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Vorsicht, Kunde! – Ärger mit Inkasso und Phantomverträgen


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Es klingt wie ein schlechter Scherz, ist für Betroffene aber purer Stress: Ein Haushalt wird aufgelöst, die Schlussrechnung bezahlt, doch drei Jahre später bucht der Stromversorger plötzlich wieder Geld ab. Jeglichen Widerspruch ignorierte er und schaltete am Ende sogar ein Inkassounternehmen ein.

Solche Fälle häufen sich, da viele Stromanbieter ihre internen Prozesse nicht im Griff haben, erklärt c’t-Redakteur Urs Mansmann: „Wir bekommen viele Zuschriften von unzufriedenen Stromkunden und da sind alle Bereiche der Abrechnung betroffen.“ Die Rechtslage sei durch Gesetze zu erneuerbaren Energien zwar komplex, doch oft scheitert es schlicht an der Organisation der Unternehmen, glaubt Mansmann.

Stromanbieter dürfen Nachforderungen stellen, sofern sich der Abrechnungszeitraum überschneidet, etwa bei einem Umzug. Doch Forderungen, die Jahre später auftauchen, sind in der Regel nicht zulässig;.

Wer seinen Stromanbieter wechseln möchte, um Kosten zu sparen, kann Vergleichsportale nutzen. Diese suchen die für den jeweiligen Wohnort günstigsten Preise heraus und können im Auftrag des Kunden auch Verträge mit dem Stromanbieter abschließen. Dabei müssen sie aber sicherstellen, dass die Kunden bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen, etwa durch eindeutig beschriftete Bestell-Buttons.

Wer seine persönlichen Daten eingibt und auf einen Button wie „zahlungspflichtig bestellen“ klickt, schließt einen Vertrag mit dem Dienstleister. „Man muss genau lesen, was man anklickt“, warnt Mansmann. Zusätzlich muss das Portal dem Kunden eine Vertragsbestätigung und die Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Wer sich nur orientieren möchte, nennt auf solchen Portalen zwar die eigene Postleitzahl, aber weder Namen noch Anschrift.

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In Deutschland wechseln die Kunden zu zwei Dritteln der Stromlieferanten, ohne dass ein Umzug sie dazu zwingen würde.

(Bild: Statista: Bundesnetzagentur; Bundeskartellamt)

Kommt es nach dem Abschluss zum Vertragsstreit, muss jede Partei die für sich rechtlich vorteilhaften Dinge belegen. Demzufolge muss der Stromanbieter nachweisen, dass ein solcher Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast.

Verbraucher sollten unberechtigten Forderungen sofort schriftlich widersprechen und detailliert begründen, warum sie nicht zahlen müssen. Wichtig ist eine schnelle Reaktion, gerade auch bei Inkasso-Schreiben. Wer schweigt, riskiert ein gerichtliches Mahnverfahren mit zusätzlichen Kosten.

Trudelt trotz Widerspruch ein Mahnbescheid vom Gericht ein, muss man innerhalb der zweiwöchigen Frist widersprechen, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Durch den Widerspruch endet das Mahnverfahren automatisch. Der Gläubiger müsste dann ein reguläres Gerichtsverfahren anstrengen, was bei offensichtlich unbegründeten Forderungen meist unterbleibt.

Unternehmen können jederzeit Inkasso-Büros mit dem Eintreiben vermeintlicher Schulden beauftragen. Entweder beauftragt das Unternehmen dazu den Dienstleister nur mit dem Eintreiben, bleibt aber Forderungsinhaber, oder tritt die Forderung komplett an das Inkassounternehmen ab. Für Verbraucher ist dies oft schwer zu erkennen, reagieren sollten sie in beiden Fällen.

Die Gebühren der Eintreiber sind ein häufiges Ärgernis, dabei dürfen die Inkassofirmen sie nicht willkürlich festlegen. Die Kosten dürfen jene Sätze nicht übersteigen, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die gleiche Tätigkeit verlangen dürfte. Bei Streitwerten bis 500 Euro liegt die Obergrenze für außergerichtliche Vertretung beispielsweise bei rund 95 Euro.

Wird eine Forderung ernsthaft bestritten, etwa weil der vermeintliche Vertragspartner geschäftsunfähig ist, können Inkassounternehmen überhaupt keine Gebühren verlangen.

Geschäftsunfähig sind Kinder unter sieben Jahren sowie Personen, die sich „in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ befinden (Formulierung im § 104 BGB). Dazu gehören etwa demente Menschen oder Personen mit geistiger Behinderung. Ihre Willenserklärungen sind nichtig, ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam. Dazu bedarf es keines Widerrufs und auch wenn der Zustand dem Vertragspartner nicht bekannt war, kommt kein Geschäft zustande.

Betroffene sollten dem Vertragspartner schriftlich mitteilen, dass die Person geschäftsunfähig ist und sich auf § 105 BGB berufen. Anders als beim 14-tägigen Widerrufsrecht für Online-Käufe gibt es hier keine zeitliche Begrenzung. Wie Kunden ihr Recht am besten einfordern, klären wir in der aktuellen Episode des c‘t-Podcast Vorsicht, Kunde!

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen

  • Der Fall Jan W..: Stromanbieter LichtBlick kassiert aus untergeschobenem Vertrag

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(uk)





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Gibt es Apple künftig nur noch im Abo? | Mac & i-Podcast


Apple One, iCloud+, AppleCare One und nun das Creator Studio: Mit einer wachsenden Liste an eigenen Abo-Angeboten stärkt Apple das große Geschäft mit Diensten – und lockt mehr Geld aus Kunden heraus, die bereits die teure Hardware gekauft haben. Dafür wandern jetzt neue KI-Funktionen für die lange kostenlos beigelegten Office-Apps Pages, Numbers und Keynote hinter die Abo-Schranke. Weitere Apple-Abos sind bereits am Horizont zu erahnen: Beobachter erwarten einen KI-basierten Health-Coach und Apple selbst will eines Tages für Satellitendienste abrechnen.

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In Episode 113 nehmen Malte Kirchner und Leo Becker das Apple Creator Studio unter die Lupe und diskutieren, was das auf längere Sicht für die parallel weiterhin als Einmalkauf erhältlichen Profi-Anwendungen Final Cut und Logic Pro bedeutet. Wir wundern uns, was die iWork-Apps in dem Bundle eigentlich verloren haben und werfen einen Blick darauf, wie Apple Abonnements als primäres Geschäftsmodell für Software breit in den Markt gedrückt hat. Nicht zuletzt geht es um die Frage, wie sich Abonnements auf die Betriebssysteme und letztlich das Nutzererlebnis auswirken.

Der Apple-Podcast von Mac & i erscheint mit dem Moderatoren-Duo Malte Kirchner und Leo Becker im Zweiwochenrhythmus und lässt sich per RSS-Feed (Audio) mit jeder Podcast-App der Wahl abonnieren – von Apple Podcasts über Overcast bis Pocket Casts.

Zum Anhören findet man ihn auch in Apples Podcast-Verzeichnis (Audio) und bei Spotify. Wir freuen uns über Feedback, Kritik und Fragen an podcast@mac-and-i.de.


(lbe)



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Neues XR-Headset Lynx-R2 setzt auf großes Sichtfeld, Datenschutz und Offenheit


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

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Der französische Hersteller Lynx hat mit der Lynx-R2 ein neues Standalone-Mixed-Reality-Headset angekündigt, das sich deutlich von der internationalen Konkurrenz um Apple Vision Pro, Samsung Galaxy XR und Meta Quest 3 absetzen will. Die R2 soll durch ein offenes Betriebssystem, hohe Bildqualität und umfassende Kontrolle über die Sensorik punkten und richtet sich primär an Industrie, Forschung und professionelle Nutzer.

Kernstück der R2 ist ein besonders breites Sichtfeld: Mit 126 Grad horizontal bietet Lynx deutlich mehr als bei vergleichbaren Standalone-Headsets. Die Vision Pro bietet etwa 100 Grad, während Samsung für die Galaxy XR 109 Grad angibt und die Quest 3 bei 110 Grad horizontal rangiert. Möglich wird das durch eine neue Linsentechnologie, die aus einer Zusammenarbeit mit den Linsenexperten von Hypervision hervorgegangen ist. Diese asphärischen Pancake-Linsen sollen zudem für verzerrungsfreies Sehen in der Peripherie sorgen.


Lynx R-2 Headset in Explosionsansicht: Gehäuse, Visor und MR-Linsen zeigen den modularen Aufbau der Mixed-Reality-Brille

Lynx R-2 Headset in Explosionsansicht: Gehäuse, Visor und MR-Linsen zeigen den modularen Aufbau der Mixed-Reality-Brille

Asphärische Pancake-Linsen von Hypervision sollen ein besonders breites Sichtfeld ermöglichen.

(Bild: Lynx)

Laut Hersteller liegt die Pixeldichte im Zentrum bei über 24 Pixeln pro Grad. Dieser Wert ist vor allem für medizinische und industrielle Anwendungen relevant, da er den sogenannten „Fliegengitter-Effekt“ minimiert und Details somit klarer dargestellt werden. Wie sich diese Werte tatsächlich auf die Bildqualität auswirken, müssen Tests zeigen. Auf dem Papier liegt die Lynx-R2 damit hinter Galaxy XR (etwa 40 PPD) und Vision Pro (34 PPD), aber etwa gleichauf mit Metas Quest 3 (25 PPD). Die Darstellung erfolgt über zwei 2,3K-LCDs.

Im Inneren der R2 arbeitet Qualcomms Snapdragon XR2 Gen 2, der laut Lynx eine 2,5-fache Grafikleistung und achtmal schnellere KI-Verarbeitung im Vergleich zum Vorgängermodell R1 ermöglichen soll. Zwei leise Lüfter sollen für konstante Kühlung sorgen. Für die Umgebungserfassung kommen vier Weitwinkelkameras, eine Tiefenkamera und Infrarot-LEDs zum Einsatz. Diese ermöglichen neben Raumvermessung und Handtracking auch Anwendungen wie 3D-Scans, Gaussian Splatting und objektbasiertes Tracking. Alle Funktionen sind über die OpenXR-Schnittstelle in Engines wie Unity, Unreal oder StereoKit nutzbar.

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Das bekannte Flip-Up-Design des Vorgängers bleibt erhalten: Nutzer können das Visier nach oben klappen und so schnell zwischen realer und digitaler Umgebung wechseln. Der Akku ist im hinteren Teil des Kopfbands untergebracht und dient als Gegengewicht. Zusätzlich lassen sich Augenabstand und Linsenabstand individuell justieren – auch mit Brille. Reparaturen sollen ebenfalls einfacher werden: Schraubverbindungen statt Klebstoff, ein wechselbarer Akku und offizielle Wartungsanleitungen sind vorgesehen.

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Ursprünglich sollte das Headset mit Googles Android-XR-Plattform ausgeliefert werden. Google beendete die Kooperation jedoch überraschend, wie Lynx-Gründer Stan Larroque Ende letzten Jahres gegenüber UploadVR erklärte. Stattdessen setzt Lynx nun auf ein eigenes Betriebssystem namens Lynx OS – eine quelloffene Variante von Android 14 mit vollständiger Unterstützung für OpenXR 1.1.

Der Quellcode sowie elektronische Schaltpläne und Baupläne sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Entwickler erhalten darüber hinaus direkten Zugriff auf Kamera- und Sensordaten, was bei den Plattformen von Meta oder Apple nicht ohne Weiteres möglich ist. Auch in Sachen Datenschutz will Lynx eigene Wege gehen: Das Gerät funktioniert vollständig offline und es besteht keine Abhängigkeit von Cloud-Diensten oder Social-Media-Konten. Besonders in Bereichen wie Verteidigung, Gesundheitswesen oder Industrie könnte dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil sein.

Im Gegensatz zur R1 verzichtet Lynx bei der R2 auf Vorbestellungen oder Crowdfunding. Das Gerät soll erst dann erhältlich sein, wenn es auch tatsächlich ausgeliefert werden kann. Für den Bestellstart peilt Lynx die diesjährigen Sommermonate an. Noch ist der Preis nicht bekannt, soll laut Firmengründer Stan Larroque aber im mittleren Segment zwischen Meta Quest 3 (ca. 550 Euro) und Samsungs Galaxy XR (ca. 1.800 Euro) angesiedelt sein.

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(joe)



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BOE: Produktionsprobleme bei iPhone-OLEDs seit zwei Monaten


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Der chinesische Display-Hersteller BOE soll seit November 2025 nicht mehr wie geplant OLED-Panels für verschiedene iPhone-Modelle liefern können. Wie die koreanische Branchenzeitung The Elec berichtet, halten die Produktionsprobleme mittlerweile seit zwei Monaten an. Im Dezember 2025 und Januar 2026 mussten daraufhin mehrere Millionen Einheiten an den südkoreanischen Konkurrenten Samsung Display übertragen werden.

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Betroffen sind primär Displays für ältere iPhone-Generationen wie das iPhone 15 und iPhone 16, die noch auf LTPS-OLED-Technologie setzen. Überraschend ist, dass BOE ausgerechnet bei dieser technisch weniger anspruchsvollen Variante Schwierigkeiten hat – das Unternehmen hatte diese Panels bislang stabil geliefert. Auch bei den neueren LTPO-OLED-Displays für das iPhone 17 gibt es Engpässe. Diese Technologie ermöglicht variable Bildwiederholraten zwischen 1 und 120 Hertz und kommt in den Premium-Modellen zum Einsatz.

Samsung konnte durch die Übernahme der ausgefallenen Produktionsvolumina seine Marktposition stärken. Das südkoreanische Unternehmen verfüge über deutlich größere Fertigungskapazitäten als LG Display und könne verschiedene iPhone-Modelle parallel bedienen, heißt es in dem Bericht. Branchenexperten schätzen, dass BOE 2024 weniger als 40 Millionen iPhone-OLED-Einheiten ausgeliefert hat – bei einem ursprünglichen Monatsvolumen von rund 3 Millionen Stück.

Besonders problematisch könnten die Ausfälle für das bereits erhältliche iPhone 16e und das für Frühjahr 2026 geplante iPhone 17e sein, die auf der Displaytechnologie des iPhone 14 basieren. BOE hatte für das iPhone 17e, das in der ersten Jahreshälfte 2026 erscheinen soll, den größten Zuschlag unter allen Zulieferern erhalten. Die anhaltenden Fertigungsprobleme gefährden nun diese Pläne.

Für Apple bedeuten die Produktionsausfälle bei BOE eine Belastung der Lieferkette für die 2026er-Modelle. Das Unternehmen hatte BOE seit dem Jahr 2021 zunehmend in seine OLED-Versorgung eingebunden, um die Abhängigkeit von den etablierten südkoreanischen Herstellern Samsung und LG zu verringern. Die Hardware-Pläne für 2026 sehen neben den Standard-iPhones auch ein faltbares Modell vor, bei dem OLED-Displays eine zentrale Rolle spielen.

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Die technischen Hintergründe der Produktionsprobleme bei BOE sind unklar. Weder Apple noch BOE haben sich offiziell zu den Ausfällen geäußert. Branchenbeobachter vermuten Schwierigkeiten in spezifischen Fertigungsprozessen, die zu Stillständen in den Produktionslinien führen. Analysten gehen davon aus, dass Apple mittelfristig wieder stärker auf Samsung setzen wird, um die Versorgung mit hochwertigen OLED-Panels sicherzustellen.


(mki)



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