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Vorsicht, Kunde! – Kontosperre bei Kleinanzeigen


Wer seine Wohnung umgestaltet oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die danach überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Das geht normalerweise ganz einfach – sofern das Unternehmen das Angebot nicht als kritisch einstuft.

In solchen Fällen zieht Kleinanzeigen zunächst die Anzeige ein und weist darauf hin, dass der Anbieter gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Anschließend kann es das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren.

Die Einstufung für vermeintliche AGB-Verstöße erfolgt automatisch, also ohne Eingriff eines Menschen. In einem zweiten Schritt kann die Kleinanzeigen-Moderation die Entscheidung überprüfen, muss sie aber nicht. In den Nutzungsbedingungen des Portals heißt es dazu: „Unter anderem setzt Kleinanzeigen ein System zur Erkennung gängiger Betrugsmuster inklusive entsprechender automatischer Filtermechanismen ein, …“

Gemäß Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung sollte eine solche automatisierte Entscheidungsfindung verhindert werden, sofern sie rechtlich relevante Wirkung hat, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Und weist zugleich auf die in Artikel 22, Absatz 2 a formulierte Ausnahme hin, die greift, sofern die vollautomatisierte Entscheidung notwendig ist, um ein Vertragsverhältnis zu erfüllen. Geht man davon aus, dass wöchentlich mehrere zehntausend Inserate bei Kleinanzeigen online gehen, ist es dem Unternehmen kaum möglich, diese komplett manuell auf unzulässige Inhalte zu prüfen. Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es hier aber bisher nicht.

Über eine Kontensperrung bei Kleinanzeigen kann man sich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnisnahme beschweren. Beschwerden sind jedoch nicht so einfach, denn Kleinanzeigen verrät nicht, weshalb eine Anzeige gesperrt wurde.

Hier sollte man sich die Nutzungsbedingungen genau anschauen sowie die unzulässigen Aktivitäten studieren und auf keinen Fall dieselbe Anzeige erneut schalten, rät c’t-Redakteur Urs Mansmann. Denn dann greift wieder die Entscheidungsautomatik und sperrt den Nutzeraccount womöglich dauerhaft, weil ein mehrfacher Verstoß vorliegt. Und wer einmal dauerhaft ausgeschlossen wurde, darf sich auch nicht mit einem anderen Nutzerkonto anmelden.

Er empfiehlt, bei etwaigen Problemen defensiv vorzugehen, denn Kleinanzeigen ist nicht verpflichtet, eine Kontosperrung aufzuheben. Das Unternehmen muss sie auch nicht im Detail begründen oder sich auf Diskussionen mit Nutzern einlassen. Stattdessen dürfe es den Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland einfach ablehnen, erklärt Mühleis.

Betroffene sollten eine E-Mail an das Beschwerdeteam von Kleinanzeigen schicken und den Widerspruch gegen die Sperrung klar formulieren. Darin sollte stehen, wann die Sperrung erfolgt ist und welche Anzeige der vermeintliche Anlass war. Weitere Informationen zur Rechtslage und zum Vorgehen bei gesperrten Anzeigen und Accounts diskutieren c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann, Urs Mansmann und Niklas Mühleis im c’t-Verbraucherschutz-Podcast Vorsicht, Kunde!.

Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Falk K.: kleinanzeigen.de sperrt Kunden aus

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Respekt und Vertrauen: Click Boom Flash # 41 „Fetisch-Fotografie“


Technisch gesehen unterscheiden sich Aktfotografie und Fetischbilder kaum voneinander. Der große Unterschied liegt in den Posen und dem Verständnis für die Szene, das eine Fotografin mitbringen sollte. Zwischen allen fotografischen Genres benötigt eine Fetisch-Fotografin wohl das größte Fingerspitzengefühl. Fremde Menschen teilen ihre privateste Seite und lassen sich fallen, damit die Bilder authentisch werden. Vertrauen und Respekt sind dafür essenziell.




Dieses Gespräch und weitere Interviews mit Persönlichkeiten aus der Fotowelt hören Sie in unserem Foto-Podcast Click Boom Flash. Jeden zweiten Sonntag neu und auf allen gängigen Podcast-Plattformen.

Nicht alle Anfragen, die Lisa Loepke erreichen, passen in ihr künstlerisches Profil. „Meine Webseite und der Disclaimer wurden immer bissiger und ich habe im Endeffekt für mich einen Kodex aufgestellt“, sagt die Fotografin, die pornografische Anfragen ablehnt. Bei diesen Aufträgen stellt sie sich zudem die Frage, worum es den Kunden in Wirklichkeit geht, „um die Bilder oder darum, dass ich als Frau hinter der Kamera stehe und das sehe. Das ist für mich ein klares No-Go.“



Alternative Hochzeitsreportagen gehören ebenfalls zum Repertoire von Lisa Löpke. Das Bild zeigt ein Paar aus der Metal Szene inszeniert mit Motorrad auf einem Feldweg im Herbst. Bewusst in monochrom gehalten mit starken Kontrasten.

(Bild: Lisa Löpke)

Nach allen Absicherungen erlebt die Fotografin mit ihren eigentlichen Kundinnen und Kunden höchst persönliche und emotionale Momente, in denen sich die Menschen vor ihrer Kamera zeigen und frei entfalten dürfen. Neben ihrer besonderen Art und der Tatsache, dass sie Teil der Szene ist, helfen auch die langen Vorgespräche. Am eigentlichen Fototag ist man sich nicht mehr fremd und die Fotografin hatte Gelegenheit, sich individuell auf den Menschen vorzubereiten, denn jeder hat unterschiedliche Bedürfnisse.

Wie die Fotografin zur Fetisch-Fotografie kam, was dieses Genre für ihr Studio bedeutet und warum Fetischbilder gar nicht immer dunkel sind, erzählt Lisa Loepke im Gespräch.

Jeden zweiten Sonntag um 9:00 Uhr erscheint eine neue Folge von CLICK BOOM FLASH, dem Podcast des Magazins c’t Fotografie. Sie finden ihn in allen großen Podcast-Verzeichnissen. Hören Sie jetzt rein, mit Apple Podcasts, Spotify, Amazon Music oder als in der Podcast-App Ihrer Wahl.

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(hoh)



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Samsungs dünnes Galaxy S25 Edge verkauft sich wohl schlechter als erwartet


Das Galaxy S25 Edge ist erst seit wenigen Wochen erhältlich, aber das bisher dünnste Samsung-Smartphone verkauft sich weniger gut als erhofft, heißt es aus Südkorea. Üblicherweise sind die Verkaufszahlen in den ersten drei Monaten nach Einführung eines neuen Handys besonders stark, aber die schwache Nachfrage hat demnach bereits dazu geführt, dass der koreanische Konzern die Produktion dieses Smartphone-Modells zurückgefahren hat.

Samsungs Galaxy S25 Edge wird seit Ende Mai verkauft und ist mit 5,8 Millimeter Dicke dünner als praktisch alle anderen modernen Smartphones. Allerdings besitzt auch dieses Modell einen Kamerabuckel und da misst das Galaxy S25 Edge 10,1 Millimeter, eine ganze Menge mehr. Dem flachen Gehäuse hat Samsung die Kameraausstattung und die Akkukapazität geopfert, doch das Edge schlägt sich im Alltag besser als erwartet, wie der Test dieses besonders dünnen Smartphones zeigt.

Trotzdem hat dies weniger Kunden überzeugt als erwartet, schreibt The Elec, ein koreanisches Elektronikmagazin. Demnach hat Samsung auch seine Produktionspläne geändert und stellt jetzt weniger Galaxy S25 Edge her als ursprünglich vorgesehen. Dabei sollte das Edge-Modell das bisherige Plus-Modell bei künftigen Galaxy-Generationen ablösen. Letzteres verkauft sich von den gewohnten drei S-Modellen jeden Jahres, neben dem Standard- und einem Ultra-Modell, am wenigsten.

Doch die schwachen Verkaufszahlen des Edge-Modells werfen intern bei Samsung nun die Frage auf, ob der Hersteller in Zukunft wirklich auf das Plus-Modell verzichten und bei der nächsten Smartphone-Generation auf eine Serie aus Standard-, Edge- und Ultra-Modell setzen wird.

Daneben hat Samsung auch die Produktionspläne für das kommende Falt-Smartphone geändert, heißt es aus Korea weiter. Anfang Juni hatte Samsung das Galaxy Z Fold 7 als dünnes „Ultra“-Foldable angeteasert, im Juli dürfte es vorgestellt werden. Ursprünglich wollte der Konzern 1,34 Millionen Foldable-Modelle im Juni produzieren, hat dies aber vorab bereits auf 930.000 reduziert. Dabei sollte das Galaxy Z Fold 7 fast die Hälfte ausmachen, nämlich 440.000 Einheiten.

Doch jetzt hat Samsung die Produktion des neuen Foldables hochgefahren. 600.000 Modelle des Galaxy Z Fold 7 sollen im Juni allein für den US-Markt gefertigt werden, um diese noch vor einer möglichen erneuten Erhöhung der US-Zölle nach Nordamerika liefern zu können. Weiterhin plant Samsung demnach, die Herstellung der Foldables im Juli weiter zu erhöhen, sodass der Konzern dieses Jahr auf eine stetige Steigerung der Produktion setzt, statt anfangs hohe Stückzahlen zu fertigen.

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(fds)



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iPhone-Spiegeln auf dem Mac: Nützliche Funktion bleibt in der EU weiter gesperrt


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Im Zuge der zunehmend strenger werdenden EU-Regulierungsmaßnahmen gegen Apple müssen sich User darauf einstellen, dass ihnen innerhalb der Europäischen Union weitere Funktionen vorenthalten bleiben. Zumindest macht Apple keine Anstalten, bestehende Sperren zu lockern. Das seit dem vergangenen Jahr bestehende Verbot der iPhone-Mirroring-Funktion für EU-Kunden wird beibehalten. Das teilte der Konzern gegenüber dem französischen IT-Magazin Numerama mit.

Demnach wird auch mit Einführung von iOS 26 im kommenden September kein iPhone-Spiegeln auf EU-Macs möglich sein. Apple fürchtet nach eigenen Angaben, mit der Umsetzung der Funktion in die Regulierung zu laufen. Diese wird für das iPhone durch den Digital Markets Act ausgelöst, der Mac bleibt aufgrund geringerer Verkaufszahlen bislang außen vor. Die EU geht bei ihren Vorgaben für iOS mittlerweile sehr weit, die Brüsseler Beamten machen Apple etwa Vorgaben bei den zu verwendenden Schnittstellen.

Apple argumentiert wiederum sinngemäß, die weitere Öffnung seiner Plattform koste den Konzern viel Geld, diene letztlich nicht den Nutzern und gefährde die Sicherheit. Das läuft dann für die Kundschaft schlimmstenfalls darauf hinaus, dass Funktionen gar nicht erst in die EU gebracht werden. Die Kommission will unter anderem, dass andere Geräte als die Apple Watch vollständige iOS-Benachrichtigungen auslesen können.

Apple hatte das iPhone-Mirroring in iOS 18 und macOS 15 alias Sequoia eingeführt. Der gesamte iPhone-Bildschirm wird damit auf dem Mac dargestellt und kann bedient werden, auch Benachrichtigungen gehen auf dem Mac ein. So hat man dann alle Geräte auf einem Bildschirm. Mit iOS 26 soll dies noch erweitert werden. Dann kommen auch Live-Aktivitäten vom iPhone auf den Mac und Nutzer können auf diese direkt auf dem gespiegelten iPhone reagieren.

Gegenüber Numerama bestätigte Apple nun aber, dass iOS 26 das iPhone-Spiegeln nicht freischalten werde. Der Konzern will das Feature demnach kompatibel machen, habe aber noch erhebliche Bedenken, wie die EU es bewerten würde. Solange das nicht geklärt ist, bleibt es für EU-Nutzer inaktiv. Es ist damit zu rechnen, dass auch weitere „Kombifunktionen“ von Apple gesperrt werden.


(bsc)



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