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Datenschutz & Sicherheit

Wie die öffentliche Verwaltung mit KI noch abhängiger von Big Tech wird


Die Meldung sorgte jüngst für größeres Medienecho: Das deutsche Software-Unternehmen SAP will mit ChatGPT-Hersteller OpenAI kooperieren. Zusammen wollen sie sogenannte Künstliche Intelligenz für den öffentlichen Sektor anbieten. Zur Zielgruppe gehören neben Schulen und Universitäten auch die öffentliche Verwaltung.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) bezeichnet die Kooperation als „gutes Signal für den Digitalstandort Deutschland“. Konkreter wird er nicht. Das könnte daran liegen, dass die Nachrichtenmeldung zahlreiche Fragen offenlässt: Um welche KI-Produkte wird es bei der Kooperation gehen? Wer kontrolliert das dahinterliegende KI-Modell am Ende? Und wer wird auf die Daten zugreifen, die aus der öffentlichen Verwaltung in die KI-Systeme fließen?

Bislang nur ein „Marktangebot“

Noch ist nichts in trockenen Tüchern. Denn die Übereinkunft zwischen SAP und OpenAI ist bislang nicht mehr als eben das: eine angekündigte Kooperation zwischen zwei großen IT-Herstellern. Und noch ist nicht entschieden, dass die öffentliche Verwaltung auch zu deren Kunden zählt. Das bestätigt das Bundesdigitalministerium (BMDS) auf Anfrage von netzpolitik.org.

Das Ministerium begrüßt zwar generell Kooperationen „führender deutscher Unternehmen“ und im Konkreten „die KI-Offensive von SAP“, so ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org. Er stellt aber zugleich klar: „Bei dem von SAP und OpenAI angekündigten KI-Angebot handelt es sich um ein Marktangebot.“ Und bevor die öffentliche Verwaltung ein solches Angebot „für schutzwürdige Daten“ nutzt, müsse sie es prüfen und zertifizieren. Beides sei bislang nicht erfolgt.

Was bieten SAP und OpenAI?

SAP und OpenAI rühren derweil kräftig die Werbetrommel. Mit Unterstützung von KI sollen Behördenmitarbeiter*innen ihre Arbeit fortan schneller erledigen, so ihr Versprechen, um mehr Zeit „für wertschöpfende Aufgaben“ zu haben. Die KI-Systeme sollen etwa automatisch Akten verwalten und Daten analysieren. Die Verarbeitung erfolge „sicher und verantwortungsvoll“.

Zugleich werben die Unternehmen damit, so zur Umsetzung der KI-Strategie des Bundes und die High-Tech-Agenda der Bundesregierung beizutragen. Die High-Tech-Agenda verfolgt das Ziel, mit einer KI-Offensive bis zum Jahr 2030 „zehn Prozent unserer Wirtschaftsleistung KI-basiert [zu] erwirtschaften“. Außerdem sollen die KI-Produkte beider Unternehmen dabei helfen, dass die Bundesrepublik „digital souverän“ wird.

„Um das zu gewährleisten, wird OpenAI für Deutschland von der SAP-Tochter Delos Cloud angeboten“, argumentiert SAP. In der öffentlichen Verwaltung ist die Delos-Cloud bereits seit längerem bekannt. Vor gut einem Jahr warben der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gemeinsam mit Markus Richter (CDU) – Richter war damals Bundes-CIO und ist inzwischen Staatssekretär im BMDS – dafür, dass die Delos-Cloud eine zentrale Rolle in der Verwaltungscloud-Strategie des Bundes einnimmt. In einer Sondersitzung des IT-Planungsrats im Juni 2024 lehnten die Länder dies allerdings unter anderem deshalb ab, weil SAP in den Rechenzentren von Delos die Cloud-Software Azure des US-Konzerns Microsoft einsetzt.

Zunehmende Abhängigkeit von Microsoft

Kritiker*innen wiesen bereits damals darauf hin, dass sich die Bundesregierung immer stärker in die Abhängigkeit von Microsoft begebe. Der Tech-Gigant mischt aber nicht nur bei der Delos-Cloud mit, sondern ist auch strategischer Partner und Großinvestor bei OpenAI. Sollte die öffentliche Verwaltung fortan zu den Kunden von SAP und OpenAI zählen, wird diese Abhängigkeit vermutlich noch stärker werden. Da beruhigt auch die Zusicherung von Philipp Herzig, Chief AI Officer von SAP, nur wenig, wonach das KI-Angebot des Konzerns den Vorgaben des europäischen Datenschutzes entspreche.

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Außerdem sollen die Produkte für die Verwaltung „aus Deutschland heraus betrieben“ werden, so Herzig. Die Daten öffentlicher Einrichtungen würden demnach auf Rechenzentren in Deutschland gespeichert. Das verhindere, dass Unberechtigte außerhalb der Bundesrepublik darauf zugreifen könnten.

Doch dieses Versprechen wird Herzig vermutlich nicht einhalten können. Grund ist der US-amerikanische Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, kurz CLOUD Act, aus dem Jahr 2018. Das Gesetz bestimmt, dass US-Tech-Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Offenlegung von Daten gegenüber US-Behörden verpflichtet (PDF) werden können – auch wenn sich diese Daten außerhalb der Vereinigten Staaten befinden.

Dieses Risiko ist zuständigen Politiker*innen offenbar bewusst. Erst im Juli stellte das baden-württembergische Innenministerium (PDF) fest, dass Microsofts Software den Vorgaben des CLOUD Acts unterliege. Daher könne hier „nicht in vollem Umfang von vollständiger Souveränität gesprochen werden, da theoretisch Zugriffe auf Anwendungsdaten durch Drittstaaten nicht ausgeschlossen werden können“. Das Ministerium warnt sogar explizit davor, dass Microsoft auf Geheiß der US-Regierung einen Datenabfluss in seine Software einbauen könnte, ohne dass Software-Nutzer*innen davon wüssten.

Heute berät der Landtag von Baden-Württemberg (PDF) unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ob er die Delos-Cloud in der Landesverwaltung einführen will.



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Besseres Google-„Mein Gerät finden“-Netz mit optimierter Einstellung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Googles Tracking-Netzwerk „Mein Gerät finden“ soll besser werden. Dazu ergänzt Google beim Pixel 10 die Einstellungen bereits im Android-Setup-Assistenten. Bei vielen Android-Geräten läuft der Assistent aber nicht nachträglich – hier müssen Nutzerinnen und Nutzer selbst aktiv werden und die Teilnahme anschalten. Mit optimierter Einstellung könnte es gelingen, in kürzester Zeit die Nützlichkeit auf das Niveau von Apples „Wo ist“-Netz zu heben oder es gar zu überflügeln.

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EInstellungen in Android für Googles Find Hub

EInstellungen in Android für Googles Find Hub

Die Einstellungen für „Mein Gerät finden“ sind etwas versteckt in Android.

(Bild: heise medien)

Googles Ansatz ist derzeit ein besonderer Privatsphärenschutz. Die Funktion hatte Google im Mai 2024 mit einem Hinweis auf Android-Smartphones angekündigt und auch aktiviert, sofern Betroffene an den Voreinstellungen nichts geändert haben. Allerdings nutzt die Standardkonfiguration die Option „Mit Netzwerk nur an stark frequentierten Orten“. Es müssen also mehrere Android-Geräte etwa einen Bluetooth-Tracker erkannt und gemeldet haben, damit der auch im inzwischen zu „Find Hub“ umbenannten Tracking-Netz auftaucht.

Leider hat Google die Konfiguration dazu ziemlich gut versteckt. Sie liegt unter „Einstellungen“ – „Google“, dort muss zunächst die Schaltfläche „Alle Dienste“ ausgewählt werden. Dort unter „Persönliche Sicherheit & Gerätesicherheit“ finden sich die Optionen „Benachrichtigungen über unbekannte Bluetooth-Tracker“ sowie „Mein Gerät finden“ – die Umbenennung in „Find Hub“ ist in der deutschen Oberfläche noch nicht angekommen. Dort schließlich können Interessierte unter „Geräte finden, die offline sind“ die Konfiguration auf „Mit Netzwerk überall“ stellen, damit Geräte auch an wenig frequentierten Orten gefunden werden können.

Wenn mehr Android-Nutzer diese Option aktivieren, lassen sich Tracker auch dann aufspüren, wenn lediglich ein einzelnes Android-Smartphone ihn gesehen hat. Der bessere Privatsphärenschutz durch aggregierte Daten (also die Option, nur an stark frequentierten Orten Tracker zu zeigen) bezieht sich auf Standortinformationen, die unter Umständen bei einem einzelnen meldenden Android-Gerät Rückschlüsse auf eine Person zulassen könnten. Für die allermeisten Nutzerinnen und Nutzer dürfte das jedoch kein ernst zu nehmendes Problem darstellen. Als Voraussetzung für die Nutzung von „Mein Gerät finden“ nennt Google Android Version 6.

Die Tracker-Netzwerke lassen sich auch von Kriminellen missbrauchen. Ende 2023 etwa gelang das Ausschleusen von Daten wie Passwörtern mittels manipulierter Keylogger-Tastatur über Apples „Wo ist“-Netz. Google hat Android inzwischen einen verbesserten Schutz vor heimlichem Bluetooth-Tracking verpasst, mit dem bösartige Akteure etwa Taten vorbereiten oder Menschen stalken könnten.

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(dmk)



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Ransomware-Bande Qilin stiehlt Daten von Scientology


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Die kriminelle Online-Vereinigung Qilin meldet einen IT-Einbruch mit Datendiebstahl bei Scientology. Genauere Informationen fehlen noch, jedoch sollen einige Screenshots von Dokumenten mit persönlichen und sensiblen Informationen das belegen.

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Darknet-Seite von Qilin

Darknet-Seite von Qilin

IAuf der Darknet-Leaksite von Qilin ist Scientology neu als Opfer gelistet.

(Bild: heise medien)

Die Ransomware-as-a-Service-Gruppe Qilin (Übersicht von Check Point) nutzt üblicherweise die „doppelte Erpressung“ (Double Extortion). Einerseits verschlüsselt die Ransomware die Daten der Opfer. Andererseits kopiert die Bande die Daten und bietet sie im Darknet zum Verkauf an – wer zuerst zahlt, „gewinnt“, Opfer oder etwa Konkurrenten.

Die auf der Darknet-Leaksite von Qilin präsentierten Screenshots einiger der erbeuteten Dokumente deuten darauf hin, dass die Cybergang in die IT-Systeme im Vereinigten Königreich der vom Verfassungsschutz mehrerer Bundesländer beobachteten Scientology-Organisation eingedrungen ist. Bewilligungen von Kosten für UK-Visa finden sich dort, aber auch Listen von Mitgliedern mitsamt von Kontoständen und Level innerhalb der Organisation – die allerdings nicht auf England beschränkt sind, sondern etwa Personen aus Südamerika enthalten.

Etwa die Höhe einer etwaigen Lösegeldforderung findet sich nicht auf der Darknet-Seite von Qilin. Es ist unklar, wie Scientology reagieren wird. Die Veröffentlichung der Informationen zu Mitgliedern respektive Opfern der Organisation könnten ihr Schaden zufügen. Ermittler und Beobachter interessieren sich wahrscheinlich ebenfalls für die Daten.

Qilin ist eine der umtriebigsten Cybergangs, der viele Einbrüche auch in renommierte Unternehmen gelingen. Sie steckt etwa hinter dem Angriff auf die japanische Asahi-Brauerei, der zu Lieferengpässen beim Bier führte. Die Ransomware-as-a-Service-Bande geht jedoch sogar über Leichen: Infolge eines Cyberangriffs auf den NHS England gab es einen Todesfall, da Ergebnisse von Bluttests nicht rechtzeitig übermittelt werden konnten.

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(dmk)



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Porsche in Russland: Autos lassen sich nicht starten


In Russland starten zahlreiche Porsche-PKW nicht mehr. Das Problem geht offenbar von der satellitengestützten Alarmanlage aus. Porsche gibt an, damit nichts zu tun zu haben.

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Seit Ende November häufen sich Anfragen von russischen Porsche-Besitzern an Werkstätten, da die Vehikel sich nicht mehr starten lassen. Das meldet die russische Mediengruppe RBK. Die Händlerkette Rolf, die auch Porsches vertreibt, erklärte dazu, dass die Möglichkeit bestehe, dass das absichtlich geschehen sei. Es gebe ähnliche Situationen bei Mercedes-Benz-Besitzern, jedoch deutlich seltener, und die Fahrzeuge lassen sich weiterhin nutzen.

Hunderte Porsche-Fahrzeuge in ganz Russland seien demnach aufgrund von Kommunikationsproblemen oder Störungen der Alarmanlage (VTS) nicht mehr fahrbereit. Durch das Abklemmen der Batterie hätten sich einige Betroffene helfen können. Die Händlerkette Rolf hilft ihren Kunden, indem sie die Alarmanlage betroffener Fahrzeuge zurücksetzt und demontiert. Dem Händler zufolge lassen sich keine Eingrenzungen bezüglich betroffener Modelle vornehmen, jedes Fahrzeug könne gesperrt werden.

Die konkrete Ursache ist weiterhin unbekannt, Untersuchungen laufen. Gegenüber dem Magazin Auto Motor und Sport hat Porsche geäußert, dass das nicht in der Verantwortung der Porsche AG liege, da es sich um eine länderspezifische Ausführung handele. Andere Märkte seien nicht betroffen. Das Unternehmen halte sich an alle geltenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland.

Dieser Vorfall zeigt einmal mehr die potenziellen Auswirkungen von weitreichender Elektronik im PKW auf die Fahrzeugsicherheit. Diese lässt sich offenbar als Einfallstor für Angriffe nutzen. Bereits vor einem Jahrzehnt zeigten IT-Sicherheitsforscher, wie sie Kontrolle über einen Jeep übernommen hatten – über das Internet.

Betroffen können lediglich etwas ältere Porsche-Modelle sein. Seit März 2022 hat das Unternehmen die Auslieferung von Fahrzeugen nach Russland im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingestellt.

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(dmk)



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