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WhatsApp testet KI-Zusammenfasungen und Chat-Erinnerungsfunktion


Mit Chat-Zusammenfassungen und Erinnerungen an Nachrichten testet WhatsApp zwei neue Features, die deinen Messenger-Alltag deutlich entspannter machen könnten. Wer viele Chats parallel führt, dürfte davon besonders profitieren.

Nach einem langen Tag den Überblick in WhatsApp behalten? Gar nicht so einfach. Zwischen Familiengruppe, Arbeits-Team und Freundeskreis können wichtige Nachrichten schnell untergehen. Mit zwei neuen Funktionen will WhatsApp das Aufholen verpasster Nachrichten einfacher machen: Quick Recap und Message Reminder. Beide Features befinden sich aktuell in der Android-Beta und könnten schon bald für mehr Ordnung im Meta Messenger sorgen.


Alltag organisieren mit WhatsApp:
Perplexity liefert To-do Reminder und Tasks

Perplexity Tasks auf WhatsApp
© Perplexity via Canva

Quick Recap: Chats automatisch zusammenfassen lassen

Bereits bekannt ist die Funktion Message Summaries, bei der WhatsApp mithilfe von KI eine einzelne Unterhaltung kurz zusammenfasst. Quick Recap geht einen Schritt weiter: In der aktuellen Betaversion können Nutzer:innen bis zu fünf Chats gleichzeitig auswählen und sich daraus eine kompakte Zusammenfassung der ungelesenen Inhalte anzeigen lassen.

WABetaInfo, ein auf WhatsApp spezialisierter Publisher, zeigt erste Screenshots der Funktion. In der Chat-Übersicht erscheint dabei ein neues Symbol, über das der Recap angestoßen werden kann. Die Verarbeitung der Daten erfolgt dabei über Metas Private Processing, eine datenschutzfreundliche Infrastruktur, bei der laut WhatsApp keine Inhalte an Meta oder andere Server übermittelt werden. Das Feature ist optional und standardmäßig deaktiviert. Gerade wer WhatsApp im Arbeitskontext nutzt oder Teil mehrerer aktiver Gruppen ist, profitiert: Statt sich durch lange Gesprächsverläufe zu scrollen, zeigt Quick Recap, was wirklich relevant war. Praktisch für alle, die mal ein paar Stunden oder einen Tag lang offline waren und trotzdem nichts verpassen wollen.

Message Reminder: Nie wieder „Ups, ganz vergessen zu antworten“

Ob Verabredung, Arbeitsanfrage oder Sprachnachricht mit wichtigen Infos – manchmal liest man eine Nachricht, nimmt sie sich vor … und vergisst sie trotzdem. Genau hier setzt die zweite neue Funktion an: Message Reminder. Damit lassen sich einzelne Nachrichten mit einem Erinnerungszeitpunkt versehen – direkt aus dem Chat heraus.

Zur Auswahl stehen feste Zeiten wie zwei oder acht Stunden, aber auch individuelle Uhrzeiten sind möglich. WhatsApp erinnert dann später per Benachrichtigung an die Nachricht – inklusive Inhalt und dem entsprechenden Chat. So bleiben Aufgaben, Rückmeldungen oder persönliche To-dos präsent, auch wenn gerade keine Zeit zum Antworten war.

Für Nutzer:innen, die WhatsApp nicht nur zum Plaudern, sondern auch zur Organisation nutzen, ist das eine sinnvolle Erweiterung. Und auch hier gilt: Die Funktion ist vollständig lokal, andere Personen im Chat sehen keine Hinweise auf gesetzte Erinnerungen.

Beide Features werden bald in WhatsApp integriert

Die beiden neuen Funktionen befinden sich aktuell in der Android-Beta 2.25.21.12 und 2.25.21.14. Noch sind sie nicht für alle verfügbar, der Roll-out dürfte aber schrittweise erfolgen. Gerade Quick Recap dürfte für Nutzer:innen interessant sein, die viel in Gruppen unterwegs sind, etwa im beruflichen Kontext oder im Community Management. Und auch die Reminder-Funktion dürfte helfen, wichtige Infos nicht mehr aus dem Blick zu verlieren. WhatsApp wird damit ein Stück weit zum Organisations-Tool – ganz ohne zusätzliche Apps oder Umwege.


Endlich auch auf WhatsApp:
Antworten in geordneten Threads

WhatsApp-Logo auf Fensterbank im Meta HQ
© Meta via Canva





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Top-Personalie: Marketing Director Klaus Schmäing verlässt Fritz-Kola


Klaus Schmäing hört bei Fritz-Kola auf

Das ging nicht lange gut. Nach noch nicht einmal einem Jahr scheidet Klaus Schmäing als Marketing Director bei Fritz-Kola schon wieder aus. Offiziell ist wie oft in solchen Fällen von unterschiedlichen Auffassungen über die strategische Ausrichtung die Rede. Das scheint sogar irgendwie zu stimmen, ist aber wohl deutlich untertrieben.

Tatsächlich muss es wohl ziemlich gerummst haben. Anders ist der plötzliche Abgang nach noch nicht einmal zehn Monaten kaum zu erklären

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Social-Media-Kult um WirkaufendeinAuto.de: Warum Ralf Schumacher der neue Herr Kaiser der deutschen Werbung ist


Ralf Schumacher wirbt seit 2024 für WirkaufendeinAuto.de – mittlerweile haben die wenig kreativen Spots Kultfaktor erreicht

Es ist offiziell: Ralf Schumacher hat die Nachfolge von Herrn Kaiser als Werbeikone angetreten. Kaum eine Kampagne wird in Social Media so oft persifliert wie Schumachers Auftritt für WirkaufendeinAuto.de. Jetzt springt auch ein Berliner Getränkehersteller auf den Trend auf.

Egal ob im Fernsehen, auf Youtube oder in Social Media: Ralf Schumacher gehört derzeit zu den Werbegesichtern Deutschlands, denen man nicht entko

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Rechtsstreit: Urteil zur Lidl-App erst im September


Verbraucherschützern sind die Bedingungen hinter der Lidl-Plus-App nicht transparent genug.

In der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Lidl-Plus-App ist zunächst nicht mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen: Das verhandelnde Gericht stellt ein Urteil für Ende September in Aussicht – und auch damit dürfte das letzte Wort nicht gesprochen sein.

Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Discounter Lidl um die Lidl Plus-App dürfte sich noch länger hinziehen. Zwar kündigte das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag eine Entscheidung für den 23. September an. Der Verbrauchersenat machte aber zugleich deutlich, dass er in dem Fall eine grundsätzliche Rechtsfrage sieht – und deshalb die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zulassen wird. Ein Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Lidl zeichnete sich nicht ab.
Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden die Lidl Plus-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren. Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Ihrer Ansicht nach weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App, noch in den zugehörigen Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen.

Kammer: Komplizierte Rechtslage

Der Vorsitzende Richter, Oliver Mosthaf, sagte: „Wir haben einen Sachverhalt, der relativ einfach ist, und eine Rechtslage, die ziemlich kompliziert ist“. Die Frage liege offen auf dem Tisch. Man müsse nun entscheiden, ob man einen Gesamtpreis angeben müsse, auch wenn dieser nicht in Geld bestehe. „Und ob man in zweiter Linie sagen darf, etwas sei kostenlos, wenn es unstreitig kein Geld kostet, aber eine andere Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird.“

Es handle sich ganz zweifellos um eine grundsätzliche Frage, sagte Mosthaf. Er deutete an, dass der BGH auch den Europäischen Gerichtshof anrufen könnte, da es unter anderem um die Auslegung einer EU-Richtlinie geht.

Nach Angaben der Verbraucherschützer handelt es sich um ein Pilotverfahren. Bislang sei nicht ausreichend geklärt, welche Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen bestehen, die Nutzerdaten als Gegenleistung vorsehen.

Lidl äußerte sich nicht zu dem laufenden Verfahren. Der Discounter mit Sitz bei Heilbronn eckte schon in der Vergangenheit an, zum Beispiel mit der Werbung für exklusive App-Rabatte. In einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte sich das Unternehmen im April verpflichtet, in seiner gedruckten Werbung immer den Preis anzugeben, der für alle Kundinnen und Kunden gilt – und nicht nur den für App-Nutzer. dpaDieser Text erschien zuerst auf www.lebensmittelzeitung.net.



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