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Datenschutz & Sicherheit

Von diesen Ländern hängt ab, wie es mit der Chatkontrolle weitergeht


Seit sechs Ratspräsidentschaften steckt die umstrittene Chatkontrolle-Verordnung in den Verhandlungen des EU-Rates fest – und auch der polnische Kompromissvorschlag ist zuletzt gescheitert. Der Vorschlag hatte beinhaltet, dass das Scannen von Nachrichten durch die Anbieter nur noch auf freiwilliger Basis geschieht. Damit wäre die generelle Massenüberwachung von Chats vom Tisch gewesen.

Der Verband europäischer Digitalorganisationen EDri hat den polnischen Vorschlag als „echte Brücke“ zwischen den beiden Positionen im EU-Rat bezeichnet. Diese Brücke hätten nun aber 16 Mitgliedstaaten verbrannt mit ihrer Haltung. Doch es könnte sich demnächst durch nationale Regierungswechsel auch eine Mehrheit für die Chatkontrolle abzeichnen – hierbei kommt es vor allem auf große Länder wie Deutschland an.

Diese Grafik zeigt die Positionen verschiedener europäischer Länder zu einem Vorschlag Polens. Die Länder sind in drei Kategorien unterteilt: Gegen den polnischen Vorschlag: In dieser Kategorie sind 15 Länder aufgeführt, darunter Bulgarien, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Rumänien, Slowakei und Schweden. Die rosa Farbe deutet auf eine ablehnende Haltung hin. Für den polnischen Vorschlag: Hier sind 7 Länder aufgeführt: Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowenien und Finnland. Die blaue Farbe symbolisiert die Zustimmung. Enthielten sich der Stimmabgabe: In dieser grauen Box sind 5 Länder aufgeführt: Belgien, Tschechien, Estland und Portugal. Dies deutet auf eine neutrale oder abwartende Haltung hin. Die Darstellung ist klar und übersichtlich, wobei die Farbkodierung die unterschiedlichen Positionen der Länder visuell hervorhebt. Die Grafik dient dazu, die politische Landschaft und die Meinungsverschiedenheiten innerhalb Europas zu einem bestimmten Thema darzustellen.
Positionen europäischer Länder zum polnischen Vorschlag. CC-BY 4.0 EDRi

Im EU-Rat ist für eine Einigung eine „qualifizierte Mehrheit“ nötig. Um diese zu erreichen, müssen mindestens 15 Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, einem Gesetzestext zustimmen. Seit mehr als drei Jahren erreichen die überwachungsbefürwortenden Länder diese Mehrheit nicht.

Die elf Mitgliedstaaten, die den polnischen Text ohne Pflicht zur Massenüberwachung aktiv unterstützt (blau) oder sich der Stimme enthalten haben (grau), repräsentieren laut EDRi gut 42 Prozent der Bevölkerung und erreichen auch nicht die Schwelle von 15 Ländern. Das Lager der Befürworter der Chatkontrolle, also diejenigen, die die Agenda der Massenüberwachung unterstützen, hat mit 16 Mitgliedstaaten mehr Anhänger (rosa). Trotz ihrer größeren Zahl repräsentieren diese Länder nur knapp 58 Prozent der Bevölkerung und erreichen damit nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit.

Sperrminorität in Gefahr

Ländern mit einer größeren Bevölkerung kommt eine besondere Rolle zu. Der Verband macht folgendes Szenario für eine Verabschiedung der Verordnung auf. Die Chatkontrolle würde durchkommen:

  1. wenn entweder Deutschland oder Polen ihre Position ändern würden; oder
  2. wenn die Niederlande und mindestens zwei weitere kleinere Länder ihre Position ändern würden; oder
  3. wenn mindestens vier weitere Mitgliedstaaten die Seiten wechseln würden.

Unter diesen Voraussetzungen lenkt die Organisation den Blick auf nationale Regierungswechsel und Wahlen, die zu einer Veränderung der Position führen könnten:

  • Der Koalitionsvertrag der neuen belgischen Regierung besagt, dass CSA eine „hohe Priorität“ habe, die durch „Unterstützung der Arbeit auf EU-Ebene“ angegangen werden soll. Dies sei  jedoch nicht präzise formuliert.
  • Die neue deutsche Regierung aus Union und SPD hat noch keine offizielle Position zu diesem Thema bezogen.
  • Es gibt Parlamentswahlen in Tschechien am 3. und 4. Oktober 2025.
  • Es gibt Wahlen in den Niederlanden am 29. Oktober 2025 nach dem kürzlichen Sturz der niederländischen Regierung.

EDRi fordert deswegen, dass „der nationale Druck aufrechterhalten werden muss, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten keinem CSA-Verordnungstext zustimmen, solange dieser nicht die Massenüberwachung ausschließt und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt.“ In Deutschland hatte zuletzt ein breites Bündnis Innenminister Dobrindt aufgefordert, Verschlüsselung zu schützen und sich gegen die Überwachungspläne einzusetzen.

Dänischer Vorschlag

Mittlerweile hat das Befürworterland Dänemark die Ratspräsidentschaft inne – und einen Vorschlag präsentiert, der weitreichende Verpflichtungen zur Chatkontrolle vorsieht und deswegen in der Kritik steht. Dieser Vorschlag erhielt bei einer Sitzung der Ratsarbeitsgruppe nicht die erforderliche Mehrheit.

EDRi kritisiert, dass der dänische Vorschlag die Fehler seiner Vorgänger recycle. Er sei eine „Mischung“ alter Texte und baue nicht auf dem polnischen Kompromissvorschlag auf. Der dänische Vorschlag enthält unter anderem eine obligatorische Massenüberwachung privater und auch verschlüsselter Nachrichten, ein automatisches Scannen von Bildinhalten und die besonders fehleranfällige automatische Erkennung von Grooming.

Genau diese Elemente sind Grund für die breite Kritik und die mittlerweile langjährige Gegenposition der Gegnerländer. Dennoch möchte Dänemark laut Zeitplan am 14. Oktober eine Einigung erzielen.



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Datenschutz & Sicherheit

„Aus einem Genesungsschritt wird ein Sicherheitsrisiko gemacht“


Rund 100 Seiten Stellungnahmen haben Fachleute dem hessischen Landtag zu einer Anhörung am Mittwoch im Gesundheitsausschuss vorgelegt. Es ging dabei um eine geplante Änderung des dortigen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, vor allem eine Passage darin alarmiert Ärzt:innen, Kliniken, Betroffene und Angehörige gleichermaßen.

Die CDU-SPD-Landesregierung will psychiatrische Kliniken dazu verpflichten, Patient:innen bei Entlassungen in bestimmten Fällen an Ordnungs- und Polizeibehörden zu melden. Und zwar, wenn bei einer nicht freiwillig aufgenommenen Person „aus medizinischer Sicht die Sorge besteht, dass von der untergebrachten Person ohne weitere ärztliche Behandlung eine Fremdgefährdung ausgehen könnte“. Bislang wird in Hessen der örtliche sozialpsychiatrische Dienst informiert, wenn der Klinikaufenthalt von untergebrachten Menschen endet. Dadurch sollen diese Begleitung und Hilfsangebote nach ihrer stationären Zeit bekommen.

Mehr statt weniger Gefahr durch Stigmatisierung

Eine Übermittlung an die Polizei jedoch steht vor allem im Zeichen einer vermeintlichen Gefahrenabwehr. „Die Entlassung aus einer ärztlichen Behandlung wird somit von einem Schritt in die Autonomie und Genesung zu einem potenziellen Sicherheitsrisiko gemacht, das staatlicher Überwachung bedarf“, kritisiert der Hessische Städtetag, der die Interessen von 83 Städten und Gemeinden im Bundesland vertritt.

Zusätzlich sieht der Städtetag wie viele andere der Fachleute und Verbände das Risiko, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen durch das Gesetz stigmatisiert und als Gefahr dargestellt werden. Das könnte dazu führen, dass weitere Hürden entstehen, Hilfe zu suchen. So schreibt etwa die hessische Landesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie: „Die Stigmatisierung, die diese geplante Rechtsregelung mit sich bringen würde, ist ein für die sozialpsychiatrische Arbeit erschwerender Faktor und es werden unnötigerweise Risiken erhöht.“

Das Zentrum für Psychische Gesundheit der Frankfurter Uniklinik warnt dabei vor einer Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Behandelnden und Patient:innen. Das könnte dazu führen, „dass Betroffene aus Angst vor einer Meldung an die Behörden nicht offen mit den Behandelnden über ihre Gedanken und ihr Erleben sprechen und deshalb keine psychiatrische Behandlung mehr in Anspruch nehmen“.

Psychisch erkrankte Menschen sind nicht gefährlich

Die Motivation für die geplante Gesetzesänderung liegt in mehreren vergangenen Gewalttaten, bei denen im Nachgang über eine psychische Erkrankung der mutmaßlichen Täter:innen berichtet wurde. Ein Beispiel, das explizit im Gesetzentwurf ausgeführt wird, ist ein Messerangriff in Aschaffenburg im Januar 2025, bei dem zwei Personen getötet und weitere schwer verletzt wurden. Der Verdächtige war zuvor mehrfach in stationärer psychiatrischer Behandlung.

Ereignisse wie dieses haben immer wieder viel mediale Aufmerksamkeit bekommen. Dadurch kann leicht der Eindruck entstehen, dass von psychisch erkrankten Menschen generell ein Sicherheitsrisiko ausgehe. Das führt in die Irre. „Tatsächlich sind sie statistisch deutlich häufiger Opfer von Gewalt als Täter“, schreibt die Frankfurter Sozialdezernentin Elke Voitl in ihrer Stellungnahme.

Sollte jemand in Zusammenhang mit ihrer Erkrankung in seltenen Fällen fremdgefährdendes Verhalten aufweisen, fordern Expert:innen ganz andere Ansätze. Aguedita Afemann vom Landesverband der Privatkliniken in Hessen schreibt, Gewaltprävention gelinge am wirksamsten „durch eine gute psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung, durch Förderung von Teilhabe und soziale Integration und nicht durch das Führen von Listen oder Meldungen an Sicherheitsbehörden.“

Der hessische Landesverband der Angehörigen und Freunde von Menschen mit psychischen Erkrankungen fordert: Statt „Erfassung und Kontrolle“ plädiert der Verband für „ein ernstzunehmendes Präventionsmanagement und nahtlose und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für psychisch erkrankte Menschen“.

Fehlende Kriterien und Schutzmechanismen

Juristische Sachverständige sehen im Entwurf der Landesregierung auch einen grundlegenden Konflikt mit Datenschutzgesetzen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel stellt fest, dass es sich bei der geplanten Datenübermittlung „um einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen“ handelt. Er weist darauf hin, dass Gesundheitsinformationen nach der Datenschutzgrundverordnung besonders sensible Daten sind, für die besondere Anforderungen gelten.

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Zwar erkennt Roßnagel an, dass der beabsichtigte Zweck der Gefahrenabwehr in erheblichem öffentlichen Interesse sei, aber vieles bleibe in dem Entwurf unklar. Etwa was genau die „notwendigen Informationen für eine Gefährdungseinschätzung“ sind, die gemeldet werden sollen oder wie die entsprechenden Daten genutzt werden sollen. Ihm reicht die aktuelle Fassung nicht in Bezug auf eine verfassungsmäßige Verhältnismäßigkeit.

Die Hessische Krankenhausgesellschaft ergänzt, dass Kriterien fehlen, „wann eine Weitergabe erfolgen darf. Schutzmechanismen wie ein Richtervorbehalt, Transparenzpflichten, Protokollierung oder Einspruchsmöglichkeiten der betroffenen Person fehlen“.

Polizeigewerkschaft zweifelt an Nutzen

Zweifel am Gesetz kommen ebenfalls von denen, die letztlich die Daten der Entlassenen empfangen sollen: der Polizei. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar die Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Die Interessenvertretung stellt jedoch die Frage, was die Beamt:innen eigentlich mit den übermittelnden Daten tun sollen – und wie die Meldungen überhaupt technisch und personell bewältigt werden können.

Ein ständiger Mangel bei medizinischem Personal lasse laut Polizeigewerkschaft „erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die gesetzlich geforderte Einschätzung im Alltag verlässlich erbracht werden kann“. Auch die drohende Stigmatisierung bewerten die Polizeivertreter:innen kritisch und plädieren für einen Ausbau der kommunalen sozialpsychiatrischen Dienste.

Hessen ist nur der Anfang

Nach der Anhörung und der zahlreichen Kritik im Gesundheitsausschuss hat der hessische Landtag nun die Gelegenheit, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Parallel zu der dortigen Entwicklung läuft eine bundesweite Diskussion über den Umgang von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Innenminister:innen der Länder und des Bundes einigten sich bei ihrer Konferenz im Juni darauf, ein „behördenübergreifendes Risikomanagement“ einführen zu wollen. Eine entsprechende Arbeitsgruppe soll bei der nächsten Sitzung dazu berichten, die im Dezember in Bremen stattfinden wird.



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Windows-Updates führen zu unerwarteten Benutzerkontensteuerungs-Prompts


Rufen Windows-Nutzerinnen und -Nutzer mit gewöhnlichen Benutzerrechten nach der Installation der August-Updates bestimmte Programme oder etwa die Reparaturfunktion von MSI-Installern auf, erhalten sie neuerdings einen Benutzerkontensteuerungs-Prompt (UAC). Installationen können deshalb auch fehlschlagen. Darauf weist Microsoft jetzt hin.

In einem Beitrag in den Windows-Release-Health-Notizen erklärt Microsoft das neue Verhalten von Windows. Grundsätzlich will Microsoft mit dem Update eine Sicherheitslücke im Windows-Installer schließen, durch die Angreifer aufgrund „schwacher Authentifizierung“ ihre Rechte im System ausweiten können (CVE-2025-50173 / EUVD-2025-24338, CVSS 7.8, Risiko „hoch„). Der Lösungsansatz besteht darin, einen Prompt der Benutzerkontensteuerung zum Vergeben der nötigen Administratorrechte anzuzeigen, sofern Aktionen des Windows-Installers (MSI) wie Reparaturen und ähnliche ausgeführt werden sollen.

Microsoft listet auf, dass diese Änderung nun in Benutzerkontensteuerungs-Rückfragen in einigen Szenarien sorgen kann: Beim Aufruf von MSI-Reparaturoperationen (etwa mittels „msiexec /fu“ [sic!]), beim Start von Autodesk-Apps, AutoCAD, Civil 3D oder Inventor CAM, sowie bei der Installation einer MSI-Datei, nachdem Nutzer sich das erste Mal in der App angemeldet haben. Außerdem können UAC-Prompts bei Installation von Apps auftreten, die sich als Benutzer installieren lassen, beim Start von Windows-Installern bei einem Active Setup, beim Verteilen von Paketen mittels Manager Configuration Manager (ConfigMgr), die auf Nutzer-spezifische „Advertising“-Konfigurationen zurückgreifen und beim Aktivieren des Secure Desktops.

Weiter erklären Microsofts Entwickler, dass Installationen mit einer Fehlermeldung fehlschlagen können. Das passiert etwa, wenn Nutzer mit Standardrechten eine MSI-Reparaturfunktion anstoßen, die keine Dialoge anzeigt. Als Beispiel nennen die Redmonder die Installation und den Start von Microsoft Office Professional Plus 2010 als Standardnutzer. Im Konfigurationsvorgang erscheint dann der Fehler 1730.

Als Gegenmaßnahme empfiehlt Microsoft, die App nach Möglichkeit als Administrator zu starten. Etwa aus dem Startmenü oder aus den Suchergebnissen heraus durch Rechtsklick und der Auswahl „Als Administrator ausführen“. IT-Verwalter können bei Microsofts Support for Business eine spezielle Gruppenrichtlinie anfordern, die dann offenbar Standardnutzern die Möglichkeit bietet, Apps als Admin auszuführen.

Microsoft arbeitet den Angaben zufolge an einer Lösung, die Admins die Möglichkeit gibt, bestimmten Apps MSI-Operationen ohne UAC-Prompts einzurichten. Betroffen sind eigentlich alle derzeit unterstützten Windows-Versionen: Windows 11 24H2, 23H2, 22H2, Windows 10 22H2, 21H2, 1809, Enterprise LTSC 2019, Enterprise LTSC 2016, 1607, Enterprise 2015 LTSB und Windows Server 2025, 2022, 1809, 2019, 2016, 2012 R2 und 2012.

Die August-Sicherheitsupdates für Windows haben ungewöhnlich viele Nebenwirkungen aufgezeigt. Zunächst schlug das Verteilen der Updates mittels WSUS fehl. Das konnte Microsoft lösen, allerdings wurde im gleichen Atemzug bekannt, dass das Zurücksetzen und die Wiederherstellung mit Windows-Bordmitteln nach Anwendung der Updates nicht mehr klappte. Ein ungeplantes Update des Updates außer der Reihe hat die zugrundeliegenden Fehler schließlich korrigiert. Schließlich hat das Windows-Sicherheitsupdate noch für Aussetzer beim professionellen Video- und Audio-Streaming gesorgt, das etwa mit OBS genutzt werden kann.


(dmk)



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Serientäter bekennen sich zu IT-Angriff auf Jaguar Land Rover


Nach einem IT-Angriff auf Jaguar Land Rover stehen in Großbritannien Produktion und Vertrieb still. Am Dienstag wurden zahlreiche Mitarbeiter nach Hause geschickt, weil sie ohne die heruntergefahrenen IT-Systeme nicht arbeiten können. Auf einer Messaging-App sind nun öffentliche Bekenntnisse zu der Tat aufgetaucht.

Eine Bande namens Scattered Lapsus$ Hunters prahlt mit der Straftat und hat als Beweis des erfolgreichen Eindringens in die Computer Jaguar Land Rovers (JLR) Screenshots gepostet. Das berichtet die BBC (British Broadcasting Corporation). Die Postings sind auf Englisch verfasst. Außerdem hat sich eine Person, die sich als Sprecher der Bande geriert, in nicht öffentlich ausgetauschten Textnachrichten auf Englisch verständigt.

Daraus gehe hervor, dass JLR erpresst werden soll. Der Autohersteller hat bislang keine Details zur Vorgehensweise, zur Art der kopierten Daten oder zu etwaigen Geldforderungen gemacht. Nur soviel: Es gäbe zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass Kundendaten heruntergeladen wurden.

Ein weiteres Indiz, das, neben der Sprachwahl, auf inländische Täter deutet, ist der Name, den sich die Gruppe gegeben hat. Er soll offenbar darauf hinweisen, dass es sich um versprengte Mitglieder dreier krimineller Gruppen handelt, die sich vor allem aus jungen Briten zusammensetzen. Dazu gehört Scattered Spider, die im April und May die Einzelhändler M&S (Marks & Spencer), Co-op und Harrods angegriffen hat. Im Juli wurden in England eine 20 Jahre alte Frau, zwei 19-jährige Männer und ein siebzehnjähriger Bursche verhaftet.

Lapsus$ ist seit Jahren amtsbekannt, hat sie doch prominente Einrichtungen angegriffen: Zu den bekannten Opfern zählen Rockstar Games, das brasilianische Gesundheitsministerium, Nvidia, Samsung, Ubisoft, T-Mobile, Microsoft, Uber und die British Telecom. Ende 2023 wurde ein minderjähriger Brite schuldig befunden, ein gerade großjährig gewordener Landsmann in die forensische Psychiatrie gesteckt. Seine Begier, weitere IT-Straftaten zu begehen, ist so groß, dass er als Gefahr für die Öffentlichkeit eingestuft werden musste. Der Dritte im Bunde, Shinyhunters ist vor allem für den Einbruch bei Ticketmaster und den einstigen Mitbetrieb des Breachforums bekannt.

Die Täter sind eher keine ausgefeilten Zeroday-Experten, sondern haben sich bislang vorwiegend Methoden aus dem Werkzeugkasten des Social Engineering bedient, um sich in Unternehmensnetze einzuschleichen. Dann leiten die Kriminellen Daten aus, erpressen ihre Opfer, und protzen damit online. Zusammengefunden haben sich die Täter laut BBC über das soziale Untergrundnetzwerk The Com (The Community), vor dem Strafverfolger wie die britische National Crime Agency und das FBI öffentlich warnen.


(ds)



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