Connect with us

Künstliche Intelligenz

Vorsicht, Kunde! – Kontosperre bei Kleinanzeigen


Wer seine Wohnung umgestaltet oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die danach überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Das geht normalerweise ganz einfach – sofern das Unternehmen das Angebot nicht als kritisch einstuft.

In solchen Fällen zieht Kleinanzeigen zunächst die Anzeige ein und weist darauf hin, dass der Anbieter gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Anschließend kann es das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren.

Die Einstufung für vermeintliche AGB-Verstöße erfolgt automatisch, also ohne Eingriff eines Menschen. In einem zweiten Schritt kann die Kleinanzeigen-Moderation die Entscheidung überprüfen, muss sie aber nicht. In den Nutzungsbedingungen des Portals heißt es dazu: „Unter anderem setzt Kleinanzeigen ein System zur Erkennung gängiger Betrugsmuster inklusive entsprechender automatischer Filtermechanismen ein, …“

Gemäß Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung sollte eine solche automatisierte Entscheidungsfindung verhindert werden, sofern sie rechtlich relevante Wirkung hat, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Und weist zugleich auf die in Artikel 22, Absatz 2 a formulierte Ausnahme hin, die greift, sofern die vollautomatisierte Entscheidung notwendig ist, um ein Vertragsverhältnis zu erfüllen. Geht man davon aus, dass wöchentlich mehrere zehntausend Inserate bei Kleinanzeigen online gehen, ist es dem Unternehmen kaum möglich, diese komplett manuell auf unzulässige Inhalte zu prüfen. Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es hier aber bisher nicht.

Über eine Kontensperrung bei Kleinanzeigen kann man sich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnisnahme beschweren. Beschwerden sind jedoch nicht so einfach, denn Kleinanzeigen verrät nicht, weshalb eine Anzeige gesperrt wurde.

Hier sollte man sich die Nutzungsbedingungen genau anschauen sowie die unzulässigen Aktivitäten studieren und auf keinen Fall dieselbe Anzeige erneut schalten, rät c’t-Redakteur Urs Mansmann. Denn dann greift wieder die Entscheidungsautomatik und sperrt den Nutzeraccount womöglich dauerhaft, weil ein mehrfacher Verstoß vorliegt. Und wer einmal dauerhaft ausgeschlossen wurde, darf sich auch nicht mit einem anderen Nutzerkonto anmelden.

Er empfiehlt, bei etwaigen Problemen defensiv vorzugehen, denn Kleinanzeigen ist nicht verpflichtet, eine Kontosperrung aufzuheben. Das Unternehmen muss sie auch nicht im Detail begründen oder sich auf Diskussionen mit Nutzern einlassen. Stattdessen dürfe es den Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland einfach ablehnen, erklärt Mühleis.

Betroffene sollten eine E-Mail an das Beschwerdeteam von Kleinanzeigen schicken und den Widerspruch gegen die Sperrung klar formulieren. Darin sollte stehen, wann die Sperrung erfolgt ist und welche Anzeige der vermeintliche Anlass war. Weitere Informationen zur Rechtslage und zum Vorgehen bei gesperrten Anzeigen und Accounts diskutieren c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann, Urs Mansmann und Niklas Mühleis im c’t-Verbraucherschutz-Podcast Vorsicht, Kunde!.

Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Falk K.: kleinanzeigen.de sperrt Kunden aus

Das c’t Magazin gibt es am Kiosk, im Browser und in der c’t-App für iOS und Android. Unsere c’t-Artikel finden Sie auch im digitalen Abo heise+. Wenn Sie dieses Angebot bisher nicht kennen, können Sie jetzt günstig reinschnuppern und uns damit unterstützen. Unter heiseplus.de/podcast bekommen Sie drei Monate heise+ zum Sonderpreis. Haben Sie Lust, weitere heise-Podcasts zu hören? Sie finden sie auf der Podcast-Seite.

c’t erreichen Sie online und auf vielen Social-Media-Kanälen

c’t Magazin
c’t bei WhatsApp
c’t auf Mastodon
c’t auf Instagram
c’t auf Facebook
c’t auf X/Twitter
c’t auf Bluesky
► c’t auf Papier: überall wo es Zeitschriften gibt!


c't-Logo

c't-Logo

Alle 14 Tage präsentiert Ihnen Deutschlands größte IT-Redaktion aktuelle Tipps, kritische Berichte, aufwendige Tests und tiefgehende Reportagen zu IT-Sicherheit & Datenschutz, Hardware, Software- und App-Entwicklungen, Smart Home und vielem mehr. Unabhängiger Journalismus ist bei c’t das A und O.


(uk)





Source link

Künstliche Intelligenz

Einplatinencomputer mit Raspi-Mikrocontroller und HDMI-Buchse


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Mikrocontroller Raspberry Pi RP2350 hat einen besonderen „HSTX“-Port, der sich zur Ausgabe von DVI-Signalen an einen Monitor nutzen lässt. Über diese Funktion bindet Adafruit beim 40 US-Dollar teuren Board „Fruit Jam“ eine HDMI-Buchse an. Die meisten Monitore akzeptieren an ihren HDMI-Eingängen auch DVI-Signale.

Das Fruit Jam hat auch zwei USB-A-Buchsen für Tastatur, Maus oder Gamecontroller sowie einen analogen Audio-Ausgang und kommt mit einem beigelegten Lautsprecherlein. Diese Ausstattung ist beispielsweise für Retroprojekte interessant, bei denen man alte Homecomputer oder Spielkonsolen emuliert. Beispielsweise bildet Matt Evans‘ Projekt Pico-Mac den 40 Jahre alten Apple Macintosh 128K schon auf dem RP2350-Vorgänger RP2040 nach.

Dem RP2350 stehen auf dem Fruit Jam zusätzliche 8 MByte PSRAM zur Seite, wodurch sich das im Mikrocontroller eingebaute (schnellere) SRAM als Videospeicher nutzen lässt. 16 MByte Flash sind aufgelötet, dazu kommt ein MicroSD-Kartenleser.

Um drahtlosen Netzwerkanschluss kümmert sich ein Espressif ESP32-C6, der außer Wi-Fi 6 (nur bei 2,4 GHz) und Bluetooth auch Zigbee und Thread beherrscht.

Lesen Sie zum Raspberry Pi RP2350 auch

Sowohl der ESP32-C6 als auch der Raspberry Pi RP2350 enthalten je zwei RISC-V-Kerne, allerdings in ganz unterschiedlichen Konfigurationen. Die des RP2350 sind nur alternativ zu den beiden ARM-Kernen von Typ Cortex-M33 nutzbar.


Adafruit Fruit Jam mit aufgeschraubter Abdeckplatte

Adafruit Fruit Jam mit aufgeschraubter Abdeckplatte

Adafruit Fruit Jam mit aufgeschraubter Abdeckplatte

(Bild: Adafruit)

Auf dem Fruit Jam sitzen auch drei konfigurierbare Taster, ein Ein-/Aus-Schiebeschalter, zahlreiche I/O-Kontakte – teils als 16-polige GPIO-Pfostenleiste, teils als Stemma-Buchsen – sowie fünf Neopixel-(RGB-)LEDs.

Stromversorgung und Programmierung erfolgen via USB-C-Buchse. Das Board hat die Abmessungen einer Bezahlkarte.

Adafruit verkauft das Fruit Jam inklusive Lautsprecher und Abdeckplatte für 39,95 US-Dollar zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten, derzeit ist es aber ausverkauft.


(ciw)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Ecosia und Qwant starten Web-Suche über europäischen Index


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

„Das Internet wurde gerade besser: Unser europäischer Suchindex geht live“, titelt der Berliner Suchmaschinenanbieter Ecosia im eigenen Blog an diesem Donnerstag (auf Englisch). Seit heute übermittle der Dienst die ersten Suchergebnisse aus dem eigenen europäischen Suchindex an Ecosia-Nutzer.

Zunächst würden Nutzer in Frankreich einen Teil ihrer Suchergebnisse direkt aus dem eigens entwickelten Index erhalten. Bis Ende des Jahres soll die Hälfte der französischen Suchanfragen über den Index laufen. Für Deutschland sollen bis Jahresende laut Informationen von Techcrunch 33 Prozent der Suchanfragen aus dem Index kommen. Eine Bestätigung seitens Ecosia gegenüber heise.de steht noch aus.

Der Schritt zum eigenen Suchmaschinenindex ist Ergebnis eines längeren Entwicklungsprozesses. Im Jahr 2024 hat sich das Unternehmen mit dem französischen Web-Suchdienst Qwant zusammengetan, um den Index zu entwickeln. Bis dahin hat Ecosia nach Unternehmensangaben einen Mix aus den Indizes der Tech-Konzerne Google und Microsoft (Bing) genutzt.

Ein Suchmaschinenindex ist eine Art digitaler Verzeichnis-Katalog des World Wide Web. Er umfasst die Informationen von Webseiten und ihren Inhalten und macht sie im Netz etwa über eine Schlagwortsuche in Suchmaschinen auffindbar.

Ecosia und Qwant entwickelten ihren Suchindex in einem Jointventure namens European Search Perspective (EUSP). Als Zugriffsmöglichkeit auf den EUSP-eigenen Suchmaschinenindex haben sie „Staan“ geschaffen. Staan steht für Search Trusted API Access Network und soll alternativen Suchmaschinen und Tech-Unternehmen Zugriff auf aktuelle Webdaten ermöglichen. Gleichzeitig würde es im Sinn einer datenschutzorientierten Suchinfrastruktur die Privatsphäre und Datensicherheit der Nutzer gewährleisten, heißt es im Ecosia-Blog.

Ecosia sieht den Mehrwert einer eigenen Suchinfrastruktur als wichtigen Schritt zu mehr Pluralität im Suchmaschinenmarkt. Derzeit würde ein Großteil der europäischen Such-, Cloud- und KI-Systeme auf den Diensten amerikanischer Big-Tech-Unternehmen fußen. So machten sich ganze Branchen politisch oder kommerziell von außereuropäischen Interessen abhängig. Ein vollständig unabhängiger Suchindex dagegen helfe, heimischen Nutzern besser zu dienen und ethische KIs zu entwickeln.


(dgi)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

macOS 13 Ventura vor dem Aus: Wohl keine weiteren Apple-Patches mehr


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer macOS 13 Ventura verwendet, arbeitet wahrscheinlich bald mit einem System, das dann bekannte, aber ungepatchte Sicherheitslücken aufweist. Ende Juli hat Apple mit macOS 13.7.7 und Safari 18.6 noch wichtige Sicherheits-Updates bereitgestellt, die gravierende Lücken schließen. Folgt der Hersteller seinem bislang gewohnten Spielplan, waren das allerdings zugleich die letzten Patches für macOS Ventura.

Einen ersten Hinweis auf das damit praktisch erfolgte Support-Ende für Version 13 von macOS lieferten zwei „Release Candidates“, die Apple offenbar vorzeitig für Entwickler freigab und unmittelbar wieder zurückzog, nämlich macOS 15.7 Sequoia und macOS 14.8 Sonoma. Die geplanten Updates erscheinen voraussichtlich parallel zum neuen macOS 26 Tahoe im September und liefern laut Beschreibungstext „wichtige Sicherheitskorrekturen“ – in Hinblick auf Sicherheitslücken, die auch in macOS 26 beseitigt wurden.

Nutzer, die ihren Mac nicht auf macOS 14 oder neuer aktualisieren können, sollten von Safari zu einem anderen Browser wechseln, der weiterhin mit Sicherheitspatches gepflegt wird – etwa Chrome oder Firefox. Das gilt etwa für Modelle mit Baujahr 2017 von MacBook Pro und 12″ MacBook.

Die neue Version Safari 26, die Teil von macOS 26 ist, wird Apple auch für macOS 15 und macOS 14 veröffentlichen – aber nicht für macOS 13. Der Browser ist eines der Haupteinfallstore für Malware, wird dieser nicht länger vom Hersteller gepatcht, sollte er auch nicht weiter verwendet werden.

Apple wollte sich bisher nie konkret festlegen, wie lange es Sicherheits-Patches für ältere Betriebssysteme gibt. Bei macOS versorgt das Unternehmen erfahrungsgemäß die beiden der aktuellen Version vorausgehenden macOS-Fassungen weiter mit Patches. Demnach fällt dieses Mal macOS 13 mit der nächsten Monat anstehenden Freigabe von macOS 26 aus der Abdeckung.


(lbe)



Source link

Weiterlesen

Beliebt