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Viltrox verstärkt die L-Mount-Allianz: Neuer Partner für Leica und Co.


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Mit Viltrox wächst die L-Mount-Allianz, die 2018 auf der photokina ins Leben gerufen wurde, auf zehn Mitglieder an. Zu den Gründungsmitgliedern, der Leica Camera AG, Sigma und Panasonic, gesellten sich im Laufe der Zeit die Ernst Leitz Wetzlar GmbH, DJI, Astrodesign, Samyang Optics, Blackmagic Design und Sirui.


Das Titelbild der Ausgabe 04 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 04 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das erklärte Ziel der Allianz ist die Etablierung eines universellen Bajonettstandards. Der entscheidende Vorteil für Anwender: Alle Objektive der Partnerunternehmen sind uneingeschränkt und ohne Adapter mit sämtlichen Kameras des Systems kompatibel. Das aktuelle Portfolio umfasst laut offiziellen Angaben inzwischen mehr als 20 Kameras und über 120 Objektive.

Das 2009 gegründete Unternehmen Viltrox hat sich auf die Entwicklung und Herstellung von Ausrüstung für Fotografie und Film spezialisiert. Sein Portfolio reicht von Autofokus- und Cine-Objektiven über Monitore und Adapter bis zu Beleuchtungslösungen. Seit 2022 gehören auch anamorphotische Objektive sowie Zoomobjektive für den Filmbereich zum Sortiment.

Valentino Di Leonardo, Head of Product Management bei der Leica Camera AG, betont die strategische Bedeutung der L-Mount-Allianz. Sie stehe für Offenheit, Qualität und hohe Standards in der Fotografie. Viltrox sei ein Partner, der diese Vision teile und wertvolles Fachwissen in der Objektiventwicklung einbringe. Gemeinsam wolle man Fotografen und Filmschaffenden ein noch umfassenderes und attraktiveres System bieten.

Dai Jinhui, CEO von Viltrox, bekräftigt dieses Ziel. Sein Unternehmen werde die Allianz mit vielseitigen und erschwinglichen Objektiven bereichern. Diese Zusammenarbeit, so Jinhui weiter, soll eine neue Generation von Kreativen inspirieren und das gesamte Ökosystem nachhaltig stärken.

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Für Fotografen mit Kameras der Marken Panasonic, Leica, Blackmagic und Sigma ist der Beitritt von Viltrox eine vielversprechende Nachricht. Der Objektivhersteller bot in den vergangenen Jahren, insbesondere mit den Serien Pro und Lab, ein interessantes Preis-Leistungs-Verhältnis: Objektive wie das 35mm f/1.2 Lab und das 85mm f/1.4 Pro gelten als hervorragende Optionen zu attraktiven Preisen.

Eine gewisse Zurückhaltung ist allerdings mit Blick auf den Allianz-Beitritt von Samyang Optics im Jahr 2023 geboten, wovon heise berichtete. Entgegen den damaligen Erwartungen vieler Fotografen wurden bestehende Objektive des Herstellers nicht zeitnah für das L-Bajonett adaptiert. Tatsächlich hat Samyang seither mehrere neue Objektive vorgestellt, doch keines davon war für den L-Mount bestimmt. Es bleibt daher abzuwarten, wie engagiert Viltrox die Erweiterung seines Angebots für das L-Mount-System vorantreiben wird.

Das L-Bajonett ist eine Entwicklung der Leica Camera AG mit dem Ziel, ein zukunftsfähiges, flexibles und hochpräzises Anschlusssystem zu schaffen. Sein großer Innendurchmesser von 51,6 Millimetern eignet sich sowohl für Vollformat- als auch für APS-C-Sensoren. Das geringe Auflagemaß von nur 20 Millimetern ermöglicht eine besonders kompakte Bauweise von Objektiven, vor allem im Weitwinkelbereich. Das Kamerabajonett aus verschleißfestem Edelstahl und vier Flanschsegmenten soll eine hohe Widerstandsfähigkeit und eine robuste, sichere Verbindung gewährleisten. Eine standardisierte Kontaktleiste erlaubt die Kommunikation zwischen Kamera und Objektiv, was auch Firmware-Updates für die Objektive einschließt.


(tho)



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Gericht: Nutzer sind für DSA-Meldungen nicht an offizielle Formulare gebunden


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Das Kammergericht Berlin hat am 25. August einen wichtigen Beschluss zum Digital Services Acts (DSA) und der Art und Weise gefasst, wie Nutzer Rechtsverletzungen bei Online-Plattformen melden können. Der 10. Zivilsenat, der für Streitigkeiten über Ansprüche aus medialen Veröffentlichungen zuständig ist, stellt damit klar: User müssen nicht ein elektronisches Meldeformular nutzen, das ein unter den DSA fallender Anbieter eingerichtet hat. Sie können auch andere Kommunikationswege verwenden, um den Betreiber über eine potenzielle Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen (Az.: 10 W 70/25).

In dem Fall sah sich eine Frau durch Inhalte auf einer Online-Plattform in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Sie forderte die Entfernung der Inhalte. Dafür nutzte sie aber nicht das Meldeverfahren des Portals, sondern schickte ein anwaltliches Schreiben. Das Landgericht Berlin II wies ihren Antrag zunächst ab. Es vertrat die Ansicht, die Plattform könne nur durch die Nutzung des offiziellen Formulars in zumutbarer Weise Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangen.

Das Kammergericht widersprach nun der niederen Instanz und hob deren Beschluss auf. Es arbeitete heraus, dass der DSA keine Pflicht für Nutzer vorsieht, einen vorgegebenen Meldepfad zu verwenden. Entscheidend sei der Inhalt einer Eingabe, nicht der Übermittlungsweg. Artikel 16 DSA verpflichte Plattformbetreiber zwar, ein Meldeverfahren einzurichten. Daraus folge aber kein Ausschluss anderer Kommunikationsmöglichkeiten. Eine Meldung sei auch außerhalb des eingerichteten Formulars wirksam, solange sie präzise und hinreichend begründet werde. Erforderlich seien etwa die Angabe von Kontaktdaten, der Fundstelle und eine gute Begründung.

Vorgegebenes Formular ist Nummer sicher

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht mit der Ansage den Rechtsschutz von Betroffenen gestärkt. Nutzer könnten weiterhin auch per E-Mail oder über einen rechtlichen Vertreter auf potenziell rechtswidrige Inhalte hinweisen, solange die Grundanforderungen von Artikel 16 DSA erfüllt seien. Plattformbetreiber müssten auch auf außerhalb des offiziellen Formulars eingehende Meldungen reagieren, sofern diese die notwendigen Informationen enthalten. Das elektronische Verfahren bleibe dennoch wichtig, da nur dort die gesetzliche Vermutung der Kenntnis nach der einschlägigen Rechtsnorm greife. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, sollte daher das Formular nutzen.

Das Verfahren hat der Senat an das Landgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun inhaltlich prüfen, ob die angegriffenen Inhalte tatsächlich rechtswidrig waren. Erst unlängst hatte das Landgericht II auch in einem anderen Fall einer Gastronomin über eine schlechte Online-Bewertung und einer daraus eventuell hervorgehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung moniert, dass die Klägerin den Meldeweg nach dem DSA nicht eingehalten habe. Hier urteilten die Richter aber zudem in der Sache, dass das Einstufen von Restaurants online mittlerweile ein „Alltagsphänomen“ sei und die meisten „Kritiken“ dieser Art auf dem persönlichen Geschmack basierten. Das erfolgte Abservieren müsse die Klägerin daher dulden.


(mack)



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Tesla in Grünheide: Umweltsiegel und Kritik


Hartnäckig verfolgt Tesla die Kritik an der Umweltbilanz seines Werks im brandenburgischen Grünheide. Bemängelt wird vor allem der hohe Wasserbedarf in einer Region, in der dieses Gut knapp ist und absehbar auch noch knapper werden wird. Nun ist Tesla für sein Bestreben, in der Fabrik in Grünheide nachhaltiger zu agieren, mit dem europäischen Umweltsiegel EMAS ausgezeichnet worden. Damit seien die Bemühungen nicht am Ende, heißt es. Man verpflichte sich zu weiteren Maßnahmen. Die Skepsis vor Ort ist allerdings weiterhin groß.

Dabei hat Tesla in Grünheide bei Berlin in den vergangenen Jahren einiges unternommen, um Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen – und verspricht, weiterhin Verbesserungen erreichen zu wollen. Eines der nächsten Ziele sei der Ausbau der Stromgewinnung mit Photovoltaik. Dies werde man zukünftig weiter vorantreiben, sagte Werksleiter André Thierig. Auch das Einsparen von Wasser werde Thema bleiben. Zudem seien bisher als Ausgleichsmaßnahme mehr als zwei Millionen Bäume aufgeforstet worden, auch das solle weitergehen.

Tesla erhielt unter anderem dafür das EMAS-Siegel (Eco-Management and Audit Scheme), ein langfristiges Umweltmanagementsystem, bei dem es auf Einhaltung von Rechtsvorschriften und Verbesserung der Umweltleistung ankommt. In einem Umweltbericht dokumentiert Tesla den Verbrauch von Ressourcen und Emissionen, setzt sich Ziele und will die Transparenz stärken. „Wir sind ein Unternehmen, was sich der Nachhaltigkeit verschrieben hat“, sagte Thierig. Das bestätige die Zertifizierung.

Der Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg, eine Bürgerinitiative gegen Tesla, urteilte, alle Bemühungen zur Senkung der Umweltbelastung seien zwar positiv. Sprecher Steffen Schorcht äußerte gegenüber der dpa, er befürchte aber eine schlechtere Kontrolle. „Jetzt ist das Zertifikat da.“ Das Siegel sei „Greenwashing“, um sich umweltfreundlicher darzustellen. Brandenburgs Umweltministerin Hanka Mittelstädt (SPD) dagegen sieht Tesla als Vorbild: „Das ist alles öffentlich und damit schafft man auch ein Stück weit Vertrauen.“ Sie nannte Tesla einen Leuchtturm. „Das kann auch durchaus ein Ansporn sein.“ Mehr als 40 Unternehmen in Brandenburg hätten das EMAS-Zertifikat.

Tesla will den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Grünheide in Brandenburg senken, Energie sparen und mehr Solarenergie erzeugen. Das geht aus dem Umweltbericht hervor, den das Unternehmen für die Zertifizierung erstellt hat. Die Menge an Photovoltaik-Solarmodulen soll in diesem Jahr um 5 auf 15 Megawattpeak steigen. Die Gigafactory Berlin-Brandenburg, die einzige Autofabrik von Firmenchef Elon Musk in Europa, öffnete 2022. Dort arbeiten laut dem Unternehmen rund 11.000 Beschäftigte, die rund 5000 Autos pro Woche herstellen.

Der direkte Energieverbrauch habe 2024 bei knapp 419.503 Megawattstunden gelegen, heißt es im Bericht. Davon machte Strom mit rund 234.603 Megawattstunden den Großteil aus, gefolgt von Erdgas mit 172.539, Diesel mit rund 12.355 sowie Propan mit sechs Megawattstunden. Tesla will Erdgas durch Senkung von Prozessheizungswasser über Abwärme einsparen. Der Ausstoß an Treibhausgasen lag bei rund 39.667 Tonnen CO₂. Im vergangenen Jahr verbrauchte Tesla 456.953 m³ Wasser. Der Wasserverbrauch inklusive Sanitärwasser liege bei 2,16 m³ pro produziertes Fahrzeug, das sei deutlich unter dem Branchendurchschnitt von 3,50 m³ pro Fahrzeug. Für das Prozess-Abwasser soll in diesem Jahr eine Recyclingquote von 90 Prozent erreicht werden.

Mehr zur Marke Tesla


(mfz)



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c’t Fotografie-Wettbewerb „Käfer und Insekten“: Das sind die Gewinner


Gratulation den Gewinnern des Fotowettbewerbs „Käfer und Insekten“. Die Communtity der c’t Fotografie-Galerie hat abgestimmt und ihre Siegerbilder gekürt. In den Lebensraum von majestätischen Käfern und fleißigen Insekten eintauchen, das war dieses Mal die Aufgabe für alle Fotobegeisterten. Die eingereichten Bilder zeigen die Natur mit ihren Minibewohnern mal knallhart auf Beutezug, dann wieder schmetterlingszart oder ungewollt lustig. Teilnehmer 35mm, Otto Hitzegrad und ek3108 überzeugten mit ihren Motiven die meisten Stimmberechtigten und schafften es auf die ersten Plätze.

Makroporträts

Dieses Mal standen Makros von Insektenaugen hoch im Kurs. Fotograf 35mm konnte mit der Nahaufnahme einer Libelle den ersten Platz für sich gewinnen. Das Tier wirkt geschäftig und doch bleibt offen, was es gerade mit seinen langen Beinen tut. Platz zwei zeigt das eindrucksvolle Porträt einer Fliege von Otto Hitzegradt. Die detailreichen Augen ziehen die Blicke der Betrachter förmlich an.

Romantikmotiv

Im Gegensatz zu den gepanzerten Protagonisten der ersten Bilder wirkt das Motiv des dritten Platzes von ek3108 wie ein lieblicher Kontrast und zeigt eine völlig andere Seite und Interpretation des Themas. Ein Schmetterling sitzt auf einer Ähre und wird im Gegenlicht von der untergehenden Sonne eingerahmt.

Die Redaktion freut sich über die vielen eingereichten Werke. In der Ausgabe der c’t Fotografie 06/25 stellen wir die zehn besten Arbeiten noch einmal genauer vor. Vorab sehen Sie hier noch einmal die Gewinnerbilder zusammengefasst.


Platz 1: 35mm – „Libelle“

Mit seinem eindrucksvollen Makrofoto einer geschäftigen Libelle konnte Fotograf 35mm die meisten Stimmen für sich gewinnen. (Bild:

35mm

)


(hoh)



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