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Künstliche Intelligenz

Warum im Netz Checkboxen für AGB und Datenschutz meist überflüssig sind


Jeder kennt es: Wenn man sich in ein öffentliches WLAN einloggt, muss man oft eine Checkbox anklicken, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Wenn man etwas online bestellt, muss man ebenso oft außerdem noch die Datenschutzhinweise akzeptieren. Nur: Solche Ankreuzfelder sind genauso nervig wie unnötig. Sie werden dennoch häufig in dem Irrglauben eingebaut, man bräuchte sie, um „rechtssicher“ zu sein – und die Rechtsabteilungen vieler Organisationen tun nichts dagegen – auch auf den Websites großer Unternehmen sieht man immer wieder sinnlose Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise. In der Konsequenz klicken Nutzer in ganz Deutschland täglich zu Hunderttausenden auf überflüssige Ankreuzfelder. Zeit, mit diesem Irrglauben aufzuräumen.

Ein schönes Beispiel bietet die Deutsche Bahn: Im ICE gab es auf der Anmeldeseite für das Zug-WLAN jahrelang eine solche sinnlose Checkbox, bis sich offenbar endlich jemand aus der Rechtsabteilung des Unternehmens der Sache annahm und es abschaffte. Das Bahnhofs-WLAN der Deutschen Bahn zwingt die Nutzer dagegen weiterhin, beim Login ein unnötiges Ankreuzfeld anzuklicken. Der Hintergrund ist wohl, dass die WLAN-Zugänge von zwei verschiedenen Bahn-Tochterunternehmen betrieben werden, die – wie es in großen Konzernen leider üblich ist – wenig miteinander kommunizieren: DB Fernverkehr und DB InfraGO.


Das Zug-WLAN der Deutschen Bahn macht es richtig und enthält kein Ankreuzfeld für die Nutzungsbedingungen, sondern nur einen (rechtlich völlig ausreichenden) verlinkten Hinweis direkt über der Schaltfläche zum Verbinden, über welche die AGB mit-akzeptiert werden …

Das deutsche Recht trifft zur Frage der Ankreuzfelder eine eindeutige Regelung: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss ein Unternehmen lediglich einen ausdrücklichen Hinweis auf die AGB erteilen und den Nutzerinnen und Nutzern erlauben, deren Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen – in der Praxis geschieht das durch einen kurzen Satz mit einem Link. Durch den Klick auf die Schaltfläche zum Vertragsschluss unter dem Hinweis erklären die Anwender dann ihr Einverständnis mit den AGB, die auf diese Weise rechtswirksam vereinbart werden. Juristisch spricht man von einem „konkludenten“ Einverständnis (ein Ankreuzfeld wäre dagegen ausdrückliches Einverständnis, welches nach dem Gesetz eben nicht erforderlich ist).

Für den Datenschutzhinweis ist die gesetzliche Regelung noch einfacher: Die DSGVO erfordert, wie der Begriff es schon besagt, nur einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung, die typischerweise einfach am unteren Ende der Website verlinkt wird. Ein Einverständnis mit dem Datenschutzhinweis ist nicht erforderlich. Der europäische Datenschutzausschuss hat 2022 sogar entschieden, dass die Abfrage einer Zustimmung zur Datenschutzerklärung für sich genommen einen DSGVO-Verstoß darstellt, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Unnötige Ankreuzfelder können ganz einfach durch einen Hinweis ersetzt werden:

❌ falsch
(unnötiges Ankreuzfeld)
✅ richtig
(einfacher Hinweis ohne Ankreuzfeld)
● Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

oder (doppelt unnötig, weil ein Einverständnis zur Datenschutzerklärung abgefragt wird, das es rechtlich überhaupt nicht gibt)

● Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden.

Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis.

oder

Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

oder (besonders elegant)

Datenschutz (im Fuß der Website)

● Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

oder

● Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und bin mit ihrer Geltung einverstanden.

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

oder

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

oder (für Onlineshops)

Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

oder (für Online-Plattformen oder Veranstaltungen)

Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

oder (besonders elegant!)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle unter „richtig“ aufgeführten Beispiele sind gleichermaßen valide und rechtswirksam, die konkrete Gestaltung auf Ihrer Website ist also eine reine Geschmacksfrage. Die Begriffe „Datenschutzerklärung“ und „Datenschutzhinweis“ sind austauschbar; statt „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ kann man ebenso „Nutzungsbedingungen“ sagen – die Bezeichnung ist rechtlich vollkommen egal, solange sie für die Nutzer verständlich ist. Wichtig ist dabei natürlich immer, dass die AGB und der Datenschutzhinweis ordnungsgemäß verlinkt sind.

Für die AGB und für den Datenschutzhinweis ist ein Ankreuzfeld also schlicht nie erforderlich. Es gibt aber eine Konstellation, in der doch eines benötigt wird, nämlich wenn eine Einwilligung für eine Newsletter-Anmeldung abgefragt werden soll – von dieser Anforderung gibt es aber im eCommerce auch eine Ausnahme für Marketing-E-Mails an Bestandskunden. Ein anderes Thema ist außerdem die „Cookie-Einwilligung“ für das Website-Tracking, die man über entsprechend beschriftete Schaltflächen (also auch nicht über Ankreuzfelder) in einer Consent Management Platform (umgangssprachlich „Cookie-Banner“) einholt.

Hunderttausende Nutzer verschwenden wegen eines juristischen Irrglaubens tagtäglich Zeit mit dem Anklicken unnötiger Checkboxen. Dabei könnten sie durch einen einfachen und gleichermaßen rechtssicheren Hinweistext ersetzt werden. Denn Ankreuzfelder für AGB und Datenschutzhinweise sind ein Stück rechtlicher Aberglauben: unwirksam, aber trotzdem immer noch weitverbreitet. Es ist zu hoffen, dass es sich mit der Zeit herumspricht, dass man sie ganz einfach weglassen kann.

Dr. Lukas Mezger ist Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht und Partner in der Kanzlei Unverzagt Rechtsanwälte sowie Senior Legal Advisor bei der Datenschutz-Beratung ePrivacy in Hamburg. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen rechtlichen Fragen mit Bezug zur Online-Wirtschaft.


(vza)



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M365 für Admins: Sichere Konfiguration & effiziente Verwaltung lernen


Microsoft 365 ist aus Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Administratoren kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, um die Plattform sicher und effizient zu verwalten. Im Classroom M365 für Administratoren – Sicheres und effizientes Verwalten der Microsoft-Plattform erhalten IT-Admins einen umfassenden Überblick über M365, seine Konfigurationsmöglichkeiten sowie Best Practices für den sicheren und rechtskonformen Einsatz.

Ein Schwerpunkt liegt zunächst auf der grundlegenden Administration der unterschiedlichen Plattformen innerhalb von Microsoft 365. Dabei erhalten Teilnehmende einen detaillierten Überblick zu den verschiedenen Lizenzmodellen, die zur Verfügung stehen. Darauf aufbauend widmen sich unsere Experten der Zusammenarbeit mit M365 und wie Admins dabei für Sicherheit sorgen. Hier spielen Zero Trust und die Sicherheitsfeatures der Microsoft-Plattform eine zentrale Rolle.

Als weitere Verteidigung gegen potenzielle Angreifer auf die M365-Umgebung hat Microsoft den Defender mittlerweile von seinem ursprünglichen Einsatz als Virenscanner unter Windows weiterentwickelt und tief in M365 integriert. Teilnehmende erhalten einen kompakten Überblick zum Einsatz des Defenders in Office 365, Endpoints, Cloud Apps und Identitäten.

Das Thema Sicherheit umfasst zudem das Thema Datenschutz, der ebenfalls eine zentrale Rolle in unserem Classroom einnimmt. Insbesondere der DSGVO-konforme Einsatz der Microsoft-Plattform steht dabei im Fokus unserer Experten. Admins verstehen dabei die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um dies zu gewährleisten.

Die vielfältigen Tenant-Einstellungen und wie Admins damit einen Basisschutz in ihrer Organisation gewährleisten, steht im Zentrum einer weiteren Session. Unsere Experten demonstrieren die Umsetzung im M365 Admin Center, Entra ID (ehemals Azure AD), SharePoint Admin Center und im Security & Compliance Center. Abschließend befassen sie sich mit der Daten- und Informationssicherheit. Teilnehmende erfahren dabei, wie sie mithilfe von Microsoft Purview eine risikobasierte Datensicherheitsstrategie umsetzen.

E-Mail-Adresse

Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Unser Classroom versetzt Administratoren in die Lage, Microsoft 365 sicher und rechtskonform zu verwalten und ihr Wissen in der Praxis anzuwenden. Die Termine der einzelnen Sessions sind:

  • 02. September 2025: M365 im Überblick: Lizenzarten, Datenschutz und Admin-Center
  • 09. September 2025: Mit Zero Trust und Conditional Access in M365 zur sicheren Unternehmensumgebung
  • 16. September 2025: Datenschutz und Sicherheit in Microsoft 365: Defender-Produkte im Überblick
  • 23. September 2025: Hands-On: M365 Tenant sicher konfigurieren für den produktiven Einsatz
  • 30. September 2025: Sicherheit und Risikomanagement mit Microsoft Purview

Die Sessions haben eine Laufzeit von jeweils vier Stunden und finden von 9 bis 13 Uhr statt. Alle Teilnehmenden können sich nicht nur auf viel Praxis und Interaktion freuen, sondern haben auch die Möglichkeit, das Gelernte mit allen Aufzeichnungen und Materialien im Nachgang zu wiederholen und zu vertiefen. Fragen werden direkt im Live-Chat beantwortet und Teilnehmende können sich ebenfalls untereinander zum Thema austauschen. Der nachträgliche Zugang zu den Videos und Übungsmaterialien ist inklusive.

Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Website des Classrooms.


(cbo)



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BKA warnt vor gewaltverherrlichenden Online-Gruppen für Jugendliche


Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt davor, dass Kinder und Jugendliche immer häufiger ins Visier von Online-Gruppen geraten, die sie gezielt in einen Kreislauf aus Drohungen, Erpressung und Selbstverletzungen verwickeln. Das gehe bis zum Suizid oder strafbaren Handlungen wie Körperverletzungen oder der Misshandlung von Tieren, so das BKA.

Demnach sprechen die Täter gezielt Kinder oder Jugendliche an, die bereits psychisch auffällig seien, oder gesellschaftlichen Minderheiten angehörten. Die Täter, meist selbst noch jung, versuchen, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen, um diese schrittweise zu manipulieren. Dafür würden sie soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder Online-Spiele nutzen.

Das BKA verweist dabei auch auf einen aktuellen Fall aus Hamburg. Dort hatte die Polizei einen 20-Jährigen festgenommen, der als Kopf einer pädokriminellen Gruppe agiert haben soll. Die Gruppe habe dabei zahlreiche Kinder über das Internet sexuell missbraucht. Der 20-Jährige selbst soll auf diese Weise einen 13-jährigen US-Amerikaner in den Suizid getrieben haben. Insgesamt werden ihm 120 Straftaten vorgeworfen.


(mack)



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Donnerstag: Messenger-Überwachung in Österreich, Iran trennt sich vom Internet


Handys und Computer sollen mit Malware infiziert werden, damit Österreichs Dienste Informationen einsehen können. Die Regierungskoalition des Landes ist sich einig und hat eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet. Es gibt bereits massive Proteste, eine juristische Überprüfung scheint unvermeidlich. Derweil hat die iranische Regierung das eigene Land vom Internet getrennt. Schuld sei „der Feind“, denn es sollen Cyberattacken aus dem Ausland verhindert werden. Gleichzeitig erschwert dies auch die zeitnahe Verbreitung von Bildern aus dem Inland, was Gegnern wertvolle Informationen für die nächsten Angriffe auf den Iran liefern könnte. In den USA testet Google jetzt die eigene Live-Suche mit einem sprechenden KI-Chatbot. Das ermöglicht direkte Unterhaltungen mit der Google-App. Diese konnte zwar zuvor bereits per Sprache befragt werden, lieferte Antworten bislang aber nun in Textform. Noch ist unklar, ob und wann Google diese Funktion auch in Europa aktivieren wird – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Die österreichische Bundesregierung plant, Malware zu kaufen und zur Überwachung von Bürgern einzusetzen, die keiner Straftat verdächtig sind – wenn andere Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos erscheinen. Auf die entsprechende Novelle des Spionagegesetzes SNG (Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz), des Sicherheitspolizeigesetzes, des Telekommunikationsgesetzes 2021 und weiterer Normen haben sich die Regierungsparteien geeinigt. Im vorangegangenen öffentlichen Begutachtungsverfahren ist eine Flut ablehnender Stellungnahmen zu den Vorhaben eingelangt. Ausspioniert werden sollen nicht nur verschlüsselte Nachrichten, sondern auch unverschlüsselte Nachrichten und Informationen, also sonst gespeicherte Daten: Österreichs Regierung beschließt Bundestrojaner für Messenger-Überwachung.

Der Iran ist am Mittwoch weitgehend offline gegangen. Laut Netblocks ist die Zahl der beobachteten Verbindungen auf einen einstelligen Prozentsatz gefallen. Auch der Cloudflare Radar zeigt, dass der beobachtete iranische Datenverkehr Mittwochnachmittag auf einstellige Prozentsätze des historischen Maximums wie des Vergleichswertes von sieben Tagen zuvor gefallen ist. Im iranischen Fernsehen hat eine Regierungssprecherin bestätigt, dass es sich bei der Internetsperre um eine absichtliche Maßnahme handelt, um IT-Attacken „des Feindes“ zu verunmöglichen. Der Iran und Israel sind derzeit aktiv im Krieg. Israel bombardiert den Iran mit dem Ziel, den Bau von Atombomben zu verhindern; der Iran beschießt Israel zur Vergeltung mit Raketen: Iran weitgehend offline.

Eine Online-Verbindung ist allerdings notwendig für die Live-Suche mit Sprachsteuerung und künstlicher Intelligenz (KI), die Google in die eigene Google-App für Android und iOS integriert. Auf entsprechende Fragen antwortet der KI-Chatbot in sprachlicher Form. Das erlaubt freie Unterhaltungen mit der Google-Suche, wobei die KI Quellen für seine Antworten mit Links aus dem Internet belegt. Momentan ist lediglich Sprachsteuerung möglich, aber künftig wird man dem Chatbot auch etwas per Kamera zeigen können. Google lässt sich schon lange per Spracheingabe befragen, aber der Nutzer bekommt bislang Antworten in Textform. Etwas unklar ist die Abgrenzung zu Gemini, Googles eigenem KI-Chatbot, der auch als separate App zur Verfügung steht: Google erlaubt sprachliche Unterhaltung mit KI-Chatbot in der Live-Suche.

Das US-Verbot Tiktoks wird zumindest für weitere 90 Tage nicht greifen. Wie das Weiße Haus mitteilt, stellt US-Präsident Donald Trump eine entsprechende Betriebserlaubnis für Tiktok aus. Die bisherige Ausnahmegenehmigung wäre am Donnerstag abgelaufen. Während seiner ersten Amtszeit hat Trump 2020 selbst versucht, Tiktok mittels Präsidentenerlass zu verbieten. Dazu war er aber nicht befugt, sodass ein Gericht Trumps Tiktok-Verbot stoppte. Danach haben beide US-Parteien gemeinsam mit deutlicher Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das Tiktok verbietet, solange es in chinesischer Hand ist. Im jüngsten Wahlkampf hat Trump plötzlich seine Meinung geändert und begonnen, sich für Tiktok in den USA einzusetzen. Deshalb verlängert Trump Tiktoks Betriebserlaubnis erneut.

Die öffentliche Verwaltung Berlins könnte erneut Schwierigkeiten bekommen, auslaufende Windows-Lizenzen rechtzeitig zu erneuern. Bis 2. Juni seien lediglich zwölf Prozent der fast 100.000 Computer in Senatsverwaltungen und Bezirken auf Windows 11 umgestellt worden, heißt es. Das ist besorgniserregend, da der Regel-Support für Windows 10 bereits am 14. Oktober 2025 endet. Auch Microsoft-365-Apps sollen danach unter dem veralteten Betriebssystem nur noch eingeschränkt Unterstützung bekommen. Das könnte dazu führen, dass der Senat nach dem Stichtag dazu gezwungen sein wird, teuren erweiterten Support einzukaufen, um Sicherheitslücken zu schließen. Man befürchtet Mehrausgaben in mindestens sechsstelliger Höhe, denn es sind erst 12 Prozent umgestellt: Berliner Verwaltung kämpft erneut mit Windows-Update.

In der heutigen Ausgabe der #heiseshow geht es unter anderem um das drohende Zerwürfnis zwischen OpenAI und Microsoft. Nach Jahren der engen Zusammenarbeit mehren sich die Anzeichen für wachsende Spannungen. Welche Faktoren führen dazu? Wie könnte sich das auf die Entwicklung von KI-Technologien auswirken? Zudem diskutieren wir Googles Schlussstrich unter seine Instant Apps-Technologie. Warum ist Google mit den Instant Apps gescheitert? Welche Lehren lassen sich daraus ziehen? Derweil macht sich die EU-Kommission für massive Investitionen in die Atomkraft stark, um die Klimaziele zu erreichen und die Energieunabhängigkeit zu stärken. Welche Rolle soll die Atomkraft künftig im europäischen Energiemix spielen? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: OpenAI vs. Microsoft, Instant-Apps, EU für Atomkraftausbau.

Auch noch wichtig:

  • Die Kamikaze-Drohne One Way Effector vereint mehrere Vorteile. Sie ist reichweitenstark, preiswert und kann schnell in Massen produziert werden: MBDA will günstige Kamikaze-Drohne mit 500 km Reichweite in Massen herstellen.
  • Ende April brach die Stromversorgung in Spanien und Portugal zusammen. Jetzt liegt ein Untersuchungsbericht zu den Ursachen vor. Aber Fragen bleiben: Überspannung ließ Strom in Spanien und Portugal ausfallen.
  • OpenAI soll sich bereits auf öffentlichen Streit mit Microsoft vorbereiten – samt Vorwurf des wettbewerbswidrigen Verhaltens: OpenAI plant offenbar, Microsoft in den Rücken zu fallen.
  • Mit watchOS 26 bekommt Apples Computeruhr mehr Power. Entwickler müssen zwei Binaries bauen: Apple stellt watchOS auf arm64 um – aber nicht bei allen Watch-Modellen.
  • KI-Tools sind überall, verbrauchen viele Ressourcen, schwächen Denken. Ihr Einsatz sollte überdacht werden, meint Greta Friedrich in ihrem Kommentar: Stoppt die sinnfreie KI-Schwemme!
  • Wer KI-Code übernimmt, ohne ihn zu verstehen, verliert auf Dauer seine Kompetenz – und damit seine berufliche Relevanz. Warum echtes Verständnis zählt: KI untergräbt die Fähigkeiten von Entwicklerinnen und Entwicklern.
  • Die Verkaufszahlen von Fahrrädern sind im vergangenen Jahr nochmals gesunken. Eine Studie macht Herstellern und Händlern aber Mut: Absatzzahlen von Fahrrädern sinken, Rabatte steigen.
  • Das hatte 64-Bit-Windows bislang nicht: einen Konsolen-Editor, dazu noch Open Source. Im Test zeigt er sich schnell, aber funktionsarm. Es gibt Alternativen: Das taugt der Open-Source-Editor Edit mit Regex und WordWrap für Windows 11.
  • Apples Dateien-App wird auf iPhone und iPad endlich mächtiger. Die Vorschau-App kommt auch aufs iPhone: Deutlich verbessertes Filemanagement für iOS 26 und iPadOS 26.
  • Die neuen Spezifikationen sollen den Near-Field-Communication-Standard (NFC) schneller und bequemer in der Nutzung machen: Neuer NFC-Standard vervierfacht die Reichweite.
  • Ein juristischer Irrglaube kostet tagtäglich unnötig Zeit. Dabei könnte es doch so einfach sein: Warum im Netz Checkboxen für AGB und Datenschutz meist überflüssig sind.
  • AMD und Microsoft bauen gemeinsam die nächste Xbox-Generation. Ein dazu veröffentlichtes Werbevideo ist interpretationsbedürftig: Wird die nächste Xbox ein PC von AMD und Microsoft?
  • KI-Anbieter haben immense Kosten. Einem Medienbericht zufolge soll xAI, ein Unternehmen von Elon Musk, aktuell eine Milliarde Dollar pro Monat Verlust machen: Eine Milliarde US-Dollar pro Monat soll der Betrieb von xAI kosten.


(fds)



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