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Künstliche Intelligenz

Weg von Spotify: Was Deezer, Tidal, Apple Music & Co. besser machen | c’t uplink


Unsere Musikstreaming-Experten Hartmut Gieselmann von c’t und Daniel Ziegener von heise+ vergleichen Spotify mit Amazon Music, Apple Music, Deezer, Tidal und anderen. Wir reden über deren Preise, über Qualitäten und darüber, welcher der Dienste am meisten Geld an die Musiker auszahlt.


Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

Zuerst die gute Nachricht: Die Tools, um seine Playlists und Albensammlung von einem Dienst zum nächsten mitzunehmen, sind ausgereift und einfach zu bedienen. Kostenlos sind sie allerdings nur für kleine Sammlungen. Für größere muss man ein Abo abschließen – das man allerdings nach einem Monat wieder kündigen kann.

Nicht alle Streamingdienste haben die Musik in verlustfreien Formaten oder mit hohen Bitraten im Angebot. Daniel und Hartmut sind sich aber einig, dass man die Unterschiede nur mit teuren Lautsprechern und Kopfhörern wahrnimmt. Interessanter ist Dolby Atmos, denn einige der eigentlich für 3D-Sound gedachte Eigenschaften verbessern quasi nebenbei auch den normalen Stereosound.

Vom Angebot her liegen alle Dienste nahe beisammen. Dass einzelne Künstler auf einzelnen Diensten nicht zu finden sind, gehört weitgehend der Vergangenheit an. Deutlicher unterscheiden sich die Dienste darin, wie gut die Vorschlagsalgorithmen arbeiten, KI versus kuratiert, grob gesagt.

Weiter diskutieren wir über die Vergütungen für Künstler, sprechen Alternativen wie Konzerte, CD- und Merch-Käufe, aber auch Alternativen wie Bandcamp an. Auch die Verteilmöglichkeiten kommen zur Sprache, also Spotify Connect, Tidal Connect, AirPlay oder einfach Bluetooth.

Zu Gast im Studio: Hartmut Gieselmann, Daniel Ziegener
Host: Jörg Wirtgen
Produktion: Pascal Schewe

► Die heise+- und c’t-Artikel zum Thema (Paywall):
https://heise.de/s/m1pNP
https://heise.de/s/kDnWV
https://heise.de/s/zKr4M
https://heise.de/s/1ZkJb

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

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(jow)





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Künstliche Intelligenz

iX-Workshop: Der schnelle Weg zum zertifizierten Softwarearchitekten (CPSA-F)


Moderne, zukunftssichere Software entwickeln: Im viertägigen iX-Workshop Softwarearchitektur: iSAQB CPSA Foundation Level mit iSAQB-Zertifizierung vom 06. bis 09. Mai 2025 lernen Sie, wie Sie Softwarearchitekturen entwerfen, die diesen Anforderungen gerecht werden.

Diese vom International Software Architecture Qualification Board (iSAQB) lizenzierte Schulung bietet eine umfassende Einführung in die Welt der Softwarearchitektur. Der Workshop beleuchtet alle wichtigen Methoden, Techniken und Werkzeuge, die Sie für den Entwurf und die Implementierung benötigen. In praktischen Übungen wenden Sie das Gelernte direkt an und können am Ende der Schulung eine international anerkannte Zertifizierung ablegen.

Der Workshop findet online statt und richtet sich vor allem an Softwarearchitekten und -entwickler. Er dient als offizielle Vorbereitung auf die Prüfung zum „Certified Professional for Software Architecture – Foundation Level“ (CPSA-F), die im Anschluss abgelegt werden kann.

Der Trainer Stefan Conrad ist seit 2001 als Entwickler/Architekt und Trainer tätig und bietet Beratung rund um Architektur und IT-Sicherheit. Er ist Mitglied in der Scrum Alliance so wie der iSAQB, weil er davon überzeugt, dass moderne Architekturen durch agile Ansätze nicht nur innovativer, sondern auch robuster und langlebiger werden.

Oktober
20.10. – 23.10.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 21. Sep. 2025


Upgrade for Skills

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(ilk)



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Faktencheck am Samsung-TV | heise online


Wenn Politiker in einer Talkshow etwas behaupten und man hat das Gefühl, dass die Aussage nicht stimmt, zückt man schnell das Handy. Mit Samsungs neuem „AI Companion“ kann man den Second Screen jetzt liegenlassen und stattdessen direkt am TV-Display nachfragen. Nützlich ist der Companion auch, wenn man bei einer Sportübertragung mehr zu den bisherigen Vereinen eines Sportlers oder zur Leistung des Gegners wissen möchte. Oder bei einem Film überlegt, welche Rollen die Hauptdarstellerin in anderen Filmen gespielt hat.



Hat man über Bixby die Perplexity-KI aufgerufen, bleibt der Stream in einem kleinen Fenster aktiv, darüber erscheint die Antwort und neben das aktive Fenster werden weitere Videovorschläge zum Thema angezeigt.

Samsung hat für die Antworten drei KI-Modelle vorgesehen: Perplexity, Google Gemini und Microsofts Copilot. Direkt mit Samsungs Sprachassistent Bixby verbunden ist Gemini: Drückt man die KI-Taste auf der Fernbedienung, öffnet sich ein Fenster mit Vorschlägen zum Einsatz des intelligenten Begleiters am großen Schirm. Das TV-Programm beziehungsweise der Stream läuft in einem kleineren Fenster weiter.



Wers noch genauer wissen will, klickt auf den Button „more“, dann gibts eine ausführliche Antwort, die den Stream aber verdeckt.

Anschließend kann man über Bixby die Google-KI Gemini befragen und erhält prompt eine ausführliche Antwort. Auch dabei bleibt der laufende Stream im kleinen Fenster aktiv. Wie üblich kann man von hier aus auch weiter befragen, die Funktionsweise ähnelt dann der am Smartphone oder PC.

Microsofts Copilot und die Perplexity-KI sind dagegen als App unter der Smart-TV-Oberfläche eingebunden. Ruft man sie auf, verlässt man den laufenden Stream und die KI füllt den kompletten Schirm. Für den schnellen Faktencheck wird man deshalb eher bei Gemini bleiben.

Wir konnten die Integration der neuen Funktion am IFA-Stand ausprobieren: Der Chatbot im TV hat unsere Fragen gut erkannt, antwortete wie am PC oder Smartphone recht umfangreich und schlug zudem weitere Fragen zum Thema vor. Auf der IFA war die Erkennung auf Englisch voreingestellt, die KIs in den Samsung-TVs werden aber auch Deutsch unterstützen.

Der AI Companion soll in den 2025er-TV-Modellen ab der Neo QLED-Reihe Q7, den Micro-LED-TVs, den OLEDs und The Frame laufen. Zudem soll die KI in die Smart-Monitore M7, M8 und M9 integriert werden. Ob auch ältere Modelle später ein Update bekommen, ist noch offen.



Um Streams bei Abfragen im kleinen Fenster weiterlaufen zu lassen, benötigt Samsung die Metadaten der TV-Sender; das können auch Metadaten aus online-Senders wie Samsungs TV Plus sein.

Samsung benötigt für die KI-Abfragen im laufenden Bild die zugehörigen Metadaten des Anbieters. Aktuell kann Samsung deshalb das Bild von Live-TV-Sendern wie ARD und ZDF, Samsungs eigenem Online-TV-Angebot „TV Plus“ und die Sender von per HDMI angeschlossenen Set-Top-Boxen neben die KI-Antworten platzieren. Die Einblendung neben dem Stream soll künftig aber auch bei Netflix & Co. möglich sein. Daran arbeite man derzeit, erklärte ein Samsung-Sprecher gegenüber c’t.


(uk)



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Nach Google-Milliardenstrafe: Neue US-Zölle angedroht


Die EU-Kommission verhängt gegen Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft eine Strafe von 2,95 Milliarden Euro. Die Strafe löste eine harsche Reaktion von US-Präsident Donald Trump aus, der mit neuen Zöllen gegen die EU drohte.

Der Vorwurf der Kommission gegen Google: Der US-Konzern habe eigene Online-Werbedienstleistungen zum Nachteil konkurrierender Anbieter bevorzugt. Google bezeichnete die Entscheidung als falsch und will in Berufung gehen.

Laut EU entsteht durch das Geschäftsmodell von Google ein Interessenkonflikt: Das Tech-Unternehmen schaltet auf den eigenen Webseiten und Anwendungen einerseits selbst Werbung, vermittelt aber auch zwischen Werbetreibenden und denen, die den Platz dafür online zur Verfügung stellen.

Konkreter lautet der Vorwurf aus Brüssel: Google habe den Werbetreibenden und den Anbietern von Werbeplätzen den eigenen Marktplatz AdX bevorzugt vorgeschlagen. Dies habe zu höheren Kosten geführt, die am Ende auch an Verbraucher weitergereicht worden seien. Die EU-Kommission fordert Google nun auf, sich nicht weiter selbst zu bevorzugen – und geht noch weiter: Aktuell sehe es danach aus, dass die Trennung von einem Teil des Werbegeschäfts der einzige Weg sei, den Interessenkonflikt auszuräumen.

Google konterte, die Geldstrafe sei ungerechtfertigt und die verlangten Änderungen würden „Tausenden von europäischen Unternehmen schaden“, da sie deren Geschäft erschweren. „Die Bereitstellung von Diensten für Werbekunden und -verkäufer ist keineswegs wettbewerbswidrig, und es gibt mehr Alternativen zu unseren Diensten als je zuvor“, hieß es.

Die Strafe könnte nun auch politische Folgen nach sich ziehen. US-Präsident Donald Trump kritisierte sie als nächsten Schlag gegen „ein großartiges amerikanisches Unternehmen“. Er werde sich gezwungen sehen, ein Verfahren für neue Zölle einzuleiten, wenn US-Konzerne weiter zur Kasse gebeten würden, schrieb Trump auf seiner eigenen Online-Plattform „Truth Social“.

Konkret drohte der Präsident eine Untersuchung auf Basis von Artikel 301 des US-Handelsrechts an, der Zölle als Reaktion auf unfaire Handelspraktiken vorsieht. Die EU und die US-Regierung hatten sich erst im Juli auf eine umfassende Handelsvereinbarung geeinigt, deren Details gerade noch geklärt werden. Die Europäer akzeptierten dabei unter anderem einen generellen US-Zoll von 15 Prozent auf ihre Waren.

Trump hatte kürzlich bereits mit zusätzlichen Zöllen für Länder gedroht, die amerikanische Technologieunternehmen aus seiner Sicht angreifen. Dabei ging es ihm um digitale Regulierungen, die er kritisch sieht. Die US-Regierung fordert schon länger Änderungen an den strengen EU-Digitalgesetzen, die etwa die Verbreitung von Falschinformationen über Plattformen wie X verhindern sollen und auch Unternehmen wie Amazon, Apple, Meta (Facebook), Alphabet (Google) und Microsoft betreffen.

Auch die US-Regierung sieht bei Google eine Monopolstellung und hat bereits versucht, dagegen vorzugehen. Zunächst stand bei dem Kartellverfahren eine Aufspaltung des Konzerns im Raum, jetzt endete es aber in Auflagen für den Suchmaschinen-Riesen. Google darf Chrome und Android behalten, muss aber Suchdaten mit der Konkurrenz teilen, entschied das Gericht. Das Urteil wird nun vielfach als zu mild kritisiert, unter anderem von Google-Wettbewerbern und Verlegern.


(nen)



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