Künstliche Intelligenz
„Walk My Walk“: KI-generierter Song erstmals an Spitze einer Billboard-Liste
In den USA hat erstmals ein KI-generierter Song den Spitzenplatz in einer Bestenliste erreicht: Der Titel mit dem Namen „Walk My Walk“ der Band Breaking Rust führt bei Billboard die Hitliste der Country-Songs mit den meisten Digitalverkäufen an. Dass es sich um eine KI-Schöpfung handelt, hört man dem Song weniger an. Es ist eher dem Artwork und den kurzen Videos anzusehen, mit denen der Song und andere derselben Gruppe auf Instagram beworben werden. Zudem hat Billboard erst vor wenigen Tagen selbst publik gemacht, dass es sich bei Breaking Rust um eine „KI-gestützte Country-Band“ handelt.
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Obwohl die Titel sich enorm gleichen, hat die Gruppe davon gleich mehrere in den Charts. Wer dafür verantwortlich ist, ist unklar, Billboard verweist auf einen Songwriter namens Aubierre Rivaldo Taylor.
KI-Musik längst Teil der Charts
Als Billboard die KI-Herkunft von „Walk My Walk“ vergangene Woche publik machte, listete das US-Magazin noch weitere KI-generierte Titel auf, die bereits Chartplatzierungen erreicht haben. KI-Musik sei nicht länger eine Fantasie oder „eine Nischenkuriosität von Detektiven im Internet“, erklärte Billboard damals. Sie sei da und beginne sich auf die Charts auszuwirken. In dem Artikel wurden mehrere Projekte vorgestellt, bei denen vorgebliche Künstler oder Künstlerinnen eigentlich eine KI-Schöpfung sind. Gleichzeitig gestand Billboard ein, dass die Zuordnung zunehmend schwierig würde, die KI-Schöpfungen als solche zu enttarnen. Bei Breaking Rust wirkt das hingegen nicht schwierig, wenn man den zugehörigen Instagram-Account auch nur oberflächlich und kurz ansieht.
Das US-Musikmagazin Holler verweist angesichts des Erfolgs von „Walk My Walk“ darauf, dass man dem Titel seine Herkunft nicht direkt anhört. Gleichzeitig deute der Erfolg gerade auch deshalb auf eine „sehr dystopische Zukunft für die Musik“ hin. Auch wenn immer mehr Menschen behaupten würden, dass KI schon bald so akzeptiert werden würde, wie einst Autotune, so gebe es doch etwas, das sich bei dem Charterfolg von Breaking Rust jetzt einfach falsch anfühle. Der Titel sei zwar eingängig, aber auch extrem oberflächlich – vor allem, wenn man um die Herkunft wisse. Derweil legt Breaking Rust auf Instagram weiter nach, unterlegt sind die Clips mit austauschbaren KI-Aufnahmen einsamer Cowboys in Schwarz-Weiß-Bildern.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Gesichtserkennung: Wie KI darüber entscheiden könnte, wer eingestellt wird
Kann KI allein anhand der Gesichtszüge einer Person erkennen, ob sie vertrauenswürdig ist? Eine Studie der University of Pennsylvania kommt zu dem Ergebnis, dass KI tatsächlich bestimmte Eigenschaften von Menschen prognostizieren kann, indem sie ihre Gesichtsmerkmale analysiert. Dazu sollen auch Merkmale gehören, die mit beruflichem und finanziellem Erfolg in Verbindung stehen – wie Offenheit oder Vertrauenswürdigkeit.
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Was sagt das Gesicht über den Charakter aus?
Nach Einschätzung der Forscher ist das Humankapital, eine Kombination aus kognitiven Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmalen, entscheidend für den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Bisher war es allerdings schwer, die Persönlichkeitskomponente systematisch zu erfassen. Das Forschungsteam hat deshalb jetzt ein KI-System entwickelt, das auf früheren Studien zur Persönlichkeitsbestimmung anhand von Gesichtszügen basiert. Für die Analyse wurden LinkedIn-Profilfotos von rund 96.000 MBA-Absolventen ausgewertet, um fünf Persönlichkeitsmerkmale abzuleiten: Offenheit, Gewissenhaftigkeit, Extraversion, Verträglichkeit und Neurotizismus.
Im nächsten Schritt prüften die Forscher anhand der LinkedIn-Profile, wie sich die beruflichen Werdegänge dieser Personen tatsächlich entwickelt hatten. Dabei kamen sie zu dem Schluss, dass es statistische Zusammenhänge zwischen den Merkmalen, die von der KI identifiziert wurden, und dem späteren beruflichen Erfolg gibt. So sei Extraversion demnach der stärkste Faktor, von dem sich ein hohes Einkommen ableiten lasse, während ein hoher Wert bei Offenheit eher gegen eine überdurchschnittliche Vergütung spricht.
Auch in Deutschland wird Gesichtserkennung genutzt
Gesichtserkennungstechnologien sind längst keine Neuheit mehr. Wie Futurism berichtet, kommt sie insbesondere in der Strafverfolgung zunehmend zum Einsatz. In den USA werden beispielsweise Führerscheine per Gesichtserkennung geprüft und die britische Metropolitan Police meldete kürzlich eine Rekordzahl an Festnahmen, die durch neue KI-basierte Systeme ermöglicht worden seien. Diese Einsatzfelder sind sehr umstritten, da sie erhebliche Risiken für Diskriminierung bergen. Die Studie der University of Pennsylvania deutet jetzt darauf hin, dass der Einsatz solcher Technologien in Zukunft weit über die Strafverfolgung hinausreichen könnte. Sie könnte eingesetzt werden, um darüber zu entscheiden, wer einen Kredit, eine Wohnung oder einen Arbeitsvertrag erhält – allein basierend auf dem Gesicht.
In Deutschland unterliegt die Technologie strengen rechtlichen Grenzen. Biometrische Gesichtserkennung gilt als erheblicher Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Trotzdem gibt es auch hierzulande erste Pilotprojekte. Wie Netzpolitik.org berichtet, testet die Polizei jetzt am Frankfurter Hauptbahnhof, der als Problemviertel bekannt ist, den Einsatz automatischer Gesichtserkennung. Dabei werden alle Personen erfasst, die den überwachten Bereich passieren. Die Systeme gleichen die Aufnahmen mit zuvor eingespeisten Bildern gesuchter Personen ab. Erlaubt ist das allerdings nur dann, wenn ein amtsgerichtlicher Beschluss vorliegt.
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Wo sollten die ethischen Grenzen liegen?
Trotz des generell fragwürdigen Studienaufbaus merken auch die Forscher der University of Pennsylvania an, dass der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware – beispielsweise im Bewerbungsprozess – ethisch problematisch ist. Sie glauben, dass die verbreitete Einführung dieser Technologie „Einzelpersonen dazu motivieren könnte, ihre Gesichter mithilfe von Software zu retuschieren oder sogar ihr tatsächliches Aussehen durch kosmetische Eingriffe zu verändern“, um zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt erfolgreicher zu sein.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Apple TV soll werbefrei bleiben – zumindest vorerst
Apples hauseigener Streamingdienst wird zunächst nicht mit Werbung ausgestattet. Das hat Eddy Cue, Apples mächtiger Senior Vice President of Services, gegenüber dem Fachblatt Screen International bestätigt. Auf die Frage, ob es bei dem Dienst demnächst eine Stufe mit Reklame geben werde, sagte Cue: „Nichts bisher […] es gibt da keine Pläne.“ Allerdings schob er ein, dass er auch nicht „für immer nein“ sagen wolle.
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Einfaches Modell, Konkurrenten komplexer
Apple TV funktioniert bislang sehr einfach: Der Streamingdienst kostet 9,99 Euro im Monat und kann dann beliebig verwendet werden. Weder gibt es eine werbefinanzierte Variante noch unterschiedliche „Tiers“ bei der Übertragungsqualität. Zwar verwirrte Apple zuletzt mit einer Namensänderung, doch ansonsten behandelt der Service seine Kundschaft besser als Netflix, Amazon Prime und Co. – selbst Preiserhöhungen erfolgten bislang vergleichsweise langsam. Dafür sind die Nutzer allerdings mit einem eingeschränkten Angebot konfrontiert: Nach wie vor setzt Apple vor allem auf Originalware.
Es könnte also sein, dass Apple sein Angebot zunächst weiter füllen will, bevor es dann zu Veränderungen kommt. Cue sagte auch, Apple TV werde beim Preis weiter „aggressiv“ bleiben – und wenn das möglich ist, sei es für Kunden besser, ihr Zuseherlebnis nicht durch Anzeigen unterbrechen zu lassen.
Paketangebote statt Reklame – zunächst
Apple hatte den Dienst in den USA für 4,99 US-Dollar eingeführt – 2019 mit einem sehr kleinen Angebot. 2022 ging es dann auf 6,99 Dollar hoch, 2023 auf 9,99 Dollar und nun auf 12,99 Dollar. In Europa verblieb man zuletzt bei 9,99 Euro, eine Erhöhung gilt allerdings als denkbar. Apple hatte kürzlich erstmals ein Bundle-Angebot mit Peacock, der Streamingtochter von NBC Universal, in den USA gestartet. Dort lässt sich sparen, wenn man beide Angebote verwendet.
Seit kurzem wird auch der Medienriese Warner Discovery als möglicher Kaufkandidat gehandelt. Apple soll ihn sich angesehen haben, doch offenbar haben aktuell andere Interessenten die Nase vorn. Warner Discovery verfügt über einen enormen Katalog an Bestandsware, hat aber auch zahlreiche Neuproduktionen. Amazon hatte bereits 2022 das Filmunternehmen MGM geschluckt.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
heise security Webinar: NIS-2 rechtssicher im Unternehmen umsetzen
Noch diese Woche will die Regierungskoalition das NIS-2-Umsetzungsgesetz im Bundestag vorlegen; so könnte es sogar noch 2025 in Kraft treten. Und mit NIS-2 stehen viele Unternehmen erstmals unter gesetzlicher Verpflichtung, ihre IT-Sicherheit auf ein definiertes Niveau zu heben. Dieses Webinar von heise security zeigt, wie Betroffene die neuen Anforderungen rechtssicher erfüllen.
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Die Herausforderung beginnt bereits bei der Frage, ob das eigene Unternehmen überhaupt unter die Regelung fällt. Verschärft wird die Situation durch die persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern. Diese tragen nicht nur die Verantwortung für die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, sondern unterliegen auch persönlichen Schulungspflichten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert erhebliche Bußgelder. Und schlussendlich muss die IT-Sicherheit nicht nur zum Gesetz, sondern auch zum jeweiligen Unternehmen passen.
Kompetent und unabhängig
Deshalb ist es wichtig, sich umfassend und fundiert zu informieren. Unser Referent Karsten U. Bartels begleitet die IT-Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland seit dem ersten IT-Sicherheitsgesetz 2014 und kennt die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung. Im Webinar erläutert er zunächst, welche Unternehmen konkret betroffen sind und welche Fristen gelten. Anschließend zeigt er auf, welche Maßnahmen NIS-2 fordert und wie diese zu priorisieren sind.
Ein zentraler Punkt ist die Frage, was „Stand der Technik“ in der Praxis bedeutet und wie sich NIS-2 zu etablierten Rahmenwerken wie ISO 27001 oder dem BSI IT-Grundschutz verhält. Bartels gibt konkrete Hinweise, wie Unternehmen bestehende Sicherheitskonzepte nutzen und erweitern können, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Besondere Aufmerksamkeit widmet das Webinar auch der Lieferkette. Unternehmen müssen nicht nur ihre eigene IT-Sicherheit gewährleisten, sondern auch die ihrer Zulieferer und Dienstleister bewerten. Bartels zeigt anhand konkreter Beispiele, wie IT-Sicherheit vertraglich vereinbart werden kann und welche Rolle das Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis spielt.
Für Anbieter von IKT-Diensten und digitalen Infrastrukturleistungen gelten zusätzliche Sonderpflichten durch eine eigene NIS-2-Durchführungsverordnung der EU. Auch diese werden im Webinar behandelt.
Praktische Checkliste und Hilfe im PRO-Forum
Am Ende des Webinars erhalten Teilnehmer eine Checkliste zum praktischen Vorgehen bei der Umsetzung. Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Mitglieder von heise security PRO profitieren zusätzlich von einer einwöchigen, exklusiven Nachbetreuung: Bartels beantwortet während dieser Woche im PRO-Forum konkrete Fragen zur Umsetzung der vermittelten Inhalte.
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Das Webinar findet am 10. Dezember 2025 statt und dauert etwa zweieinhalb Stunden. Die Teilnahme kostet regulär 299 €; wer jetzt bucht, profitiert aber noch vom Frühbuchertarif von 249 €. Mitglieder von heise security PRO können an diesem und allen weiteren heise security Webinaren kostenlos teilnehmen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zu:
(ju)
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