Zeit vorgenommene Folgenabwägung wegen Gefahren für Leib und Leben der Versammlungsteilnehmer, der eingesetzten Polizei- und Rettungskräfte sowie unbeteiligter Dritter zu Gunsten der Verlegung des Versammlungsortes aus.

Gegen den Beschluss kann nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Eilantrag gestellt werden. Bislang ist nicht bekannt, ob einer der Anmelder:innen dies tut. Eine kurzfristige Presseanfrage an den Anwalt blieb am Abend unbeantwortet.

„Widersetzen“ kündigt zivilen Ungehorsam an

Ungeachtet der faktischen Demoverbotszone ist davon auszugehen, dass Menschen versuchen werden, auch im Westteil der Stadt zu protestieren. So hat das Bündnis Widersetzen (Ticker / Mastodon) zu Aktionen des zivilen Ungehorsams und Blockaden der AfD-Veranstaltung aufgerufen.

Gegenüber netzpolitik.org kritisierte Rieka Becker, Sprecherin von Widersetzen, die Kundgebungsverbote scharf: „Die Proteste haben ein Recht auf Sicht- und Hörweite zur Veranstaltung der AfD – es handelt sich um einen verfassungswidrigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit, mit dem der unverhältnismäßigen Panikmache der Behörden nachgegeben wird.“ Das Bündnis Widersetzen werde sich aber nicht abhalten lassen, so Becker weiter: „Wir machen von unserem Recht auf zivilen Ungehorsam Gebrauch und werden uns morgen zu Tausenden dem Faschismus widersetzen.“

„Gericht und Stadt treten Grundrechte mit Füßen“

Ein Sprecher des Zentrums für politische Schönheit, das mit dem Adenauer-Bus in der Nähe der Halle steht, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Wir sind fassungslos, dass wir jetzt die einzige Kundgebung sind, die überhaupt noch in der Nähe der Nazi-Veranstaltung möglich ist.“ Der Hessische Verfassungsgerichtshof erspare sich eine vernünftige Güterabwägung und folge unkritisch der fragwürdigen Gefahrenprognose der Polizei. „Gericht und Stadt treten die Grundrechte von zehntausenden Demonstranten mit Füßen. Den Schaden hat unsere Demokratie“, so der Sprecher weiter.

Schon am Dienstag hatte David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) die Verfügungen der Stadt Gießen gegenüber netzpolitik.org kritisiert: „Die Versammlungsfreiheit umfasst auch die freie Wahl des Ortes, dem insbesondere bei Gegenprotesten eine besondere Bedeutung zukommt.“ Der kommunikative Zweck einer Versammlung würde nur erreicht, wenn die Proteste in Sicht- und Hörweite ihres Gegenstandes – hier die Gründungsversammlung der AfD-Jugend – stattfinden könnten, so Werdermann. „Versammlungsfreie Zonen mögen zwar aus polizeitaktischer Sicht praktisch sein, sind aber unter Berücksichtigung der Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig.“

Großeinsatz der Polizei

Zu den Protesten gegen die AfD werden laut Innenministerium und Polizei mehr als 50.000 Menschen erwartet. Gesichert dürfte sein, dass mindestens 10.000 Menschen mit Bussen aus dem ganzen Bundesgebiet anreisen, hinzu kommen die Gießener:innen, die zuletzt im Februar bei einer Demonstration gegen den Rechtsruck alleine 13.000 Menschen auf die Straße gebracht haben. Angekündigt sind neben klassischen Demonstrationen auch Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Straßenblockaden. Insgesamt sind laut Polizeiangaben 20 Versammlungen gegen die AfD-Jugend angemeldet.

Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz mit laut Medienberichten 6.000 Polizist:innen sowie schwerem Gerät wie Wasserwerfern, Räumpanzern und Spezialfahrzeugen vor. Sie spricht von einem „herausfordernden Wochenende“, von verschiedener Seite wird das Schreckgespenst von Gewalt an die Wand gemalt, obwohl sich alle aufrufenden Bündnisse gegen eine Eskalation ausgesprochen haben.

Karte mit Protestaktionen

(nicht von netzpolitik.org gepflegt, keine Gewähr)

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Updaten! Angriffsversuche auf Sicherheitslücken in Cisco Unified Communications


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In mehreren Unified-Communications-Produkten von Cisco klafft eine Sicherheitslücke, die Angreifern ohne Anmeldung das Einschleusen von Schadcode aus dem Netz und dessen Ausführung mit Root-Rechten ermöglicht. Admins sollten die bereitstehenden Aktualisierungen zügig anwenden, da Cisco bereits Angriffsversuche aus dem Netz auf die Schwachstelle beobachtet hat.

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Das teilt Cisco in einer Sicherheitsmeldung mit. Die Schwachstelle resultiert aus einer unzureichenden Prüfung von Nutzer-übergebenen Daten in HTTP-Anfragen. Bösartige Akteure können die Lücke durch das Senden einer Sequenz von sorgsam präparierten HTTP-Anfragen an das webbasierte Management-Interface einer verwundbaren Appliance missbrauchen. „Eine erfolgreiche Attacke erlaubt den Angreifern, Zugriff auf Benutzerebene auf das Betriebssystem zu erlangen und dann die Berechtigungen auf ‚root‘ auszuweiten“, erklärt Cisco (CVE-2026-20045, CVSS 8.2, Risiko abweichend „kritisch“).

Cisco führt weiter aus, dass das Unternehmen das Risiko abweichend von der CVSS-Risikostufe „hoch“ als „kritisch“ einordnet. Als Grund nennt das Security Advisory, dass der Missbrauch der Lücke darin münden kann, dass Angreifer ihre Privilegien zu “root“ erweitern können.

Cisco hat bereits Angriffsversuche auf die Schwachstelle beobachtet. Betroffen sind Unified CM, Unified CM SME, Unified CM IM&P, Unity Connection sowie Webex Calling Dedicated Instance. Die Software-Versionen 15SU4 (für März 2026 angekündigt) sowie 14SU5 stopfen das Sicherheitsleck. Wer noch auf Stand 12.5 ist, muss auf die neueren Releases migrieren.

Cisco hat am Mittwoch noch drei weitere Sicherheitsmitteilungen veröffentlicht, um die sich Admins beizeiten kümmern sollten.

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Zuletzt mussten IT-Verantwortliche mit Cisco-Produkten in der vergangenen Woche Sicherheitslücken mit Updates stopfen. In Ciscos Secure Email Gateway und Secure Email und Web Manager wurde bereits seit Dezember eine Sicherheitslücke angegriffen, die den Tätern Root-Rechte und damit die volle Kontrolle über Instanzen verschaffen konnte. Die Sicherheitsupdates hat Cisco am Freitag herausgegeben.


(dmk)



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Bundesdruckerei: Datenatlas Bund ist durchgefallen


Für den Datenatlas Bund startet das Jahr aussichtslos. Das Metadaten-Portal sollte eigentlich die Arbeit der Bundesverwaltung vereinfachen: Behörden und Ministerien sollten damit interne Daten der Bundesverwaltung besser finden, verknüpfen und nutzen können. Doch nun hat die Bundesdruckerei den Datenatlas offline geschaltet. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf Anfrage mit.

Das Ministerium hatte die Bundesdruckerei mit der Entwicklung des Datenatlas Bund beauftragt. Die setzte seit 2022 die Forderung aus der Datenstrategie des Bundes von 2021 um. In den einzelnen Ministerien waren die Datenlabore für den Datenatlas zuständig. Warum die Bundesdruckerei den Datenatlas vom Netz genommen hat, ist unklar.

Offiziell heißt es aus der Bundesdruckerei und dem BMF, das Vertragsverhältnis habe zum 31. Dezember 2025 geendet. „Damit endete auch der Betrieb durch uns als Dienstleister“, so die Bundesdruckerei. Auf ihrer Website bewirbt sie den Datenatlas noch immer damit, er sei modern, digital souverän und KI-fähig; über Social Media suggeriert ein Mitarbeiter, er bediene die Ansprüche einer datengetriebenen Verwaltung.

Datenatlas voller Mängel

Dass der Datenatlas weit weniger kann als beworben, zeigte ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten von David Zellhöfer. Der Professor von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erstellte es eigeninitiativ und unentgeltlich und veröffentlichte es Anfang Dezember.

Zellhöfers Datengrundlage stammt aus dem Sommer 2025 und davor. Er wertete Aussagen von Mitarbeiter:innen der Datenlabore und einige Screenshots aus. Außerdem gewährten ihm einige Kolleg:innen aus der Bundesverwaltung Einblicke in das Metadaten-Portal über kurze Live-Demos. Seine direkte Anfrage nach Informationen für seine Forschung wies die Bundesdruckerei ab. Zellhöfers Fazit: In Teilen entspricht das Portal nicht einmal dem Stand der Technik von 1986.

Eigentlich sollte das Metadaten-Portal Datenbestände der öffentlichen Verwaltung für Behörden zugänglicher machen. Metadaten sind Daten über Daten, wie das Erstellungsdatum, der Dateityp oder der Speicherort. Doch habe es dem Datenatlas an grundlegenden Funktionalitäten gemangelt.

Beispielsweise habe es im Datenatlas keine explorative Suche gegeben, wie man das etwa von Suchmaschinen kennt, sondern nur eine gerichtete Suche. Dementsprechend hätten Suchende immer genau wissen müssen, welches Dokument oder welchen Datensatz sie suchen. Auch kontrollierte Vokabulare hätten gefehlt: Damit Verwaltungsmitarbeiter:innen Dokumente finden können, sollten die mit denselben Schlagwörtern belegt werden. Das sei im Datenatlas nicht umgesetzt worden. Problematisch sei das etwa bei Tippfehlern. Darunter leide nicht nur die Datenqualität. Auch die Trefferlisten seien aufgrund der gerichteten Suche unvollständig gewesen.

Auch grundlegende Suchfunktionen wie den Einsatz von Suchoperatoren seien im Datenatlas nur sehr eingeschränkt möglich gewesen, zum Beispiel hätten Mitarbeiter:innen die Operatoren „UND“, „ODER“ oder „NICHT“ nicht anwenden können.

Nicht mehr zuständig

Im Dezember hüteten die Bundesdruckerei und das BMF den Datenatlas noch wie ein Staatsgeheimnis. Gegenüber netzpolitik.org betonten beide: Der Datenatlas sei nicht „für die Nutzung durch die Öffentlichkeit“ bestimmt. Zellhöfer hielten sie vor, das Gutachten sei nicht beauftragt worden. Die Bundesdruckerei erwog sogar „rechtliche Schritte“ gegen den Gutachter.

Erst als das Gutachten Aufmerksamkeit bekam, lenkte die Bundesdruckerei ein und versicherte gegenüber netzpolitik.org, die von Zellhöfer angeführten Mängel bestünden nicht. Seine Datengrundlage hätte den Stand des Datenatlas im Sommer 2025 abgebildet, die Mängel scheinen also in der zweiten Jahreshälfte behoben worden zu sein. Offiziell habe die Bundesdruckerei die Entwicklung des Datenatlas bereits im ersten Quartal 2025 abgeschlossen, sagt das BMF heute.

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Nun ist der Datenatlas offline. Sie seien für das Projekt nicht mehr zuständig, heißt es sowohl von der Bundesdruckerei als auch vom BMF. Letzteres erklärte gegenüber netzpolitik.org, man könne keine weitergehenden Fragen zur Umsetzung der Datenstrategie beantworten; bis Ende 2025 habe man „alle Maßnahmen zu einer Übergabe des Datenatlas Bund durchgeführt“.

Digitalministerium lehnt ab

Übernehmen sollte den Datenatlas das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Doch das lehnt eine „Übernahme des BMF-Projekts im aktuellen Projekt-Stadium“ als „nicht wirtschaftlich“ ab, so ein Sprecher des Ministeriums gegenüber netzpolitik.org.

Nach „intensiver Prüfung“ habe sich gezeigt, dass der Datenatlas Bund „trotz intensiver Bemühungen“ kaum genutzt werde. Um daraus ein „wirksames Tool“ zu machen, müsse außerdem noch viel Entwicklungsarbeit hineinfließen.

Ob das Ministerium die Entwicklung eines neuen Metadaten-Portals anstoßen wird, bleibt offen. Grundsätzlich liefere ein solches Portal „eine wichtige Grundlage für eine effiziente Datennutzung in der Bundesverwaltung“. Bei einer neuen Version wolle man „die im Projekt Datenatlas Bund gewonnenen Erkenntnisse“ berücksichtigen, um sicherzugehen, dass bereits getätigte Investitionen weitergenutzt werden können.

Zellhöfers grobe Wirtschaftlichkeitsbetrachtung veranschlagt als Gesamtkosten des Datenatlas gut 2,3 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben für den Datenatlas Bund hätten seit Beginn etwa 24,6 Millionen Euro betragen, so die Sprecherin des BMF auf Anfrage. Mutmaßlich liegen die Kosten deutlich darüber, so äußerten sich zumindest anonyme Quellen gegenüber Zellhöfer.



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Jetzt handeln! Angreifer umgehen offenbar Fortinet-Sicherheitspatch


Derzeit gibt es Hinweise darauf, dass Angreifer ein jüngst veröffentlichtes Sicherheitsupdate umgehen und FortiOS, FortiProxy, FortiSwitchManager und FortiWeb attackieren. Die Lücke gilt als „kritisch“.

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Die IT-Nachrichtenwebsite Bleepingcomputer berichtet von Fortinet-Kunden bei denen Angreifer Fortinet-Produkte trotz installiertem Sicherheitspatch erfolgreich attackieren. Die Schwachstelle (CVE-2025-59718) ist seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Zu diesem Zeitpunkt erschienen auch Sicherheitsupdates.

Seitdem laufen auch Attacken und Angreifer nutzen die Lücke aktiv aus. Im Anschluss haben sie Zugriff auf Geräte. In welchem Umfang die Angriffe ablaufen, ist derzeit unklar. In einem Beitrag führen Sicherheitsforscher von Artic Wolf unter anderem Parameter auf, an denen Admins bereits attackierte Geräte erkennen können.

Instanzen sind aber nur angreifbar, wenn die Authentifizierung über SSO aktiv ist. Das ist standardmäßig nicht der Fall. Weil Fortinet zum jetzigen Zeitpunkt noch kein repariertes Sicherheitsupdate veröffentlicht hat, müssen Admins jetzt handeln und die Anmeldung via SSO deaktivieren. Das gelingt über das Command-Line-Interface mit folgenden Befehlen:

config system global

set admin-forticloud-sso-login disable

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end

In einer Warnmeldung listet Fortinet weiterführende Informationen zu den bedrohten Produkten auf. FortiWeb 7.0 und 7.2 sollen von der Lücke nicht betroffen sein. Sicherheitsforscher von Shadowserver haben das Internet auf SSO-Instanzen gescannt. Sie kommen derzeit weltweit auf mehr als 11.000 Stück. Hierzulande sind es noch knapp mehr als 120 Instanzen.

Zusätzlich haben es Angreifer zurzeit auf FortiSIEM abgesehen und nutzen eine „kritische“ Sicherheitslücke (CVE-2025-64155) aus.


(des)



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