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Wer darf Satelliten starten – und wer haftet für den Schrott?


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Die Zahlen sind beeindruckend: Das private Raumfahrtunternehmen SpaceX hat inzwischen rund 500 erfolgreiche Raketenstarts absolviert, knapp ein Drittel davon im Jahr 2025. Die Hälfte aller aktiven Satelliten im Erdorbit stammt von SpaceX, gerade erst wurde der 10.000ste Starlink-Satellit in den Orbit gebracht. Doch was viele nicht wissen: Diese Satelliten sind aber nicht für die Ewigkeit gedacht. Schon ein bis zwei Abstürze von Starlink-Satelliten pro Tag sind mittlerweile Normalität: SpaceX legt die Satelliten zwar auf eine Lebensdauer von fünf bis sieben Jahren aus, lässt sie aber meist bereits nach weniger als fünf Jahren gezielt verglühen. So können sie durch neuere Modelle ersetzt und Produktzyklen verkürzt werden. Zudem entspricht die kurze Einsatzdauer regulatorischen Vorgaben zur Vermeidung von Weltraummüll, da ausgefallene Satelliten in niedrigen Orbits schnell verglühen und keine langfristige Gefahr darstellen – mehr dazu später.

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Während beim Wiedereintritt von Starlink-Satelliten nahezu alle Reste in der Atmosphäre verglühen und nur in Ausnahmefällen winzige Trümmerteile den Erdboden erreichen, birgt das NASA-Vorhaben, die ISS Ende 2030/Anfang 2031 gezielt zum Absturz zu bringen, ein ungleich größeres Restrisiko. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei größere Fragmente auf bewohntes Gebiet treffen, ist aufgrund der enormen Masse der Raumstation deutlich höher.

Sowohl Start als auch Wiedereintritt von Raumfahrzeugen sind mit Risiken verbunden. Daher bedarf jeder Start einer staatlichen Genehmigung, jeder Satellit muss registriert werden, und für etwaige Schäden haftet der jeweilige Staat – unabhängig davon, ob das verantwortliche Unternehmen privat oder öffentlich ist. Besonders heikel ist die Haftungsfrage beim kontrollierten Wiedereintritt großer Objekte: Wer haftet, wenn Trümmer bewohntes Gebiet treffen? Das Weltraumrecht gleicht einem Flickenteppich aus völkerrechtlichen Verträgen der 1960er Jahre, nationalen Gesetzen mit teils erheblichen Unterschieden und unverbindlichen technischen Richtlinien. Wir geben einen Überblick.



Besonders schön zeigt interaktive Low Earth Orbit Visualization der Leolabs die im nahen Erdorbit kreisenden Objekte an, neben Satelliten (grün) und ausgebrannten Raketenstufen (gelb) auch Schrott (rot).

(Bild: Leolabs)

Das internationale Weltraumrecht entstand in der Hochphase des Kalten Kriegs. 1957 schoss die Sowjetunion Sputnik 1 ins All, die USA zogen nach – beide Supermächte wollten verhindern, dass der Orbit zur Kampfzone wurde. Die Lösung: Der Weltraumvertrag von 1967, der seit über 50 Jahren das Völkerrecht im Weltraum regelt, den mittlerweile 117 Staaten ratifiziert haben.

Kern des Vertrags: Der Weltraum gehört niemandem, steht aber allen offen. Artikel II des Weltraumvertrags legt fest: „Outer space, including the moon and other celestial bodies, is not subject to national appropriation by claim of sovereignty, by means of use or occupation, or by any other means.“ Staaten dürfen weder den Mond noch andere Himmelskörper in Besitz nehmen. Massenvernichtungswaffen sind im All verboten, konventionelle Waffen dagegen nicht explizit ausgeschlossen – eine Lücke, die heute wieder relevant wird. Müll, Waffen und Bodenschätze machen das Weltall zum weiten Feld für Juristen.

Besonders wichtig für die kommerzielle Raumfahrt ist Artikel VI des Weltraumvertrags. Er legt fest, dass Staaten für alle Weltraumaktivitäten unter ihrer Jurisdiktion verantwortlich sind – egal, ob sie von staatlichen oder privaten Akteuren durchgeführt werden. Der Wortlaut ist unmissverständlich:

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States Parties to the Treaty shall bear international responsibility for national activities in outer space […] whether such activities are carried on by governmental agencies or by non-governmental entities, and for assuring that national activities are carried out in conformity with the provisions set forth in the present Treaty. The activities of non-governmental entities in outer space […] shall require authorization and continuing supervision by the appropriate State Party to the Treaty.

Das bedeutet: Ein privates Unternehmen kann nicht einfach eine Rakete bauen und starten. Es braucht eine staatliche Lizenz, und der Staat muss den Betrieb überwachen – einschließlich der Entsorgung bei Missionsende. Diese Regelung war für 1967 visionär – damals dominierten NASA und sowjetische Raumfahrtbehörde den Sektor. Warum ein Update für den Weltraumvertrag längst überfällig ist, diskutieren Experten seit Jahren.

Ergänzt wird der Weltraumvertrag durch zwei weitere Abkommen: Das Weltraumhaftungsübereinkommen von 1972 (Liability Convention) regelt, wer für Schäden durch Weltraumobjekte zahlt. Das Registrierungsübereinkommen von 1975 verpflichtet Staaten, jeden Start bei den Vereinten Nationen zu melden.



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Neue VR-Brillen 2026: Diese Geräte sind zu erwarten


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Nach Jahren mit zahlreichen großen Produkteinführungen wirkte 2025 vergleichsweise ruhig. Im Mittelpunkt standen vor allem Geräte, die das Premiumsegment bedienen.

Apple brachte eine M5-Revision der Apple Vision Pro auf den Markt, während Samsung Galaxy XR in den USA und Südkorea an den Start ging. Zudem gab es eine Reihe neuer Geräte für PC-VR-Enthusiasten.

Auch 2026 deutet vieles auf ein Übergangsjahr hin. Mit der Steam Frame gibt es bislang nur ein Gerät, das ein breiteres Marktinteresse verspricht. Welche weiteren VR-Brillen erwartet werden und wo Überraschungen möglich sind, erfahren Sie in der folgenden Übersicht.

Steam Frame ist der kabellose Nachfolger der Valve Index. Die neue VR-Brille ist auf ein hochwertiges und reibungsloses PC-VR-Streaming optimiert, bietet dank integriertem ARM-Chip aber auch einen autarken Betrieb ähnlich Meta Quest. Letzteres dürfte den Weg für zahlreiche VR-Spiele ebnen, die bislang Metas Plattform vorbehalten waren.

Weil Steam Frame zudem keinen Unterschied zwischen VR- und Bildschirmspielen macht und auf den riesigen Steam-Spielekatalog zugreifen kann, könnte das Gerät mit der Zeit zur ultimativen VR-Spielkonsole werden.

Noch ungeklärt ist der Preis der Steam Frame. Sollte das Gerät deutlich teurer sein als die Meta Quest 3, dürfte Valve es schwer haben, eine breite Käuferschicht zu erreichen.

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Was Valves neue VR-Brille sonst noch besonders macht und wo sie Abstriche macht, erfahren Sie in unserer Steam-Frame-Analyse. Das Gerät erscheint laut Valve Anfang 2026.


Bild der Mixed-Reality-Brille Lynx-R1 auf einem Tisch liegend.

Bild der Mixed-Reality-Brille Lynx-R1 auf einem Tisch liegend.

Das ältere Modell Lynx-R1.

(Bild: Lynx)

Das französische Start-up Lynx machte sich mit der autarken Mixed-Reality-Brille Lynx-R1 einen Namen. Im Januar wird es deren Nachfolger vorstellen.

Ursprünglich als Android-XR-Gerät plant, hat Google die Vereinbarung mit Lynx überraschend gekündigt. Die Gründe sind nicht bekannt. Lynx wird infolgedessen das eigene Open-Source-Betriebssystem nutzen.

Schon die Lynx-R1 verfügte über eine einzigartige Linsentechnik, und auch der Nachfolger wird ein spezielles Linsensystem haben, das von Hypervision entwickelt wurde und das bislang weiteste Sichtfeld einer autarken VR-Brille bieten wird. Preislich soll sich das Gerät zwischen Quest 3 und Samsung Galaxy XR einordnen, also zwischen 500 und 1800 US-Dollar kosten. Die Zielgruppe sind Unternehmen und Tüftler, die eine quelloffene europäische Alternative zu amerikanischen Geräten suchen.

Noch ist nicht bestätigt, dass die Mixed-Reality-Brille 2026 erscheinen wird, doch ein Investorenbeitrag auf der Plattform X legt dies nahe.


Junge Frau mit Pico 4 Ultra in einem Wohnzimmer.

Junge Frau mit Pico 4 Ultra in einem Wohnzimmer.

Pico 4 Ultra aus 2024.

(Bild: Pico)

Die TikTok-Muttergesellschaft ByteDance wird 2026 dem Beispiel Apples und Samsungs folgen und eine autarke Mixed-Reality-Brille im Premiumsegment auf den Markt bringen, wie ein hochrangiger Manager kürzlich bestätigte. Entwickelt wird das Gerät vom chinesischen VR-Brillenhersteller Pico, der seit 2021 zu ByteDance gehört.

Das kommende Produkt setzt auf 4K-OLED-Mikrodisplays und einen eigens entwickelten Koprozessor, der ein hochwertiges Passthrough ermöglicht. Darüber hinaus ist ein ultrakompaktes und leichtes Design vorgesehen, das durch die Auslagerung von Recheneinheit und Batterie in einen Taschencomputer erreicht wird. Aufgrund des erwartbar hohen Preises wird sich das Produkt ähnlich wie Apple Vision Pro und Samsung Galaxy XR primär an Unternehmen, Early Adopter und professionelle Nutzer richten.

Die offizielle Vorstellung steht noch aus, doch nach allem, was wir bereits wissen, ist die Markteinführung für 2026 geplant.


Junger Mann mit Pimax Dream Air vor unscharfem Hintergrund.

Junger Mann mit Pimax Dream Air vor unscharfem Hintergrund.

Der Formfaktor, den Pimax mit Dream Air anstrebt.

(Bild: Pimax)

Der chinesische Hersteller, der aktuell die PC-VR-Brillen Pimax Crystal Super und Pimax Crystal Light vertreibt, plant 2026 mit zwei neuen kabelgebundenen Geräten: der Pimax Dream Air und Pimax Dream Air SE.

Mit diesen Modellen führt Pimax erstmals kontraststarke OLED-Mikrodisplays in die eigene Produktpalette ein. Ebenfalls neu sind die konkaven Pancake-Linsen, die ein horizontales Sichtfeld von rund 110 bieten. Für optimale Bildqualität werden die Geräte per DisplayPort-Kabel an den Rechner angeschlossen.

Dream Air und Dream Air SE kommen mit Eye-Tracking sowie einer integrierten Audiolösung und Raumerfassung für Headset und VR-Controller. Alternativ wird es für beide Modelle eine Variante geben, die Valves ausrangierte Lighthouse-Basisstationen unterstützt. Wie der Name andeutet, werden beide Dream-Air-Modelle vergleichsweise kompakt und leicht ausfallen: Pimax spricht von einem Gewicht von unter 200 Gramm.

Der wichtigste Unterschied liegt in der Auflösung: Dream Air setzt auf 4K-OLED-Mikrodisplays, während die Dream Air SE mit 2,5K-OLED-Mikrodisplays auskommt. Dies spiegelt sich im Preis wider: Für eine Vorbestellung der Dream Air veranschlagt Pimax rund 2000 Euro, während die Dream Air SE etwa die Hälfte kostet. Die Lighthouse-Varianten sind noch etwas günstiger.

Zusätzlich zu diesen Geräten ist für 2026 ein Display-Modul für die Pimax Crystal Super geplant, mit dem sich die VR-Brille um 4K-OLED-Mikrodisplays sowie die konkaven Pancake-Linsen aufrüsten lässt.

Meta hielt sich 2025 mit neuen VR-Produkten zurück, und auch 2026 könnte Meta wieder durch Abwesenheit glänzen. Einem internen Memo zufolge ist Metas nächstes VR-Produkt, eine ultrakompakte und leichte Mixed-Reality-Brille, aktuell für die erste Jahreshälfte 2027 geplant, gefolgt von Meta Quest 4, deren Entwicklung gerade erst begonnen hat und die wohl erst später erscheinen wird.

Kurz vor Jahresende dämpfte Meta auch die Erwartungen an neue Horizon-OS-Geräte von Asus oder Lenovo, die vor eineinhalb Jahren angekündigt wurden. Wie Meta bekanntgab, wurde das Partnerprogramm vorerst gestoppt.

Für Android XR stellt sich vor allem die Frage, ob und wann Samsung Galaxy XR den europäischen Markt erreicht und ob für 2026 weitere VR-Geräte vorgesehen sind. Zu Sonys erstem Android-XR-Gerät liegen seit der Ankündigung der Google-Partnerschaft vor rund einem Jahr keine neuen Informationen vor. Sollte sich das Produkt konkretisieren, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Produktivität ausgerichtet sein.

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Theoretisch gäbe es mit Android XR noch Potenzial, Nischen im Verbrauchermarkt zu füllen, doch angesichts des aktuellen ökonomischen Klimas ist ein Vorpreschen von Drittherstellern eher unwahrscheinlich. Könnte HTC noch ein Android-XR-Headset vorbereiten, oder verfolgt es nach dem Verkauf von Teilen des Vive-Teams an Google keine eigenen Hardwarepläne mehr? Möglicherweise bringt 2026 Klarheit in diese Frage.

Von Apple sind zeitnah keine neuen VR-Brillen zu erwarten. Laut dem Lieferkettenanalyst Ming-Chi Kuo ist ein neues Vision-Produkt nicht vor 2027 geplant und Apple-Leaker Mark Gurman zufolge wurde die Arbeit an einer leichteren und günstigeren Vision-Brille sogar pausiert, weil sich Apple auf die Entwicklung von Smart Glasses konzentrieren möchte.

Das fügt sich in einen Trend ein, der sich 2026 fortsetzen wird: Smart Glasses rücken zunehmend in den öffentlichen Fokus, während klassische VR-Brillen an Bedeutung verlieren.


(tobe)



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Milliarden-Boost für Deep Tech: Regierung und KfW zünden den Deutschlandfonds


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Der Industriestandort Deutschland steht im globalen Wettbewerb vor größeren technologischen Herausforderungen. Um den enormen Kapitalbedarf für die als nötig erachtete digitale und ökologische Transformation zu decken, haben die Bundesregierung und die staatliche Förderbank KfW am Donnerstag den seit Längerem geplanten Deutschlandfonds offiziell gestartet. Ziel ist es, die Bundesrepublik zu einem führenden Hub für High-Tech zu machen. Dafür sollen staatliche Garantien als strategischer Katalysator für privates Kapital fungieren.

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Der Bund stellt dafür rund 30 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln bereit. Dieser Einsatz aus Steuergeldern soll durch eine geschickte Hebelwirkung insgesamt 130 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen aus der Wirtschaft auslösen. Damit will die Politik ein marktwirtschaftliches Instrument schaffen, das gezielt auf die Skalierung von Innovationen in Schlüsselbereichen wie IT, Quantencomputing, Biotech sowie Energie einzahlt.

Die KfW übernimmt dabei die zentrale Rolle des Koordinators für nationale sowie internationale Investoren. Der Fonds ist als flexible Dachstruktur konzipiert, die verschiedene Instrumente bündelt. Das soll helfen, die spezifischen Bedarfe von Startups, dem Mittelstand und der Großindustrie zu adressieren.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betont, öffentliche Mittel würden gezielt genutzt, damit deutlich mehr privates Kapital in Zukunftssektoren wie KI und Biotechnologie fließe. Laut Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verdeutlicht die aktuelle Lage den hohen Modernisierungsbedarf: der Finanztopf solle Kapital dorthin lenken, wo Innovation entsteht und Lieferketten resilienter aufgestellt werden können. Auch KfW-Vorstandschef Stefan Wintels sieht in der Mobilisierung privaten Kapitals den entscheidenden Impuls für die globale Wettbewerbsfähigkeit.

Besonders für die IT-Branche und die Deep-Tech-Szene ist der Ansatz wichtig, dass die KfW ab sofort auch als direkte Co-Investorin auftritt. Gemeinsam mit privaten Geldgebern sollen bis Ende 2030 Beträge von bis zu 50 Millionen Euro pro Einzelinvestition in vielversprechende junge Unternehmen fließen.

Ein wesentlicher Pfeiler ist auch die Stärkung der vielbeschworenen technologischen Souveränität, was neben KI-Anwendungen auch die Hardware und die kritische Infrastruktur umfasst. Der Fokus liegt hier auf resilienten Lieferketten und der Sicherung kritischer Mineralien durch einen dedizierten Rohstofffonds. Dieser stellt Eigenkapital und Kredite bereit, um Vorhaben zur Gewinnung von Ressourcen wie Lithium zu finanzieren. Diese gelten als wichtige Basis für die heimische Batterie- und Halbleiterindustrie.

Ferner will die Exekutive die technologische Verteidigungsfähigkeit stärken, um Abhängigkeiten von außereuropäischen Akteuren zu verringern. Dabei soll die gesamte Breite der wirtschaftlichen Bedarfe gedeckt werden. Der Geldtopf umfasst so auch Absicherungsinstrumente für Großinvestitionen in Wasserstoff oder die Automobilindustrie. Diese Risikoteilung zwischen Staat und privaten Geldgebern soll insbesondere in kapitalintensiven Feldern die Hürden für Investoren senken.

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Ein großer Teil der Einlagen soll in die Modernisierung der Energieinfrastruktur fließen. Kerstin Andreae vom Branchenverband BDEW bewertet das grundsätzlich positiv und sieht die richtigen Weichen für Wachstum und Energiewende gestellt. Sie begrüßt ausdrücklich, dass die Regierung Ideen aus dem Branchenpapier Kapital für die Energiewende aufgreife und einen breiten Instrumentenmix zur Finanzierung der Energieversorgungsunternehmen vorsehe. Andreae mahnt aber an, dass die Details der geplanten Maßnahmen etwa im Bereich Geothermie zügig und praxistauglich ausgestaltet werden müssten.

Ein zentraler Kritikpunkt des Verbands betrifft die Eigenkapitalstärkung. Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Fonds sei es essenziell, schnell entsprechende tragfähige Instrumente bereitzustellen. Der BDEW fordert vor allem die Einsetzung eines speziellen Fonds für die Wärmewende, der zwingend durch staatliche Garantien und Bürgschaften flankiert werden müsse.

Die Umsetzung des Deutschlandfonds erfolgt in einem gestuften Verfahren, das noch im Dezember mit ersten operativen Schritten beginnen soll. In dieser Startphase werden das Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien, das Kreditprogramm für Geothermie-Projekte sowie neue Finanzierungstools für Startups initiiert. Von 2026 an folgt die zweite Stufe mit der Erweiterung um die Modernisierung der Energieinfrastruktur und neue private Kreditfonds für innovative Industrietechnologien.

Besonders für den langfristigen Erfolg ist die geplante Aufstockung von Bedeutung: sie soll unter dem Namen „Wachstums- und Innovationskapital“ Finanzierungslücken im Mittelstand schließen. Ergänzend ist die Einrichtung eines Instruments für Verbriefungen geplant, um den Zugang zum Kapitalmarkt zu vertiefen. Insgesamt markiert der Deutschlandfonds den Versuch, im globalen Systemwettbewerb durch strategische Risikoübernahme ein marktorientiertes Ökosystem zu schaffen und Deutschland nachhaltig als Hochtechnologiestandort zu positionieren.


(nen)



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Montag: Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung, Deutschlandfonds für Tech-Boost


Gemäß dem schwarz-roten Koalitionsvertrag soll es laut deutschem Bundesjustizministerium eine neue Vorratsdatenspeicherung geben. Der erste Entwurf ist nun fertig und wurde Ende letzter Woche anderen Ministerien zur Abstimmung vorgelegt. Die Opposition spricht von anlassloser Massenüberwachung und Grundrechtsaushöhlung. Derweil soll der Deutschlandsfonds mit einer Hebelwirkung von 130 Milliarden Euro private Investoren in Hochtechnologien wie KI, Quantencomputing und Biotech locken. Damit will die Politik ein marktwirtschaftliches Instrument schaffen, das gezielt auf die Skalierung von Innovationen in Schlüsselbereichen wie IT, Quantencomputing, Biotech sowie Energie einzahlt. In den USA bitten Apple und Google einem Medienbericht zufolge ihre Mitarbeiter, die mit einem Visum in den USA leben, das Land nicht zu verlassen. Denn die Visa-Prüfung könnte durch die zusätzliche Prüfung von Social-Media-Aktivitäten bis zu einem Jahr dauern. Die Angestellten sollten deshalb auf nicht dringend erforderliche Auslandsreisen verzichten – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor. Das Papier wurde am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, sagte Hubig. Provider sollen künftig vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, wie es dem Justizministerium hieß. Gespeichert werden sollen auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte die Ministerin: Justizministerin Hubig will Vorratsdatenspeicherung für drei Monate.

Der Industriestandort Deutschland steht im globalen Wettbewerb vor größeren technologischen Herausforderungen. Um den enormen Kapitalbedarf für die als nötig erachtete digitale und ökologische Transformation zu decken, haben die Bundesregierung und die staatliche Förderbank KfW am Donnerstag den seit Längerem geplanten Deutschlandfonds offiziell gestartet. Ziel ist es, die Bundesrepublik zu einem führenden Hub für High-Tech zu machen. Dafür sollen staatliche Garantien als strategischer Katalysator für privates Kapital fungieren. Der Bund stellt dafür rund 30 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln bereit. Das soll durch eine geschickte Hebelwirkung insgesamt 130 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen aus der Wirtschaft auslösen: Regierung und KfW zünden den Deutschlandfonds durch Milliarden-Boost für Deep Tech.

Die Anwaltskanzleien, welche Apple und Google in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, haben an Mitarbeiter der beiden Unternehmen in der vergangenen Woche Mails verschickt. Darin warnen sie die Angestellten davor, derzeit die USA zu verlassen, wenn vor der Rückkehr deren Visa geprüft werden müssen. Das könnte bis zu einem Jahr dauern, schreiben die Anwälte. Daher sei es besser, ganz auf Auslandsreisen zu verzichten. Die Anwälte geben als Grund für die Verzögerungen der Visa-Prüfung an, dass nun auch Social-Media-Aktivitäten der Visuminhaber vor einer Rückkehr in die USA geprüft würden. Damit seien die Botschaften und Konsulate außerhalb der Vereinigten Staaten derzeit überlastet: Apple und Google warnen US-Mitarbeiter vor Reisen wegen Visa-Verzögerungen,

Irgendwie hat es „Avatar: Frontiers of Pandora“ geschafft, als eines der hübschesten Spiele dieser Konsolengeneration weitgehend unter dem Radar zu fliegen. Eigentlich sollte „Avatar: Frontiers of Pandora“ ebenso Mainstream sein wie die Filme, die Rekord um Rekord gebrochen haben. Und doch blieb das 2023 erschienene Open-World-Spiel von vielen ungespielt und ungeliebt. Das ist aus mehreren Gründen schade. Jetzt, wo Avatar in die Kinos zurückkehrt und pünktlich mit „Ash and Fire“ der dritte und voraussichtlich letzte DLC für „Frontiers of Pandora“ erscheint, ist der perfekte Zeitpunkt, diesem unterschätzten Spiel eine neue Chance zu geben: „Avatar: Frontiers of Pandora“ hat eine zweite Chance verdient.

US-Präsident Donald Trump hat per Dekret die Raumfahrt-Prioritäten seiner Regierung festgesetzt. Demnach sollen unter anderem bis 2028 wieder US-Amerikaner auf dem Mond landen. Danach soll ein dauerhafter Außenposten auf dem Himmelskörper etabliert werden, wie es in dem Dokument mit dem Titel „Sicherstellen der amerikanischen Überlegenheit im All“ heißt. Außerdem müssten die amerikanischen Verteidigungskapazitäten im All gestärkt werden. Die nun offiziell festgelegten Ziele unterscheiden sich allerdings nicht substanziell von den bisher formulierten, die teilweise auch noch aus der ersten Amtszeit von Trump zwischen 2017 und 2021 stammen. So plant die US-Raumfahrtbehörde NASA schon seit 2017 mit dem Artemis-Programm die Rückkehr von US-Astronauten zum Mond: Trump legt Mondlandung per Dekret fest.

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Auch noch wichtig:

  • Die meistgelesenen Fachartikel des Jahres umfassen eine große Spannbreite an Themen, darunter Beiträge zu KI, Entwurfsmustern, RCS, Architektur und Angular. Das sind die Top 10: Die zehn meist gelesenen Developer-Artikel im Jahr 2025.
  • Hohe Hardware-Preise durch den KI-Hype belasten Rechenzentren. Daniel Menzel berichtet von dramatischen Folgen für Projekte durch die Speicherkrise: Europa steckt kollektiv den Kopf in den Sand.
  • Airbus sieht bei sich einen großen Cloud-Bedarf: Dabei will der Flugzeughersteller aber unbedingt auf eine europäische Lösung setzen: Airbus sucht eine souveräne EU-Cloud.
  • Das damals größte Wertpapierpaket der Geschichte für einen Manager war unfair und rechtswidrig. Dennoch spricht ein Berufungsgericht Elon Musk die Anteile zu: Trotz Irreführung erhält Elon Musk aberkannte Tesla-Aktien zurück.
  • Ein Klick statt E-Mail-Pingpong: Ein neuer Widerrufsknopf soll Online-Käufer besser schützen. Was sich für Verbraucher und Patienten bald ändert: Widerrufs-Knopf beim Onlineshoppen beschlossen.
  • HPE bringt ein Turnkey-System mit AMDs KI-Rack-Scale-Architektur „Helios“ und 72 Instinct MI455X GPUs pro Rack auf den Markt: Erstes AMD-basiertes KI-Turnkey-System von HPE.
  • Im Podcast diskutieren wir, was die Bahn-Digitalisierung bremst. Wir erklären, wie Sie smart buchen, und stellen Tools vor, mit denen Sie unterwegs mehr wissen: Mit c’t uplink Zugreisen smarter planen und buchen, Hintergründe verstehen.
  • Von Lapplands Licht bis zur bunten Treppe – die spannendsten Fotos der Woche warten auf Sie. Das sind die Bilder der Woche 51: Blau, Blase, Badewanne.
  • Nach mehreren Verschiebungen waren erstmals zwei Deutsche mit einer Blue-Origin-Rakete im Weltall – eine der beiden ist querschnittsgelähmt: Deutsche nach Kurz-Trip ins All wieder zurück auf der Erde.
  • Die Astrofotografie hat sich zu einer beliebten Disziplin entwickelt. Doch wer beeindruckende Sternenbilder aufnehmen will, braucht mehr als nur Ausrüstung bei der Jagd nach den Sternen: c’t Fotografie 1/26.


(fds)



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