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Künstliche Intelligenz

Weltraumteleskop James Webb bildet erstmals Exoplaneten direkt ab


Einem Forschungsteam aus Frankreich ist es gelungen, mit dem Weltraumteleskop James Webb erstmals einen Exoplaneten direkt abzubilden. Sollte sich das bestätigen, wäre das für das neue Gerät ein Novum, die Hoffnung ist aber, dass weitere Nachweise folgen werden. Entdeckt wurde der Exoplanet bei einem Stern mit der Bezeichnung TWA 7, der etwa 111 Lichtjahre von uns entfernt ist. Der Exoplanet ist demnach ungefähr 50 Astronomische Einheiten von seinem Stern entfernt und hat etwa die Masse des Saturn. Insgesamt habe das modernste Weltraumteleskop die Möglichkeit, sogar Exoplaneten nachzuweisen, die nur ein Drittel dieser Masse haben.

Wie das Forschungsteam um Anne-Marie Lagrange vom Pariser Observatorium erklärt, haben sie für ihre Arbeit einen Koronagraph am MIRI-Instrument des Weltraumteleskops benutzt. Damit lässt sich der ferne Stern selbst abdunkeln, während seine direkte Umgebung sichtbar bleibt. Ausgenutzt haben sie das an einem besonders lohnenswerten Ziel, denn das System von TWA 8 sehen wir direkt von oben. Dort gibt es drei Ringe aus Staub und in einem davon eine auffällige Lücke. Genau dort haben sie den Exoplaneten entdeckt, bei dem es sich wohl um einen vergleichsweise jungen Himmelskörper handelt. Weil der noch nicht komplett abgekühlt und etwa 47 Grad Celsius warm ist, ist er im infraroten Spektrum besser zu erkennen.

Für das Weltraumteleskop James Webb bedeute die Entdeckung einen weiteren Meilenstein, weil es bestätigt, dass das Gerät kleinere Himmelskörper finden kann als andere Instrumente. „Dieses Teleskop ermöglicht es uns, Planeten mit Massen abzubilden, die denen der Planeten im Sonnensystem entsprechen“, sagt Co-Autorin Mathilde Malin vom Space Telescope Science Institute. Der Fund bereite deshalb den Weg für die direkte Abbildung von Exoplaneten, die etwa die Masse der Erde haben. Noch ist das aber etwas entfernt, der jetzt vorgestellte Exoplanet kommt auf etwa 100 Erdenmassen. Vorgestellt wird die Entdeckung im Fachmagazin Nature.


(mho)



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Künstliche Intelligenz

Für KI-Training: US-App zahlt Geld für abgehörte Telefonate


„Neon – Money Talks“ ist auf iPhones in den USA derzeit die viertmeistinstallierte Anwendung, noch vor Google und Whatsapp. In der Sparte Soziale Netzwerke liegt sie sogar auf Platz 2, nur geschlagen von Threads. Der Grund für den rasanten Aufstieg ist Geld. Neon zeichnet die mithilfe der App initiierten Telefongespräche auf und schüttet dafür 15 US-Cent pro Minute aus, maximal 30 US-Dollar pro Tag. Die Aufnahmen, so der Betreiber, würden dann für Trainings Künstlicher Intelligenzen weiterverkauft, bereinigt um personenbezogene Daten.

Um rechtliche Abhörverbote nicht zu verletzen, wird laut den Angaben nur der lokale Ton vom Handy selbst aufgenommen, nicht der Ton des Gesprächspartners am anderen Ende der Leitung. Nur wenn beide Gesprächspartner Neon-Teilnehmer sind, nimmt die dahinter stehende Firma Neon Mobile, Inc. demnach das volle Telefonat auf. Weil das natürlich deutlich aussagekräftiger ist, zahlt Neon dann auch jedem der Teilnehmer 30 Cent pro Minute.

Die App ist in den US-App-Stores sowohl Apples als auch Googles gelistet. In den Nutzungsbedingungen Neons sind eine Schiedsgerichtsklausel sowie ein Sammelklageverbot enthalten. Die Schiedsgerichtsklausel lässt sich ausschließen, indem man binnen 30 Tagen ab Vertragsabschluss (durch Installation der App) einen Brief an eine bestimmte Adresse in New York schickt.

„Keine Sorge, unsere Technik filtert automatisch Namen, Nummer und andere persönliche Details heraus“, verspricht Neon. Allerdings gibt es kein Versprechen, dass die Aufnahmen geheim gehalten oder ausschließlich für KI-Trainings genutzt werden.

Im Gegenteil, die Vertragsklauseln Neons sind ein juristisches Minenfeld für Teilnehmer. Neon Mobile, Inc., sichert sich unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie, übertragbare und sublizenzierbare Lizenzen. Sie erlauben unter anderem, die Aufnahmen teilweise oder zur Gänze zu verkaufen, zu verwenden, zu kopieren, öffentlich aufzuführen, zum öffentlichen Abruf bereitzustellen und abgeleitete Werke zu erstellen, egal in welcher Form oder welchem Medium.

Noch dazu ist die Lizenz exklusiv. Das bedeutet, dass Teilnehmer etwaig selbst angefertigte Aufnahmen ihrer eigenen Telefongespräche nicht an Dritte verkaufen oder sonst lizenzieren können. Wer das schon getan haben sollte, haftet gegenüber Neos dafür. Auf Ansprüche bezüglich dessen, was Neon oder Neons Kunden aus den Aufnahmen generieren, verzichten Teilnehmer sowieso.

Selbstredend haften Teilnehmer auch, wenn sie bei ihren Unterhaltungen Rechte Dritter verletzen, also etwa, wenn sie bei einem Telefon einen Copyright-geschützten Text aussprechen oder eine Melodie summen. Das landet dann womöglich in LLMs, was teuer kommen kann. Und sollte der Einsatz der App irgendwo verboten sein und dennoch dort erfolgen, haften die Teilnehmer gegenüber Neon auch dafür. Selbst verbittet sich Neon betrügerische Nutzung zur unredlichen Lukrierung von Ausschüttungen, etwa durch ausführliches Schweigen, das Vorspielen von Aufnahmen oder einseitige Monologe.


(ds)



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Amazon.com zahlt Rekordstrafe für untergeschobene Prime-Abos


Amazon.com soll Millionen Verbrauchern in den USA durch verwirrende und irreführende Designs kostenpflichtige Prime-Abonnements untergeschoben haben. Gleichzeitig soll der Online-Händler die Kündigung von Prime-Abos absichtlich schwierig gemacht haben. Mit diesen Vorwürfen hat die US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) Amazon 2023 verklagt. Das Unternehmen sowie zwei verantwortliche Amazon-Manager akzeptieren jetzt einen Vergleich, in dessen Rahmen der Konzern eine Milliarde US-Dollar Strafe zahlt.

Das entspricht größenordnungsmäßig der Hälfte des weltweit erzielten Konzernumsatzes an einem durchschnittlichen Tag. Die Hälfte der Strafe ist alsbald fällig, die zweite Hälfte in eineinhalb Jahren. Zusätzlich muss Amazon 1,5 Milliarden US-Dollar an übervorteilte US-Kunden zurückzahlen. Es wird das zweitgrößte von der FTC je erwirkte Rückerstattungsprogramm. Nur bei Volkswagen hat die FTC in Folge des Dieselskandals einen größeren Geldberg abtragen lassen, nämlich 9,5 Milliarden Dollar.

„Die Beweislage hat gezeigt, dass Amazon hoch entwickelte Abo-Fallen entworfen hat, um Verbraucher zu manipulieren, damit sie sich zu Prime anmelden“, zürnt FTC-Vorsitzender Andrew N. Ferguson, „Und dann hat es es Verbrauchern überaus schwer gemacht, ihre Abonnements zu beenden.“ Interne Amazon-Unterlagen würden belegen, dass das wissentlich geschah; beispielsweise wurden die untergejubelten Abos als „unausgesprochener Krebs“ bezeichnet.

Im Vorfeld der Klage soll Amazon Unterlagen unterdrückt und bewusst falsche Angaben gemacht haben, um die FTC-Untersuchung zu behindern und hinauszuzögern. Diese Vorwürfe stellt das Unternehmen in Abrede.

Die nun erzielte Vereinbarung mit Amazon soll sicherstellen, dass der Konzern solches nicht mehr tut. Zu den Maßnahmen zählt eine deutliche, auffallende Schaltfläche zur Ablehnung des Prime-Abos im Bestellvorgang. „Amazon darf keine Schaltfläche mehr haben, die sagt ‚Nein, ich möchte keine spesenfreie Zustellung.'“, betont die FTC.

Zudem verpflichtet sich Amazon dazu, Abonnementkündigungen einfach zu gestalten. Sie dürfen weder schwierig noch zeitaufwendig sein, und müssen über die gleiche Methode erfolgen können, mit der das Abo ursprünglich abgeschlossen wurde. Diese Verpflichtungen beziehen sich nur auf die Vereinigten Staaten von Amerika.

Auch dem Autor dieser Zeilen hat Amazon es irgendwann geschafft, ein ungewolltes Prime-Abonnement unterzujubeln. Dabei passe ich da auf, wie ein Haftlmacher. Was ich da falsch geklickt habe, weiß ich bis heute nicht. Es reichte auch nur ein einzelner Klick – und das, bevor ich die wirklich gewünschte Bestellung überhaupt abgeschlossen hatte.

Als ich dieses ungewollte Abo sofort kündigen wollte, stellte sich heraus, dass es dazu während der gebührenfreien Einführungsphase offenbar keine Möglichkeit gab. Zumindest konnte ich ihn auf der Webseite des Online-Shops nicht finden. Ich musste das Storno über einen Chat mit einem Amazon-Mitarbeiter aushandeln.

Die FTC feiert die Zahlung in Höhe von einer Milliarde Dollar als die bislang höchste Strafe für Verletzung einer FTC-Regel. Das ist korrekt, allerdings hat die FTC auf anderer Rechtsgrundlage schon härter durchgegriffen: In Folge des Cambridge-Analytica-Skandals hat die Behörde Facebook (Meta Platforms) 2019 mit fünf Milliarden Dollar zur Kasse gebeten. Dieser Fall (Az. C-4365) wird bis heute vor Gericht verhandelt.


(ds)



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Gebrauchsanleitungen: EU-Staaten beschließen „Digital by Default“


Bestehende physische Anforderungen, etwa bei Dokumentationen und Gebrauchsanleitungen, sollen in der EU durch den Grundsatz „Digital by Default“ ersetzt werden. Dafür hat sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) mit seinem am Mittwoch angenommenen Standpunkt zum Entwurf der EU-Kommission für ein umfassendes „Omnibus“-Gesetzespaket zur Entbürokratisierung ausgesprochen. Gedruckte Handreichungen sollen also künftig im Regelfall durch digitale Versionen ersetzt werden. Nur noch in Ausnahmen müssten Unternehmen anderen Firmen, Kunden in der Verwaltung oder Verbrauchern Druckmaterial zur Verfügung stellen.

„Zu viele europäische Unternehmen verbringen zu viel Zeit mit der Bewältigung komplexer Vorschriften“, begrüßte die dänische Ministerin für europäische Angelegenheiten, Marie Bjerre, die Einigung im Namen der Ratspräsidentschaft. Damit unternehme die EU „einen wichtigen Schritt, um dies zu ändern“. Ob es um die Vereinfachung der digitalen Dokumentation oder die Unterstützung des Wachstums kleiner Unternehmen gehe – die eingeleiteten Schritte förderten ein „wettbewerbsfähigeres Europa“.

Das Paket zielt darauf ab, 20 verschiedene EU-Produktrichtlinien im Rahmen der Binnenmarktregeln zu digitalisieren und in Bezug auf gemeinsame Spezifikationen anzupassen. Dies ist Teil einer umfassenderen Strategie, die digitalen Formate zu priorisieren und papierbasierte Anforderungen zu eliminieren. Die zentralen Änderungen umfassen die Digitalisierung der EU-Konformitätserklärung, digitale Austauschprozesse zwischen nationalen Behörden und Wirtschaftsakteuren und die Erlaubnis für Hersteller, Gebrauchsanweisungen in digitaler Form bereitzustellen. Ferner geht es darum, einen digitalen Kontaktpunkt für Firmen einzuführen.

Der Ministerrat hat die Stoßrichtung im Wesentlichen beibehalten, aber Klarstellungen zum Zugang zu digital verfügbaren Informationen vorgenommen. Um den Verbraucherschutz zu gewährleisten, müssen sicherheitsrelevante Informationen weiter in Papierform verfügbar sein, wenn die Gefahr eines ernsten Schadens für Konsumenten besteht. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten soll auf 24 Monate verlängert werden.

Laut den Vorschlägen der Kommission werden künftig auch mehr Firmen dem Mittelstand zugerechnet und so von weniger Regulierungsauflagen profitieren. Die Kommission wollte ursprünglich Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 150 Millionen Euro in dieser neuen Kategorie erfassen. Der Rat hat diese Schwellenwerte auf Firmen mit weniger als 1000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 200 Millionen Euro noch einmal deutlich erhöht.

Mit dem Paket soll auch die Dokumentationspflicht aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschlankt werden. Artikel 30 besagt bislang, dass jeder Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen muss und welche Informationen darin enthalten sein sollen. Enthalten ist bereits eine Ausnahmeregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Organisationen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Die EU-Staaten peilen auch hier die neue Grenze von unter 1000 Mitarbeitern an. Zahlreiche NGOs monierten schon angesichts der Kommissionslinie: Diese könnte zu einem Rückschritt bei wichtigen Garantien für die Rechenschaftspflicht und damit auch bei der Compliance führen. Das EU-Parlament muss seinen Kurs noch abstecken und dann einen Kompromiss mit dem Rat aushandeln.


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