Datenschutz & Sicherheit
WhatsApp bringt KI-Schreibhilfe für Kurznachrichten mit Fokus auf Datenschutz
WhatsApp hat eine KI-gestützte Schreibhilfe namens „Writing Help“ veröffentlicht. Um dem Ruf als „Datenkrake“ entgegenzuwirken, will der Mutterkonzern Meta die Verarbeitung privater Nachrichten mit einem außergewöhnlich hohen technischen Aufwand absichern. Zwei parallel veröffentlichte Sicherheitsaudits zeigen jedoch, dass die dafür entwickelte Architektur „Private Processing“ anfangs erhebliche und teils gravierende Schwachstellen aufwies.
Mit „Writing Help“ will WhatsApp seinen Nutzern künftig beim Formulieren von Nachrichten helfen. Eine solche Funktion wirft unweigerlich die Frage auf, wie die Inhalte privater Ende-zu-Ende-verschlüsselter Chats verarbeitet werden, ohne die Vertraulichkeit zu gefährden.
Metas Antwort darauf ist die seit Längerem entwickelte Architektur „Private Processing“. Laut dem Konzern soll diese technisch sicherstellen, dass niemand – nicht einmal Meta-Mitarbeiter – auf die verarbeiteten Nachrichten zugreifen kann. Das System basiert laut Meta auf mehreren Säulen:
- Anonymisierte Anfragen: Bevor eine Anfrage die Server von Meta erreicht, wird die Identität des Nutzers durch das Oblivious-HTTP-Protokoll (OHTTP) über einen externen Relay-Dienst verschleiert.
- Isolierte Verarbeitung: Die eigentliche KI-Analyse findet in einer abgeschirmten Trusted Execution Environment (TEE) statt.
- Stateless Processing: Die Nachrichten werden nur für die Dauer der Verarbeitung im flüchtigen Speicher gehalten und danach umgehend wieder gelöscht.
Metas „Private Processing“: Die Architektur in der Übersicht
(Bild: Meta)
Audits zeigten Schwachstellen auf
Um die Sicherheit dieses komplexen Systems zu belegen, beauftragte Meta die Firmen NCC Group (PDF) und Trail of Bits (PDF) mit unabhängigen Prüfungen. Die Berichte, die insgesamt 49 Schwachstellen (21 von NCC, 28 von Trail of Bits) auflisten, wurden veröffentlicht und zeichnen ein klares Bild: Der Ansatz ist ambitioniert, war aber zum Zeitpunkt der Audits alles andere als sicher.
Beide Sicherheitsteams identifizierten unabhängig voneinander mehrere kritische Designfehler, die laut Meta inzwischen behoben wurden:
- Gefahr der Deanonymisierung: Sowohl NCC als auch Trail of Bits fanden heraus, dass die für die Anonymisierung (OHTTP) nötigen Schlüsselkonfigurationen anfangs direkt von Meta-Servern an die Clients ausgeliefert wurden. Dies hätte es Meta ermöglicht, die Anonymität gezielt aufzuheben und Anfragen einzelnen Nutzern zuzuordnen.
- Fehlende „Frische-Garantie“: Beide Audits bemängelten, dass keine Mechanismen zur Überprüfung der Aktualität der TEE-Software – für die Trusted Execution Environment – existierten. Ein Angreifer hätte eine einmal als sicher zertifizierte, aber später als verwundbar erkannte Software-Version unbegrenzt weiter nutzen können, um Nutzer anzugreifen.
- Mangelnde Hardware-Bindung: Trail of Bits stellte zudem fest, dass die Attestierung nicht an spezifische, von Meta kontrollierte CPUs gebunden war. Ein Angreifer hätte eine beliebige, anderswo kompromittierte SEV-SNP-CPU nutzen können, um das System zu täuschen.
Die NCC Group fand auch unnötige Netzwerkschnittstellen in den geschützten VMs, die ein kompromittierter Host-Server zur Daten-Exfiltration hätte nutzen können. Trail of Bits entdeckte zudem die Möglichkeit der Code-Injection durch Umgebungsvariablen und eine anfänglich komplett fehlende Sicherheitsüberprüfung der NVIDIA-GPUs, die für die KI-Berechnungen eingesetzt werden.
Vertrauen weiterhin Grundvoraussetzung
Laut den Berichten hat Meta die meisten der kritischen Schwachstellen vor dem Start der Funktion behoben. Beide Audits kommen zu einem ähnlichen Schluss: Trotz der ausgeklügelten Technik hängt die Sicherheit von „Private Processing“ letztlich von Vertrauensannahmen ab. Nutzer müssen darauf vertrauen, dass Meta nicht mit seinen Infrastruktur-Partnern (wie Fastly und Cloudflare) konspiriert oder die nicht quelloffenen Teile des Systems und die als Binärdateien ausgelieferten Images keine versteckten Hintertüren enthalten.
Beide Berichte empfahlen Meta dringend, auf vollständige Reproduzierbarkeit der Builds aus Open-Source-Code hinzuarbeiten, um eine echte, unabhängige Überprüfung durch die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Sein Bug-Bounty-Programm betreibt Meta bereits seit 2011.
(mack)
Datenschutz & Sicherheit
Daten beim Hotel-Check-in: Wer hat in meinem Bettchen gelegen?
Einer der mutmaßlichen North-Stream-Saboteure flog auf, weil er sich in einem italienischen Hotel anmeldete und seine Daten bei der Polizei landeten. Wie sind die Ermittler:innen an die Informationen gelangt und wie ist die Situation für Reisende bei Übernachtungen in Deutschland?

In Italien griff die Polizei vergangene Woche einen Ukrainer auf. Er soll mutmaßlich an der Sabotage der North-Stream-Gaspipelines vor drei Jahren beteiligt gewesen sein, gegen ihn gibt es einen europäischen Haftbefehl. Wie der Verdächtige letztlich aufgeflogen ist: Beim Familienurlaub gab er zur Anmeldung seine Daten an, die wurden an die Polizei übermittelt, es gab einen Treffer. Festnahme.
Es klingt fast zu einfach und für einen vielgesuchten Mann zu leichtsinnig, um wahr zu sein. Begründet ist der Ermittlungserfolg im italienischen Meldewesen für Unterkünfte. Die Betreiber von Hotels und anderen Übernachtungsbetrieben müssen die Daten ihrer Gäste erfassen, persönlich kontrollieren und spätestens innerhalb von 24 Stunden über ein einheitliches Online-Portal an die örtliche Polizeibehörde übermitteln.
Das ist in Europa ungewöhnlich, in den meisten Staaten werden die Daten der Reisenden nicht automatisch an Behörden weitergeleitet. Ähnliche Übermittlungsvorschriften gibt es jedoch etwa in Spanien, wo es seit Dezember 2024 ein neues Register für Übernachtungen, Mietwagen-Buchungen und andere touristische Angebote gibt.
Ausweis, bitte!
Doch auch wenn Reisendendaten in Deutschland nicht gleich bei der Polizei landen: Die Bitte um das Vorzeigen eines Ausweises kennen viele auch aus deutschen Hotels. Hierzulande ist eine besondere Meldepflicht jedoch zum 1. Januar 2025 für inländische Gäste weggefallen. Die frühere Ampelregierung hatte sie in einem Bürokratieentlastungsgesetz gestrichen.
Aktuell ist die Situation also: Wer als Deutsche:r in einem deutschen Hotel übernachtet, muss seine Meldedaten nicht mehr per Unterschrift quittieren und durch das Zeigen des Ausweises belegen. Für Nicht-Deutsche gelten die alten Regeln nach Bundesmeldegesetz jedoch weiter. Die Unterkünfte müssen die ausgefüllten Meldezettel 12 Monate aufbewahren. Fragen Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder andere berechtigte Ermittler:innen sie an, müssen sie diese herausgeben.
Das, so Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland, sei aber in der Vergangenheit kaum passiert. „Ab und an melden sich Ermittler im Rahmen einer Fahndung bei Hotels und lassen sich die Meldescheine zur Einsicht vorlegen.“ Dass sie „das große Besteck“ herausholen und die Meldescheine auf Schriftprobe, Fingerabdrücke oder DNA-Anhaftungen untersuchen, sei extrem selten.
Dass die Meldescheine für inländische Gäste weggefallen sind, begrüßt der Geschäftsführer des Branchenverbandes. Das erspare den Häusern einiges an Verwaltungsaufwand. Eine Ungleichbehandlung zwischen Deutschen und Ausländern hingegen widerspreche der „DNA der Hoteliers“. Diese Ungleichbehandlung liegt jedoch nicht in den Händen der deutschen Gesetzgeber:innen, die Meldepflicht ist im Schengener Durchführungsübereinkommen festgelegt und somit völkerrechtlich verbindlich.
Mehr Daten, mehr Risiko
Dennoch verlangen Hotels weiterhin Daten von ihren Gästen, auch die Frage nach dem Ausweis hören Übernachtende noch regelmäßig. Die möglichen Gründe dafür sind vielfältig. „Die Unterkünfte brauchen weiterhin Daten, um Rechnungen zu stellen“, sagt Luthe. Die müssen sie entsprechend steuerrechtlicher Vorgaben zehn Jahre aufheben. Vorschriften zur Erhebung und Weitergabe gibt es auch an Orten, wo eine Kur- oder Tourismusabgabe anfällt. Dort müssen Unterkunftsbetreiber in der Regel die Daten ihrer Gäste erheben und an kommunale Stellen übermitteln.
Was Luthe sich für die Zukunft wünscht, ist eine digitale Möglichkeit, die notwendigen Daten der Gäste schnell und sicher zu ermitteln. Dafür hatte es bereits ein Pilotprojekt gegeben, das jedoch seit dem Scheitern der deutschen ID Wallet und dem Rückzug der Ausweis-App aus den App-Stores im Jahr 2021 nicht weitergeführt wurde. Explizit als Anwendungsfall genannt sind Hotel-Check-ins nun bei der EU-weiten digitalen Brieftasche. Bis Anfang 2027 sollen alle EU-Mitgliedstaaten ihren Bürger:innen für die sogenannte EUDI-Wallet eine Lösung anbieten.
Was Übernachtungssuchende vermeiden sollten: Den Hotels und anderen ihren Ausweis zur vollständigen Kopie überlassen. Das ist zwar mit Zustimmung der Ausweisinhaber:innen prinzipiell erlaubt, nicht benötigte Angaben sollten aber in jedem Fall unkenntlich gemacht werden. Das ist besonders angesichts möglicher späterer Datenlecks relevant. So wurde im August bekannt, dass eine Hacking-Gruppe sich Zugang zu den Buchungssystemen italienischer Hotels verschaffte und danach unter anderem Scans von Ausweisdokumenten auf Plattformen zum Kauf anboten.
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Kriminalität mit KI: Liebes-Chats und Homeoffice-Betrug
Online-Kriminelle haben mit Künstlicher Intelligenz eine mächtige neue Waffe bekommen. So wurde der KI-Chatbot Claude der Entwicklerfirma Anthropic bereits verwendet, um in Netzwerke einzudringen, Daten zu erbeuten und sie auszuwerten. Zudem hätten die Angreifer die Software benutzt, um „psychologisch zielgerichtete“ Erpressungsnachrichten an die Opfer zu schreiben, berichtete Anthropic. Der Angreifer habe damit gedroht, gestohlene Informationen zu veröffentlichen, und zum Teil mehr als 500.000 Dollar von den Betroffenen verlangt.
Cyberangriff im Alleingang dank KI
Ziel der automatisierten Attacke seien allein im vergangenen Monat 17 Unternehmen und Organisationen aus Bereichen wie Gesundheitswesen, Regierung und Religion geworden, hieß es. Claude habe dabei zum Beispiel nach Schwachstellen gesucht sowie bei der Entscheidung geholfen, wie ein Netzwerk am besten angegriffen werden kann und welche Daten entwendet werden sollten.
Üblicherweise hätte man für eine solche Aktion ein Team aus Experten gebraucht, sagte der zuständige Anthropic-Manager Jacob Klein dem Tech-Blog „The Verge“. Nun könne das eine Person mit Hilfe Künstlicher Intelligenz bewerkstelligen. Neuere KI-Systeme können auch als „Agenten“ im Auftrag von Nutzern agieren und weitgehend eigenständig Aufgaben für die erledigen.
Nordkoreaner machten Homeoffice für US-Firmen
Anthropic listete in einem ausführlichen Papier auch weitere Fälle auf, in denen Claude für Online-Kriminalität missbraucht wurde. So sei der Chatbot zum Einsatz gekommen, als sich Nordkoreaner Homeoffice-Jobs als Programmierer in US-Unternehmen erschlichen, um Geld für die Regierung reinzuholen. Sie hätten sich dabei auf die KI-Software verlassen, um mit ihren Arbeitgebern zu kommunizieren – und auch um ihre Aufgaben zu erledigen. Dabei hätten sie augenscheinlich nicht genug Ahnung von Software-Entwicklung gehabt, um den Job ohne Hilfe von Claude auszuüben, stellte Anthropic fest. Früher habe Nordkorea dafür jahrelang Experten ausgebildet. „Aber durch KI fiel diese Einschränkung weg.“
Betrug aus dem Chatbot
Außerdem entwickelten Cyberkriminelle mit Hilfe von Claude Betrugsmaschen, die sie im Netz zum Kauf anboten. Dazu gehörte laut Anthropic ein Bot für die Plattform Telegram zum Beziehungsbetrug – wobei den Opfern etwa eine romantische Verbindung vorgegaukelt wird, um Geld von ihnen zu erbeuten. Damit könne man Chats „mit hoher emotionaler Intelligenz“ in verschiedenen Sprachen führen, hieß es.
Man habe zwar ausgeklügelte Maßnahmen gegen einen Missbrauch der KI-Software im Einsatz, betonte Anthropic. Online-Angreifer versuchten aber immer wieder, sie zu umgehen. Mit der Erfahrung aus den ausgewerteten Fällen solle der Schutz verbessert werden.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Weltweite Warnung vor Cyberangriffen Chinas auf Telekommunikationsinfrastruktur
In den letzten Jahren sind immer wieder Cyberangriffe von mutmaßlich chinesischen Akteuren auf internationale Netzwerksysteme bekannt geworden. Dabei konnten die wohl staatlich unterstützten Cyberangreifer die globale Telekommunikationsinfrastruktur infiltrieren und ausspähen. Dagegen haben sich die Sicherheitsbehörden verschiedener Länder verbündet und jetzt einen gemeinsamen und umfassenden Cybersicherheitsleitfaden veröffentlicht, der das Vorgehen der Angreifer beschreibt, Hinweise zur Entdeckung der Attacken gibt und Gegenmaßnahmen empfiehlt.
Vielen dieser Cyberangriffe gemein ist das Ausnutzen bereits bekannter, aber vom Betreiber nicht geschlossener Sicherheitslücken. Das war kürzlich auch bei einem nordamerikanischen Telekommunikationsanbieter der Fall. Cyberkriminelle nutzten eine ungepatchte Cisco-Sicherheitslücke als Einfallstor zu einem kanadischen Provider. Cisco hatte nach Bekanntwerden der Lücke eine aktualisierte Software bereitgestellt, aber der Telko-Anbieter hat diese offenbar über ein Jahr lang nicht installiert.
Sicherheitswarnung vor Salt Typhoon und anderen Cybergangs
Das ist einer der Gründe, warum sich Sicherheitsbehörden aus Australien, Kanada, Neuseeland, Großbritannien, der Tschechischen Republik, Finnland, Deutschland, Italien, Japan, den Niederlanden, Polen sowie den USA zusammengetan und eine gemeinsame Cybersicherheitsempfehlung herausgegeben haben. Aus Deutschland waren der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beteiligt.
Das bislang nur auf Englisch verfügbare „Joint Cybersecurity Advisory“ nennt als Hauptakteure die Gruppen „Salt Typhoon“, „OPERATOR PANDA“, „RedMike“, „UNC5807“ und „GhostEmperor“. Demnach wurden Aktivitäten dieser sogenannten APT-Akteure (Advanced Persistent Threat) in den USA, Australien, Kanada, Neuseeland und Großbritannien entdeckt, aber sie sollen auch andernorts weltweit tätig sein. Die Angreifer modifizieren vielfach Router, um ständigen und langfristigen Zugang zu den Netzwerken zu erlangen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das BSI greifen sich Salt Typhoon als Hauptakteur für den gemeinsamen Sicherheitshinweis heraus. Diese Gruppe ist demnach auch bekannt als GhostEmperor und FamousSparrow, denn die Cybergangs haben international unterschiedliche Namen. Hauptziele dieser Cyberkriminellen liegen bei der Telekommunikationsinfrastruktur. Sind die Angreifer in die Netzwerke eingedrungen, erlaubt es etwa den mit den Hackern verbundenen chinesischen Geheimdiensten, die Kommunikation einzelner Zielpersonen sowie deren Standorte zu überwachen.
Professionelle Cybergangs nicht nur gegen Telko-Anbieter
Die Sicherheitsforscher von Googles „Threat Intelligence Group“ betonen die außerordentliche „Vertrautheit dieses Akteurs mit Telekommunikationssystemen“, was es Salt Typhoon erleichtert, nach einem erfolgreichen Einbruch in die Netzwerke nicht entdeckt zu werden. „Viele der besonders erfolgreichen chinesischen Cyber-Spionageakteure, denen wir begegnen, verfügen über tiefgehendes Fachwissen in den Technologien“, erklärt John Hultquist, Chefanalyst der Google Threat Intelligence Group.
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Hultquist hebt zudem die geschäftsmäßige Organisation dieser Cybergang hervor. „Ein Ökosystem aus Auftragnehmern, Akademikern und anderen Unterstützern bildet das Herzstück der chinesischen Cyber-Spionage“, führt er fort. „Auftragnehmer werden eingesetzt, um Werkzeuge und wertvolle Exploits zu entwickeln sowie die schmutzige Arbeit von Eindringungsoperationen durchzuführen. Sie waren entscheidend für die schnelle Weiterentwicklung dieser Operationen und ihre Ausweitung auf ein beispielloses Ausmaß.“
Neben der Telekommunikationsinfrastruktur haben die Angreifer mit Verbindung zur chinesischen Regierung aber auch andere Branchen im Visier. Denn auch der „Gastgewerbe- und Transportsektor könnte dazu genutzt werden, Einzelpersonen engmaschig zu überwachen“, so Hultquist weiter. „Informationen aus diesen Branchen können verwendet werden, um ein vollständiges Bild davon zu erstellen, mit wem jemand spricht, wo er sich aufhält und wohin er unterwegs ist.“
(fds)
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