Künstliche Intelligenz
Weg von Spotify: Was Deezer, Tidal, Apple Music & Co. besser machen | c’t uplink
Unsere Musikstreaming-Experten Hartmut Gieselmann von c’t und Daniel Ziegener von heise+ vergleichen Spotify mit Amazon Music, Apple Music, Deezer, Tidal und anderen. Wir reden über deren Preise, über Qualitäten und darüber, welcher der Dienste am meisten Geld an die Musiker auszahlt.
Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Zuerst die gute Nachricht: Die Tools, um seine Playlists und Albensammlung von einem Dienst zum nächsten mitzunehmen, sind ausgereift und einfach zu bedienen. Kostenlos sind sie allerdings nur für kleine Sammlungen. Für größere muss man ein Abo abschließen – das man allerdings nach einem Monat wieder kündigen kann.
Nicht alle Streamingdienste haben die Musik in verlustfreien Formaten oder mit hohen Bitraten im Angebot. Daniel und Hartmut sind sich aber einig, dass man die Unterschiede nur mit teuren Lautsprechern und Kopfhörern wahrnimmt. Interessanter ist Dolby Atmos, denn einige der eigentlich für 3D-Sound gedachte Eigenschaften verbessern quasi nebenbei auch den normalen Stereosound.
Vom Angebot her liegen alle Dienste nahe beisammen. Dass einzelne Künstler auf einzelnen Diensten nicht zu finden sind, gehört weitgehend der Vergangenheit an. Deutlicher unterscheiden sich die Dienste darin, wie gut die Vorschlagsalgorithmen arbeiten, KI versus kuratiert, grob gesagt.
Weiter diskutieren wir über die Vergütungen für Künstler, sprechen Alternativen wie Konzerte, CD- und Merch-Käufe, aber auch Alternativen wie Bandcamp an. Auch die Verteilmöglichkeiten kommen zur Sprache, also Spotify Connect, Tidal Connect, AirPlay oder einfach Bluetooth.
Zu Gast im Studio: Hartmut Gieselmann, Daniel Ziegener
Host: Jörg Wirtgen
Produktion: Pascal Schewe
► Die heise+- und c’t-Artikel zum Thema (Paywall):
https://heise.de/s/m1pNP
https://heise.de/s/kDnWV
https://heise.de/s/zKr4M
https://heise.de/s/1ZkJb
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(jow)
Künstliche Intelligenz
Supersparsame Chips dank Reversible Computing
Die britische Firma Vaire Computing hat einen Rechenchip entwickelt und fertigen lassen, der mittels Adiabatic Reversible Computing einen Teil der zum Rechnen eingesetzten Energie zurückgewinnt. Zwar ist es noch ein weiter Weg bis zur Praxistauglichkeit, aber grundsätzlich könnte dieses Konzept sehr viel Energie sparen und gleichzeitig die Leistungsdichte von Prozessoren steigern. Denn bei manchen aktuellen Prozessoren begrenzt die eigene Hitzeentwicklung die Rechenleistung.
Das Start-up-Unternehmen Vaire hat den Prototypen „Ice River“ mit herkömmlicher 22-Nanometer-CMOS-Technik produzieren lassen. Wie Vaire-CTO Hannah Earley gegenüber IEEE Spectrum erklärte, ist CMOS zwar nicht ideal für Adiabatic Reversible Computing (ARC), aber man stehe noch ganz am Anfang und wolle nicht zu viele Veränderungen gleichzeitig wagen.
Besondere Schaltungen
Die Transistoren, die die logischen Gatter für die Rechenoperationen bilden, sitzen bei Ice River innerhalb von Resonatorschaltungen, die aus Induktivitäten und Kondensatoren bestehen (LC-Schwingkreise). Hannah Earley vergleicht sie mit Pendeln, die Energie hin und her transportieren können. Außerdem arbeitet Ice River nicht mit einem möglichst rechteckförmigen Taktsignal, sondern mit trapezförmigen Schwingungen.
Im Prototypen sei es jedenfalls gelungen, rund die Hälfte der zum Schalten respektive Rechnen eingesetzten Energie zurückzugewinnen. Allerdings enthält der Chip bisher nur recht einfache Schaltungen – laut einem Bericht bei EETimes lediglich Addierer und Schieberegister – und lief nur mit 0,5 Gigahertz.
Um die Vorteile des Adiabatic Reversible Computing optimal zu nutzen, ist speziell angepasste Software nötig. Angeblich sind die Veränderungen am Code aber relativ klein.
(ciw)
Künstliche Intelligenz
Drei Fragen und Antworten: Wie man einen Messenger souverän macht
Oft scheint es, die digitale Souveränität würde in den immer gleichen Diskussionen und Sonntagsreden feststecken. Dabei gibt es auch Beispiele von Unternehmen, die bereits weiter sind – wie der Messenger Wire. Wir haben Benjamin Schilz, CEO des Unternehmens, gefragt, wie sie ihre Infrastruktur souverän aufgestellt haben.
Viele Anbieter werben mit Open Source und Souveränität – und setzen im Hintergrund trotzdem auf US-Hyperscaler. Ganz konkret: Geht Wire einen anderen Weg? Und wie kann Wire die operative Kontrolle über die Nutzerdaten behalten?
Wire ist vollständig europäisch aufgestellt – mit Hauptsitz in der Schweiz – und unterliegt ausschließlich dem EU- und Schweizer Datenschutzrecht. Unsere Infrastruktur läuft ausschließlich bei unabhängigen europäischen Hosting-Providern, wir haben also keine Abhängigkeiten zu US-Hyperscalern. Die Kontrolle über alle Systeme liegt operativ komplett bei uns. Der gesamte Quellcode ist offen und unter Open-Source-Lizenz verfügbar. Zusammen mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und einer Zero-Knowledge-Architektur bedeutet das: Auf Nutzerdaten kann technisch niemand zugreifen – weder wir noch Dritte.
Auf dem IT Summit by heise 2025 am 11. und 12. November im München erklären renommierte Experten, was europäische Cloud-Hoster im Vergleich zu US-Hyperscalern leisten und wie man KI-Lösungen lokal betreibt. Lernen Sie aus Fallstudien, wie andere Unternehmen ihre digitale Abhängigkeit vermindert haben. Erfahren Sie, wie Open Source Ihre Software-Landschaft unabhängiger macht und warum mehr digitale Souveränität die IT-Sicherheit verbessert.
Der IT Summit by heise 2025, die neue Konferenz für IT-Verantwortliche, findet am 11. und 12. November im Nemetschek Haus in München statt. Veranstalter ist heise conferences, das Programm kommt aus der iX-Redaktion.
Aufgrund welcher technischer und organisatorischer Kriterien hat Wire seine Infrastrukturpartner ausgewählt?
Wir haben Partner gewählt, die groß genug sind und technisch die Kapazität haben, um auch große Unternehmen und Behörden zuverlässig zu bedienen. Außerdem war uns wichtig, dass sie die Anforderungen an die digitale Souveränität der EU erfüllen und sich klar dazu bekennen.
Auch Open-Source-Software ist bereits durch komplizierte Abhängigkeiten in die Security-Bredouille geraten. Wie geht Wire hiermit bei der Entwicklung der eigenen Software um?
Wir begegnen diesem Risiko mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen. Dazu gehören ein automatisiertes Tracking unserer Abhängigkeiten, semantische Versionierung und Dependency-Locking, aber auch regelmäßige Code-Audits und Security-Reviews. Ergänzend setzen wir auf automatisierte Sicherheitsscans sowie konsequentes Patch-Management, sodass wir bei Bedarf sehr schnell Updates ausrollen können. Zusätzlich lassen wir externe Audits durchführen und beziehen Meldungen und Hinweise aus der Open-Source-Community mit ein.
Herr Schilz, vielen Dank für die Antworten! Die digitale Souveränität in der Praxis ist ebenfalls Fokus-Thema der nächsten iX 10/2025, die am 19. September erscheint. Ein Interview mit Dorothea Schneider, bei der Bundesdruckerei für das Projekt Bundesportal verantwortlich, veröffentlichen wir vorab und kostenlos.
In der Serie „Drei Fragen und Antworten“ will die iX die heutigen Herausforderungen der IT auf den Punkt bringen – egal ob es sich um den Blick des Anwenders vorm PC, die Sicht des Managers oder den Alltag eines Administrators handelt. Haben Sie Anregungen aus Ihrer tagtäglichen Praxis oder der Ihrer Nutzer? Wessen Tipps zu welchem Thema würden Sie gerne kurz und knackig lesen? Dann schreiben Sie uns gerne oder hinterlassen Sie einen Kommentar im Forum.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Batman gegen die KI: Auch Warner zerrt Midjourney vor Gericht
Der Unterhaltungskonzern Warner Bros. Discovery aus New York im gleichnamigen US-Bundesstaat hat eine umfassende Klage gegen den KI-Bildgenerator-Dienst Midjourney eingereicht. Der Vorwurf lautet auf massive und vorsätzliche Urheberrechtsverletzung.
In der beim Bundesgericht in Kalifornien eingereichten Klageschrift wird dem Unternehmen Midjourney aus San Francisco vorgeworfen, seine Künstliche Intelligenz illegal mit unzähligen urheberrechtlich geschützten Bildern trainiert zu haben. Konkret geht es um bekannte Charaktere aus dem Warner-Universum, darunter Batman, Superman, die Looney Tunes und Harry Potter.
Klagevorwurf: Vorsätzlicher Diebstahl geistigen Eigentums
Laut der Klageschrift, aus der unter anderem Engadget zitiert, geht der Vorwurf über das reine Training der KI hinaus. Warner Bros. Discovery argumentiert, Midjourney nutze die Popularität der Charaktere gezielt als Verkaufsargument für seine kostenpflichtigen Abonnements.
Besonders schwer wiege der Umstand, dass Midjourney zeitweise technische Schutzmaßnahmen implementiert hatte, die eine Erstellung von Bildern mit Warner-Charakteren unterbanden. Diese seien aber in jüngster Vergangenheit wieder entfernt worden. „Es ist schwer, sich eine Urheberrechtsverletzung vorzustellen, die vorsätzlicher ist als das, was Midjourney hier tut“, heißt es dazu in den Gerichtsunterlagen.
Kein Einzelfall: Die KI-Branche steht unter juristischem Druck
Die Klage von Warner Bros. Discovery ist der nächste logische Schritt in einer ganzen Reihe von juristischen Auseinandersetzungen, mit denen sich Entwickler generativer KI konfrontiert sehen. Bereits im Juni 2025 hatten die Konzerne Disney und Universal Studios eine sehr ähnliche Klage gegen Midjourney eingereicht.
Diese Entwicklung zeigt, dass die großen Rechteinhaber nicht länger bereit sind, die Trainingsmethoden der KI-Anbieter hinzunehmen. Die grundlegende Frage, ob das Auslesen und Verarbeiten urheberrechtlich geschützter Werke zum Training einer KI unter Ausnahmeregelungen wie „Fair Use“ fällt, wird nun an entscheidender Stelle verhandelt.
Was für die Zukunft der KI auf dem Spiel steht
Der Ausgang dieser Gerichtsverfahren könnte weitreichende Konsequenzen haben. Sollten die Gerichte zugunsten der Hollywood-Studios entscheiden, könnte dies das Geschäftsmodell vieler KI-Unternehmen fundamental infrage stellen. Sie wären gezwungen, für Trainingsdaten künftig Lizenzgebühren zu entrichten oder ihre Modelle auf Basis lizenzfreier oder explizit freigegebener Daten komplett neu zu entwickeln.
Ein Urteil zugunsten von Midjourney hingegen könnte die Position der KI-Unternehmen stärken und die bisherige Praxis des sogenannten „Scraping“ von Daten aus dem Internet rechtlich festigen. Das birgt jedoch die Gefahr, die Position von Künstlern und anderen Kreativen weiter zu schwächen, deren Werke ohne ihre Zustimmung oder Vergütung zur Grundlage neuer kommerzieller Produkte gemacht werden. Der Weg zu einer klaren rechtlichen Regelung bleibt damit vorerst den Gerichten überlassen.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
(jle)
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