Künstliche Intelligenz
Warum im Netz Checkboxen für AGB und Datenschutz meist überflüssig sind
Jeder kennt es: Wenn man sich in ein öffentliches WLAN einloggt, muss man oft eine Checkbox anklicken, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Wenn man etwas online bestellt, muss man ebenso oft außerdem noch die Datenschutzhinweise akzeptieren. Nur: Solche Ankreuzfelder sind genauso nervig wie unnötig. Sie werden dennoch häufig in dem Irrglauben eingebaut, man bräuchte sie, um „rechtssicher“ zu sein – und die Rechtsabteilungen vieler Organisationen tun nichts dagegen – auch auf den Websites großer Unternehmen sieht man immer wieder sinnlose Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise. In der Konsequenz klicken Nutzer in ganz Deutschland täglich zu Hunderttausenden auf überflüssige Ankreuzfelder. Zeit, mit diesem Irrglauben aufzuräumen.
Klick-Verwirrung bei der Deutschen Bahn
Ein schönes Beispiel bietet die Deutsche Bahn: Im ICE gab es auf der Anmeldeseite für das Zug-WLAN jahrelang eine solche sinnlose Checkbox, bis sich offenbar endlich jemand aus der Rechtsabteilung des Unternehmens der Sache annahm und es abschaffte. Das Bahnhofs-WLAN der Deutschen Bahn zwingt die Nutzer dagegen weiterhin, beim Login ein unnötiges Ankreuzfeld anzuklicken. Der Hintergrund ist wohl, dass die WLAN-Zugänge von zwei verschiedenen Bahn-Tochterunternehmen betrieben werden, die – wie es in großen Konzernen leider üblich ist – wenig miteinander kommunizieren: DB Fernverkehr und DB InfraGO.

Warum sind die Ankreuzfelder im Internet entbehrlich?
Das deutsche Recht trifft zur Frage der Ankreuzfelder eine eindeutige Regelung: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Unternehmen lediglich einen ausdrücklichen Hinweis auf die AGB erteilen und den Nutzerinnen und Nutzern erlauben, deren Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen – in der Praxis geschieht das durch einen kurzen Satz mit einem Link. Durch den Klick auf die Schaltfläche zum Vertragsschluss unter dem Hinweis erklären die Anwender dann ihr Einverständnis mit den AGB, die auf diese Weise rechtswirksam vereinbart werden. Juristisch spricht man von einem „konkludenten“ Einverständnis (ein Ankreuzfeld wäre dagegen ausdrückliches Einverständnis, welches nach dem Gesetz eben nicht erforderlich ist).
Für den Datenschutzhinweis ist die gesetzliche Regelung noch einfacher: Die DSGVO erfordert, wie der Begriff es schon besagt, nur einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung, die typischerweise einfach am unteren Ende der Website verlinkt wird. Ein Einverständnis mit dem Datenschutzhinweis ist nicht erforderlich. Der europäische Datenschutzausschuss hat 2022 sogar entschieden, dass die Abfrage einer Zustimmung zur Datenschutzerklärung für sich genommen einen DSGVO-Verstoß darstellt, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Wie mache ich es richtig?
Unnötige Ankreuzfelder können ganz einfach durch einen Hinweis ersetzt werden:
❌ falsch (unnötiges Ankreuzfeld) |
✅ richtig (einfacher Hinweis ohne Ankreuzfeld) |
● Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
oder (doppelt unnötig, weil ein Einverständnis zur Datenschutzerklärung abgefragt wird, das es rechtlich überhaupt nicht gibt) ● Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden. |
Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis.
oder Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis. oder (besonders elegant) Datenschutz (im Fuß der Website) |
● Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
oder ● Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und bin mit ihrer Geltung einverstanden. |
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
oder Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. oder (für Onlineshops) Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. oder (für Online-Plattformen oder Veranstaltungen) Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. oder (besonders elegant!) Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Alle unter „richtig“ aufgeführten Beispiele sind gleichermaßen valide und rechtswirksam, die konkrete Gestaltung auf Ihrer Website ist also eine reine Geschmacksfrage. Die Begriffe „Datenschutzerklärung“ und „Datenschutzhinweis“ sind austauschbar; statt „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ kann man ebenso „Nutzungsbedingungen“ sagen – die Bezeichnung ist rechtlich vollkommen egal, solange sie für die Nutzer verständlich ist. Wichtig ist dabei natürlich immer, dass die AGB und der Datenschutzhinweis ordnungsgemäß verlinkt sind.
Wann benötige ich vielleicht doch eine Checkbox?
Für die AGB und für den Datenschutzhinweis ist ein Ankreuzfeld also schlicht nie erforderlich. Es gibt aber eine Konstellation, in der doch eines benötigt wird, nämlich wenn eine Einwilligung für eine Newsletter-Anmeldung abgefragt werden soll – von dieser Anforderung gibt es aber im eCommerce auch eine Ausnahme für Marketing-E-Mails an Bestandskunden. Ein anderes Thema ist außerdem die „Cookie-Einwilligung“ für das Website-Tracking, die man über entsprechend beschriftete Schaltflächen (also auch nicht über Ankreuzfelder) in einer Consent Management Platform (umgangssprachlich „Cookie-Banner“) einholt.
Fazit
Hunderttausende Nutzer verschwenden wegen eines juristischen Irrglaubens tagtäglich Zeit mit dem Anklicken unnötiger Checkboxen. Dabei könnten sie durch einen einfachen und gleichermaßen rechtssicheren Hinweistext ersetzt werden. Denn Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise sind ein Stück rechtlicher Aberglauben: unwirksam, aber trotzdem immer noch weitverbreitet. Es ist zu hoffen, dass es sich mit der Zeit herumspricht, dass man sie ganz einfach weglassen kann.
Dr. Lukas Mezger ist Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht und Partner in der Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte sowie Senior Legal Advisor bei der Datenschutz-Beratung ePrivacy in Hamburg. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen rechtlichen Fragen mit Bezug zur Online-Wirtschaft.
(vza)
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c’t-Story: An der Grenze | heise online
Vom Studiopultplatz neben mir kam eine regelrechte Schimpfkanonade. „Sie imitiert. Sie imaginiert nicht. Shit, das Material ist völlig unbrauchbar.“
Von mir gab es keine Ausflüchte. Keinen Widerspruch. Er hatte recht. Was wir auf dem Display sahen, war eine simple Repräsentation des Realen. Wir aber waren auf eine Vision angewiesen. Etwas Nervenzerfetzendes. Den endgültigen Mindfuck. Irgendwas in der Art. Aber alles, was sie uns bis jetzt geliefert hatte, war kalter Kaffee. Und wenn das so weiterginge, wären wir geliefert.
„Siehst du, hier.“ Wütend schnellte sein Zeigefinger vor und deutete auf die ablaufende Bilderfolge. „Sie produziert korrekte Darstellungen. Wie im richtigen Leben. Wo zum Henker ist das Neue und Unbekannte, hä?“ Er wandte sich zur Glastrennwand, hinter der unsere Quelle in einer Art Klinikbett lag. „Wo, verdammt?“, brüllte er den Spionspiegel an. „Wo hast du es versteckt, du blöde Kuh?“
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: An der Grenze“.
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Leak: Pixel 10 bekommt vollen Qi2-Support mit integrierten Magneten
Googles Pixel-10-Serie wird offenbar zu den ersten Android-Smartphones mit vollständigem Qi2-Support mitsamt integriertem Magneten gehören. Das geht aus geleakten Pressematerialien aus zuverlässiger Quelle hervor. Der Leak liefert noch weitere Ausstattungsdetails der am 20. August erwarteten Top-Smartphones.
Angeblich volles Qi2 für das Pixel 10
Seit der Einführung des kabellosen Ladestandards Qi2 im Jahr 2023 hat es bislang nur ein Android-Hersteller geschafft, vollen Support für die an Apples Magsafe orientierte Ladelösung zu integrieren: HMD mit dem Skyline (ab 499 €). Andere Hersteller wie Samsung oder Oneplus haben Qi2 nur halb integriert: Die magnetische Komponente gibt es nur über eine zusätzliche Schutzhülle – das nennt sich „Qi2 ready„.
Glaubt man den Informationen des bekannten Leakers Evan ‚Evleaks‘ Blass, wird Google der Pixel-10-Serie einen magnetischen Ring in die Rückseite integrieren. Dank dieser Lösung können Smartphone und ein Qi2-Ladegerät perfekt aufeinander ausgerichtet werden, um optimale Ladegeschwindigkeiten zu erhalten und die Wärmeentwicklung zu reduzieren.
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Einem weiteren Bericht von Anfang Juni zufolge soll Googles Ladesystem mitsamt neuem Zubehör unter der Bezeichnung „Pixelsnap“ laufen. Der von Blass gezeigte Ladepuck am Pixel 10 sieht dem von Apple für MagSafe am iPhone zum Verwechseln ähnlich. Bei Google soll der neue kabellose Ladestandard Qi 2.2.1 von bis zu 25 Watt – auch Qi2 25 W genannt – unterstützt werden. Damit wäre das System genauso schnell wie beim iPhone 16, das Apples 25-W-Ladepuck voraussetzt.
Bislang unterstützt der kabellose Qi-Standard Laden bis 15 W; nur proprietäre Lösungen einiger Hersteller mit speziellen Ladestationen liefern gar bis zu 50 W und mehr.
Weitere Details zu Pixel 10 bis 10 Pro XL
Evan Blass hat noch weitere Ausstattungsdetails über die Pixel-10-Modelle mitsamt Bildmaterial veröffentlicht. Vom Design hier sind kaum Änderungen zum Pixel 9 zu erkennen, doch die Beibehaltung des Designs hatte Google vor wenigen Tagen selbst bestätigt. Denn der Hersteller hatte das Pixel 10 schon selbst durch ein Bild enthüllt.
Bei den Bildschirmdiagonalen gibt es laut Blass keine Überraschungen: Das Pixel 10 und 10 Pro erhalten, wie die Vorgänger, 6,3-Zoll-Displays, das 10 Pro XL einen 6,8-Zoll-Bildschirm, die allesamt ein wenig heller werden als bei der Pixel-9-Serie, heißt es.
Neu ist beim Pixel 10 eine Telezoom-Kamera auf der Rückseite, wie Google sie bislang nur bei den Pro-Modellen einbaute. Es soll indes Unterschiede bei den Sensoren zwischen dem Basis- und den Pro-Modellen geben. Unter anderem soll der Ultraweitwinkel-Sensor der Gleiche sein, der im Pixel 9a eingebaut ist. Videoaufnahmen soll das Pixel 10 mit bis zu 4K und 60 FPS unterstützen, die Pro-Modelle mit 8K und 30 FPS.
Alle Modelle sollen zudem einen neuen Tensor-G5-Chip an Bord haben, der nicht mehr bei Samsung, sondern in einem moderneren Verfahren von TSMC gefertigt werden soll. Berichten zufolge sei die Leistung des Tensor G5 nicht auf Höhe eines Snapdragon 8 Elite, aber besser als im G4. Zudem dürfte der Chip auch energieeffizienter als der Vorgänger sein. Laut Leaks soll die Laufzeit im Energiesparmodus bis zu 100 Stunden betragen.
Mehr On-Device-KI
Bei Google spielt neben der Hardware auch die Software stets eine wichtige Rolle, so wohl auch beim Pixel 10: Berichte besagen, dass der Konzern den Smartphones einen neuen KI-Assistenten namens Pixel Sense verpassen soll, der komplett auf dem Gerät arbeitet. Der Assistent soll ein „kontextbezogenes und personalisiertes Smartphone-Erlebnis“ bieten und Daten aus verschiedenen Google-Apps wie Kalender, Gmail, Maps, Chrome und YouTube ziehen.
Laut Android Authority wurde der neue Assistent entwickelt, um Nutzern dabei zu helfen, „Aufgaben effizienter zu erledigen, bei Bedarf relevante Informationen vorzuschlagen und sich im Laufe der Zeit an individuelle Gewohnheiten und Interessen anzupassen“, heißt es. Google hatte im Vorfeld der Entwicklerkonferenz I/O im Mai bereits angekündigt, den eigenen Assistenten proaktiver und leistungsfähiger machen zu wollen.
Neben den Pixel-10-Modellen plant Google am 20. August weitere neue Produkte vorzustellen: So wird es eine Neuauflage des Pixel 9 Pro Fold geben sowie neue Pixel Watches der vierten Generation. Auch die Budget-Ohrstöpsel Pixel Buds 2a stehen auf der Agenda.
(afl)
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Gothic 1 Remake erscheint später, Entwickler teasern mögliches Gothic 2 Remake
Der Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erhält erst im kommenden Jahr ein Remake. Entwickler Alkimia Interactive gab unter anderem auf Steam bekannt, dass das ursprünglich für dieses Jahr angekündigte „Gothic 1“-Remake erst Anfang 2026 für PC, Playstation 5 und Xbox Series X/S erscheinen soll.
Konsolenbesitzer können jedoch bereits jetzt einen Vorgeschmack in Form einer spielbaren Demo erhalten. Der seit Februar für den PC verfügbare „Nyras Prologue“ steht nun auch für PlayStation- und Xbox-Konsolen zum Download bereit. Es handelt sich um einen separaten Spielabschnitt, der im Hauptspiel vermutlich nicht enthalten sein wird.
Wer die Trilogie in originalgetreuerer Form auf Konsolen nachholen möchte, wird im kommenden Jahr ebenfalls bedient. THQ Nordic hat auch eine „Gothic Classic Trilogy“ angekündigt. Dabei handelt es sich um nur leicht angepasste Umsetzungen der ersten drei Teile, mit Gamepad-Unterstützung und aktualisierter Steuerung. Sie werden 2026 für PS5, PS4, Xbox Series X/S und Xbox One erscheinen. Für Nintendo Switch gab es bereits Ports von Gothic 1 und 2.
Gegenüber Tech4Gamers verriet THQ Nordic zudem bereits erste Ideen zu einem möglichen „Gothic 2“-Remake. Ob es den Titel wirklich geben wird, steht zwar noch nicht fest, aber der Publisher erläuterte bereits einige mögliche Unterschiede im Vergleich zum Remake von Teil 1: „Glücklicherweise gibt es bei „Gothic 2″ weit weniger, was mechanisch geändert oder verfeinert werden muss, da es meiner Meinung nach bereits ein ziemlich solides Paket ist und weniger Handlungs- oder Story-Lücken aufweist, die gefüllt werden müssen“, so der Sprecher von THQ Nordic gegenüber dem Hardware-Magazin.
Beim Remake von Teil 1 werde das Team hingegen einige Inhalte in der Spielwelt hinzufügen, die seinerzeit nicht ganz fertiggestellt wurden. Dazu gehöre die verlassene Mine, die sich neuerdings erkunden lasse. Auch Änderungen an der Geschichte, zusätzlichen Nebenquests und eine „neue Behandlung der Ork-Kultur“ erwähnte THQ Nordic im Gespräch mit Tech4Gamers.
Piranha Bytes veröffentlichte seinen Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erstmals im Jahr 2001. Das Ruhrpott-Studio gibt es mittlerweile nicht mehr, die Angestellten wurden im vergangenen Jahr entlassen.
(jpw)
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